Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, dass eine bauliche Veränderung entgegen § 20 Abs. 1 WEG keiner Gestattung bedarf.mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 6 Entscheidung

LG Hamburg, Beschluss v. 4.11.2024, 318 S 37/22mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es jenseits der prozessualen Problematik, die sich mittlerweile so nicht mehr stellen dürfte, um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer um einen Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG nachsuchen muss. § 20 Abs. 1 WEG: Abbedingung Wohnungseigentümer können vereinbaren, dass ein Wohnungseigentümer für eine bauliche Veränderung keiner Gestattung bedarf. Damit...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, B habe die Kosten des Rechtsstreits zu tragen! Die Klage sei zulässig gewesen. Zwar könnten Rückbauansprüche seit dem 1.12.2020 gem. § 9a Abs. 2 WEG grundsätzlich nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. Für die bei Gericht am 1.12.2020 anhängigen Verfahren habe der BGH aber entschieden, dass die Prozessführungsbefugnis über diese...mehr

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Bauliche Veränderung: Abbed... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht in einem Übergangsfall (ein Fall, der noch vor dem 1.12.2020 rechtshängig geworden war) gegen Wohnungseigentümer B auf Beseitigung einer baulichen Veränderung vor. B hatte diese durchgeführt, ohne über die nach § 20 Abs. 1 WEG erforderliche Gestattung zu verfügen (früher: § 22 Abs. 1 WEG). Im Laufe des Berufungsverfahrens erklären die Parteien den R...mehr

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Gestattungsbeschluss: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Grundlagenbeschluss über eine bauliche Veränderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht, wenn unbekannt ist, welche Kosten entstehen. Bauliche Veränderung Grundsätzlich müssen die Wohnungseigentümer wissen, welche Kosten durch eine Maßnahme entstehen. Dies gilt selbstverständlich für eine Erhaltungsmaßnahme, aber au...mehr

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Wohnungseigentümer: Mittelb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird das gemeinschaftliche Eigentum baulich verändert, obwohl es keinen Gestattungsbeschluss gibt. Fraglich ist einerseits, ob ein Wohnungseigentümer, der sein Sondereigentum einen Dritten (Drittnutzer) gebrauchen lässt, für eine Störung einzustehen hat, die der Drittnutzer unmittelbar zu verantworten hat. Andererseits ist zu fragen, ob der Wohnungsei...mehr

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Wohnungseigentümer: Mittelb... / 1 Leitsatz

Einen Wohnungseigentümer, der sein Sondereigentum vermietet, trifft eine Haftung als mittelbarer Handlungsstörer für von seinem Mieter ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss vorgenommene bauliche Veränderungen, wenn er dem Mieter die baulichen Veränderungen erlaubt hat, wenn er mit baulichen Veränderungen wegen einer vom Mieter angekündigten Nutzungsabsicht rechnen muss un...mehr

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Wohnungseigentümer: Mittelb... / 4 Die Entscheidung

Der BGH teilt die Sichtweise von AG und LG! S habe durch die bauliche Veränderung, die B nicht gestattet gewesen sei, das gemeinschaftliche Eigentum rechtswidrig i. S. v. § 1004 BGB beeinträchtigt, was K nach § 9a Abs. 2 WEG verfolgen könne. B sei wegen des Treppenhauses jedenfalls prozessual als unmittelbarer Störer anzusehen. Im Übrigen sei er ein mittelbarer Handlungsstör...mehr

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Aufstellung eines Paravents... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, K sei berechtigt, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, die auf die Abwehr von Störungen des Sondernutzungsrechts gerichtet seien, selbst geltend zu machen. Die Klage sei auch begründet. K könne die Beseitigung des Paravents verlangen. Dieser führe zu einer Beeinträchtigung des Eigentums des K. Er sei lichtundurchlässig und führe, wie Lichtbilder zeigten, z...mehr

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Aufstellung eines Paravents... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall streiten die Wohnungseigentümer um einen Paravent. Zu fragen ist, ob Wohnungseigentümer K, der sich gestört fühlt, dagegen vorgehen kann. Ferner ist zu fragen, was Wohnungseigentümer B gemacht hat. Störung des Sondereigentums oder einer Fläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegt Ein Wohnungseigentümer kann Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche ...mehr

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Trampolin im Garten – Keine... / 3 Das Problem

Auch Mieter können im Garten eines gemieteten Hauses grundsätzlich ein Trampolin für ihre Kinder frei aufstellen. Dagegen bedarf ein fest in den Boden eingebautes Trampolin als bauliche Veränderung grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Einzuhalten ist ferner ein vorgeschriebener Grenzabstand zum Nachbarn.mehr

