Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanktionen gegen Eigentümer... / Zusammenfassung

Begriff Sanktionen gegen Wohnungseigentümer setzen bereits begrifflich ein vorangegangenes Fehlverhalten gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer voraus, die diese nicht zu dulden haben. Von größter Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Belästigungen aufgrund Emissionen durch einzelne Wohnungseigentümer, die zweckbestimmungswidrige N...mehr

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Kündigung des Vermieters be... / 3 Das Problem

Veränderungen der Mietsache durch den Mieter sind nur in engen Grenzen zulässig. Der Mieter muss die Wohnung grundsätzlich in dem Zustand belassen, wie er sie gemietet hat. Bauliche Veränderungen der Mietsache darf der Mieter daher grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Geb...mehr

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E-Mobilität – Anspruch auf ... / 3 Das Problem

Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Erlaubnis zur Vornahme größerer baulicher Veränderungen an der Mietsache hat, besteht nach der Neufassung des § 554 BGB durch das am 1.12.2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Danach kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderunge...mehr

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Kündigung des Vermieters be... / 1 Leitsatz

Eingriffe in die bauliche Substanz, z. B. bauliche Veränderungen der Mieträume, sind dem Mieter i. d. R. ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet; eine Zuwiderhandlung berechtigt den Vermieter zur ordentlichen Kündigung und gibt ihm einen Anspruch auf Rückbau.mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / 5. Anzeigepflicht auf den 1.1.2023 (§ 228 Abs. 2 Satz 1 BewG)

Steuerpflichtige sind gem. § 228 Abs. 2 Satz 1 BewG verpflichtet, nach dem 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die den Wert oder die Art beeinflussen oder zu einer erstmaligen Feststellung führen können, unaufgefordert auf den Beginn des auf die Änderung folgenden Kalenderjahrs anzuzeigen. "Nach der Hauptfeststellungserklärung ist also vor der An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäudesachwert

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Gebäudenormalherstellungswert entspricht den durchschnittlichen Herstellungskosten eines neu erstellten Gebäudes ohne Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden. Zu bewerten ist im Allgemeinen aber kein neu errichtetes Gebäude, sondern ein Gebäude, das eine bestimmte Anzahl von Jahren bereits steht und damit bereits von einem Wertverzehr betroffe...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.9 Negativbeschluss

Ein Negativbeschluss liegt vor, wenn ein Beschlussantrag abgelehnt wurde und der Verwalter den Beschluss als nicht zustande gekommen verkündet. Es handelt sich jedoch nicht um einen Nichtbeschluss, da auch einem negativen Abstimmungsergebnis Beschlussqualität zukommt. Ein Negativbeschluss ist daher grundsätzlich anfechtbar.[1] Soweit z. B. der Beschluss über die Gestattung ei...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.2 Beschlusskompetenz

Unabdingbare Voraussetzung für eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer ist, dass ihnen die Kompetenz eingeräumt ist, eine Angelegenheit durch Beschluss regeln zu können. Ein mangels Beschlusskompetenz gefasster und verkündeter Beschluss ist per se nichtig.[1] Praxis-Beispiel Keine Umzugspauschalen mehr möglich Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Gesetz die...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.8.2 Der ergänzende bzw. abändernde Zweitbeschluss

Die Wohnungseigentümer sind grundsätzlich nicht gehindert, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen. Die Befugnis dazu ergibt sich aus der autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft. Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen die Wohnungseigentümer eine erneute Beschlussfassung für angebracht halten.[1] Grundsätzlich zulässig ist...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.8.1 Inhaltsgleicher Zweitbeschluss

Heilung formeller Mängel Eine inhaltsgleiche Zweitbeschlussfassung kommt im Regelfall dann in Betracht, wenn der Erstbeschluss an formellen Mängeln leidet und deshalb von Wohnungseigentümern angefochten wurde. Praxis-Beispiel Beschlussfassung zu TOP "Verschiedenes" Zu TOP "Verschiedenes" beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung bestimmter Kostenarte...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.2 Qualifizierter Mehrheitsbeschluss

