Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Bauliche Veränderung: Gestattung eines Split-Klimageräts

1 Leitsatz Droht durch den Betrieb eines Klimageräts möglicherweise ein Nachteil, kann ein Wohnungseigentümer nicht gegen die Gestattung des Klimageräts, sondern nur gegen den späteren Betrieb vorgehen. 2 Normenkette § 20 Abs. 1, Abs. 4 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X nach § 20 Abs. 1 WEG, dem Eigentümer der Penthouse-Wohnung im 8. Obergesc...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch auf Rückbau

1 Leitsatz Bei einem Schwarzbau hat ein Wohnungseigentümer nur einen Anspruch darauf, dass sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der Situation befasst und im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung ihr Ermessen sachgerecht ausübt. 2 Normenkette §§ 9a Abs. 2, 20 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer X baut in eine Wand seines Badezimmers, die seine Wohnung und die W...mehr

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Bauliche Veränderung: Grenzen

1 Leitsatz Eine bauliche Veränderung (hier: Gedenkstein) gestaltet eine Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend um, wenn sie mit einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen spezifischen Vorgabe für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Ziergarten) vereinbar ist. 2 Normenkette § 20 Abs. 1, Abs. 4 Hs. 1 WEG 3 Das Problem Die Gemeinschaftsordnung reg...mehr

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Bauliche Veränderung: Errichtung einer Klimaanlage

1 Leitsatz Bei der Errichtung einer Klimaanlage und einer damit einhergehenden Durchbohrung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Außenwand handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG. 2 Normenkette §§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1, 20 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Die Verwaltung fordert Wohnungseigentümer B erfolglos auf, eine Split-Klimaanlage zu entferne...mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 1 Leitsatz

Bei der Errichtung einer Klimaanlage und einer damit einhergehenden Durchbohrung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Außenwand handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG.mehr

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Bauliche Veränderung: Besch... / 1 Leitsatz

Eine Beschlusskompetenz für die Gestattung einer baulichen Veränderung besteht auch dann, wenn die Beschlussfassung dazu führt, dass die in einer Vereinbarung vorgesehene Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums faktisch nicht mehr möglich ist.mehr

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Bauliche Veränderung: Besei... / 1 Leitsatz

Jede bauliche Veränderung, auch eine solche, auf die ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG oder § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch hat, muss grundsätzlich nach § 20 Abs. 1 WEG gestattet werden.mehr

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Bauliche Veränderung: Besei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verändert ein Wohnungseigentümer eigenmächtig das gemeinschaftliche Eigentum. Fraglich ist, ob sich das rechtfertigen lässt, wenn es keine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG gibt. Grundsatz Jede bauliche Veränderung, auch eine solche, auf die ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG oder § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch hat, muss grundsätzlich nach...mehr

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Bauliche Veränderung: Gesta... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 1 Leitsatz

Bei einem Schwarzbau hat ein Wohnungseigentümer nur einen Anspruch darauf, dass sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der Situation befasst und im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung ihr Ermessen sachgerecht ausübt.mehr

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Bauliche Veränderung: Besei... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Besch... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Gesta... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Erric... / 6 Entscheidung

LG Karlsruhe, Beschluss v. 3.6.2024, 11 S 33/23mehr

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Bauliche Veränderung: Besch... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 17.5.2024, 1295 C 19815/23mehr

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Bauliche Veränderung: Gesta... / 1 Leitsatz

Droht durch den Betrieb eines Klimageräts möglicherweise ein Nachteil, kann ein Wohnungseigentümer nicht gegen die Gestattung des Klimageräts, sondern nur gegen den späteren Betrieb vorgehen.mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Besei... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-Altona, Urteil v. 4.3.2024, 303b C 17/23mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Bei der Errichtung der Klimaanlage und der damit einhergehenden Durchbohrung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Außenwand handele es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG. Eine bauliche Veränderung, die nicht gestattet worden sei, sei zu beseitigen. Dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beseitigung verlange, sei nicht re...mehr

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Bauliche Veränderung: Besch... / 4 Die Entscheidung

Der BGH bejaht eine Beschlusskompetenz! Diese sei zwar nicht gegeben, wenn eine bestimmte bauliche Maßnahme in einer Vereinbarung ausgeschlossen worden sei (Bauvereinbarung). Im Fall erschöpfe sich die Vereinbarung der Wohnungseigentümer aber darin, die Nutzung der Fläche als Mülltonnenstellplatz vorzugeben (Nutzungsvereinbarung). Damit stelle sich die Frage, ob die Wohnungs...mehr

