Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 25 Das In-Verkehr-Bringen muss entgeltlich erfolgen. Unter Entgelt versteht man nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung. Folglich ist der Tatbestand erfüllt, wenn die Weitergabe aufgrund einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung im Hinblick auf eine vermögenswerte Gegenleistung erbracht wird.[1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 55 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 nennt die Leistungen – Sterbegeld, Erstattung der Überführungskosten, Renten und Beihilfe –, auf die Hinterbliebene einen Anspruch haben; damit regelt Abs. 1 ganz allgemein die möglichen Ansprüche von Hinterbliebenen, hat daher Sammelfunktion und beschreibt den Kanon der Ansprüche abschließend. Abs. 1a stellt Lebenspartner im Hinblick auf den Kanon der Hinterblie...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.1 Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung und anderer Leistungsträger (Subsidiarität)

Rz. 9 Pflegehilfsmittel werden dem Pflegebedürftigen gemäß § 40 nur zur Verfügung gestellt, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Primär hat eine Abgrenzung von Pflegehilfsmitteln zu den von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 23 und § 33 SGB V zur Verfügung zu st...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.9 Ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art

Rz. 21 Den Altersrenten ähnliche Leistungen sind öffentlich-rechtliche, aber auch privatrechtliche Ansprüche auf Leistungen aus Mitteln öffentlicher Haushalte (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, dazu gehören auch Kirchen, Gemeinden, Handwerkskammern, nicht aber private [Kapital-]Lebensversicherungen oder privatrechtliche Ansprüche aus Tarifverträg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.2 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Der Anspruch auf Alg ist Arbeitnehmern vorbehalten. Nur diese können einen konkreten Leistungsanspruch haben und ein Stammrecht auf Alg erwerben. Diese Personengruppe wird jedoch im Gesetz nicht eindeutig definiert. Mit Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Personen gemeint, die in der Vergangenheit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden ha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Alljährlich erfolgt mit Wirkung zum 1. Juli des Jahres eine Rentenpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der prozentuale Anpassungsfaktor der gesetzlichen Rente aus der Rentenversicherung wird gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 für den JAV als Grundlage für die Berechnung der Verletztenrenten, der Renten an Hinterbliebene (§§ 65 bis 69), der laufenden Beihilfen an Hinte...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 603 Miet-, Zins- und Aufwendungszuschüsse

Die hier zu erfassenden Zuschüsse sowie entsprechende Beihilfen sind zur Mietverbilligung bestimmt. Sie werden von dritter Seite neben der vertraglichen Miete gewährt. Hierher gehören ebenfalls Zuschüsse, die in erster Linie von öffentlichen Stellen gegeben werden, um eine möglichst weitgehende Finanzierung des Wohnungsbaus aus Mitteln des Kapitalmarktes zu erreichen (Zinszus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung[1] galt je Arbeitnehmer der Betrag von 3.000 EUR. Unerheblich war, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung [2] handelte. Begünstigt waren z. B. auch Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer in Kurzarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 2 Steuerbefreiung

Voraussetzung war, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der anhaltend hohen Inflation im begünstigten Zeitraum, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, zweckgebunden zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation gezahlt wurden. Hinweis Steuerlicher Freibetrag Bei dem Betrag von 3.000 EUR handelte es sich um einen steuerlichen Freibetrag (Höchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 1 Steuerfreie Prämien und Unterstützungen infolge der anhaltenden hohen Inflation

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die weltweit gestiegenen Verbraucherpreise (z. B. Energie- und Nahrungsmittelpreise) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung gewähren. Begünstigt waren Leistungen von bis zu 3.000 EUR, die dem Arbeitnehmer befristet vom 26.10.2022 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 6.1 Auszahlung in Teilbeträgen oder Ratenzahlung

Hinsichtlich der Zahlungsart durfte der Arbeitgeber eine beliebige Verteilung des begünstigten Betrags (max. insgesamt 3.000 EUR im Zeitraum vom 26.10.2022 bis 31.12.2024) wählen. Folglich konnte die Sonderzahlung bis zum Höchstbetrag auch in Teilbeträgen steuerfrei an den Arbeitnehmer geleistet werden. Die Teilleistungen mussten auch nicht auf einer einheitlichen Entscheidu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3 Begünstigte Arbeitgeber

