Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

Beitrag aus Finance Office Professional
Formelles Haftungsrecht / 1.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Nach § 191 AO kann ein Haftungsbescheid ergehen, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob es sich bei der Haftungsgrundlage um ein Steuergesetz oder um ein zivilrechtliches Gesetz handelt.[1] Wie auch der Steuerbescheid wirkt der Haftungsbescheid nur deklaratorisch. Der Haftungsanspruch entsteht, sobald die gesetzlichen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.2 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Rz. 81 Selbständig tätige Antragsteller haben Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum zu machen und damit ihren Mitwirkungsobliegenheiten zu genügen (BSG, Urteil v. 28.3.2013, B 4 AS 42/12 R). Andererseits sind die Jobcenter gehalten, schon während des Bewilligungszeitraumes die vorläufige Bewilligung abzuändern (vgl. aber § 41a Abs. 3). Rz. 81a Auch n...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.1 Systematik der Vorschriften zur Einkommensberücksichtigung

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird im SGB II in § 11a abschließend geregelt. Absetzbeträge regelt § 11b. Geschützte Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen (§ 11a Abs. 2) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie der Empfänger nur geerbt hat, also selbst nicht der Geschädigte ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.10.2009, L...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Strafrechtliche Risiken des Steuerberaters

Die Gefahren des Strafgesetzbuchs bei Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283d StGB) können auch den Steuerberater treffen, wenn er sich nicht rechtzeitig von seinem Mandanten distanziert. Sehr oft legt das Insolvenzgericht die Akten dem Wirtschaftsstaatsanwalt vor. Damit steigt das Risiko, dass der Steuerberater wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung[1] angeklagt wird. Steuerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Beratungspflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten

Der Umfang der Beratungspflichten seitens des Steuerberaters richtet sich zwar generell nach dem erteilten Steuerberatungsauftrag, die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt aber, dass die Verpflichtungen der Steuerberater immer umfassender werden bzw. Haftungsfälle ansteigen, der Berater also "vorausschauend und ungefragt" tätig sein muss (s. auch Tz. 1.; § 102 StaRUG).[1] D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Grundsätze

Die Beratungspflichten gegenüber dem Mandanten umfassen u. U. auch Dritte, d. h. bei fehlerhafter Beratung des Steuerberaters macht er sich dann auch Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Bei einem (echten) Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) wird zwischen Mandant und Steuerberater ausdrücklich vereinbart, dass einem Dritten unmittelbar ein eigener Anspruch auf ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlagebetrug: Wann ein Steuerberater Beihilfe leistet

Zusammenfassung Wer als Steuerberater ein betrügerisches Schneeballsystem durch seine berufliche Tätigkeit unterstützt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Dafür genügt es, wenn der Berater es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass die Geschäftstätigkeit auf Betrug angelegt ist und er dies billigend in Kauf nimmt. Hintergrund Eine Steuerberaterin war seit 2011 für ein ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlagebetrug: Wann ein Steu... / Hintergrund

Eine Steuerberaterin war seit 2011 für ein Unternehmen tätig, das angeblich elektronische Datenspeicher (Storagesysteme) an Anleger verkaufte und dann von diesen zurückmietete. Die Systeme sollten dann an gewerbliche und staatliche Nutzer weitervermietet werden. Den Anlegern wurden Renditen von 8 bis 12 % versprochen. Tatsächlich existierten die Speichermedien nicht. Das Unte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlagebetrug: Wann ein Steu... / Entscheidung

Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) war allerdings erfolgreich, sodass eine andere Strafkammer des Oberlandesgerichts nun erneut auf Grundlage des BGH-Urteils eine Entscheidung treffen muss. Zwar habe die Steuerberaterin und Buchhalterin nur berufstypische "neutrale" Handlungen vorgenommen. Diese können aber eine strafbare Beihilfe darstellen. Für die Haftung ist nicht er...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlagebetrug: Wann ein Steu... / Zusammenfassung

Wer als Steuerberater ein betrügerisches Schneeballsystem durch seine berufliche Tätigkeit unterstützt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Dafür genügt es, wenn der Berater es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass die Geschäftstätigkeit auf Betrug angelegt ist und er dies billigend in Kauf nimmt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duale Studiengänge / 5.4 Stipendien aus öffentlichen Mitteln