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Bauliche Veränderung: Besei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Der Einbau der Tür nebst Treppe stelle eine bauliche Veränderung i. S. v. § 20 Abs. 1 WEG dar. In Abgrenzung zu § 13 Abs. 2 WEG beziehe sich diese Norm nur auf das gemeinschaftliche Eigentum, nicht auf das Sondereigentum. Nach § 5 Abs. 2 WEG handele es sich bei Außentüren/Fenstern aber um gemeinschaftliches Eigentum. Darüber hinaus sei eine bauliche Ver...mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wendet ein Wohnungseigentümer ein, ihm sei eine bauliche Veränderung zu gestatten. Fraglich ist, ob das geht. Anspruch auf Gestattung als Einwendung? Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss gegebenenfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage...mehr

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Bauliche Veränderung: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob man einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung an einem Ort gestatten kann, für den eine andere Nutzung vereinbart ist. BGH-Lösung Der BGH bejaht mit dem LG die Frage. Etwas anderes soll aber gelten, wenn eine bestimmte bauliche Maßnahme in einer Vereinbarung ausgeschlossen worden ist (Bauvereinbarung). Beispiels...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer X baut in eine Wand seines Badezimmers, die seine Wohnung und die Wohnung von Wohnungseigentümer K trennt, eine Ablagenische ein. Ferner verändert er einzelne Leitungen. Bei der Renovierung seines eigenen Bades im November 2022 bemerkt Wohnungseigentümer K diese Veränderungen. Sein Antrag, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer solle den X zum Rückbau auf...mehr

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Bauliche Veränderung: Gesta... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Eine unbillige Benachteiligung liege nicht vor. Denn dann müssten K Nachteile zugemutet werden, die bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer nicht abverlangt werden dürften. Dazu müsste die bauliche Veränderung zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung (einem "nicht ...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Beschlussersetzungsklage sei begründet, die Anfechtungsklage nicht! Die Anfechtungsklage wäre begründet, wenn der zu erfüllende Anspruch offenkundig und ohne jeden vernünftigen Zweifel begründet sei. So liege es aber nicht. K habe zwar einen Anspruch auf ein Tätigwerden der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Er habe jedoch keinen Anspruch auf Fassung des ...mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 3 Das Problem

Die Verwaltung fordert Wohnungseigentümer B erfolglos auf, eine Split-Klimaanlage zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums wiederherzustellen (im Zuge der Installation wurde die Außenwand unterhalb der Dachschräge durchbohrt. Nach Ablauf einer Frist erhebt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K Klage. B meint, es liege keine bauliche Ve...mehr

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Bauliche Veränderung: Gesta... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen eine nach den Feststellungen noch nicht sicheren unbilligen Nachteil vor. Dieser könnte sich durch den Betrieb einer Klimaanlage zeigen, deren Einbau nach § 20 Abs. 1 WEG gestattet worden ist. Unterlassungsklage Das LG meint, in diesem Fall könne sich ein Wohnungseigentümer nicht bereits gegen die Gestattung des Einbaus...mehr

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Bauliche Veränderung: Grenzen / 1 Leitsatz

Eine bauliche Veränderung (hier: Gedenkstein) gestaltet eine Wohnungseigentumsanlage nicht grundlegend um, wenn sie mit einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen spezifischen Vorgabe für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Ziergarten) vereinbar ist.mehr

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Bauliche Veränderung: Besei... / 3 Das Problem

Teileigentümer B ist Eigentümer einer Ladeneinheit. Die Ladeneinheit besitzt einen Hinter-/Seiteneingang, der zu einer Garagenabfahrt hinausführt und eine fensterlose Stahltür hat. Die Wohnungseigentümer gestatten B, die Stahltür durch ein Holzfenster zu ersetzen. B baut jedoch kein Fenster, sondern eine Aluminium-Doppeltür mit großen Fensterelementen ein und setzt vor diese...mehr

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Bauliche Veränderung: Grenzen / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Besch... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen wie folgt: "Beschluss über die Genehmigung zur Errichtung von Gartenhütten im Allgemeineigentum für Fahrräder und Abstellen von Gartenwerkzeugen. Die Finanzierung erfolgt auf eigene Kosten der jeweiligen Eigentümer, die eine solche Gartenhütte auf dem Allgemeineigentum errichten möchten. Die Gartenhütten sollen rechts vom Haus ohne Fundamen...mehr

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Bauliche Veränderung: Gesta... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X nach § 20 Abs. 1 WEG, dem Eigentümer der Penthouse-Wohnung im 8. Obergeschoss, ein Split-Klimagerät einzubauen, das eine Schall emittierende, an der Außenfassade des Gebäudes zu montierende Außeneinheit mit Lüfter umfasst. Diesen Beschluss greift Wohnungseigentümer K an (seine Wohnung liegt im 4. Obergeschoss). Er meint, d...mehr

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Bauliche Veränderung: Grenzen / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall liegt ein Schwarzbau vor. Fraglich ist, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nichts tut. Ferner ist fraglich, ob K den Rückbau verlangen kann. Anfechtungsklage Die Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss ist begründet, wenn lediglich die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwa...mehr