In Bezug auf die Arbeitgeber wurde nicht zwischen Leistungen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Arbeitgebern unterschieden.[1] Auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber konnten bei Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gleichermaßen steuerfreie Beihilfen oder Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die gestiegenen Verbraucherpreise gewähren wie pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der weltweit gestiegenen Verbraucherpreise hatten alle Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern bis zum 31.12.2024 steuer- sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 EUR zukommen zu lassen. Die Reglung galt für alle Berufsgruppen. Bei der Gewährung der Sonderzahlungen waren jedoch bestimmte Kriterien zu be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Vergütung der ... / 4 Strafrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Eine Begünstigung oder Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund der Amtstätigkeit ist strafbar.[1] Die Strafverfolgung erfolgt allerdings nur auf Antrag, u. a. des Betriebsrats oder der Gewerkschaft, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der strafbaren Handlung bzw. des Unterlassens. Eine Strafbarkeit kommt hier primär für den Arbeitgeber in Betracht. Das be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.7 Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Förderprogramm 270 kann nicht mit anderen Programmen der KfW-Förderbank grundsätzlich kombiniert werden, sofern diese keine Beihilfen enthalten. Bei der Förderung einer Stromerzeugungsanlage gilt: Wird für die Anlage eine Förderung nach EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare Förderung in Anspruch genommen, darf diese Anlage nur mit einem KfW-Kredit o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.8 Beihilferechtliche Regelungen

Dieses Förderprogramm fördert nicht mit Beihilfen. Entsprechend sind hierzu keine Regelungen zu beachten.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.2 Terrorismusfinanzierung (Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. und Nr. 2 2. Alt.)

Rz. 40 Was unter Terrorismusfinanzierung im Einzelnen zu verstehen ist, regelt § 1 Abs. 2 GwG. Vermögenswerte, die der Terrorismusfinanzierung zufließen, können sowohl aus legalen, als auch aus illegalen Quellen stammen. Rz. 41 Im Einzelnen gehört dazu unabhängig von einer legalen oder illegalen Beschaffung die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen, die gezie...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Sind steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers möglich?

Der Arbeitgeber kann bis zum 31. Dezember 2025 steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen an seine Arbeitnehmer leisten, wenn diese durch den Krieg in der Ukraine unmittelbar selbst geschädigt sind. Steuerfrei sind zudem Leistungen zur Unterstützung der Angehörigen (§ 15 Abgabenordnung) des Arbeitnehmers, soweit diese unmittelbar durch den Krieg in der Ukraine selbst geschädi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Reha-Managemen... / VI. Abgrenzung zu anderen Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Reha-Management wird häufig mit der Reha-Beihilfe in einem Zug genannt. Die Reha-Beihilfe ist eine andere, eigenständige Leistungsart, die eine Einmalzahlung verspricht für eine i.d.R. dreiwöchige stationär absolvierte Rehamaßnahme. Ebenfalls anders gelagert sind teilweise in Unfallversicherungen oder vom VR allgemein angebotene Assistance- oder Serviceleistungen. Diese sind ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gehaltsverzicht

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Verzichtet der > Arbeitnehmer auf Teile der gegenwärtigen oder künftigen Lohnansprüche, ohne eine > Bedingung an die Verwendung der freigesetzten Mittel zu knüpfen (zivilrechtlich: Erlassvertrag gemäß § 397 Abs 1 BGB), so fließt ihm nur der tatsächlich gezahlte – gekürzte – > Arbeitslohn zu (BFH 163, 87 = BStBl 1991 II, 308; BFH 171, 566 = BS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Technischer Überwachungsverein

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zur Behandlung von > Beihilfen und Unterstützungen an > Arbeitnehmer > Beihilfen Rz 5 ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden?

