Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 0.3 Nur formales Inkrafttreten zum 1.1.2018 – materielles Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 130 trat zwar formal bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Die Vorschrift ist eine Ermächtigungsgrundlage bei neuen Verträgen nach dem Achten Kapitel Teil 2 BTHG eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen zu erklären und konnte dah...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.5 Folgen der Kündigung – Rechtsschutz

Rz. 12 Mit der außerordentlichen Kündigung endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer unmittelbar. Das Rechtsverhältnis zwischen Leistungsbezieher der Fachleistungen der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer bleibt zunächst weiter bestehen (vgl. Süsskind, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 130 Rz. 23). Im Verfahren (n...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.4.1 Grobe Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen

Rz. 9 Tatbestand für ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe ist die Unzumutbarkeit am Festhalten der Vereinbarungen mit dem Leistungserbringer aufgrund einer groben Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung (Satz 1). Anders als die Regelung des § 78 SGB XII (i. d. F. vor Erlass des BTHG) enthält § 130 nicht mehr die Ein...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Die Regelung entspricht dem § 78 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), sie wird allerdings präzisiert. Vorläufer der Norm ist § 93c BSHG.mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verhältnis ordentliche Kündigung zur außerordentlichen Kündigung nach § 130 SGB IX und § 61 SGB X i. V. m. BGB Rz. 6 § 130 regelt und präzisiert ausschließlich ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe. Da es sich bei den Vereinbarungen nach §§ 123 ff. um öffentlich-rechtliche Verträge handelt (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 19a), kommen über § 61 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 0 Rechtsentwicklung

0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Regelung entspricht dem § 78 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), sie wird allerdings präzisiert. Vorläufer der Norm ist § 93c BSHG. 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 Rz. 2 Die Vorschrift ist mit der Regelung in § 79a SGB XII des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. des Art. 13 BTHG identisch. 0.3 Nur formales...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 2 Die Vorschrift ist mit der Regelung in § 79a SGB XII des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. des Art. 13 BTHG identisch.mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.2 Verhältnis zu § 59 SGB X (Satz 4)

Rz. 7 Satz 4 ordnet die entsprechende Anwendung von § 59 SGB X an. § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB X regelt für den Fall wesentlicher Änderungen der maßgeblichen Geschäftsgrundlage der Vereinbarungen die Anpassung des Vertrages an und eröffnet für den Fall, dass eine Anpassung nicht möglich ist, die Kündigung des Vertrages im besonderen Fall. Es handelt sich insoweit um einen gesetzl...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 3 Literatur

Rz. 13 Gottlieb, Anm. zu BSG, Urteil vom 7.10.2015, Az. B 8 SO 1/14 R, SGb 2017, 104. Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 5. Aufl. 2014. Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, 8. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Kommentar SGB IX, Stand Lfg. 4/2024. Hauck/Noftz, Kommentar SGB XII, Stand Lfg. 5/2024. Jaritz/Eicher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014. Jung, Ko...mehr

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Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.6.1 Unterrichtung der Leistungserbringer (Abs. 3 Satz 1) – Rechtsschutz

Rz. 14 Leistungserbringer sind förmlich (schriftlich) über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist eine Mitteilung ohne Verwaltungsaktqualität, da keine Regelung getroffen wird. Erst die Schlussfolgerungen (mögliche außerordentliche Kündigung gemäß § 130 oder eine Leistungskürzung gemäß § 129) treffen rechtswirksame Regelungen. Hat der Leistungserbring...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 2.1 Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers

Rz. 6 Eine Kürzung der Vergütung dem Grunde nach setzt zunächst voraus, dass dem Leistungserbringer die Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nachzuweisen sind. Die Kriterien sind mit den Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung gemäß § 130 SGB IX i. d. F. des Art. 1 BTHG identisch (vgl. Komm. zu § 130 Rz. 11). Im Sinne des § 129 relevante ...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Der neue Tatbestand des § 129 ermöglicht erstmals gesetzlich eine Kürzung der Vergütung in Fällen, in denen ein Leistungserbringer seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht einhält. Er dient damit auch der Verwirklichung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als milderes Mittel im Vergleich zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß ...mehr

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Musikschullehrer / 4.4 Besondere Fürsorgepflicht