Einzige Bestimmung, die eine qualifizierte Mehrheit regelt, ist § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG. Werden bauliche Veränderungen mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, sind die Kosten der Baumaßnahme von allen Wohnungseigentümern zu tragen, wenn die Kosten nicht unverhältnismäßig sind. Doppelt qualifizierte M...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grundlegende Umgestaltung

1 Leitsatz Wann eine bauliche Veränderung eine Wohnanlage grundlegend umgestaltet, ist gesetzlich nicht definiert. Diese Frage ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Bezugspunkt sei die Anlage als Ganzes. Eine grundlegende Umgestaltung wird deshalb nur im Ausnahmefall und bei den nach § 20 Abs. 2 WEG privilegierten Maßnahmen zumindest typische...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 1 Leitsatz

Wann eine bauliche Veränderung eine Wohnanlage grundlegend umgestaltet, ist gesetzlich nicht definiert. Diese Frage ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Bezugspunkt sei die Anlage als Ganzes. Eine grundlegende Umgestaltung wird deshalb nur im Ausnahmefall und bei den nach § 20 Abs. 2 WEG privilegierten Maßnahmen zumindest typischerweise gar...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Der Beschluss würde zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führen. Wann eine bauliche Veränderung eine Wohnanlage grundlegend umgestalte, sei gesetzlich allerdings nicht definiert. Diese Frage sei im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Bezugspunkt sei die Anlage als Ganzes. Eine grundlegende Umgestaltun...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, durch eine bauliche Veränderung für eine Wohnung einen barrierefreien Zugang über die Terrasse zu schaffen. Das LG meint unter Heranziehung der üblichen Definitionen und zutreffender Maßgaben, es liege insoweit eine grundlegende Umgestaltung vor. Ob es so ist, ist eine Frage des Einzelfalls und der konkreten Umstände vor Ort. Abstrakt l...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer Z, anstelle eines Balkons eine Terrasse zu errichten, ein Doppelfenster durch eine verschließbare Tür zu ersetzen und eine Rollstuhlrampe zu erstellen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das AG erklärt den Beschluss für ungültig. Selbst wenn ein behindertengerechter Zugang nicht durch das Treppenhaus, sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Plangerechte Herstellung: A... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Beseitigung einer Mauer. Der klagende Wohnungseigentümer geht gegen diese vor, weil sie ihn beim Einparken auf seinen Stellplätzen beeinträchtigt. Als Anspruchsgrundlage hierfür führt er seinen Anspruch auf eine erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums an. Dazu muss man feststellen, welcher Bauzustand "ordn...mehr

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Plangerechte Herstellung: A... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Trennmauer zu entfernen (diese behindert ihn beim Einparken auf seine 2 Stellplätze). Da sein Antrag keine Mehrheit findet, erhebt er eine Beschlussersetzungsklage. Das AG gibt dieser Klage statt. K stehe ein Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen, plangerechten Zustands des g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Plangerechte Herstellung: A... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! K stehe tatsächlich ein (Erstherstellungs-)Anspruch gegen B zu, dass ein Beschluss gefasst wird, die Trennmauer zu entfernen. Dass Entschließungsermessen der Wohnungseigentümer sei auf null reduziert. Die Bauausführung sei planwidrig. Ob dies der Fall sei, richte sich nach der Grundbucheintragung, und zwar nach der Teilungserklärung und dem dor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 7 Umwand... / 4 Begründung von Wohnungseigentum nach dem WEG

