Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7.2 Ausnahme: Sanierungsklausel

Nach der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG sind die Grenzen des Beteiligungserwerbs des § 8c Abs. 1 KStG unbeachtlich, wenn dieser zur Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgt, die dazu dient, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten. Gegen diese Sanierungskla...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.2 Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung (oder eine Steuerhehlerei) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] Praktisch erfasst werden damit Geschäftsführer ...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / V. Ermittlung der Nachlassaktiva

Rz. 23 Auch bezüglich der Aktiva unterscheiden sich die zu vollstreckenden Nachlässe sehr. Gut strukturierte, idealerweise durch ein zielgerichtetes Estate Planning vorbereitete Nachlässe sind hier sicherlich deutlich besser aufgestellt als die ungeplanten Vermögen. Typischerweise finden sich in derartigen Nachlässen folgende Vermögenswerte:mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Erste Maßnahmen

Rz. 30 Grob strukturiert können folgende, regelmäßig erforderliche Maßnahmen unterschieden werden: Rz. 31 1. Inbesitznahme der Wohnung/des Hauses Rz. 32 2. Kont...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Erhöhung der Freibeträge durch das Erbschaftsteuerreformgesetz/Jahressteuergesetz 2010

Rz. 5 Die persönlichen Freibeträge wurden mit der Erbschaftsteuerreform 2008 durchweg erhöht. Sie sollen – entsprechend der bisherigen Rechtslage – kleinere Vermögenserwerbe völlig von der Steuer freistellen. Die Anhebung der nach Steuerklassen gegliederten Freibeträge dient gleichzeitig der Verwaltungsökonomie, da sich die FinVerw nicht mit einer Vielzahl unbedeutenderer Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Die Verfassungsmäßigkeit des Tarifs nach dem ErbStRG

Rz. 9a Das FG Düsseldorf hatte mit Urteil vom 12.1.2011[1] entschieden, dass die fehlende Differenzierung der Steuersätze in den Steuerklassen II und III für das Streitjahr 2009 nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstößt. Dieser Einschätzung ist der BFH in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG gefolgt.[2] Nach Ansicht des BFH ist die Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / 3. Keine Hinterziehung durch den Berater

Hinterziehung auch durch Dritte: Das FA wies zwar zutreffend darauf hin, dass auch die Hinterziehung eines Dritten für das Eingreifen der verlängerten Festsetzungsfrist i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 2 AO genügen kann (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 169 AO Rz. 18 [10/2017] m.w.N.). Es ist also nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige selbst die Hinterziehungsvoraussetzung...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Sanierungsklausel

Die ab 2008 geltenden Regelungen zum quotalen bzw. völligen Untergang des Verlustabzugs bei einer Anteilsübertragung[1] wurden durch eine sog. Sanierungsklausel entschärft.[2] Der Beteiligungserwerb muss dabei zum Ziel haben, eine Sanierung zu ermöglichen. Gefordert werden deshalb eine Sanierungsbedürftigkeit und auch eine Sanierungseignung. Aus einem Sanierungsplan sollte e...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Sanierungsklausel

Die ab 2008 geltenden Regelungen zum quotalen bzw. völligen Untergang des Verlustabzugs bei einer Anteilsübertragung[1] wurden durch eine sog. Sanierungsklausel entschärft.[2] Der Beteiligungserwerb muss dabei zum Ziel haben, eine Sanierung zu ermöglichen. Gefordert werden deshalb eine Sanierungsbedürftigkeit und auch eine Sanierungseignung. Aus einem Sanierungsplan sollte e...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2021:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3.2 Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei des Haftungsschuldners

Rz. 16 In den Fällen der Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei durch den Haftungsschuldner kann dieser ohne Beachtung des S. 1 sofort auf Zahlung in Anspruch genommen werden.[1] Auch wenn die Steuerhinterziehung und die Steuerhehlerei bei ihrer Nennung nicht mit einer Paragrafenbezeichnung versehen sind, sind hier lediglich §§ 370, 374 AO gemeint. Eine Ausdehnung auf andere...mehr