Musikschullehrer arbeiten in der Regel mit Kindern und haben neben der reinen Vermittlung von musikalischen Fertigkeiten auch einen pädagogischen Auftrag. Insbesondere im Verhalten gegenüber den Kindern, welches über den reinen Unterricht hinausgeht, hat der Musiklehrer alle Verhaltensweisen zu unterlassen, die diesem pädagogischen Auftrag nicht gerecht werden. Praxis-Beispi...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 2.4 Anrufung der Schiedsstelle (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 9 Über die Höhe des Kürzungsbetrags kann der Träger der Eingliederungshilfe nicht allein bestimmen. Es ist zwischen den Vertragsparteien vielmehr Einvernehmen herzustellen (Abs. 1 Satz 2). Nähere Bestimmungen enthält § 129 nicht. Die Vertragsparteien sollten unverzüglich nach Feststellung (vermeintlicher) Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen des L...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.8 Kostenübernahme ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 27 In Abweichung des in Abs. 1 Satz 1 normierten Vereinbarungsvorbehalts kann eine Leistung auch durch einen Leistungserbringer, mit dem keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, erbracht werden. Im Wesentlichen übernimmt der Gesetzgeber die bisherige Bestimmung des § 75 Abs. 4 SGB XII (i. d. F. bis zum 31.12.2019). Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bes...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 3 Kündigung durch die Arbeitnehmerin

Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG gilt nur für die Kündigung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin kann nach den allgemein für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regeln – insbesondere unter Einhaltung der Kündigungsfrist – kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin ist nach den üblichen Regeln nicht ausgeschlossen.mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.2 Behördliche Zulassung der Kündigung

Die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Stellen können nach § 17 Abs. 2 MuSchG die Kündigung durch den Arbeitgeber in besonderen Fällen ausnahmsweise für zulässig erklären. Das Gesetz fordert, dass es sich dafür um besondere Fälle handelt, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeb...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1 Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft und nach der Geburt unterliegt zunächst einmal allen Beschränkungen des allgemeinen Kündigungsschutzes, vor allem des Kündigungsschutzgesetzes, soweit dessen betrieblicher und persönlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Darüber hinaus werden solche Arbeitnehmerinnen durch ein sehr weit...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.1 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 43 Eine Arbeitsunfähigkeit ist nach objektiven Gesichtspunkten festzustellen und nicht von der subjektiven Wertung der Arbeitsvertragsparteien abhängig. Der behandelnde Arzt hat insofern nach objektiven medizinischen Kriterien eine Bewertung vorzunehmen.[1] Dabei hat er sowohl auf die Umstände und Schwere der Erkrankung als auch auf die Art der vertraglich geschuldeten A...mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 § 11 TzBfG gilt für alle Arbeitsverhältnisse. Insbesondere gilt das Kündigungsverbot auch während der Wartezeit von 6 Monaten nach § 1 KSchG und in Kleinbetrieben nach § 23 Abs. 1 KSchG. Da im Geltungsbereich des KSchG die ordentliche Kündigung ohnehin der sozialen Rechtfertigung bedarf, ist § 11 TzBfG insbesondere für die Arbeitsverhältnisse von Bedeutung, in denen das...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 23 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsverbots nach § 11 Satz 1 TzBfG trägt der Arbeitnehmer. Es fehlt eine gesetzliche Beweiserleichterung, wie sie z. B. § 22 AGG vorsieht. Eine Anwendung dieser Beweiserleichterung scheidet aus (vgl. zu § 612a BGB [1]). Der Arbeitnehmer hat daher den Kausalzusammenhang zwischen Rechtsausübung und Kündigung da...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 5.5 Insolvenzverwalter

Zieht der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der für das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines (i. d. R. gewerblichen) Zwischenmieters bestellt worden ist, die Miete von dem Endmieter (i. d. R. Bewohner) ein, so ist er verpflichtet, die vereinnahmte Miete in der geschuldeten Höhe an den Hauptvermieter (i. d. R. Eigentümer) weiterzuleiten. Erklärt er dennoch, er werde die ...mehr

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GmbH, Kapitalerhöhung / 5.3 Hin- und Herzahlen: Die Einlage wird durch Leistung an Gesellschafter zurückgezahlt

Der Tatbestand des Hin- und Herzahlens ist in § 19 Abs. 5 GmbHG geregelt. Ist danach vor der Einlage eine Leistung an den Gesellschafter vereinbart worden, die wirtschaftlich der Rückzahlung der Einlage entspricht und die nicht als verdeckte Sacheinlage zu beurteilen ist, dann gilt: Dies befreit den Gesellschafter von seiner Einlageverpflichtung nur dann, wenn die Leistung dur...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.1 Rechtsnatur/Klagefrist

Rz. 12 § 11 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot. Ein Verstoß gegen § 11 TzBfG führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Hinweis Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigungsverbote nach § 13 Abs. 3 KSchG die §§ 4 bis 7 KSchG zur Anwendung kommen, ist die Unwirksamkeit innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG geltend zu machen. Rz. 13 Die weiteren Best...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 7 Angabe der Kündigungsgründe