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Gestattungsbeschluss: Grund... / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Anfechtungsklage statt! Es sei weder ein Kostenrahmen genannt noch eine Kostenobergrenze beschlossen worden. Der Kostenaufwand für eine Erhaltung oder eine bauliche Veränderung sei aber ein zentraler Faktor für die Ermessensausübung der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer müssten das Gebot der Wirtschaftlichkeit ebenso beachten wie die Leistungsfähigke...mehr

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Aufstellung eines Paravents... / 3 Das Problem

Zur Wohnung von Wohnungseigentümer K und der von Wohnungseigentümer B gehören jeweils eine Dachterrasse (es bestehen Sondernutzungsrechte). Die Dachterrassen grenzen aneinander und waren schon immer durch eine Trennwand voneinander abgegrenzt. Aufgrund eines Beschlusses über die "Sanierung" der Dachterrassen vom 26.4.2022 werden die Dachterrassen auf Veranlassung der Gemeins...mehr

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Gestattungsbeschluss: Grund... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen eine von ihnen als bauliche Veränderung verstandene Maßnahme (Umgestaltung eines Hofes: ein Staketenzaun und bestimmte Pflanzen sollen entfernt, andere Pflanzen gesetzt werden). Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, 3 Angebote einzuholen. Die Kosten sollen die Wohnungseigentümer, welche die Maßnahme beschlossen haben, nach dem Verh...mehr

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Gestattungsbeschluss: Grund... / 1 Leitsatz

Die Nennung eines Kostenrahmens oder einer Kostenobergrenze bei Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen ist eine wesentliche Tatsachengrundlage für die Ermessensausübung der Wohnungseigentümer. Wird ein Kostenrahmen oder eine Kostenobergrenze im Beschluss nicht genannt, widerspricht er dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung. Dies gilt auch für eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.3.2 Exkurs – Besonderheiten wegen existenzsichernden Leistungen

Rz. 20 Die Grundpauschale für existenzsichernde Leistungen im bisherigen Recht (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) fehlt in Abs. 3. Da nach der neuen Systematik des SGB IX i. d. F. des BTHG 2020 – mit Ausnahme des von § 134 erfassten Personenkreises – grundsätzlich keine existenzsichernden Leistungen durch Träger der Eingliederungshilfe mehr gewährt werden, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 111 [Autor/Stand] Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gemäß § 259 Abs. 4 Satz 3 BewG von einem der Verlängerung entsprechenden späteren Baujahr auszugehen. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beeinflussende Aspekte werden weder bei der Ermittlung des Geb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46; zust s Herlinghaus, in R...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 7.4 Trittschall

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vermieter nicht zur andauernden Modernisierung der Wohnung und zur ständigen Anpassung an neue Normen und steigende Bedürfnisse verpflichtet. Daher kann der Mieter keine Schallschutzmaßnahmen verlangen, die es zur Zeit der Errichtung des Gebäudes (hier: 1924) noch gar nicht gab. Ein älteres Anwesen muss somit nicht die heute geltenden We...mehr

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Gartenbenutzung (Miete) / 2.2 Spielgeräte, Bäume und Sträucher

Mangels entgegenstehender Regelungen ist der Mieter auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters berechtigt, Spielgeräte (z. B. Schaukel, Klettergerüst, Sandkasten) im Garten aufzustellen, sofern diese nicht fest mit dem Grund und Boden verbunden sind. Gleiches gilt für die Errichtung eines Spielhauses für die Kinder des Mieters im Garten des gemieteten Grundstücks. Die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Instandhaltung und Instands... / 6 Modernisierung

Achtung Keine Anpassung an gegenwärtigen Stand der Technik Den Vermieter trifft grundsätzlich keine Pflicht zur Modernisierung, um ein Anwesen mit veralteter Ausstattung dem gegenwärtigen Stand der Technik anzupassen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Mietwohnung Mängel aufweist, sind mangels gegenteiliger Vereinbarungen grundsätzlich nicht die aktuellen technischen Norm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lieferung, Werklieferung od... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Im ersten Fall liefert Unternehmer S die Wärmepumpe. Da er keine weitere Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands vorn...mehr

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Bauliche Veränderung: Errichtung einer Wärmepumpe

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer hat jedenfalls dann keinen Anspruch, ihm nach § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG die Errichtung einer Wärmepumpe zu gestatten, wenn er den anderen Wohnungseigentümern zur Wärmepumpe keine näheren Auskünfte erteilt. 2 Normenkette § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K installiert auf seinem Balkon eine Wärmepumpe. Die vorhandene Nachtspei...mehr