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Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.8 Aufsichtspersonen bei den Prüfungen

Neben den mit erheblichen Aufgaben und Pflichten versehenen Mitgliedern der Meisterprüfungsausschüsse stehen noch die mit der Aufsicht während der Prüfung beauftragten Personen. Sie können, aber sie müssen nicht zwingend Mitglieder des Prüfungsausschusses sein. Die Aufsichtspersonen sind in besonderer Weise dafür verantwortlich, Unregelmäßigkeiten im Prüfungsverlauf, insbeso...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Täterkreis

Rn. 62 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Täter i. S. d. § 18 PublG können nur AP und deren Gehilfen sein (vgl. zur Teilnahm HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 8). Allerdings kommt nicht jeder AP als Täter i. S. d. § 18 PublG in Frage, sondern lediglich diejenigen Prüfer, die die im PublG vorgeschriebenen Prüfungen vornehmen. Dies sind der JA-Prüfer nach § 6 PublG sowie der KA-Prüfer nach §...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / c) Mandatsniederlegung?

Reagiert die Geschäftsführung der GmbH bei erkannter (potentieller) Insolvenzreife nicht und ist sie auch nicht bereit, individuelle Vereinbarungen zur Haftung abzuschließen, muss in solchen Situationen eine Mandatsniederlegung in Betracht gezogen werden. Beraterhinweis Keineswegs sollte das Mandat bei erteilten Hinweisen ohne entsprechende Reaktion der Geschäftsführung einfa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beteiligung

Rn. 64 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Charakter des § 331 als echtes Sonderdelikt bedingt, dass Mittäter auch nur die Personen sein können, bezüglich derer die gleichen Voraussetzungen vorliegen, wie sie für den Täter verlangt werden. Teilnahme in Form der Anstiftung (vgl. § 26 StGB) und Beihilfe (vgl. § 27 StGB) ist auch an der Tat des § 331 möglich. Für Gehilfen und Anstift...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Täterkreis

Rn. 118b Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für die in § 19a PublG genannten Tatbestände kommt als Täter nicht jeder in Betracht, sondern nur der in der Vorschrift ausdrücklich erwähnte Personenkreis. Dies sind: die Mitglieder eines AR nach § 7 Satz 5 PublG, die aufgrund einer Kap.-Marktorientierung des UN die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG und § 107 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Allgemeine Grundlagen des Strafrechts

Rn. 4 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In Abhängigkeit von der Bedeutung des entsprechenden Rechtsguts sowie des daraus resultierenden Schweregrads der Tat werden Straftaten in Verbrechen und Vergehen differenziert. Maßgeblich ist die angedrohte Mindeststrafe. Bei Verbrechen handelt es sich um Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Täterkreis

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Als Täter der Tatbestände des § 17 PublG kommt nicht jedermann in Betracht, sondern ausschließlich der in § 17 PublG ausdrücklich erwähnte Personenkreis (gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 PublG des UN oder seines MU sowie beim Einzelkaufmann der Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter). Allerdings dürften sich trotz der exp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Tätigkeit für den Insolvenzverwalter

Häufig benötigen Rechtsanwälte, die zum Insolvenzverwalter bestellt worden sind, die Mithilfe eines Steuerberaters bei der Erstellung der Insolvenzunterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse des Schuldners. War der Schuldner vor der Insolvenz Mandant des Steuerberaters, wird sich der Steuerberater u. U. dem Risiko ausgesetzt sehen, dass der Insolvenzverwalter nach Vorlage d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 120 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Erhält der StPfl vollen oder teilweisen (einkommensteuerfreien) Ersatz seiner Aufwendungen, so ist das zu berücksichtigen, gleichgültig, ob er einen Rechtsanspruch auf den Ersatz hat (zB nach § 670 BGB) oder eine freiwillige Beihilfe erhält. Schenkung der Mittel ist dagegen unbeachtlich (BFH BStBl II 1972, 177). Der StPfl kann insoweit nich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 EU-Recht