Bei der ordentlichen Kündigung von Wohnraum muss der Vermieter nach § 573 Abs. 3 BGB im Kündigungsschreiben die Kündigungsgründe (berechtigtes Interesse) angeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. Sind daher im Kündigungsschreiben keine Gründe angegeben und sind solche auch nicht nachträglich entstanden, stehen für die Prüfung ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Anpassung von Vorauszahlungen

Jede Partei kann durch einseitige Erklärung (Textform) eine Anpassung der vereinbarten Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, wenn sich aus der Betriebskostenabrechnung über die vorausgegangene Periode ergibt, dass die geleistete Vorauszahlung infolge stark gestiegener oder gesunkener Betriebskosten nicht mehr den tatsächlich anfallenden Betriebskosten entspric...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 12 Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ein Zeitmietvertrag, d. h. ein Mietvertrag, der für einen bestimmten Zeitraum fest abgeschlossen ist und daher während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden kann[1], kann seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 bei Mietverhältnissen über Wohnraum nur noch dann wirksam vereinbart werden, wenn für die Befristung ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt (...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 13 Abwehr von unberechtigten Kündigungen

Bei einer unberechtigten Kündigung (z. B. wegen Fehlens des Kündigungsgrunds) tritt die Gestaltungswirkung der Kündigung (Beendigung des Mietverhältnisses) nicht ein. Die unberechtigte Kündigung des Mietverhältnisses stellt – unabhängig davon, ob sie vom Mieter oder Vermieter ausgesprochen wird – eine positive Vertragsverletzung des Mietvertrags dar und verpflichtet den Künd...mehr

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Kündigung – Form und Inhalt / 3 Eindeutigkeit der Erklärung

Aus der Kündigungserklärung muss sich eindeutig und unzweifelhaft der Wille erkennen lassen, das Mietverhältnis beenden zu wollen. Das Wort "Kündigung" muss zwar nicht verwendet werden, ist zum Ausschluss von Zweifeln aber unbedingt zu empfehlen. Hinweis Kündigung grundsätzlich ohne Bedingung Die Kündigung kann grundsätzlich nicht unter einer Bedingung erklärt werden (z. B. fü...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 7.3 Geräusche aus der Nachbarwohnung

Der Mieter eines Mehrfamilienhauses muss Beeinträchtigungen hinnehmen, die durch die vertragsgemäße Nutzung anderer Mieter entstehen.[1] Er kann nicht verlangen, dass keine Geräusche aus der Nachbarwohnung zu hören sind. Praxis-Beispiel Lautes Schnarchen in Nachbarwohnung Dies gilt selbst für laute Schnarchgeräusche, die den Mieter weder zur Mietminderung noch zur fristlosen K...mehr

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Betriebskosten – Definition... / 2 Umlage auf den Mieter

Vereinbarung im Mietvertrag Achtung Vertragliche Vereinbarung notwendig Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde (§ 556 Abs. 1 BGB). Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der ...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 3.1 Räumlich und zeitlich

Die Instandhaltungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Mieträume unmittelbar, sie umfasst auch den Zugang zu den Mieträumen und das Zubehör. Praxis-Beispiel Treppenhaus, Allgemeinflächen, Beleuchtung So hat der Vermieter für die gefahrlose Benutzbarkeit des Treppenhauses sowie für die ausreichende Beleuchtung und Instandhaltung der Stufen und Geländer zu sorgen, wie auch ...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 7.2 Feuchter Keller

Gleiches gilt für Kellerräume bzw. Abstellräume im Keller eines Altbaus. Feuchtigkeit im Keller eines alten Hauses (hier: Baujahr 1896) ist i. d. R. kein wichtiger Grund, der für sich allein eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB rechtfertigt.[1] Der Mieter einer Altbauwohnung kann nämlich nicht ohne Weiteres erwarten, da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 2 Kündigung durch einen Bevollmächtigten

Bei der Kündigung durch einen Bevollmächtigten (z. B. Hausverwalter, Rechtsanwalt, Haus- und Grundbesitzerverein) muss das Kündigungsschreiben einen klaren Hinweis auf das Vertretungsverhältnis enthalten, z. B. durch die Formulierung: "Namens und in Vollmacht des Vermieters Herrn X kündige ich das Mietverhältnis über die Räume ...". Der bloße Gebrauch des Plurals "wir" genüg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 1 Schriftform der Kündigung

Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum bedarf sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB), unabhängig davon, ob sie durch den Mieter oder den Vermieter erfolgt. Abweichende vertragliche Vereinbarungen über die gesetzliche Schriftform sind unwirksam. Elektronische Form Die schriftliche Form kann durch die elektronisch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für die elektronische Form einer Willenserklärung. Auch bei der elektronischen Form ist nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 3.2 Vorläufige Weiterbeschäftigung