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Bauliche Veränderung: Verstoß gegen eine Gebrauchs- oder Nutzungsvereinbarung

1 Leitsatz Ein Gestattungsbeschluss nach § 20 Abs. 1 WEG, der gegen eine Gebrauchs-/Nutzungsvereinbarung verstößt, widerspricht einer ordnungsmäßigen Verwaltung. 2 Normenkette §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer gestatten nach § 20 Abs. 1 WEG mehrere bereits durchgeführte bauliche Veränderungen. Die Maßnahmen, die im Wege der Anfecht...mehr

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Bauliche Veränderung: Verst... / 6 Entscheidung

LG München, Urteil v. 9.10.2024, 1 S 2535/24 WEGmehr

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Bauliche Veränderung: Verst... / 1 Leitsatz

Ein Gestattungsbeschluss nach § 20 Abs. 1 WEG, der gegen eine Gebrauchs-/Nutzungsvereinbarung verstößt, widerspricht einer ordnungsmäßigen Verwaltung.mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Verst... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Erric... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Verst... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! Jeder Beschluss, der, wie im Fall, einer Vereinbarung widerspreche, verstoße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung und sei auf eine Anfechtung hin für ungültig zu erklären.mehr

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Bauliche Veränderung: Verst... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten nach § 20 Abs. 1 WEG mehrere bereits durchgeführte bauliche Veränderungen. Die Maßnahmen, die im Wege der Anfechtungsklage angegriffen sind, ermöglichen es, in Räumen, die sich im Keller befinden, zu wohnen. Damit wird nach LG-Ansicht gegen eine Gebrauchsvereinbarung "Keller" verstoßen. Fraglich ist unter anderem, ob die Beschlüsse wegen des ...mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer, dass ihm eine bauliche Veränderung (hier: Wärmepumpe) gestattet wird. Da die Errichtung einer Wärmepumpe nicht § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG unterfällt, kann ein Anspruch nur aus § 20 Abs. 3 WEG folgen. Anspruch aus § 20 Abs. 3 WEG Unbeschadet von § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 3 WEG verlangen, dass ih...mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat jedenfalls dann keinen Anspruch, ihm nach § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG die Errichtung einer Wärmepumpe zu gestatten, wenn er den anderen Wohnungseigentümern zur Wärmepumpe keine näheren Auskünfte erteilt.mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Der Antrag sei schon nicht hinreichend bestimmt. Es bestehe ein Interesse des Rechtsverkehrs, die durch die Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen der Beschlussformel entnehmen zu können. Beschlüsse müssten daher aus sich heraus verständlich sein. Umstände außerhalb eines protokollierten Beschlusses dürften nur dann herangezogen werden, w...mehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K installiert auf seinem Balkon eine Wärmepumpe. Die vorhandene Nachtspeicherheizung baut er daher aus. Er bittet die Wohnungseigentümer nachträglich, ihm diese bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG zu gestatten. Der Antrag findet keine Mehrheit. K erhebt daher eine Beschlussersetzungsklage. Es handele sich seiner Ansicht nach um eine geringfügige Beei...mehr

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Bauliche Veränderung: Verst... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der BGH hat in 2 Entscheidungen, die das LG nicht kennen konnte, geklärt, dass ein Gestattungsbeschluss, der gegen eine Gebrauchs-/Nutzungsvereinbarung verstößt, jedenfalls nicht in Ermangelung einer Beschlusskompetenz nichtig ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein entsprechender Beschluss anfechtbar ist, hat der BGH aber nicht entschieden. Ordnungswidr...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern über eine prozessuale Frage, nämlich die, wann eine Beschlussersetzungsklage zulässig ist. Hier gilt u. a. das Vorbefassungsgebot. Zulässigkeitsvoraussetzung ist danach, dass sich der Kläger vor der Anrufung des Gerichts um die Beschlussfassung der primär zuständigen Versammlung der Wohnungseigentümer (§§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1 WEG) bemü...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH anders! Für eine Vorbefassung genüge, dass der Kläger in der Versammlung die Beschlussfassung zum Antrag stelle, wie er sie in der Folge von dem Gericht ersetzt verlange. Die Klage sei daher zulässig. Das LG müsse jetzt prüfen, ob die beabsichtigte bauliche Veränderung den anderen Wohnungseigentümern i. S. v. § 20 Abs. 3 WEG nachteilig sei. Dies hänge von ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtsrecht: Folgen eine... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" zu TOP 4 den Wirtschaftsplan 2024. Zu TOP 7 verweigern sie es, eine bereits durchgeführte bauliche Veränderung (ein Wanddurchbruch) des K zu gestatten. Wohnungseigentümer K geht gegen diese 2 Beschlüsse vor. Er rügt vor allem, ihm sei die zur Vorbereitung auf die Versammlung erbetene Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verwehrt worden. Di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtsrecht: Folgen eine... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Durch die unterbliebene bzw. verweigerte Einsichtnahme gem. § 18 Abs. 4 WEG sei zu TOP 4 lediglich ein formaler Beschlussfehler begründet worden. Dieser Fehler habe sich nicht ausgewirkt. Eine solche Auswirkung hätte K konkret darlegen müssen. Einer solchen Darlegung hätte es bedurft, da die Beschlüsse einstimmig bzw. mehrheitlich gefa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussersetzungsklage: V... / 1 Leitsatz

