Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Straftat / 2.1.1 Der wichtige Grund "an sich"

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, die nach vollständigem Ermessen "an sich", also im Normalfall geeignet sind, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar zu machen. Kündigungsgrund ist daher jeder Sachverhalt, der objektiv das Arbeitsverhältnis mit dem Gewicht ei...mehr

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Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne Weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistungen (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änd...mehr

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Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Den Begriff der "Reisezeit" als eigenständige Kategorie kennt das Arbeitszeitrecht nicht. Entscheidend ist daher, ob die Reisezeit dem Begriff der Arbeitszeit zugeordnet werden kann. Grundsätzlich zählt die Fahrtzeit (sog. "Wegezeit") des Arbeitnehmers von seiner privaten W...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.2 Allgemeiner Kündigungsschutz

Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 und § 23 KSchG vor, ist die verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wie bei Vollzeitarbeitnehmern nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit...mehr

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Dienstreise / 1 Verpflichtung zu Dienstreisen

Die Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen kann sich aus dem Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Sinnvoll ist die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in den Arbeitsvertrag, welche dann weitere Details zur Durchführung enthalten sollte. Erforderlich ist eine ausdrückliche Vereinbarung allerdings nicht. Sie kann von ...mehr

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Dienstreise / 3 Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

Übernimmt der Arbeitnehmer während der Dienstreise anfallende Kosten für die Durchführung der Reise, hat er einen Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB. Ein formularmäßiger Verzicht oder Ausschluss dieses Anspruchs ist unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB und damit unwirksam.[1] Ein Arbeitgeber darf einen Verzicht auf die Reisekostenerstattung nicht treuwidrig erzwinge...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

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Dienstreise / 5 Dienstreisen ins Ausland

Eine Dienstreise ins Ausland liegt bei einem zeitlich begrenzten Einsatz im Ausland ohne jegliche Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags und mit einem klar umgrenzten Arbeitsauftrag vor, der innerhalb der kurzen Zeitspanne erledigt werden soll. Als zeitliche Obergrenze können einige Wochen angesehen werden – ein rechtlich eindeutig definierter Begriff der Auslandsdienst...mehr

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Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Fahrt an einen Ort, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist.[1] Dabei muss es sich um eine Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort handeln. Keine Dienstreise ist d...mehr

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Dienstreise / 6 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Ordnet der Arbeitgeber eine außerplanmäßige Dienstreise an, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers erforderlich macht, liegt hierin keine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, wenn während der Reisezeit keine Arbeitsleistung zu erbringen ist.[1] Eine solche Anordnung enthält auch ke...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Zum 1.1.2026 erhöhten sich der gesetzliche Mindestlohn, die Minijobgrenze und auch die Mindestausbildungsvergütung. Neuerungen ergaben sich außerdem bei der betrieblichen Altersversorgung sowie im Hinblick auf die sachgrundlose Befristung von Rentnern, die erleichtert wurde. Weitere Änderungen sind...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt.[1] Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.5 Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts

BAG, Urteil v. 23.10.2025, 8 AZR 300/24 Problemstellung: Die Arbeitnehmerin verlangt von ihrem Arbeitgeber rückwirkend die finanzielle Gleichstellung mit bestimmten männlichen Vergleichspersonen. Sie hat im gerichtlichen Verfahren konkrete männliche Personen benannt, die bei gleichwertiger Tätigkeit eine insgesamt höhere Vergütung erhalten als sie. Die Besonderheit im vorliege...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.3 Länge der Probezeit beim befristeten Arbeitsverhältnis

BAG, Urteil v. 5.12.2024, 2 AZR 275/23 Problemstellung: Nach § 15 Abs. 3 TzBfG darf in einem befristeten Arbeitsverhältnis die Dauer einer vereinbarten Probezeit nicht außer Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Die Probezeit i. S. d. § 622 Abs. 3 BGB (nicht die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) darf danach – unabhängig von der Art ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.4 Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe für einen Bonus

BAG, Urteil v. 19.2.2025, 10 AZR 57/24 Problemstellung: Der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers sah einen Anspruch auf eine Bonuszahlung vor. Dafür war es erforderlich, dass er vom Arbeitgeber bis zum 1. März eines Kalenderjahres vorzugebende Ziele erfüllt. Diese Ziele wurden dem Arbeitnehmer erst im Oktober des Jahres mitgeteilt. Individuelle Ziele wurden ihm überhaupt nicht mit...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.2 Zugangsnachweis einer Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben?