Der Arbeitgeber sollte immer prüfen, ob im Einzelfall die vorläufige Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zur Minimierung von Annahmeverzugsrisiken angezeigt ist, oder die durch eine "Rückkehr" des Gekündigten entstehenden betrieblichen Auswirkungen nachteiliger sind. Eine vorläufige Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses kann auflösend bedingt (bis zum r...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 3.1 Unberechtigte Kündigung

Im Fall einer unberechtigten Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer – im Fall einer ordentlichen Kündigung – nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der Kündigung nicht weiterbeschäftigt. Dies folgt unmittelbar aus § 296 BGB: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.4 Besondere Fürsorgepflicht

Musikschullehrer arbeiten in der Regel mit Kindern und haben neben der reinen Vermittlung von musikalischen Fertigkeiten auch einen pädagogischen Auftrag. Insbesondere im Verhalten gegenüber den Kindern, welches über den reinen Unterricht hinausgeht, hat der Musiklehrer alle Verhaltensweisen zu unterlassen, die diesem pädagogischen Auftrag nicht gerecht werden. Praxis-Beispi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht

Überblick Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Von Mietpreisbremse über Wohnungsbauturbo bis Elementarschadenversicherung – die wichtigsten Immobilienthemen für die kommende Legislaturperiode. Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Bildung einer schwarz-roten Bundesr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unternehmensrichtlinien / 6 Arbeitsrechtliche Folgen bei Nichtbeachtung

Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder ordentliche und außerordentliche Kündigungen nach sich ziehen. Die Wahl der Maßnahme muss dabei verhältnismäßig sein und der Betriebsrat muss gemäß § 102 BetrVG angehört werden. Praxis-Beispiel Mögliches Vorgehen Ein Mitarbeiter, der gegen die IT-Sicherheitsrichtlinie verstößt, kö...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.2 Besonderheiten

Mit Anordnung der Nachlassverwaltung (§ 1981 BGB) geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass analog zum Insolvenzverfahren (§ 80 InsO) auf den Nachlassverwalter über (§ 1984 BGB). Allerdings bleibt der Erbe Rechtsträger des Nachlassvermögens und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassverwalter ist nicht etwa treuhänderischer Inhaber des Nachl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Rechtsfolgen

Rz. 32 Grundsätzlich entfaltet im Arbeitsrecht entgegen § 142 Abs. 1 BGB auch die Anfechtung gemäß § 123 BGB wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung regelmäßig nur für die Zukunft Wirkung (ex nunc),[1] sodass die erbrachten Leistungen auch hier so abzuwickeln sind, als sei das Arbeitsverhältnis in der Vergangenheit gültig gewesen. Wurde das Arbeitsverhältnis zwischenze...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund

Rz. 29 Auch derjenige ist zur Anfechtung berechtigt, der durch eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst wurde.[1] Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels,[2] dessen Eintritt – zumindest nach der Vorstellung des Bedrohten – vom Willen des Drohenden abhängt.[3] Übel ist jeder Nachteil für den Bedrohten oder einen Dritten.[4...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Rz. 21 Die Mitteilungspflicht stellt keine einklagbare Forderung dar, da es sich nicht um eine selbstständige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, hat dies auch keine Auswirkungen auf seinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG. [2] Dem Arbeitgeber steht auch kein Leistungsverweigerungsrec...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Anfechtungsfrist

Rz. 14 Die Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Irrtums hat unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen, und zwar nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.[1] Sie ist innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist zu erklären.[2] Wichtig Nach der Rspr. des BAG wird der Begr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Erklärung der Anfechtung

Rz. 12 Die Anfechtungserklärung ist eine formlose Willenserklärung, die gegenüber dem anderen Teil erfolgt. Sie unterliegt nicht dem Gebot der Schriftform[1], unabhängig davon, ob sie der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer erklärt.[2] Sie ist unwiderruflich und bedingungsfeindlich.[3] Eine Eventualanfechtung hingegen ist jedoch zulässig: Eine solche liegt vor, wenn die Anfecht...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Klagefrist

Rz. 18 Nach erklärter Anfechtung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer durch Feststellungsklage geltend machen, dass kein Anfechtungsgrund besteht. Hierbei muss er grundsätzlich keine Klagefrist beachten, da § 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 3, 4 Satz 1, 7 KSchG aufgrund der fehlenden Gleichstellung von Anfechtung und außerordentlicher Kündigung keine entsprechende Anwend...mehr