Rz. 7 Als flächenweise Teilung i. S. v. § 7 GrEStG ist auch die Begründung von Wohnungseigentum oder Sondereigentum nach § 3 oder § 8 WEG anzusehen (BFH v. 30.7.1980, II R 19/77, BStBl II 1980, 667; BFH v. 23.3.1983, II R 213/81, BStBl II 1983, 604; BFH v. 12.10.1988, II R 6/86, BStBl II 1989, 54, 55; BFH v. 8.8.1990, II R 20/88, BStBl II 1990, 922, und BFH v. 16.2.1994, II...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.5 Grenzen bei der Anwendung der Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk

Die Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk finden nicht grenzenlos auf alle Sachverhalte Anwendung, in denen der tatsächliche Zustand des Erwerbsgrundstücks im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb verändert wird. Vorplanungen durch Veräußerers oder Bauverpflichtung des Erwerbers Voraussetzung für die Annahme eines bebauten Grundstücks als Erwerbsgegenstand ist, dass die a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Art und Weise der Rückgabe

Rz. 3 Der Mieter hat die zu räumende Wohnung "besenrein" zu übergeben, d.h., er hat sämtliche Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände wegzunehmen und die Wohnung so zurückzugeben, wie er sie vertragsgemäß übernommen hat (BGH, Urteil v. 17.9.2020, IX ZR 62/19, NZM 2021, 38; BGH, VIII ZR 152/05, NJW 2006, 2115), bis auf Veränderungen oder Verschlechterungen durch den vertr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.3 Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17 Wie genau die Zusammenarbeit, insbesondere auch zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften in den Tageseinrichtungen, auszusehen hat, regelt § 22a nicht. Allerdings wird aus den Zielformulierungen des Kindeswohls und der Sicherstellung der Erziehungskontinuität sowie der Tatsache, dass die Beteiligung zwingend vorgeschrieben ist, deutlich, dass nur eine dies gewä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3 Bauliche Veränderung

Als äußeres gestaltendes Element der Wohnungseigentumsanlage sind Fenster ein häufiges Streitthema in den Eigentümergemeinschaften. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Gestaltung der Fenster an sich, sondern insbesondere auch in Beziehung auf Fensterverkleidungen wie Jalousien, Fenstergitter oder Fliegengitter. Grundsätzlich bedarf jede bauliche Veränderung des Gemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allstimmigkeit (WEMoG) / 1 Bauliche Veränderungen

Zunächst können bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 1 WEG mehrheitlich beschlossen werden. Zu differenzieren ist allerdings danach, ob es sich um eine gemeinschaftliche Baumaßnahme handelt oder eine solche, die einem einzelnen Wohnungseigentümer auf Grundlage der weiteren Bestimmung des § 20 Abs. 3 WEG gestattet wird. Gemeinschaftl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zweiergemeinschaft (WEMoG) / 5 Beseitigung einer baulichen Veränderung

Hat der eine Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vorgenommen, hat nicht der andere Wohnungseigentümer einen Beseitigungsanspruch, den er alleine geltend machen kann, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ist dieser Anspruch verjährt, kann die Gemeinschaft die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beschließen. F...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3.1 Fenster

Insbesondere in den Fällen, in denen den Wohnungseigentümern durch Vereinbarung, also insbesondere der Gemeinschaftsordnung, die Pflicht zu Erhaltung der Fenster im Bereich ihrer Sondereigentumseinheit auf ihre Kosten auferlegt ist, können einzelne Maßnahmen, auch wenn sie im Rahmen der Erhaltung durchgeführt werden, bauliche Veränderungen darstellen, die der Gestattungsbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türsprechanlage (WEMoG)

Begriff Türsprech- und Klingelanlagen in den Wohnungen sind dem Sondereigentum zugeordnet. Etwas anderes kann dann gelten, wenn das Vorhandensein und Funktionieren jeder Sprechstelle zum Betrieb der im Gemeinschaftseigentum stehenden zentralen Klingel- und Sprechanlage unabdingbar, d. h. ihr Funktionieren Voraussetzung für das Funktionieren auch der zentralen Haussprechanla...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3.3 Fenstergitter