BAG, Urteil v. 30.1.2025, 2 AZR 68/24 Problemstellung: Der Arbeitgeber muss den Zugang einer schriftlichen Kündigung im Streitfall darlegen und beweisen. Übermittelt er dem Arbeitnehmer die Kündigung per Einwurfeinschreiben, stellt sich die Frage, wie er den Nachweis erbringen kann, wenn der Arbeitnehmer den Erhalt des Kündigungsschreibens bestreitet. Durch einen Zeugenbeweis k...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.3 Die Entgeltabrechnung als elektronisches Dokument

BAG, Urteil v. 28.1.2025, 9 AZR 48/24 Problemstellung: Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob der Arbeitgeber diesen Anspruch korrekt erfüllt, wenn er die Entgeltabrechnungen auf digitalem Weg über einen externen ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.1 Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Wartezeit ohne Präventionsverfahren

BAG, Urteil v. 3.4.2025, 2 AZR 178/24 Problemstellung: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer wurde in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) vom Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Da die Wartezeit nicht erfüllt war, genoss er (noch) keinen allgemeinen Kündigungsschutz und auch die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung war nicht erfor...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.2 Aktuelles zum Schwerbehindertenrecht – Bestellung eines Inklusionsbeauftragten

BAG, Urteil v. 26.6.2025, 8 AZR 276/24 Problemstellung: Ergreift der Arbeitgeber gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer für diesen nachteilige Maßnahmen, stellt sich immer die Frage, ob diese Maßnahmen möglicherweise eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung sind. Den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der Schwerbehinderung, also dass die benach...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.3 Betriebe ohne Betriebsrat

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Arbeitnehmern über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen.[1] Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur f...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.4 Annahmeverzug bei einseitiger Freistellung in der Kündigungsfrist

BAG, Urteil v. 12.2.2025, 5 AZR 127/24 Problemstellung: Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einseitig von der Erbringung der Arbeitsleistung frei – wie das häufig im Rahmen einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist geschieht –, gerät der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung in Annahmeverzug. Nach § 615 Satz 2 BGB hat sich der Arbeitnehmer jedoch auf die A...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.2 Vertrauensschutz für Altverträge

Für Altverträge, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, hat das BAG im Jahr 2005 entschieden, dass eine ergänzende Vertragsauslegung zur Ausfüllung der sich aus einer unwirksamen AGB ergebenden Vertragslücke in Betracht kommt.[1] Anschließend schränkte das BAG eine ergänzende Vertragsauslegung für Altverträge jedoch wieder ein. Eine ergänzende Vertragsauslegung soll dann n...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.1 Begriff der AGB

Die Kontrolle wird nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen durchgeführt. Das sind nach der gesetzlichen Definition alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Verwender (regelmäßig der Arbeitgeber) der anderen Vertragspartei (also dem Arbeitnehmer) stellt. Dazu zählen im Arbeitsrecht typischerweise Formulararbeit...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.2 Der Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Wie vorstehend bereits ausgeführt, ist der Arbeitnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und der Arbeitsvertrag daher ein Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs. 3 BGB.[1] Das hat für die inhaltliche Kontrolle von vom Arbeitgeber vorformulierten Verträgen folgende Konsequenzen: Nach § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB wird vermutet, dass die AGB vom Arbeitgeber gestellt wurden. Es ist dan...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.2.1 Inbezugnahme des ganzen Tarifvertrags (Globalverweisung)

Nach § 310 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 307 Abs. 3 BGB unterliegen arbeitsvertraglich in Bezug genommene tarifliche Regelungen keiner Inhaltskontrolle, wenn sich die Bezugnahme auf die Gesamtheit der Regelungen eines einschlägigen Tarifvertrags erstreckt.[1] Tarifverträge sind von der Inhaltskontrolle nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB ausgenommen, weil für sie aufgrund der vorauszuse...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 7 Kündigung während der Kurzarbeit

