Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1 Geltungsbereich

1.3.1.1 Geschützter Personenkreis § 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2 Das Zustimmungsverfahren

1.3.2.1 Einleitung Vor der außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds muss der Dienststellenleiter die Zustimmung des Personalrats einholen oder diese im Fall der Verweigerung durch das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren nach § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. §§ 80ff. ArbGG ersetzen lassen. Ohne die erteilte Zustimmung ist die Kündigung unheilbar nichtig.[1] Di...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3 Das Zustimmungsersetzungsverfahren

1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verw...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.2 Versetzungs- und Abordnungsschutz

Versetzung, Abordnung, Zuweisung bzw. Umsetzung bedürfen nach § 55 Abs. 2 BPersVG nur dann der Zustimmung des Personalrats, soweit sie gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden sollen. Nicht unter den Schutz des § 55 Abs. 2 BPersVG fallen Maßnahmen, die mit Einverständnis des betroffenen Personalratsmitglieds erfolgen. Die Einverständniserklärung ist von der Diens...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 47 BayPVG Besonderer Schutz bei Kündigung, Versetzung oder Abordnung Art. 47 BayPVG regelt den Schutz der Mitglieder des Personalrats und entspricht im Wesentlichen § 55 BPersVG, sodass auf die obigen Ausführungen verwiesen werden kann. Folgende Besonderheiten sind jedoch zu beachten: Abs. 1 stellt zusätzlich klar, dass §§ 15 und 16 KSchG für Mitglieder des Personalrats en...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Brandenburg

§ 47 LPersVG BB Schutzvorschriften § 47 LPersVG BB enthält eine Schutzvorschrift zugunsten der Personalratsmitglieder. Für den Schutz vor ordentlicher bzw. außerordentlicher Kündigung gelten gemäß Abs. 1 die Vorschriften der §§ 15 und 16 KSchG sowie § 127 BPersVG (vgl. hierzu entsprechende Kommentierungen zu § 55 Abs. 1 BPersVG bzw. in Abschn. 1.6 zu § 15 KSchG). Der dem § 55 A...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7 Hamburg

§ 52 HmbPersVG Schutzbestimmung Hamburg enthält in § 52 Abs. 1 HmbPersVG eine dem Bundesrecht entsprechende Regelung zum Versetzungs- und Abordnungsschutz, so dass auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Ergänzend bzw. klarstellend wird ausdrücklich auf die Umsetzung zu einer anderen Dienststelle oder innerhalb der Dienststelle unter Wechsel des Dienstorts einschließlic...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Nordrhein-Westfalen

§ 43 LPVG NW Der Schutz von Personalratsmitgliedern ist in § 43 LPVG NW geregelt. Abs. 1 enthält eine Schutzvorschrift gegen Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen. Diese entspricht im Wesentlichen § 55 Abs. 2 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Der Schutz gilt ausdrücklich entsprechend für Ersatzmitglieder, soweit sie in den Personalr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Mecklenburg- Vorpommern

§ 40 PersVG M-V Kündigung, Versetzung und Abordnung In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 40 PersVG M-V den Schutz der Personalratsmitglieder gegen Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 verweist zunächst auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 15 und 16 KSchG (vgl. zu § 15 KSchG entsprechende Kommentierung in Abschn. 1.6 zu § 55 BPersVG). Über § 127 BPersVG, der unmittelbar...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.17 Thüringen