Rz. 20 Offensichtlich war dem Gesetzgeber nicht bewusst, dass es sich bei den Verschonungen um eine europarechtliche Beihilfe handeln könnte. Während in der Literatur (statt aller Wachter in F/P/W, § 13a Rz. 91 ff.) die Frage kontrovers diskutiert wird, hängt die Entscheidung von der Europäischen Kommission ab.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Grundzüge des ErbStG 2016

Rz. 4 Mit Beschluss vom 27.09.2012 (ZEV 2012, 599) hatte der BFH (II. Senat) das ErbStG (2009) dem BVerfG zur Frage der Verfassungskonformität vorgelegt. Das vorgelegte ErbStG (2009) führte im Wesentlichen zu drei Beanstandungen des BVerfG in der Entscheidung vom 17.12.2014 (Az.: 1 BvL 21/12), die Viskorf, Steuerfachtagung Frankfurt am 02.02.2016 – wie folgt – zusammenfasste...mehr

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ZErb 06/2022, Zum Feststell... / 1 Gründe

A. Die Beklagten wenden sich mit der Berufung gegen die Feststellung des LG, dem Kläger sei der Pflichtteil nach seinem Vater nicht durch letztwillige Verfügung vom 17.3.2020 entzogen. Der am … 1948 geborene und am … 2020 verstorbene Erblasser U. H. war mit der Beklagten zu 1 verheiratet und hatte vier Kinder:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.3 Flüchtlingshilfegesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7b ErbStG)

Rz. 168 Begünstigte des FlüHG (in Kraft getreten am 16.05.1971, BGBl I 1971, 681, letzte Änderung durch Art. 6a des Gesetzes vom 21.07.2004, BGBl I 2004, 1742) sind deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatten und vor dem 01.07.1990 in die Bundesrepublik übe...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / Ausgewählte Literaturhinweise (vor der ErbSt-Reform 2016):

Birk, Die Erbschaftsteuer als Mittel der Gesellschaftspolitik, StuW 2005, 346, Geck/Messner, ZEV-Steuerreport, ZEV 2010, 569; Hey, BVerfG zur Erbschaftsteuer: Bewertungsgleichmaß und Gemeinwohlzwecke, JZ 2007, 564; Hübner, Die "Erleichterung" der Unternehmensnachfolge nach der Entscheidung des BVerfG, DStR 2007, 1013;Korezkij, Entwurf der ErbStR 2011: Klarstellungen und Vers...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG Vor §§ 13a – 13d (inkl. § 28a) Die aktuellen Verschonungsregelungen im Spannungsfeld zwischen BVerfG, Parlament, Exekutive und EU

Ausgewählte Literaturhinweise: Zur Historie (ErbStG 2009–2016): Wachter, Erste Verfassungsbeschwerden gegen das Erbschaftsteuerreformgesetz, BB 2010, 667; Wälzholz, Die Vererbung und Übertragung von Betriebsvermögen nach den gleichlautenden Ländererlassen zum ErbStRG, DStR 2009, 1605. Zum ErbStG 2016: Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 5 Europarechtliche Vorgaben

Rz. 44 Die Diskriminierung von Steuer-Ausländern (exakt: von beschränkt Steuerpflichtigen) bzw. von Inländern mit Auslandsvermögen steht im Fokus des Gemeinschaftsrechts, wobei sich die Beschränkungsverbote des EG-Vertrages nicht ausdrücklich auf das ErbSt-Recht erstrecken. Während die drastische Reduzierung des persönlichen Freibetrages nach § 16 Abs. 2 ErbStG (ausländische ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.3 Zuwendungen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben

Ausgewählte Literaturhinweise: Borggräfe/Staud, Schenkung ohne Zuwendung: Der BFH im Abseits des Zivil- und Gesellschaftsrechts, DStR 2018, 833; Hartmann, Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer unterliegen der Schenkungsteuer, FR 2000, 1014; Hartmann, Ein Smart für 1999 EUR – fast geschenkt, UVR 2004, 125; Mückl, Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 15.03.2007, BB 2007, 1087; M...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 2 Überblick über die Regelung