Gemäß § 3 Nr. 11, 44 EStG sind steuerfrei: Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einric...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duale Studiengänge / 2.2 Praxisintegrierte duale Studiengänge an (Fach-)Hochschulen der öffentlichen Verwaltung

Praxisintegrierte duale Studiengänge an den (Fach-)Hochschulen für öffentliche Verwaltung dienen der Ausbildung der Anwärter für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung. Sie vermitteln die für die Aufgabenerfüllung in dieser Laufbahn notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten. Die Ausbildung findet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zugeflossen sind.[1] Folglich konnten Arbeitgeber ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Notstandsbeihilfe

Begriff Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern aus Anlass außergewöhnlicher Lebenssituationen eine Beihilfe gewähren. Klassischerweise kommen hier Krankheit und Unfall in Betracht. Diese Notstandsbeihilfe ist bis zu einem Betrag von 600 EUR je Kalenderjahr für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, wenn sie wegen Krankheit, Tod oder anderer Unglücksfälle gewährt wird. Höhere Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Voraussetzung für die Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR war, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der Corona-Krise im begünstigten Zeitraum zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gezahlt worden ist. Durch Corona-Krise zusätzlich entstandene Belastung Im Interesse einer umfassenden Rechtssicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise wurde für alle Arbeitnehmer befristet für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 eine Beihilfe oder Unterstützung bis zu 1.500 EUR steuer- sowie beitragsfrei gestellt. Dies betraf alle Berufsgruppen, nicht nur die sog. systemrelevanten Berufsgruppen. Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen wur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.6 Auszahlung in Teilbeträgen oder Ratenzahlung

Hinsichtlich der Zahlungsart durfte der Arbeitgeber eine beliebige Verteilung des begünstigten Betrags (max. insgesamt 1.500 EUR) wählen. So konnte die Sonderzahlung auch in Teilbeträgen an den Arbeitnehmer geleistet werden. In diesen Fällen war der begünstigte Zeitraum verstärkt zu beachten. Praxis-Beispiel Steuerfreie Sonderzahlung in beliebigen Raten Arbeitnehmer A erhielt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 5 Pfändung

Bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (wie Urteil oder Vollstreckungsbescheid) hat ein Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, die Entgeltforderung des (säumigen) Arbeitnehmers gegen dessen Arbeitgeber zu pfänden und an sich überweisen zu lassen. Das letzte Wort hat dabei die Gerichtsbarkeit. Das Arbeitseinkommen (wie der Arbeitslohn), welches in Geld zahlbar ist, darf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.3 Begünstigte Arbeitgeber

In Bezug auf die Arbeitgeber wurde nicht zwischen Leistungen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Arbeitgebern unterschieden.[1] Auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber konnten bei Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gleichermaßen steuerfreie Beihilfen oder Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gewähren wie private Arbeitgeber.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastung / 2.3 Nur zwangsläufige Aufwendungen

Zwangsläufigkeit nimmt das Gesetz[1] an, wenn sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Ist der Sachverhalt im Ausland angesiedelt, wird darüber gestritten, ob bzw. in welchem Umfang oder bei welchen Fallgruppen die Zwangsläufigkeit allein nach inländischen Maßstäben zu beurteilen ist.[2] Umstritten ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 4.2 Gebrauchter GmbH-Mantel

Mit dem Kauf eines gebrauchten GmbH-Mantels können Gründer eine auf dem Markt bekannte bzw. altbewährte Firma (Namen der GmbH) für sich nutzen und haben dadurch einen Bekanntheits- und Vertrauensvorsprung. Der normale Gründungsweg entfällt bei der Übernahme eines GmbH-Mantels. Die Haftungsbeschränkung für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer beim Mantelkauf ist direkt nach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.3 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot

Verstoßen die Gesellschafter gegen das im § 30 GmbHG verankerte Auszahlungsverbot, besteht gemäß § 31 Abs. 1 GmbHG ein Erstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter, an den die Ausschüttung erfolgte. Dieser Anspruch verjährt in 10 Jahren. Die übrigen Mitgesellschafter trifft eine sogenannte Solidarhaftung, welche bereits nach fünf Jahren verjährt. Nach § 31 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a): soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b): auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Ermit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.3 Verschiedene Bestimmungen