Wird mit der Beschlussersetzungsklage die Gestattung einer Maßnahme nach § 20 Abs. 3 WEG verlangt, genügt es für die Vorbefassung, dass der Kläger in der Versammlung die Beschlussfassung begehrt hat, wie er sie in der Folge von dem Gericht ersetzt verlangt. Von einem einzelnen Wohnungseigentümer beabsichtigte Durchbrüche einer tragenden Wand oder Fassadendurchbohrungen sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 4.2 Anspruch auf Schaffung einer Lademöglichkeit

Seit Inkrafttreten des WEMoG verleiht die Bestimmung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG den Wohnungseigentümern einen Anspruch auf Gestattung einer angemessenen baulichen Veränderung, die dem Laden von E-Mobilen dient. Der Anspruch ist weitgehend und beschränkt sich nicht nur auf die Anbringung einer sog. "Wallbox", also einer Ladestation an der Wand, sondern umfasst beispielsw...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / Zusammenfassung

Begriff Ob es um die Zuordnung von Stellplätzen zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, die Einräumung eines Sondernutzungsrechts, die Kostenverteilung, eigenmächtige bauliche Veränderungen oder lediglich um Gebrauchsregelungen geht, beim Thema "Stellplatz" kommt es häufig zu Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 Abs. 1 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlüssel/Schließanlage / 1 Grundsätze zur Auswechslung der bestehenden Zentralschließanlage

Bei der Auswechslung einer bestehenden Zentralschließanlage sind unterschiedliche Konstellationen zu unterscheiden: Der Austausch erfolgt wegen eines Defekts. Der Austausch wird erforderlich wegen Schlüsselverlusts durch einen der Wohnungseigentümer oder seines Mieters. Der Austausch soll zwar nicht wegen eines Defekts erfolgen, aber zur Anpassung an zeitgemäße Standards. Stets ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 4.1 Grundsätze

Sämtliche Maßnahmen, die über die Erhaltung, also Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, bedürfen gemäß § 20 Abs. 1 WEG eines Vornahme- oder Gestattungsbeschlusses. Auch wenn Stellplätze im Sondereigentum stehen, bedarf es nach § 13 Abs. 2 WEG eines Gestattungsbeschlusses, wenn andere Wohnungseigentümer über das in § 14 WEG bestimmte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 1 Eigentumszuordnung

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 kann nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG auch an Außenstellplätzen Sondereigentum begründet werden. An Tiefgaragenstellplätzen konnte bereits seit einer kleinen WEG-Reform im Jahr 1973 Sondereigentum begründet werden. An Stellplätzen können auch Sondernutzungsrechte zugunsten der Wohnungseigentümer be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlüssel/Schließanlage / 4.1 Grundsätze

Liegt ein Defekt an der Schließanlage nicht vor und ist ein solcher auch nicht absehbar, handelt es sich bei einem dennoch erfolgenden Austausch der Schließanlage um eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums nach § 20 Abs. 1 WEG. Da sich die Kosten der Maßnahme nicht amortisieren, kommt es für die Kostentragungsverpflichtung sämtlicher Wohnungseigentümer darauf an...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlüssel/Schließanlage / 4.2 Beschlussfassung

Grundsätzlich stellt sich das Problem, dass im Vorfeld der Beschlussfassung nicht vorauszusehen ist, wie viele Wohnungseigentümer für die Austauschmaßnahme stimmen werden. Dies steht erst dann fest, wenn der Versammlungsleiter das Beschlussergebnis verkündet hat. Hier stellt sich dann das weitere Problem, dass Wohnungseigentümer etwa unter der Voraussetzung zugestimmt haben,...mehr