Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung / 6.2 Stimmrecht

Dem Zwangsverwalter steht darüber hinaus ein begrenztes Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung zu. Ein Stimmverbot des Wohnungseigentümers hat keinerlei Auswirkung auf das Stimmrecht des Zwangsverwalters, da dieser nicht Interessenvertreter des Wohnungseigentümers ist, sondern als unabhängiges Organ der Rechtspflege gilt. Praxis-Beispiel Beschränktes Stimmrecht Das KG...mehr

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Trampolin / 1.1 Bauliche Veränderung

Bezüglich der Frage, ob es sich beim Aufstellen eines Trampolins um eine bauliche Veränderung handelt, wird allgemein danach unterschieden, ob das Trampolin fest im Boden verankert ist oder ob es sich um ein mobiles Turngerät handelt. Für ein fest im Boden verankertes Trampolin wird vertreten, dass es sich um eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums handele. Beim...mehr

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Trampolin / Zusammenfassung

Überblick Gängiger Alltag in der Verwalterpraxis sind gewisse Eigenmächtigkeiten von Wohnungseigentümern – egal, ob es sich um bauliche Veränderungen, das Aufstellen von Garderoben und Schränken bis hin zu Sport- und Spielgeräten handelt. Problematisch können diese dann werden, wenn sie ein Gefährdungspotenzial bergen und insoweit die Verkehrssicherheit tangieren. Dann aber ...mehr

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Trampolin / 2.1 Gestattungsbeschluss

Ist das Trampolin als bauliche Veränderung zu qualifizieren, weil es fest im Boden verankert werden soll, bedarf es nach § 20 Abs. 1 WEG eines entsprechenden Gestattungsbeschlusses. Dieser bedarf lediglich der einfachen Mehrheit nach § 25 Abs. 1 WEG. Allgemein anerkannt ist, dass bauliche Veränderungen auch noch nachträglich durch Beschlussfassung genehmigt werden können. Von...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trampolin / 3.1 Verwalterpflichten

Die Grundbefugnisse und -pflichten des Verwalters regelt § 27 WEG. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Hieraus folgt zunächst, dass der Verwalter rechtsverbin...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trampolin / 2 Genehmigte Maßnahme

Aus den Vorausführungen ergibt sich, dass kein Anspruch auf Gestattung der Errichtung eines Trampolins besteht. Freilich kann aber Wohnungseigentümern durch Beschluss gestattet werden, ein Trampolin aufzustellen. Lediglich aber ein Beschluss, der das Aufstellen selbst genehmigt dürfte ohne weitere Nutzungskonkretisierung ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, wenn das Tra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trampolin / 1.4 Sondernutzungsrecht

Ungeachtet vorausgeführter Problematik stellt sich weiter die Frage, ob die Errichtung eines Trampolins im Bereich der gemeinschaftlichen Außenfläche nicht auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts für die nutzenden Wohnungseigentümer hinausläuft. Tatsächlich werden jedenfalls diejenigen Wohnungseigentümer, die das Trampolin nicht nutzen können und wollen, von der Benutz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trampolin / 1.3 "Ob" und "Wie" eines Trampolins trennen

Angesichts des Gefährdungspotenzials eines Trampolins kann allein die Frage danach, ob eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorliegt, also nicht das entscheidende Kriterium zur Lösung der Problematik darstellen. Stets ist vielmehr zu berücksichtigen, dass eine Anlage geschaffen wird, die Gefahrenpotenzial birgt. Es bedarf also nicht nur einer Regelung bezügli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kabelanschluss (WEG) / 2 Anspruch auf Kabelanschluss

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 existiert keine der außer Kraft getretenen Bestimmung des § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG a. F. vergleichbare Norm mehr im Wohnungseigentumsgesetz, da die Herstellung einer Rundfunkempfangsanlage nach Ansicht des Reformgesetzgebers an praktischer Relevanz verloren hat. Gleichwohl bestehe im Einzelfall...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträger / 3 "Werdende Wohnungseigentümer"

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht gemäß § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG bereits mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher. "Werdende" Wohnungseigentümer werden im Innenverhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümern und anderen Wohnungseigentümern nach § 8 Abs. 3 WEG dann als Eigentümer fingiert, wenn sie einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den t...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträger / Zusammenfassung

Begriff Bauträger ist, wer gewerbsmäßig tätig ist und im eigenen Namen, auf eigenes Risiko und auf eigene, u. U. auch fremde Rechnung baut. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Einzelheiten zur Ausübung des Bauträgergewerbes regelt die Makler- und Bauträgerverordnung, die das Ziel hat, die Vermögenswerte zu schützen, die die Auftraggeber dem Bauträger anvertrauen. Die Baut...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1 Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts