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Bauliche Veränderung: Grenzen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gestattung einer baulichen Veränderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Das ist nach § 20 Abs. 4 Hs. 1 WEG unter anderem der Fall, wenn bauliche Veränderungen eine Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen. G...mehr

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Bauliche Veränderung: Grenzen / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Für eine Beschlusskompetenz aus § 20 Abs. 1 WEG komme es nicht darauf an, ob die Aufstellung des Gedenksteins mit den Nutzungsvereinbarungen der Wohnungseigentümer (hier: Ziergarten) vereinbar sei. Außerdem sei die Errichtung mit den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung zu Gestaltung und Nutzung des Gartens vereinbar. In einem Ziergarten, der der Schönheit dienen s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grenzen / 3 Das Problem

Die Gemeinschaftsordnung regelt Folgendes: "Der gemeinschaftliche Garten ist als Ziergarten angelegt. Er soll zur Schönheit des ganzen Hausgrundstückes beitragen. Darüber hinaus dient er der Erholung, dem Spiel und der Ruhe der Hausbewohner und ihrer Gäste." Die Wohnungseigentümer gestatten nach § 20 Abs. 1 WEG, die Errichtung eines Gedenksteins für den ehemaligen Bewohner d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümergemeinschaft / 2.1 Innenverhältnis

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Die Wohnungseigentümer sind ihrerseits gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegenüber der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümergemeinschaft / 7 Treuepflichten

Das Gemeinschaftsverhältnis birgt Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander. So kann ein Begehren auf Abtrennen einer Kabelempfangsanlage vom Allgemeinstrom auch dann treuwidrig sein, wenn lediglich eine Wohnung durch die Kabelempfangsanlage versorgt wird, die anderen Wohnungen aber ebenfalls über eine Anschlussmöglichkeit verfügen.[1] Die zwischen den Mitgliedern d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümergemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.1.1 Hammerschlags- und Leiterrecht nur für Arbeiten an baulichen Anlagen

Die einschlägigen Landesvorschriften der nachfolgenden Bundesländer räumen die Befugnis zur Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nur für Arbeiten ein, die sich auf bauliche Anlagen beziehen:mehr

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Grenzüberbau / 1 Einführung

Wenn bei der Errichtung eines Gebäudes nicht nur bis an die Grundstücksgrenze (Grenzbau), sondern über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück gebaut wird (auch wenn es sich nur um einige Zentimeter handelt), spricht man nach der Terminologie der §§ 912 bis 916 BGB von einem Überbau (Grenzüberbau). Dabei wird die eigentliche Fallgestaltung, die der Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 4 Begründung von Wohnungseigentum nach dem WEG

Rz. 7 Als flächenweise Teilung i. S. v. § 7 GrEStG ist auch die Begründung von Wohnungseigentum oder Sondereigentum nach § 3 oder § 8 WEG anzusehen.[1] Zu beachten ist dabei, dass jedes rechtlich selbstständige Wohnungseigentum in einem Gebäude eine selbstständige wirtschaftliche Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG bildet.[2]. Weder die Führung mehrerer rechtlich selbsts...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.4 Bildung weiterer Rücklagen

Wie § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zum Ausdruck bringt, sind die Wohnungseigentümer durchaus berechtigt, neben der Erhaltungsrücklage gemäß § 19 Abs. 1 WEG auch weitere Rücklagen zu bilden. Liquiditätsrücklage Hier kann es sich insbesondere anbieten, Liquiditätsrücklagen für den Fall von Hausgeldausfällen oder -rückständen einzelner Wohnungseigentümer zu bilden. Rücklage zur Finanzieru...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.5.3 Sonstige bauliche Veränderung

Das Verlangen einer baulichen Veränderung, gestützt auf § 20 Abs. 2, 3 WEG, führt zur eigenen Kostenlast gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Seiten des umbauwilligen Wohnungseigentümers. Falls es sich um eine auch für andere Eigentümer interessante ggf. sogar mehrheitsfähige Maßnahme handelt, ist es oft von Vorteil, auf eine Beschlussfassung nach § 20 Abs. 1 WEG hinzuwirken. Da...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.5 Normale bauliche Veränderungen

Schon die am Gesetzestext der §§ 20, 21 WEG vorgenommenen Veränderungen dokumentieren insoweit einen Paradigmenwechsel. Der von § 20 Abs. 1 WEG geregelte Beschluss über eine bauliche Veränderung ändert den (bisherigen oder ursprünglichen) Soll-Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums. Abzugrenzen hiervon ist die tatsächliche Vornahme der betreffenden baulichen Maßnahme (Real...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.4 Privilegierte bauliche Veränderungen

Durch Vereinbarung ist es möglich, weitere privilegierte Maßnahmen über § 20 Abs. 2 WEG hinaus zu schaffen. Gerade bestimmte energetische Maßnahmen können – eine Gesetzesänderung antizipierend – durch einen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers flankiert werden. § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG begrenzt den Anspruch auf angemessene Veränderungen und enthält einen abschließenden Ka...mehr