Nach alter Rechtslage stellte das Montieren von Fenstergittern insbesondere zur Einbruchssicherung der Erdgeschosseinheiten eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar. Selbst bei einer generellen Einbruchsgefahr bestand kein Anspruch auf Zustimmung zur Montage von Fenstergittern.[1] Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 verleiht die Bestimmung des § 20 Abs. 2 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3.2 Jalousien

Zunächst einmal stehen Außenjalousien einer Wohnungseigentumsanlage im gemeinschaftlichen Eigentum, da sie die äußere Gestaltung des Sondereigentums betreffen.[1] Gleiches gilt für die Jalousienkästen und für offenliegende Führungsschienen[2] und auch die Zugvorrichtungen und Gurte im Innenbereich.[3] Die Anbringung oder Beseitigung von Außenjalousien eines Wohnhauses stellt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsleitungen (WEMoG)

Zusammenfassung Die zusätzliche Verlegung von Versorgungsleitungen durch das Gemeinschaftseigentum stellt eine bauliche Veränderung dar.[1] Im Regelfall dürfte der betreffende Wohnungseigentümer jedoch einen Anspruch auf Gestattung nach § 20 Abs. 3 WEG haben, da eine rechtlich relevante Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer wohl auszuschließen sein dürfte.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkon (WEMoG) / 3 Anbau von Balkonen

In vielen Wohnanlagen entscheiden sich die Wohnungseigentümer für den nachträglichen Anbau von Balkonen an den Wohnungen der Obergeschosse. Grundsätzlich handelt es sich insoweit um eine Maßnahme der baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG. Seit Inkrafttreten des WEMoG differenziert das WEG nicht mehr nach baulichen Veränderungen und Modernisierungen, vielmehr stellen säm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 1 Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung

Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat einen klagbaren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. [1] Der Anspruch nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da dieser nach § 18 Abs. 1 WEG seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 die Verwaltung des Gemeinschaftseige...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allstimmigkeit (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Wohnungseigentumsgesetz kennt vier verschiedene Modalitäten, bestimmte Bereiche unter den Wohnungseigentümern zu regeln: die Vereinbarung, den qualifizierten Mehrheitsbeschluss, den einfachen Mehrheitsbeschluss und die Allstimmigkeit. Rechtsdogmatisch erfordert die sogenannte "Allstimmigkeit" im Wohnungseigentumsrecht die Zustimmung eines jeden Sonder eigentümers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Speicher (WEMoG) / 2 Speicherausbau zu Wohnzwecken

Sollen Speicherräume zu Wohnzwecken aus- oder umgebaut werden, stellt dies eine bauliche Veränderung dar. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) bedürfen alle baulichen Veränderungen eines Gestattungsbeschlusses. Auf eine Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern kommt es nicht mehr an, allerdings darf nach § 20 Abs. 4 WEG kein Wohnungseigentü...mehr

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Digitales Fernsehen per DVB... / 3 Vorhandene Gemeinschaftsparabolantenne

Im Hinblick darauf, dass auch der Satellitenempfang nur noch digital möglich ist, dürfte es angesichts der Programmvielfalt der über Satellit ausgestrahlten Programme wohl näher liegen, auf DVB-T zu verzichten. Angesichts der größeren Medienvielfalt und identischer technischer Anforderungen dürfte ein Beschluss, wonach statt digitalen Satellitenempfangs ein solcher über DVB-...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spielplatz im Wohnungseigen... / 2 Nachträglicher Bau eines Spielplatzes