Ist der Grundbesitzwert des Grundvermögens für erbschaft- oder schenkungsteuerrechtliche Zwecke zu ermitteln, wird dieser Wert gem. § 179 AO gesondert festgestellt.[1] In dem Feststellungsbescheid sind nach § 151 Abs. 2 BewG auch folgende Feststellungen zu treffen: Art der wirtschaftlichen Einheit (hier also darüber, ob es sich z. B. um ein bebautes oder ein unbebautes Grunds...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.2 Ertragswertverfahren

Wird ein Grundstück im Rahmen des Ertragswertverfahrens bewertet, sind das Gebäude und der Grund und Boden getrennt zu bewerten.[1] Der Grund und Boden ist dabei wie ein unbebautes Grundstück (Bodenrichtwert nach § 179 BewG) zu bewerten.[2] Hinweis Bewertung der Grund und Bodens anhand der tatsächlichen Bebauung Bei der Bewertung des Grund und Bodens darf nach einer Entscheidu...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch

1 Leitsatz Nach § 20 Abs. 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer – unbeschadet von § 20 Abs. 2 WEG – verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn kein Wohnungseigentümer einen Nachteil hat. 2 Normenkette § 20 Abs. 1, Abs. 3 WEG; § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG 3 Das Problem K ist Eigentümerin der im Obergeschoss belegenen Wohnung Nr. 14. Von dort aus ist – über eine her...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 12.7.2024, 980a C 26/23mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 1 Leitsatz

Nach § 20 Abs. 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer – unbeschadet von § 20 Abs. 2 WEG – verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn kein Wohnungseigentümer einen Nachteil hat.mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann nach § 20 Abs. 3 WEG ein Anspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung besteht Anspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung, wenn diesen keinen Wohnungseigentümer benachteiligt Unbeschadet von § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 3 WEG verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage ist nach Ansicht des AG unbegründet! Der Beschluss sei als bloße Aufforderung zum Rückbau im Sinne einer Willensbildung zu verstehen, ohne damit eine Leistungspflicht konstitutiv begründen zu wollen. Bei einer Anfechtung eines solchen Beschlusses seien nur Mängel zu prüfen, nicht aber, ob ein Anspruch auf "Rückbau" bzw. Beseitigung (§ 1004 Abs. 1 BGB) be...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspruch / 3 Das Problem

K ist Eigentümerin der im Obergeschoss belegenen Wohnung Nr. 14. Von dort aus ist – über eine herausklappbare, in die Decke eingelassene Treppe – ein "Abstellraum" im Spitzboden zu erreichen. Neben diesem Raum, ebenfalls im Spitzboden belegen, befindet sich ein Gang, der vom Treppenhaus aus – beginnend auf dem Absatz vor der Wohnung des K – ebenfalls mit einer herausklappbar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gestattung einer baulichen ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob § 20 Abs. 3 WEG der Gestattung einer baulichen Veränderung entgegensteht. Funktion von § 20 Abs. 3 WEG § 20 Abs. 3 WEG begründet unter seinen Tatbestandsvoraussetzungen für jeden Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung einer ganz konkreten baulichen Veränderung. Gestatten die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gestattung einer baulichen ... / 1 Leitsatz

Wird nach § 20 Abs. 1 WEG eine bauliche Veränderung gestattet, kommt es nicht darauf an, ob diese nach § 20 Abs. 3 WEG nachteilig ist.mehr

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Gestattung einer baulichen ... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Der Beschlussfeststellungsantrag sei zulässig. Eine Beschlussfeststellung sei stets veranlasst, wenn der Versammlungsleiter ein Beschlussergebnis nicht oder fehlerhaft verkünde. Denn der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch ihn kommt konstitutive Bedeutung zu. Es handele sich um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustand...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Prozessfü... / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer gegen eine Störung vorgehen kann, wenn eine bauliche Veränderung vorliegt, die nicht gestattet wurde. Prozessführungsbefugnis Für die Prozessführungsbefugnis gegenüber einer rechtswidrigen baulichen Veränderung ist zu unterscheiden: Wird das gemeinschaftliche Eigentum durch eine bauliche Veränderung g...mehr