Ein Verzicht auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2025 möglich, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn entweder einen vom Krieg in der Ukraine unmittelbar geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens oder geschädigte Arbeitnehmer von G...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Lohnsteuer (Arbeitslohnspende)

Tz. 8 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Reha-Managemen... / VII. Das Reha-Management ergänzende Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Das Leistungsspektrum der privaten Unfallversicherung ist insbesondere bei den Premium-Produkten der VR sehr umfangreich. Es stehen regelmäßig die einzelnen Leistungsarten nebeneinander und ergänzen sich zu einem sehr weitreichenden Leistungsversprechen.[7] Die Reha-Dienstleister kennen diese Möglichkeiten, dennoch ist ein Blick in den Versicherungsschein und die vereinbarte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Genehmigung der EU-Kommission

Tz. 19 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Gesetz wurde durch die Europäische Kommission genehmigt. Darüber hinaus stehen die betrieblichen Investitionen hinsichtlich verschiedener Regelungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die EU-Kommission, insbesondere gilt: Die Investitionszulage für Investitionen, die zu einem großen Investitionsvorhaben gehören, die die Anmeldevoraus...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gemeindebeamte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Beamte, > Beamtenanwärter, > Ehrenamt, > Nebentätigkeit. Helfer in Gemeindesachen in Bayern, die gleichzeitig für mehrere Gemeinden tätig sind, stehen zu diesen Gemeinden idR nicht in einem Anstellungsverhältnis (BFH 91, 565 = BStBl 1968 II, 430); in einigen Bundesländern sind die > Bürgermeister > Arbeitnehmer (zB in Bayern, vgl Bekanntmach...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und eine Entscheidung über eine Pflichtteilsentziehung sind nicht alltäglich. Das LG Nürnberg-Fürth hatte zu beiden zu befinden. Prozessual waren in der ersten Stufe des Prozesses die Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung anerkannt worden, ohne den Pflichtteilsanspruch an sich anzuerkennen. Das hätte durch e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG

Rn. 218 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG , die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, zählen ebenfalls zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG. Diese Vorschrift dient der Verdeutlichung des § 22 Nr 1 S 1 EStG. Eine inhaltliche Abgrenzung erscheint nicht möglich, da der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Sonstiges

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zu einem – nicht anerkannten – Dienstverhältnis zwischen einem Pfarrer und seiner Ehefrau vgl BFH 181, 486 = BStBl 1997 II, 187. Zur Behandlung von > Beihilfen im Krankheitsfall, die für den CVJM-Gesamtverband tätige Bedienstete der evangelischen Kirche erhalten, vgl FinMin HE vom 25.09.1997 – S 2342 A-18-II B 22, DB 1997, 2355. Zur Kürzung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tutoren

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die an die Betreuer von Studierendenwohnheimen (Tutoren) gewährten Entschädigungen (freie Unterkunft und Barentschädigung) sind weder > Beihilfen Rz 5 ff iSd § 3 Nr 11 EStG noch > Stipendien iSv § 3 Nr 44 EStG, sondern stpfl > Arbeitslohn (DB 1963, 1020), soweit sie nicht > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst b EStG sind (BFH 124, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Teuerungszulagen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zahlt ein > Arbeitgeber an seine > Arbeitnehmer Wirtschaftsbeihilfen uÄ, so sind diese grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn. Ausnahmen gelten für Notfälle, zB bei Krankheit oder Unglücksfällen (> R 3.11 Abs 2 LStR und > Beihilfen Rz 41 ff), sowie für das Ausland (> R 3.64 LStR; > Kaufkraftausgleich). Darüber hinaus sind bzw waren Zuschüsse und Sachbez...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geburt eines Kindes

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zu den Aufwendungen der Eltern > Krankheitskosten Rz 10 Geburt sowie > Beihilfen Rz 13 ff, 41 ff und > R 3.11 Abs 1 Nr 1 LStR. Zur Berücksichtigung des Kindes iRd > Lohnsteuerabzugsmerkmale vgl > Kommunale Meldebehörde Rz 1, > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10. Zu weiteren Steuervorteilen > Geschenke Rz 15, > Kinderadditive, > Kinderbetreuung, > Kinde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesetzliche Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Gesetzliche Grundlage ist das Investitionszulagengesetz 2007 vom 15.07.2006, BGBl I 2006, 1624, geändert durch das Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 (Investitionszulagengesetz 2010) vom 07.12.2008, BGBl I 2008, 2350 (s. BMF vom 08.05.2008 BStBl I 2008, 590), zuletzt geändert durch A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trennungsentschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Man versteht darunter Zahlungen einer Behörde an ihre > Arbeitnehmer zur Abgeltung der Mehraufwendungen, die bei einer länger andauernden auswärtigen Beschäftigung entstehen. Zu vergleichbaren Sachverhalten im privaten Dienst vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern. Zum eingeschränkten Abzug der Aufwendungen durch den ArbN...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen wird das Nichtvorliegen von Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