Rz. 2 Mit der Einführung einer Sonderabschreibung sollen steuerliche Anreize für die Elektromobilität im betrieblichen Bereich gegeben werden (Liquiditätseffekt).[1] Dabei steht die Förderung des Mittelstands im Vordergrund, indem die Maßnahme auf die Anschaffung neuer betrieblich genutzter Elektrolieferfahrzeuge begrenzt wird. Bei der Sonderabschreibung nach § 7c EStG hande...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Vorteilsanrechnung (Entlastung durch Ersatzleistungen)

Rz. 19 Eine Belastung liegt dann nicht vor, wenn der Stpfl. aufgrund desselben Ereignisses, das die außergewöhnliche Belastung verursacht hat, eine Aufwandserstattung von dritter Seite erhält.[1] Voraussetzung ist allerdings eine synallagmatische Verknüpfung zwischen dem für die Kosten ursächlichen Ereignis und den erhaltenen Ersatzansprüchen wie bei Leistungen eines Versich...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / § 52 EStDV Mitteilungspflichten bei Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

(1) 1Behörden und andere öffentliche Stellen im Sinne von § 6 Absatz 1 bis 1e der Abgabenordnung sind als mitteilungspflichtige Stellen verpflichtet, der für die Besteuerung des Zahlungsempfängers nach dem Einkommen zuständigen Finanzbehörde eine Mitteilung zu übermitteln, wenn von dieser einer als Land- und Forstwirt tätigen natürlichen Person, Personenvereinigung oder juri...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (2) Besoldung und Amtsbezüge

Rz. 75 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Besoldung und die Amtsbezüge ergeben sich aus den Bezüge-/Besoldungsmitteilungen bzw. den Mitteilungen über die Amtsbezüge der die Besoldung bzw. die Amtsbezüge anordnenden Stelle. Für die Bestimmung der maßgeblichen Besoldung ist auf die in dem betreffenden Kalenderjahr zugeflossene Besoldung/zugeflossenen Amtsbezüge entsprechend der Bes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausbildungszuschüsse

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitsförderung, > Aufstiegsförderung, > Ausbildungsförderungsgesetz, > Auszubildende Rz 2, > Bildungsaufwendungen, > Beihilfen Rz 23 ff, > Bundeswehr Rz 9, 11/1, > Erziehungsbeihilfen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Versorgungsbezüge in anderen Fällen (§ 19 Abs 2 Satz 2 Nr 2 EStG)

Rz. 26 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im öffentlichen Dienst gehören dazu: Die Emeritenbezüge entpflichteter > Hochschullehrer Rz 10 (BFH 113, 281 = BStBl 1975 II, 23; BFH 172, 478 = BStBl 1994 II, 238); das aufgrund des TVÖD (früher BAT) gezahlte Übergangsgeld, aber nur sofern es wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder Erreichens der tariflichen oder der sog flexib...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren

Leitsatz Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen. Normenkette § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 55 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.5 Heirats- und Geburtshilfen (Nr. 5)

Rz. 18 Die finanzielle Unterstützung bei Heirat oder Geburt ist grds. unpfändbar, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird. Dies bedeutet, dass die Pfändung zulässig ist, wenn die Vollstreckung gerade wegen einer aus Anlass der Heirat oder Geburt entstandenen Forderung betrieben wird (sog. Anlassfo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 2 Rechtsfolge

Die Rechtsfolge ist lediglich Auswahlermessen zwischen der Gewährung einer vollen Leistung (Beihilfe) oder einer Teilleistung (Zuschuss), nicht aber Entschließungsermessen, ob überhaupt eine Leistung gewährt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / c) Zuordnung nach typisiertem stand-alone-Ansatz mit Obergrenze (IDW)