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Gestattungsvereinbarung: We... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Gestattungsvereinbarung selbst und auch die Gemeinschaftsordnung im Übrigen enthielten keine Regelung zu den Kosten. Auch aus dem Gesetz ergebe sich keine Kostenlast der übrigen Wohnungseigentümer. Vielmehr sei allein K zur Kostentragung verpflichtet. Bis zum 1.12.2020 habe es allgemeinen Grundsätzen entsprochen, dass, sofern nichts anderes vereinbart worden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Streitigkeit: Prozessfü... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, K sei prozessführungsbefugt! Gem. § 9a Abs. 2 WEG sei zwar die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer befugt, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB geltend zu machen. Es sei aber anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer gleichwohl prozessführungsbefugt sein könne, wenn er s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Untersag... / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem rechtlich komplexen Fall geht es im Kern um die Frage, ob die Teilungserklärung wegen einer Untersagung gegenüber dem Land Berlin relativ unwirksam war. Erhaltungssatzungen Nach § 172 BauGB kann eine Gemeinde Gebiete bezeichnen, in denen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen für die Erhaltung bestimmter Zustände der Genehm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sanktionen gegen Eigentümer / 3 Eigenmächtige bauliche Veränderungen

Im Fall der Vornahme eigenmächtiger baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums eines Wohnungseigentümers steht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein entsprechender Beseitigungsanspruch zu. Sind einzelne Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung konkret in ihrem Sondereigentum beeinträchtigt, haben auch sie einen entsprechenden Beseitigungsanspruch. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sanktionen gegen Eigentümer / Zusammenfassung

Begriff Sanktionen gegen Wohnungseigentümer setzen bereits begrifflich ein vorangegangenes Fehlverhalten gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer voraus, die diese nicht zu dulden haben. Von größter Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Belästigungen aufgrund Emissionen durch einzelne Wohnungseigentümer, die zweckbestimmungswidrige N...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2 Gesetzliche Fälle der Mietermodernisierung

In § 554 BGB sind besondere Fälle der Mietermodernsierung gesetzlich geregelt. Die Regelung stellt eine gesetzliche Ausnahme zu dem allgemeinen Grundsatz dar, wonach Mieter nach Vertragsschluss keinen Anspruch auf Erweiterung ihres Nutzungsrechts an der Mietsache haben. Ursprünglich war die Ausnahme lediglich für bauliche Maßnahmen vorgesehen, die dem behindertengerechten Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2.3 Einbruchschutz

Zu den privilegierten baulichen Veränderungen gehören nach § 554 Abs. 1 Satz 1 Art. 3 BGB zudem solche, die dem Einbruchschutz dienen. Hierzu gehören bauliche Veränderungen, die darauf abzielen, den unbefugten Zugang zu den Mieträumen zu verhindern, zu erschweren oder zumindest weniger wahrscheinlich zu machen.[1] Der Anspruch des Mieters ist räumlich nicht auf den Innen- un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 1 Modernisierungszustimmung

Grundsätzlich muss der Vermieter einem Modernisierungsvorhaben seines Mieters nicht zustimmen. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Modernisierung führen oder den Wohnkomfort erhöhen.[1] Sein freies Ermessen kann lediglich auf Missbrauch kontrolliert werden. Ausgangspunkt der Missbrauchskontrolle ist die Erwägung, dass der Eigentümer mit der Mietsache nach Belieben verfahren...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2.2 E-Mobilität

§ 554 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB betrifft bauliche Veränderungen im Zusammenhang mit der E-Mobilität. Konkreter geht es hierbei um den Anspruch des Mieters, vom Vermieter die Gestattung baulicher Veränderungen zur Errichtung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf eigene Kosten (des Mieters) zu verlangen.[1] Hierzu gehört nicht nur die Ersteinrichtung, so...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2.1 Barrierereduzierung

§ 554 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter bauliche Veränderungen vornehmen darf, um die Nutzung der Mietsache für Menschen mit Behinderung zu erleichtern. Dabei ist entscheidend, dass die geplante bauliche Maßnahme tatsächlich der Nutzung durch eine Person mit Behinderung dient, also die Nutzung erleichtert oder verbessert.[1] Der Begr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 3.4 Wegnahmerecht bei Vertragsende

Im Modernisierungsvertrag sollte geregelt werden, was mit der modernisierten Wohnung im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses geschehen soll. Die Frage wird vom Gesetz nur unzureichend geregelt. Die Vorschriften der §§ 539, 552 BGB betreffen nur Einrichtungen. Einrichtungen darf der Mieter beim Auszug wegnehmen. Das Wegnahmerecht verpflichtet den Vermieter, die Aufhebung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2.4 Steckersolargeräte

Im Zuge der vom Gesetzgeber angestrebten Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien wurden zum 1.1.2024 Steckersolargeräte,[1] auch "Balkonkraftwerke" genannt, zu den pivilegierten baulichen Veränderungen in § 554 Abs. 1 Satz 1 Alt. 4 BGB aufgenommen.[2] Die Installation kann verschiedene bauliche Eingriffe erfordern. Hierunter fallen die feste Verankerung an Balkonen oder Fa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Fortschreibung auf Antrag