§ 47 ThürPersVG Sondervorschriften § 47 ThürPersVG regelt den Sonderschutz der Personalratsmitglieder. Abs. 1 enthält eine Schutzvorschrift bei außerordentlichen Kündigungen. Dieser entspricht § 55 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Der Schutz vor Versetzungen sowie vor Abordnungen ist in Abs. 2 geregelt. Insoweit dürfen Personalratsmitg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.6 Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann sowohl vom beteiligten Personalratsmitglied als auch vom Personalrat selbst, sowie bei abweisendem Beschluss vom Dienststellenleiter, Beschwerde zum OVG oder VGH eingelegt werden, § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. § 87 Abs. 1 ArbGG. Gegen den Beschluss des OVG kann Rechtsbeschwerde an das BVerwG gemäß § 92 ArbGG eingelegt werde...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 47 LPVG BW Schutz des Arbeitsplatzes In Baden-Württemberg regeln die §§ 43 ff. LPVG BW die Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats. Insbesondere regelt § 47 LPVG BW entsprechend der Vorschrift auf Bundesebene den Schutz vor Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung (Abs. 1 und 2) bzw. außerordentlichen Kündigung (Abs. 4). Insoweit kann auf die Kommentier...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Berlin

§ 44 PersVG BE Schutz der Mitglieder Schutzvorschrift für Personalratsmitglieder ist in Berlin § 44 PersVG BE. Für den Kündigungsschutz wird hier auf § 127 BPersVG bzgl. der außerordentlichen Kündigung (vgl. hierzu die Kommentierung der entsprechenden Vorschrift des § 55 Abs. 1 BPersVG) und bzgl. der ordentlichen Kündigung auf § 15 KSchG (vgl. hierzu entsprechende Kommentieru...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Niedersachsen

§ 41 NPersVG Schutzvorschriften Schutzvorschriften für Personalratsmitglieder enthält § 41 NPersVG. Abs. 2 regelt den Versetzungs- und Abordnungsschutz. Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus dienstlichen Gründen unvermeidbar ist und der Pe...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.2 Zuständigkeit

Das Zustimmungsverfahren wird aufgrund des Kündigungsentschlusses des Dienststellenleiters eingeleitet; der Antrag selbst hat vom kündigungsberechtigten Leiter der Dienststelle oder im Fall der Verhinderung von seinem Stellvertreter auszugehen, § 8 BPersVG.[1] Die Beachtung und Einhaltung der Zuständigkeit ist von großer Bedeutung, da im Fall eines Mangels dies vom Personalr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.2 Nachschieben von Kündigungsgründen

Im Gegensatz zum Kündigungsschutzprozess, bei dem die Kündigung bereits ausgesprochen ist, geht es hier um die Vorbereitung einer noch ausstehenden Kündigung. Insoweit besteht für den Personalrat noch die Möglichkeit, entsprechend dem Zweck des Zustimmungsverfahrens, auf den Kündigungsentschluss des Dienststellenleiters einzuwirken. Damit ist ein Nachschieben von weiteren Kü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Anhang zu § 55 BPersVG: Überblick über den Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG

§ 15 KSchG Unzulässigkeit der Kündigung Der besondere Kündigungsschutz von Mitgliedern des Personalrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung sowie für Wahlbewerber oder Mitglieder des Wahlvorstands richtet sich nach § 15 KSchG. Gemäß § 15 Abs. 2 KSchG ist die ordentliche Kündigung – hiervon sind auch Änderungskündigungen erfasst – eines Mitgl...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.5 Verfahrensmängel

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zur Unwirksamkeit des Zustimmungsverfahrens und somit zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Die Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens ist erst nach Fristablauf oder Zustimmungsverweigerung des Personalrats zulässig (vgl. Abschnitt 1.3.3.). Die Zustimmung des Personalrats bzw. die rechtskräftige Zustimmungsersetzung durch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag / 5 Anfechtung

Grundsätzlich kann ein Aufhebungsvertrag – wie jeder andere Vertragsabschluss auch – nach den allgemeinen Vorschriften im BGB [1] angefochten werden. Nach der Rechtsprechung des BAG ist der Maßstab für eine erfolgreiche Anfechtung aber eher hoch. Derzufolge ist eine widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers und damit eine Anfechtungsmöglichkeit nach § 123 BGB nicht schon dann ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 5 Kündigung durch beide Teile

