Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.4.1 Zahlungsverzug

Ist der Mieter mit Mietzahlungen in Höhe von mehr als einer Monatsmiete für einen Zeitraum von mindestens einem Monat in Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen.[1] Keine Abwendungsbefugnis nach § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB Im Fall einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB wegen Zahlungsverzugs gewährt d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.3 Abmahnung erforderlich?

Die maßgebliche Bestimmung des § 573 BGB sieht ein Abmahnerfordernis nicht vor. In Rechtsprechung und Literatur wird jedoch überwiegend vertreten, dass Vertragsverletzungen ihr besonderes Gewicht dadurch erhalten, dass sie trotz Abmahnung wiederholt oder fortgesetzt werden. Aus diesem Grund wird eine Abmahnung jedenfalls bei leichteren, nicht dagegen bei gewichtigen Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.19.4 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Mieten als Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzverwalter zu zahlen. Hat der Insolvenzverwalter gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO die Enthaftung der Wohnung erklärt, ist allein der Mieter Schuldner der Miete. Wenn kündigungsrelevante Rückstände aufgelaufen sind, kann der Vermieter das Mietverhältnis jedoch in beiden Fällen außerord...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.3 Kündigung: Abbruch der Geschäftsbeziehung als letztes Mittel

Eine Kündigung der Geschäftsbeziehung sieht der Gesetzgeber in § 7 Abs. 3 LkSG nur als ultima ratio vor und stellt damit auch die bereits vor dem LkSG im Markt vorhandenen Regelungen in Lieferverträgen infrage, die dem Unternehmen im Fall von Menschenrechtsverstoßen eine schnellere Beendigung des Liefervertrages ermöglichen. Hier ist zu differenzieren: Gegenüber § 7 LkSG kündi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Abmahnung / 7 Verzicht auf Abmahnung

In folgenden Fällen kann in der Regel auf eine Abmahnung verzichtet werden, weil eine fristlose Kündigung erfolgt: Die Pflichtverletzung ist so schwerwiegend, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist so schwerwiegend, dass das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebe mit Betriebsrat

Rz. 12 In Betrieben mit Betriebsrat beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats im Normalfall am Tag nach Ablauf von dessen Amtszeit. Nach § 21 Satz 3 BetrVG beginnt die Amtszeit jedoch spätestens am 1.6. des Wahljahres, wenn zu diesem Zeitpunkt das Wahlergebnis bekannt gegeben ist. Rz. 13 War jedoch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG der alte Betriebsra...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Abmahnung / Zusammenfassung

Man muss nicht zwangsläufig Fußballfan sein, um die Bedeutung der Gelben und der Roten Karte zu kennen. Um es ganz einfach und salopp zu formulieren: Was dem Schiedsrichter die Gelbe Karte, ist dem Arbeitgeber die Abmahnung. Entsprechend kommt der Abmahnung im Rahmen einer Verhaltens- und außerordentlichen Kündigung eine besondere Bedeutung zu. Während der Schiedsrichter dem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 3 Verkehrsverstöße mit Dienstwagen

Wie jeder andere Verkehrsteilnehmer muss sich der Arbeitnehmer bei Dienstfahrten an die Straßenverkehrsordnung halten. Daher gilt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich als Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten. Bei Arbeitnehmern, deren Hauptleistungspflicht das Fahren eines Firmenfahrzeugs ist (z. B. Lkw-Fahrer), kann ein Verstoß gegen die Straße...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 2 Haftung bei Unfällen oder Schäden

Kommt es bei einer betrieblich veranlassten Fahrt zu einem Unfall und Schaden, haftet der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine Schadensminderung zu sorgen. Hatte er es versäumt, eine Vollkaskoversicherung für den Dienstwagen abzuschließen, führt dies dazu, dass der Arbeitnehmer nur in Höhe der üblichen Selbstbeteiligung h...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverhä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erteilung / 2.1 Festlegung durch Arbeitgeber

Die zeitliche Festlegung des Urlaubs im Hinblick auf den Beginn und die Dauer ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 BUrlG, wonach Urlaub "zu gewähren" ist. Urlaubsgewährung bedeutet: Der Arbeitgeber macht dem Arbeitnehmer auf eine für diesen unmissverständliche Art und Weise erkennbar, dass und für welchen Zeitraum er ihn zum Zwecke der Erholung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nichtberücksichtigung außerordentlicher sowie ordentlicher vorzeitiger Kündigungsmöglichkeiten gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 RechKredV; § 6 Satz 2 RechZahlV