Rz. 115 [Autor/Stand] Das Finanzamt muss nach § 22 Abs. 4 Satz 1 BewG die Fortschreibung durchführen, sobald ihm die Voraussetzungen dafür bekannt werden. Es besteht kein Ermessensspielraum. Das gilt für alle drei Arten einer Fortschreibung. Umstände, die zu einer Fortschreibung führen können, werden dem Finanzamt oft nur durch eine dritte Seite bekannt. So wird das Finanzam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2.2 Verlängerung der Restnutzungsdauer (Abs. 2 S. 4)

Rz. 24 In § 253 Abs. 2 S. 4 BewG werden Fälle behandelt, in denen es ausnahmsweise zu einer Verlängerung der (wirtschaftlichen) Restnutzungsdauer kommen kann (Rz. 16). Sind nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gem. § 253 Abs. 2 S. 4 BewG von einer entsprechen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 6.4 Verlängerung der Nutzungsdauer – Annahme eines späteren Baujahrs (Abs. 4 S. 3)

Rz. 47 Sind nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist gem. § 259 Abs. 4 S. 3 BewG von einem der Verlängerung entsprechenden späteren Baujahr auszugehen. Diese tradierte Formulierung[1] ist unglücklich, da nicht die in der Anlage 38 zum BewG angegebene Gesamtnutzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 244 Grundstück / 2.2 Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens

Rz. 11 Nach § 244 Abs. 1 BewG bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit ist ein bewertungsrechtlicher Typusbegriff, um den Bewertungsgegenstand abzugrenzen bzw. die Bewertungseinheit zu bestimmen. Maßgebend ist nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 2 Abs. 1 S. 3 BewG, was nach der Verkehrsanschauu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4.3 Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 26 Nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG gilt jedes Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz als ein Grundstück bzw. als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Zur Definition des Wohnungs- und Teileigentums s. § 243 BewG Rz. 40. Bereits für Zwecke der Einheitsbewertung gilt gem. § 93 Abs. 1 S. 1 BewG die gesetzliche Fiktion, dass jedes Wohnungs- und Te...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energetische Sanierung bei Milieuschutz: ein Spießrutenlauf

Milieuschutzgebiete sollen verhindern, dass Altmieter aus Boom-Vierteln verdrängt werden. Die Berliner Wohnungswirtschaft sieht in den Einschränkungen für Vermieter in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen – bekannt als Milieuschutzgebiete – zunehmend ein Investitionshindernis. Nötige Modernisierungen oder energetische Maßnahmen würden von den zuständigen Behörden in ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Bauliche Veränderung

1 Leitsatz Das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung (Gesamtinteresse) i. S. v. § 49 Satz 1 GKG muss sich bei einer baulichen Veränderung am wirtschaftlichen und/oder ideellen Interesse an der baulichen Veränderung bemessen. Das Interesse ist nicht auf die Kosten der Fällung (hier: 2 Ahornbäume) beschränkt. Das Erhaltungsinteresse ist ggf. zu schätzen. 2 Norme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Baulich... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Baulich... / 6 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 6.5.2024, 36 T 3448/24mehr

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Gebührenstreitwert: Baulich... / 1 Leitsatz

Das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung (Gesamtinteresse) i. S. v. § 49 Satz 1 GKG muss sich bei einer baulichen Veränderung am wirtschaftlichen und/oder ideellen Interesse an der baulichen Veränderung bemessen. Das Interesse ist nicht auf die Kosten der Fällung (hier: 2 Ahornbäume) beschränkt. Das Erhaltungsinteresse ist ggf. zu schätzen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Baulich... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, 2 Ahornbäume fällen und entsorgen zu lassen. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Fraglich ist u. a., welcher Gebührenstreitwert anzusetzen ist.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Baulich... / 4 Die Entscheidung

Bei der Anfechtung eines Beschlusses über eine bauliche Veränderung bestimme sich das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers nach dem Interesse, eine (befürchtete) Beeinträchtigung abzuwehren. Das Gesamtinteresse müsse sich hingegen am wirtschaftlichen und/oder ideellen Interesse an der baulichen Veränderung bemessen. Konkret bedeute das bei der Anfechtung eines Beschlu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Baulich... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie der Gebührenstreitwert bei einer – unterstellt – baulichen Veränderung festzusetzen ist. Fällen von Bäumen und Gebührenstreitwert Bei Anfechtung eines Beschlusses über das Fällen von Bäumen bestimmt sich, wie vom LG ausgeführt, das Klägerinteresse nach dem immateriellen Interesse an der Erhaltung, nach seinem Anteil an den Baum...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Barrierefreiheit: Förderung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer die Erweiterung eines Fensters zur Tür nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG verlangen kann. Bauliche Veränderung, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dient Dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen sämtliche baulichen Veränderungen, die für sie erforderlich oder auch nur förderlich sind. De...mehr