Für den Ausspruch personen- oder verhaltensbedingter Kündigungen gelten während einer laufenden Kurzarbeit keine Besonderheiten. Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Kurzarbeit ist jedoch sozialwidrig, wenn sie auf denselben Gründen beruht, die zur Kurzarbeit geführt haben. In diesem Fall besteht für eine betriebsbedingte Kündigung i. d. R. nic...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 2.2.2 Einzel- oder Teilverweisungen auf Tarifnormen

Anders ist die Rechtslage bei Einzel- oder Teilverweisungen auf Tarifnormen. Im Gegensatz zur Globalverweisung wird bei der Einzelverweisung nicht ein von gleichstarken Parteien ausgehandeltes Vertragswerk in Bezug genommen, sondern nur einzelne Passagen. In solchen Fällen besteht die Gefahr der einseitigen Benachteiligung des Arbeitnehmers, denn in aller Regel wird der Arbei...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.1 Vorrang der Individualvereinbarung

Eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien hat stets Vorrang vor entgegenstehenden AGB.[1] Davon kann auch durch eine Schriftformklausel nicht abgewichen werden, denn andernfalls würde auf diese Weise gegen den unabdingbaren Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede verstoßen.[2] Durch eine doppelte Schriftformklausel, d. h. nach der auch die Abänderung der Schriftf...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 3 Urlaub während der Kurzarbeit

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden. Dies wird häufig wünschenswert sein, da auf diese Weise – insbesondere bei Betriebsferien – Kurzarbeit ggf. vermieden werden kann. Das Urlaubsentgelt ist vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen, die durch Kurzarbeit eintreten, bleiben unberücksichtigt.[1] Praxis-Beispiel Urlaub während Kurza...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.1 Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

§ 306 Abs. 1 und Abs. 2 BGB regeln die Folgen der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Vertragsklauseln: danach ist weder der gesamte Vertrag unwirksam, noch findet eine ergänzende Vertragsauslegung statt, um die entstandene Lücke zu füllen, sondern es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle der Unwirksamkeit der Bestimmung entfällt nur der unwirksame Teil der Vert...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an den erforderlichen Arbeits...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.3 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Vermeidbarer Arbeitsausfall Kurzarbeit kommt nur in Betracht, wenn nicht andere, im Einzelfall wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuzumuten sind.[1] Folgende Maßnahmen sind daher im Vorfeld zu prüfen: Personalmaßnahmen: Versetzung von Arbeitnehmern in andere voll arbeitende Abteilungen; Anordnu...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.4 Transparenzgebot

Eine wichtige Anforderung an die Gestaltung und den Inhalt von Formulararbeitsverträgen im Grenzbereich von inhaltlicher und formeller Kontrolle der AGB enthält § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB – das sog. Transparenzgebot. Es verlangt, dass AGB – Regelungen klar und verständlich sein müssen. Der Arbeitgeber muss den Formulararbeitsvertrag so gestalten, dass der rechtsunkundige Durchs...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 4 Feiertage während der Kurzarbeit

Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen; Anspruch auf Kug besteht nicht. Der Anspruch auf Arbeitsverdienst entsteht in der Höhe, die er ohne den Arbeitsausfall aufgrund des Feiertags hätte, d. h. im vorliegenden Zusammenhang in Höhe des "Kurzlohns", soweit an diesem Tag ansonsten gearbeitet worden ...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 2 Kurzarbeit bei Massenentlassungen

Will der Arbeitgeber eine Massenentlassung nach § 17 KSchG durchführen, muss er dies der Agentur für Arbeit anzeigen. Bei der Feststellung, ob eine anzeigepflichtige Massenentlassung vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beim Begriff der "Entlassung" auf den Ausspruch, d. h. den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, abzustellen.[1] Vor Ein...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan....mehr

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Tarifvertragsrecht / 9.1 Nachwirkung