Rz. 8 [Autor/Zitation] Bei Forderungen sind ordentliche vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten unbeachtlich. Dabei ist es unerheblich, ob das Kündigungsrecht seitens des Gläubigers oder des Schuldners besteht. Typische Anwendungsfälle sind vertragsbezogene oder gesetzlich zu gewährende Kündigungsmöglichkeiten wie bspw. das Auslaufen von Zinsbindungsfristen. Hier ist entsprechend ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verrechnung mit täglich fälligen Forderungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 RechKredV ist eine Verrechnung mit Forderungen geboten, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104 und s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774). Das gilt für den Übergang der Organbeteiligung durch Verschmelzung des Unternehmens des ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorzeitige Beendigung des Prüfungsvertrags

Rz. 236 [Autor/Zitation] Abweichend von §§ 627, 648 BGB kann die Gesellschaft gem. § 318 Abs. 1 Satz 5 den Prüfungsvertrag nach Annahme des Prüfungsauftrags durch den Abschlussprüfer nur kündigen ("widerrufen"), wenn das Gericht im Verfahren nach § 318 Abs. 3 einen anderen Abschlussprüfer bestellt hat (dazu näher Rz. 334 ff.). Sinn und Zweck dieser restriktiven Regelung ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kreditkarte/EC-Karte / 7 Firmenkreditkarte für Arbeitnehmer

Nur dann, wenn die Kreditkarte als Firmenkreditkarte z. B. als "Corporate-Card" gekennzeichnet und mit dem Namen des Arbeitgebers versehen ist und Arbeitnehmern mit einer umfangreichen Reisetätigkeit ausgegeben wird, bei denen die Kreditkarte nur in ganz geringem Umfang privat eingesetzt wird, bestehen keine Bedenken, die Überlassung insgesamt als eine Leistung des Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kautionen / 1 Kautionen richtig buchen

Erhaltene Kautionen sind als "Sonstige Verbindlichkeiten" (SKR 03/04: 1732 bis 1735/3550 bis 3557) auszuweisen. Geleistete Kautionen werden als "Sonstige Vermögensgegenstände" (SKR 03/04: 1525 bis 1527/1350 bis 1355) ausgewiesen. Beträgt die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags mehr als 5 Jahre bzw. wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, ist die Kaution als ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.1 Überraschende und unbestimmte Klauseln

Vertragsbestimmungen werden als überraschende Klauseln nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil, wenn sie nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer nicht mit ihnen zu rechnen braucht. Vertragsstrafenvereinbarungen sind nicht grundsätzlich in Arbeitsverträgen ungewöhnlich, weil mit ihnen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafe / 2 Inhalt

Vertragsstrafenvereinbarungen müssen den allgemeinen Grundsätzen der Bestimmtheit und Klarheit entsprechen. In einer Strafabrede muss nicht nur die zu leistende Strafe bzw. der Strafrahmen als Rechtsfolge klar festgelegt, sondern auch die sie auslösende Pflichtverletzung ihrem Inhalt nach so eindeutig bezeichnet sein, dass sich der Versprechende in seinem Verhalten darauf ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.1 Vertragsbruch

Der Vertragsbruch ist in der Praxis der Hauptfall der strafbewehrten Leistungsstörung im Arbeitsrecht. Vertragsbrüchig im Sinne solcher Klauseln wird der Arbeitnehmer nur dann, wenn er ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne rechtfertigenden Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder vorsätzlich und rechtswidrig die Arbeit überhaupt nicht aufnimmt. Diese Anwendung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.4 Wettbewerbsverbote

Im bestehenden Arbeitsverhältnis gilt gemäß § 60 HGB ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Die Vorschrift regelt zwar nur das Wettbewerbsverbot für den kaufmännischen Angestellten, enthält aber einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar ist. Die Verletzung dieses für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbots durch den A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.8 Disziplinar-, standes- und arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 40 Unterliegt der Anzeigeerstatter aufgrund seines Berufsstands einer Disziplinargewalt (z. B. Beamte, Richter, Soldaten) oder standesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker) so schließt die Selbstanzeige eine disziplinar- oder standesrechtliche Ahndung der pflichtwidrigen Handlung der Steuerhinterziehung regelmäß...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 § 158 vermutet, dass eine Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt im Rechtssinne des § 157 Abs. 1 enthält, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist die E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.3 Persönliche Rechtsstellung