Das IDW v. 23.9.2022 schlägt eine Zuordnung auf Basis der anteiligen Verwirklichung der "Beihilfe-Bemessungsgrundlage" durch die einzelnen Verbundunternehmen vor. Es stellt hierzu eine Verteilungsmethode dar, die vorrangig auf einer stand-alone-Betrachtung und subsidiär einem fixkostenorientierten Verteilungsmaßstab beruht und zwei Schritte beinhaltet: (1) Ermittlung der stan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / f) Eingeschränkte Angemessenheitsprüfung

Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ...: Die Allokation von Corona-Finanzhilfen ist daher lediglich einer eingeschränkten Angemessenheitsprüfung zugänglich. Dabei ist nur eine Minderung des Gewinns in "unangemessener Weise" zu prüfen; Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ist die Erstausstattung einer Kapitalgesellschaft.[33] ... ist die Erstau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / a) Relevanz und Begriffsbestimmung nach EU-Wettbewerbsrecht

Soweit Unternehmen Teil eines Unternehmensverbunds sind, darf nur ein Antrag für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden (FAQ Tz. 1.1, 4.5, 5.2); hierfür gilt die EU-Definition der sog. "Gruppenfreistellungsverordnung" (Anh. I Art. 3 Abs. 3 AGVO).[6] Diese basiert auf dem Unternehmensbegriff des EU-Beihilferechts (Art. 107 ff. AEUV), der dem gesamten EU-Wettbewerbsrecht ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe können für bestimmte Bedarfe, die nicht von den laufenden Leistungen umfasst sind, einmalige Leistungen durch Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialrecht: Die einmaligen Bedarfe sind in § 39 Abs. 3 SGB VIII geregelt. Die Sicherstellung des Lebensunterhalts ist grundsätzlich Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / aa) Fehlen einer vergleichbaren Vereinbarung oder Leistung

Gegenstand des Fremdvergleichs ist regelmäßig eine "Vereinbarung" oder "Leistung"[27], wie sie vergleichbar mit fremden Dritten getroffen wird. Die Zurechnung von anteiligen Corona-Finanzhilfe-”Bemessungsgrundlagen” verbundener Unternehmen zum Antragsteller erfolgt indes nicht aufgrund einer solchen Vereinbarung zwischen den Beteiligten, sondern aufgrund ihrer tatsächlichen ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.6 Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge (Nr. 6)

Rz. 20 Erziehungsgelder (vgl. § 54 Abs. 5 SGB I; LG Oldenburg, Rpfleger 1987, 28) und Studienbeihilfen sind als zweckgebundene Leistungen unpfändbar, gleichgültig, ob sie aus öffentl. oder privater Hand gezahlt werden (Stein/Jonas/Brehm, § 850a Rn. 32). Hierzu zählen auch Stipendien, die mit der Auflage gewährt werden, nach Abschluss des Studiums in den Dienst der zahlenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.1 Allgemeines

Rz. 155 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG zu kürzen um den Teil des Gewerbeertrags eines inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt. Keine Geltung hat dies für Einkünfte i. S. d. § 7 S. 7, 8 GewStG. Bei Unternehmen, die ausschließlich den Betrieb von eigenen oder gecharterten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 4.2.2 Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln

Der § 110 SGB III regelt die Förderung der Teilnahme von Arbeitnehmern an Transfermaßnahmen. Darunter ist auch Outplacement[1] zu fassen. Förderung erfolgt personenbezogen und ist möglich bei drohender Arbeitslosigkeit aufgrund von Betriebsänderungen lt. § 111 BetrVG bzw. in den Größenordnungen des § 17 KSchG oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhält...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Absatzhilfe

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Absatzhilfe ist eigenständige Tatbestandsvariante. Es handelt sich um eine zur Täterschaft erhobene Beihilfe, weil die Absatztat für den Vortäter nicht gesondert strafbar ist (mitbestrafte Nachtat, s. Rz. 70 ff., 120)[2]. Allerdings ist die Abgrenzung äußerst schwierig von täterschaftlicher Absatzhilfe zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Vortäte...mehr