Rz. 188 Art. 90–92 MwStSystRL enthalten verschiedene Bestimmungen betreffend nachträglicher Entgeltminderungen, die Umrechnung ausländischer Werte und die Behandlung von Warenumschließungen. Bei Regelungen im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit des Entgelts müssen die Mitgliedstaaten Forderungen auf Geld- und Sachleistungen gleich behandeln.[1] Die Art. 90 Abs. 1 und Art...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verschmelzung: Die Fusion v... / 1 Das bedeutet Fusion

Die Fusion (Verschmelzung) steht im Mittelpunkt des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Das Umwandlungsgesetz regelt neben der Fusion weitere Fälle von Umstrukturierungen, wie den Formwechsel und die Spaltung. Charakteristisch für eine Umwandlung und damit auch für eine Verschmelzung ist der Übergang von allen Rechten und Pflichten auf die Zielgesellschaft, wobei bei der Fusion der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 EU-beihilferechtliche Problematik des § 8 Abs 7 KStG

Tz. 13a Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei Einführung des § 8 Abs 7 KStG war es erklärtes Ziel des Ges-Gebers, an den bisherigen Verw-Grundsätze zur stlichen Behandlung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öff Hand mittels BgA oder Eigengesellschaften festzuhalten (s BT-Drs 16/10189, 69), diese also unverändert in das Ges zu übernehmen (hierzu s Tz 8 und s Tz 13). Dies ist vor dem Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausstellung fehlerhafter Zuwendungsbestätigungen

Tz. 89 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für gemeinnützige Körperschaften können sich strafrechtlich relevante Risiken aus der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, hier vor allem im Falle von Sachzuwendungen, ergeben. Häufig hat der Spender eine gewisse "Erwartungshaltung" im Hinblick auf die Höhe seiner Sachzuwendung. Sachspenden haben regelmäßig das Risiko einer fehlerhaften ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 52 EStG

Rn. 6 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber hat § 52 EStG durch das Kroatien-AnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266 mit Wirkung zum 31.07.2014 geändert. Dabei erfuhr die Vorschrift dadurch, dass alle durch Zeitablauf erledigten Regelungen gestrichen worden sind, eine erhebliche Kürzung. Dabei handelte es sich um eine rein redaktionelle Maßnahme, die die Fortgeltung der bi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ortskrankenkassen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ortskrankenkassen sind Träger der > Sozialversicherung Rz 1; als solche sind sie jeweils > Öffentliche Kasse iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (> Aufwandsentschädigungen Rz 23 ff). Für Aufwandsentschädigungen der im Außendienst tätigen > Arbeitnehmer gelten die allgemeinen Vorschriften (> Zehrgelder). Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Besteuerung d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentliche Fürsorge

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Begriff der öffentlichen Fürsorge wird in Art 74 Abs 1 Nr 7 GG verwendet, um die Gesetzgebungskompetenz zu regeln. Dieser Begriff ist nicht eng auszulegen. Öffentliche Fürsorge ist danach gegeben, wenn der Gesetzgeber auf eine besondere Situation zumindest potentieller Bedürftigkeit reagiert, um diese zu beseitigen oder zu verringern (BVe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentliche Mittel

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Einnahmen aus öffentlichen Mitteln sind in einer Reihe von Fällen steuerfrei, wobei zum Teil weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das gilt für öffentliche Versorgunsleistungen an Beschädigte (vgl § 3 Nr 6 EStG; > Steuerbefreiungen Rz 215 ff; > Opferentschädigung), für Bezüge, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten

Rz. 29 Wer rechtskräftig verurteilt ist wegen der in § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 i.V.m. S. 4 abschließend angeführten Straftaten im Inland und bei vergleichbarem ausl. Urteil (ausreichend Strafbefehl) wird, ist ungeeignet und darf nicht Geschäftsführer sein. Das gilt für Täter, Teilnahme oder Versuch für die Dauer von fünf Jahren (anders bei Verurteilung nach §§ 263a etc. StGB: 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Pflegeversicherung