Rz. 8 § 179 Abs. 3 regelt die persönliche Rechtsstellung der Vertrauensperson, indem weitestgehend Bezug auf die besondere Rechtsstellung von regelhaften Arbeitnehmervertretungen (Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- und Richterrat) genommen wird. Die Regelung stellt dabei den besonderen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz heraus, ohne die besonderen Rechte der Ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.1 Fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

Rz. 14 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 18 Monate nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, typischerweise aufgrund eines bestimmten erreichten Lebensalters oder einer bestimmten Anzahl von Jahren mit Betriebszugehörigkeit. Ein zeitlich unbegrenzter Kündigungsausschluss bezieht sich auf die Volle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.5 Grundsatz der Geheimhaltung

Rz. 30 Die Vertrauensperson ist gemäß § 179 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB IX verpflichtet, über die ihr im Rahmen ihrer Amtstätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten aller Beschäftigten, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Handhabung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren. Als besonders vertraulich anzusehen sind z. B. Fami...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.6 Folgen bei Verletzung einer Nebenpflicht

Eine Nebenpflichtverletzung durch den Arbeitgeber kann verschiedene (arbeits-)rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen; dazu gehören: Schadensersatzansprüche: Verletzt der Arbeitgeber eine Nebenpflicht und entsteht dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden (z. B. durch Mobbing, Datenschutzverletzung), kann der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen. Zurückbehaltungsrec...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1.3 Folgen bei Verletzung einer Nebenpflicht

Die größte Bedeutung der dem Arbeitnehmer obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten liegt darin, dass aus ihrer Verletzung im Einzelfall ein Recht zur ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses erwachsen kann. Angesprochen ist insoweit das weite Feld der Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. Teilweise spielt auch der Aspekt des Scha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung

1 Allgemeines Rz. 1 § 628 BGB dient der Abwicklung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen, die durch außerordentliche Kündigung (§§ 626, 627 BGB) beendet wurden. Die Norm versteht das gekündigte Dienstverhältnis als reines Abwicklungsverhältnis, das keine persönlichen Leistungspflichten beinhaltet, sondern nur noch bestehende gegenseitige finanzielle Ansprüche ausgleichen soll...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Außerordentliche Kündigung

Rz. 4 Der Anspruch auf Teilvergütung setzt eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB oder § 627 BGB voraus. Ob diese wirksam erklärt werden muss, hat die Rechtsprechung nicht entschieden. Es ist jedoch wenig überzeugend, bei Wirksamkeit der Vertragsbeendigung eine Minderung der Vergütung vorzunehmen, während der Dienstverpflichtete im Fall einer unwirksamen Kündigung ke...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 628 BGB dient der Abwicklung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen, die durch außerordentliche Kündigung (§§ 626, 627 BGB) beendet wurden. Die Norm versteht das gekündigte Dienstverhältnis als reines Abwicklungsverhältnis, das keine persönlichen Leistungspflichten beinhaltet, sondern nur noch bestehende gegenseitige finanzielle Ansprüche ausgleichen soll.[1] In Abs. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Schadensersatz (Abs. 2)

Rz. 9 § 628 Abs. 2 BGB räumt dem durch das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils veranlassten Kündigenden einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beendigung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens ein. § 628 Abs. 2 BGB ist dabei eine Spezialregelung für materielle Schadensersatzansprüche wegen Auflösungsverschuldens infolge nicht ordnungsgemäßer Beendigung de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Herabsetzung der Vergütung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Teilvergütungsanspruch kann gem. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB gekürzt werden bzw. vollständig entfallen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer der in Satz 2 genannten Alternativen. Alternative 1 ist einschlägig, wenn der Dienstverpflichtete ohne vertragswidrigen Anlass der Gegenseite gekündigt hat. Dagegen betrifft Alternative 2 den Fall, dass die Kündigung des Dienstbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Sozialversicherungsrecht

Rz. 38 Abfindungen wegen der Beendigung eines Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes unterliegen – unabhängig von deren Höhe und Bewertung unter steuerlichen Gesichtspunkten – nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Es handelt sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts[1] um kein beitragspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Prokurist / 3 Widerruf der Prokura