In welchem Rahmen findet die Fördermittelberatung statt, bzw. wer hat geregelt, welche Förderorganisation, welche Förderprogramme verwaltet, das Geld zur Verfügung stellt und die Richtlinien erstellt? Was sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die der Steuerberater auf jeden Fall kennen und wissen muss und auch zu berücksichtigen hat? Wichtig Förderprogramme werden meist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaneutralität im gesells... / 3.1 CO2-Bepreisung

Die CO2-Bepreisung setzt einen Preis auf Treibhausgasemissionen, um die externen Kosten für Umwelt- und Klimaschäden zu internalisieren, indem fossile Energien teurer werden. Wenn klimaschädliches Verhalten teurer ist, schafft das einen finanziellen Anreiz, Emissionen zu reduzieren, und klimafreundliche Alternativen werden wettbewerbsfähiger. CO2-Preise katalysieren Innovati...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.1 Überblick zu Fördermitteln

Steuerberater, die sich das Beratungsfeld Fördermittelberatung erschließen möchten, stehen einer Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten gegenüber. Dabei tauchen oft Fragen wie" Was sind Fördermittel?", "Was sind Beihilfen?" oder "Was sind Subventionen?" auf. Diese Begriffe sind nicht immer klar definiert und werden häufig missverstanden. a) Fördermittel und Beihilfen L...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.9 Förderprogramme Gründung

ERP-Gründerkredit – StartGeld Das Förderziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Dazu gehören auch Gründungen, die im Nebenerwerb starten, un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.4 Werbeimpulse des Steuerberaters

Ein Steuerberater, der sich als Fördermittelberater betätigen will, sollte sich einen Fundus an Argumenten zurechtlegen, mit denen er sich an neue und bestehende Mandanten "empfiehlt". Hier sind einige Werbeimpulse genannt, die in unterschiedlichen Medien in unterschiedliche Weise anwendbar sind. Hieraus lassen sich Anschreiben in Briefen, Texte in Blogartikeln, Flyer und Br...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.2 Kernzielgruppen in der Fördermittelberatung

Wer kann gefördert werden? Ein Hauptaugenmerk bei der Fördermittelberatung liegt auf dem Bereich der KMU. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen, z. B.: nebenberufliche und hauptberufliche Existenzgründer kleinste Unternehmen kleine Unternehmen und mittelständische Unternehmen Gerade Existenzgründer haben diverse Möglichkeiten, denn wer z. B. als Angestellter, Freiberufler...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sonstige Besonderheiten

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 14 OWiG gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht – im Gegensatz zum Strafrecht – die sog. Einheitstäterlösung. Jeder Tatbeteiligte ist danach Täter einer Ordnungswidrigkeit. Eine Unterscheidung zwischen Tätern und Teilnehmern (Anstiftern und Gehilfen), wie sie im Strafrecht vorzunehmen ist, findet nicht statt. Dieser Beteiligtenbegriff beinha...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 107 und Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (AEUV) in Bezug auf gemeinnützigkeitsrechtliche Steuervergünstigungen im nationalen Recht (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung) vorgelegt: 1. Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahin ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / 3 Bestandteile des Geschäftsführergehalts

Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt) erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien) Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.) Firmenwagen sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Steuerverkür... / 3.3 Herstellerhaftung

Wer ein Kassensystem herstellt oder vertreibt, mit dem Daten manipuliert werden können, muss damit rechnen, für hinterzogene Steuern in Haftung genommen zu werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich davon auszugehen, dass gegen ihn auch ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet wird. Seit 2020 gibt es eine deutliche Verschärfung der Rechtslage. Der Katal...mehr