Rz. 1 Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die jüngste Säule der Sozialversicherung. Sie ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) geregelt. Die Pflegeversicherung deckt das Risiko ab, ambulant oder stationär pflegebedürftig zu werden. Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte bestehen, abgesehen von der geringfügigen Beschäftigung, nicht. Rz. 2 Hinsichtlich der beitrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Sportler allgemein

Rz. 1307 Diese Klausel entspricht ebenfalls weitgehend dem Musterarbeitsvertrag der Deutschen Fußball Liga,[2958] § 2a: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.79: Dopingklauselmehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Tz. 4 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mögliche Steuerstraftaten, die durch Vereine verwirklicht werden können, sind zum einen die vorsätzliche Steuerhinterziehung gem. § 370 AO (Anhang 1b) sowie die grob fahrlässige Steuerhinterziehung gem. § 378 AO. Während die Steuerhinterziehung einen Steuerstraftatbestand darstellt, handelt es sich bei der leichtfertigen Steuerverkürzung um e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 und Stand

Mehrfache Änderungen seit 2008 durch Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51); durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I 2021, S. 882): durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338); insb. haben sich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stipendien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stipendien sind Unterstützungsleistungen an Studenten > Studierende oder zumeist junge Wissenschaftler oder Künstler zur Finanzierung von Studium, Forschung oder künstlerischen Arbeiten. Wie diese steuerlich zu behandeln sind, hängt zunächst davon ab, ob es sich um steuerbare Einnahmen handelt und welcher Einkunftsart sie zuzurechnen sind (vg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 2. Übersicht zum Vertrag

Rz. 480 Für ein genaues Vorgehen ist die Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen nötig. Die ausufernden individuellen Besonderheiten in den Bedingungen der Versicherer oder Zusatzvereinbarungen von Maklern kann man kaum noch komplett wiedergeben. Deshalb ist die genaue Prüfung im Einzelfall unumgänglich. Ob eine Verbesserung zu Basisbedingungen oder eine Leistungsvereinbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2024, Das Recht des Todes - Grundlegung einer juristischen Thanatologie

Karlheinz Muscheler 2024 617 Seiten, 89,90 EUR Duncker & Humblot, ISBN 978-3-428-19333-2 Wenn Bücher noch vor dem Vorwort mit Zitaten von Rainer Maria Rilke, Friedrich Hebbel und James Joyce beginnen, werden die Sinne des Lesers schlagartig aufgeweckt. Der Jurist, gemeinhin ein Wesen einer eigenen Art, blickt verwundert auf solch einen Einstieg, und fragt sich ganz unweigerlich,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / II. Erbenprivileg im Waffenrecht

Rz. 152 Beispiel 37 Der Erblasser verstarb am 17.1.2018 und wurde von seinen beiden Söhnen S und B sowie seiner Ehefrau E beerbt. S einigte sich am 25.1.2018 mit seinen beiden Miterben dahingehend, dass ihm die im Keller der väterlichen Wohnung aufbewahrten beweglichen Gegenstände allein gehören sollten. S entdeckte allein im Nachlass des Vaters drei Selbstladepistolen und e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlicher Dienst

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für > Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten eine Reihe von Besonderheiten, die sich insbesondere daraus ergeben, dass die Zukunftssicherung für > Beamte, > Beamtenanwärter und vergleichbare Personengruppen, zB Soldaten (> Bundeswehr Rz 2), direkt vom ArbG und nicht über die > Sozialversicherung sichergestellt wird. Weil sie keine Beiträg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Verstoß gegen § 6 Abs. 2

Rz. 34 Geschäftsführerbestellungen, die gegen § 6 Abs. 2 verstoßen, sind nichtig (§ 34 BGB). Das folgt aus der Formulierung "kann nur" bzw. "kann nicht". Bei gesetzeswidriger Bestellung besteht ein Eintragungshindernis, das nur durch ordnungsgemäße Geschäftsführerbestellung beseitigt werden kann (vgl. hierzu BayObLG BB 1982, 200; auch OLG Düsseldorf GmbHR 1994, 114). Zur Abl...mehr