Mit Ende des TV enden die schuldrechtlichen Wirkungen. Deshalb gibt es keine Friedens- und Einwirkungspflicht. Beim normativen Teil greift § 4 Abs. 5 TVG. Hiernach gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags nach dessen Ablauf weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt sind. Eine "andere Abmachung" in diesem Sinn braucht aber keine tarifvertragliche Regelung sein. Es...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TV-L...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.6 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung enthalten in der Regel jeweils Normen. Sie gelten damit wie ein Gesetz für die Parteien. Das sind für den Tarifvertrag auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Die Betriebsvereinbarung erfasst dagegen potenziell alle Arbeitnehmer des Betriebes. Die Normwirkung der Inhaltsnormen eines Tarifvertrages...mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL ist. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TV-L setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertra...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.3.2 Private Veranlassung

Durch das Merkmal der betrieblichen Veranlassung soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet wird. Unternimmt der Arbeitnehmer eine bloße "Spaßfahrt" mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers oder eines Kunden, dann haftet er ohne Einschränkung in vollem Umfang, auch wenn ihm nur leichteste Fahrlässigkeit vorge...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.9 Auszubildende

Die Haftung der Auszubildenden der Länder ist weder im TVA-L BBiG noch im TVA-L Pflege geregelt. Damit gilt gemäß § 1 Abs. 3 TVA-L BBiG bzw. TVA-L Pflege insoweit das allgemeine Arbeitsrecht, also das vom BAG entwickelte Haftungsrecht (siehe 2.4). Auch im Ausbildungsverhältnis ist nur von den üblichen Grundsätzen über die Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung auszugehen. Das ...mehr

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Tarifvertragsrecht / 4 Geltung eines Tarifvertrags

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags (normativer Teil) erfassen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend die beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder) sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 2.2 Bereitschaftszeiten

Der Begriff Arbeitsbereitschaft ist in § 9 TV-L durch Bereitschaftszeit ersetzt worden. Nach der Definition des § 9 Abs. 1 TV-L sind Bereitschaftszeiten die Zeiten, in denen sich der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder an einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbstständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen; ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.3 Grobe Fahrlässigkeit

Für die Praxis stellt sich das Problem der Abgrenzung zwischen mittlerer Fahrlässigkeit – keine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber – und grober Fahrlässigkeit – i. d. R. volle Haftung. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit nicht nur objektive, sondern auch subjektive Umstände zu berücksichtigen: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.8.3 Hilfskräfte

Schon die Reichsassistentenordnung vom 1.1.1940 sah in § 15 f wissenschaftliche Hilfskräfte vor. Sie sollten zur "Wahrnehmung solcher wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten bestellt (werden), für die eine abgeschlossene Hochschulausbildung nicht erforderlich ist". Herkömmlicherweise wurden demgemäß als wissenschaftliche Hilfskräfte einmal Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.1 Begriff der Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung ist gegeben, wenn die Organisation, die Struktur, der Tätigkeitsbereich, die Arbeitsweise, die Fertigung, der Standort des Betriebs geändert werden.[1] So ist z.B. die Stilllegung des Betriebs eine Betriebsänderung. Die Stilllegung setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter die Organisation des Betriebs endgültig auflöst und den Betriebszweck einstellt.[...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 2.3.1 Weite Auslegung des dienstlichen/betrieblichen Interesses

Eine dienstliche/betriebliche Tätigkeit liegt nicht nur dann vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Aufgabe verrichtet, die unmittelbar zu der vertraglich vereinbarten bzw. ihm zugewiesenen Tätigkeit gehört. Der Begriff der dienstlichen/betrieblichen Tätigkeit ist vielmehr sehr weit auszulegen. Die Handlung des Arbeitnehmers muss nur in irgendeiner Weise betriebsbezogen sein. Praxi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifvertragsrecht / 3.7.1 Bezugnahmeklausel

Der Tarifvertrag gilt unmittelbar für die Tarifunterworfenen. Das sind auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Auf der Seite der Arbeitgeber sind das die Mitglieder des tarifschließenden Verbandes oder der Arbeitgeber selbst bei Abschluss eines Unternehmenstarifvertrages. In der Regel haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, für al...mehr