Der häufigste Grund für ein Erlöschen der Prokura ist der Widerruf. Dieser kann jederzeit erfolgen und wirkt sich nicht auf das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis aus[1], d. h. auch bei Widerruf der Prokura besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort. Umgekehrt erlischt aber mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch die Prokura. Der Angestellte kann zur außerorden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG hat das Arbeitsgericht bei einer ordentlichen Kündigung zugleich eine angemessene Abfindung festzusetzen. § 10 KSchG als Bemessungsvorschrift enthält nur rudimentäre Angaben. Abgesehen von den Höchstgrenzen kann der Vorschrift entnommen werden, dass die Betriebszugehörigkeit, das Leben...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Strafgefangener / 1 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Im Falle einer Untersuchungs- und Strafhaft kann der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen, d. h. es besteht für den Arbeitgeber auch keine Vergütungspflicht. Die Inhaftierung des Arbeitnehmers kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Voraussetzung einer – ordentlichen wie außerordentlichen – Kündigung wegen haftbedingter Arbeitsverhinderung i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Höchstgrenzen

Rz. 3 Die Höhe der als angemessen festzusetzenden Abfindung wird in § 10 Abs. 1, 2 KSchG begrenzt. Als normale Höchstgrenze gibt § 10 Abs. 1 KSchG 12 Monatsverdienste vor. Diese Höchstgrenze von 12 Monatsverdiensten erhöht sich in Abhängigkeit von Lebensalter und längerer Betriebszugehörigkeit nach folgender Tabelle:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Bemessungsfaktoren

Rz. 15 Der Erhöhung der Höchstgrenzen in § 10 Abs. 2 KSchG kann entnommen werden, dass der wichtigste Bemessungsfaktor die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist. Gleichwohl kann dieser Faktor hinter anderen Gründen zurücktreten, mit der Folge, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht allein von ausschlaggebendem Gewicht ist.[1] Rz. 16 Neben der Betriebszugehörigkeit ist d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 627 BGB gewährt für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, ein Recht zur fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB. Anders als bei § 626 BGB kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Eventuellen Missbräuchen wird aber durch § 627 Abs. 2 BGB und § 628 BGB entgegengewirkt.[1] Die erleic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.1.1 Zweck der Sonderzahlung

Rz. 44 Eine grundlegende Weichenstellung im Prüfungsraster bildet stets die Frage, ob die Sonderzahlung allein in der Vergangenheit geleistete Dienste entlohnen will (Entgelt im engeren Sinn), oder aber zusätzliche Zwecke verfolgt, wie die Entgeltung von Betriebstreue. Die Rspr. gibt hier keine sicheren Vorgaben. Nicht entscheidend für die Abgrenzung ist die Bezeichnung. Es ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.2 Sanktionen

Rz. 122 Die Rechtsfolgen der Verletzung der arbeitgeberseitigen Nebenpflichten richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Bei Verstößen gegen Nebenleistungspflichten sowie gegen Schutzpflichten kommen als Sanktionen Erfüllungs-, Beseitigungs- bzw. Unterlassungsansprüche des Arbeitnehmers in Betracht. Bei einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitgebers kann der Arbeitne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Allgemeines

Rz. 74 Ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers und damit korrespondierend die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ist im Dienstvertragsrecht nicht ausdrücklich geregelt. Dennoch erkennen Rspr. und Lit. einen Anspruch auf Beschäftigung aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG an,[1] da die Tätigkeit im Arbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.5 Kündigungsrecht des Arbeitgebers

Rz. 206 Der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Fall von Leistungsstörungen beurteilt sich nach dem Kündigungsrecht. Verletzt der Arbeitnehmer seine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis durch Nichterbringung oder nicht fristgerechte Erbringung der fälligen Arbeitsleistung[1], hat der Arbeitgeber grundsätzlich nach erfolgloser Fristsetzung ein Rücktrittsrecht gem. § 326 Abs....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Strafantrag

Rz. 16 Sämtliche Verstöße gegen § 119 Abs. 1 werden nur auf Antrag verfolgt (§ 119 Abs. 2 BetrVG)[1]; eine Strafverfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Der Antrag ist binnen 3 Monaten ab Kenntnis des Antragsberechtigten von der Tat und der Person des Täters zu stellen (§ 77b StGB). Kenntnis ist anzunehmen, wenn ein vernünftiger Mensch aufgrund gewisser Tatsachen einen ...mehr