Soll nachträglich ein zunächst nicht vorgesehener Spielplatz auf dem Gemeinschaftsgrundstück eingerichtet werden, liegt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vor. Diese kann allerdings nach § 20 Abs. 1 WEG einfach-mehrheitlich beschlossen werden. Da die Anlage eines Spielplatzes wohl nur in einem extremen Ausnahmefall die Wohnanlage grundlegend umgestalten dür...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Fenster spielen als fassadengestaltendes Element eine große Rolle in der Verwaltungspraxis und im Wohnungseigentumsrecht. Häufiger Streitpunkt und Gegenstand des Themas "bauliche Veränderung" waren dabei optisch sichtbare Veränderungen der Fenster und in diesem Zusammenhang stets auch die Montage von Außenjalousien oder Fenstergittern durch einzelne Wohnungseigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauabweichung / 3 Abgrenzung von Sondereigentum

Weicht die Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum ab, so ist wie folgt zu differenzieren: Wird ein Raum des Sondereigentums teilweise baulich in das andere Sondereigentum einbezogen, so gehört dieser Raumteil nicht zum anderen Sondereigentum. Vielmehr hat der insoweit beeinträchtigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige plangerecht...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3.6 F

Fahrradraum Als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs ist der Fahrradraum Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Fahrradständer Der Fahrradständer wird dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet, da er einem gemeinschaftlichen Gebrauch dient.[2] Fahrstuhl s. Aufzug Fahrwege Die Fahr- und Gehwege dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch und sind daher Bestandteil des Gemeinschaft...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung (... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauabweichung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Bauabweichung ist die tatsächliche Bauausführung bewusst oder unbewusst abweichend von dem zur Begründung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufteilungsplan durchgeführt. Die Folgen der Abweichungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Bereiche der Wohnanlage betroffen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 20.7.2018, V ZR 56/17:...mehr

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Werdender Wohnungseigentüme... / 3 Rechtsfolgen

Erwerber, die die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 WEG erfüllen, werden im Innenverhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern wie Wohnungseigentümer behandelt. Für sie gelten also ebenfalls die Regelungen des WEG. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Wohnungseigentümer – mit Ausnahme der begrenzten Außenhaftung des § 9a Abs. 4 WE...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 3 Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Einfacher Mehrheitsbeschluss Da den Wohnungseigentümern grundsätzlich im Rahmen des § 19 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz zur Darlehensaufnahme zukommt, bedarf der Beschluss selbst keines bestimmten Quorums. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Finanzierte Maßnahme muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Selbstverständlich muss zunächst die zu finanzierende Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträger (WEMoG) / 3 "Werdende Wohnungseigentümer"

Alte Rechtslage Vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 wurde das Entstehen einer "Werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" unter folgenden Voraussetzungen angenommen: gültiger Erwerbsvertrag, Übergabe des Besitzes an den Erwerber und Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers.[1] Neue Rechtslage Seit Inkrafttreten d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zweitbeschluss (WEMoG) / 2 Der ergänzende bzw. abändernde Zweitbeschluss

Die Wohnungseigentümer sind grundsätzlich nicht gehindert, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen. Die Befugnis dazu ergibt sich aus der autonomen Beschlusszuständigkeit der Gemeinschaft. Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen die Gemeinschaft eine erneute Beschlussfassung für angebracht hält.[1] Grundsätzlich zulässig ist es also,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spielplatz im Wohnungseigen... / Zusammenfassung

Begriff Die erstmalige Anlegung eines Spielplatzes erfolgt in der Regel durch den teilenden Eigentümer bzw. Bauträger aufgrund einer entsprechenden Auflage in der Baugenehmigung. Einzelheiten wie Sandaustausch und Austausch von Spielgeräten sind Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung und können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3.16 P

Parabolantenne Dient die Antenne dem gemeinschaftlichen Gebrauch, gehört sie zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Zum Sondereigentum gehört sie dann, wenn sie von vornherein durch einen Miteigentümer, der sie eingerichtet hat, allein betrieben werden soll.[1] Parkett s. Fußbodenbelag Plattenbelag (Balkon) s. Fliesen (Balkon) Plattenbelag (Terrasse) Eine nicht abgegrenzte, plattierte...mehr