Der Anspruch des Kündigenden auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens entfällt, wenn der Gekündigte ebenfalls zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. In einem solchen Fall könnte der Gekündigte dem Kündigenden den geltend gemachten Schaden auch rechtmäßig zufügen. Es ist nicht erforderlich, dass der Gekündigte die Kündigung ausspricht; vielmehr genügt es, dass das Kündigungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag / 1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung des Mietvertrags / 1.5 Umdeutung

Die Umdeutung einer unwirksamen Anfechtungserklärung in eine außerordentliche Kündigung ist nach § 140 BGB möglich, wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen der Kündigung vorliegen und anzunehmen ist, dass das Mietverhältnis auf jeden Fall beendet werden soll.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1.1 Rechtsanwaltskosten

Liegen die Voraussetzungen einer Kündigung wegen einer Vertragsverletzung des Mieters vor, kann der private, nicht rechtskundige Vermieter einen Rechtsanwalt mit dem Ausspruch der Kündigung beauftragen. Wegen der an die Kündigung zu stellenden formalen Anforderungen ist der Vermieter nicht gehalten, auf die Hilfe des Rechtsanwalts zu verzichten. Hinweis Mieter trägt RA-Kosten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1 Kündigung durch den Vermieter bei Vertragsverletzungen des Mieters

Hat der Vermieter wegen einer Vertragsverletzung des Mieters gekündigt, so hat er Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung kausal entstandenen Schadens.[1] Grundsätzlich ist der geschädigte Vermieter so zu stellen, wie er stünde, wenn die Vertragsverletzung nicht erfolgt und es somit nicht zur fristlosen Kündigung gekommen, sondern der Vertrag fortgeführt worden wäre. Hin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 4 Unrechtmäßige Kündigung durch den Vermieter

Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis, obwohl kein Kündigungsgrund vorliegt, muss er dem Mieter den durch die Kündigung entstehenden Schaden ersetzen.[1] Voraussetzung ist, dass der Vermieter schuldhaft gehandelt hat. Hierbei genügt einfache Fahrlässigkeit. Das Risiko einer fehlerhaften Beurteilung der Rechtslage trägt der Vermieter; deshalb ist der Vermieter auch dann zu...mehr

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Anfechtung des Mietvertrags / 1.3.3 Wirkung

Die Anfechtung bewirkt, dass das noch nicht vollzogene Mietverhältnis so zu betrachten ist, als sei der Mietvertrag von Anfang an nichtig. Der Mietinteressent hat also keinen Anspruch auf Überlassung der Wohnung. Bei bereits vollzogenem Mietverhältnis sind die Wirkungen der Anfechtung streitig: Nach einer Ansicht wird die Befugnis zur Anfechtung nach Überlassung der Mietsache...mehr

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Tod des Mieters / 6.1 Personen i. S. d. § 563 BGB

Der Fortsetzungsanspruch nach § 563a BGB setzt voraus, dass die mehreren Mieter zu dem in § 563 BGB bezeichneten Personenkreis gehören. In Betracht kommen der Ehegatte, der Lebenspartner, die Familienangehörigen und die sonstigen Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten Haushalt geführt haben. Achtung Ein-Monatsfrist beachten Die überlebenden Mieter können das M...mehr

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Tod des Mieters / 5 Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)

Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Fristbeginn ist maßgeblich, wann der Vermieter von der Person des Eingetretenen Kenntnis erlangt hat. Di...mehr

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Ausbildung / 2.3.13 Entgelt im Krankheitsfall

§ 13 Abs. 1 TVA-L BBiG sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu sechs Wochen bzw. bei Wiederholungserkrankungen sowie der Beendig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 2 Kündigung durch den Mieter bei Vertragsverletzungen des Vermieters

Vertragsverletzung durch Vermieter Auch der Mieter kann Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens haben, wenn der Vermieter seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt und der Mieter deshalb das Mietverhältnis kündigt oder er unberechtigt kündigt. Der Anspruch ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB oder wenn die Kündigung wegen eines Mangels erfolgt, aus § 536a Abs. 1 BGB. Der ...mehr

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Ausbildung / 2.3.4.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVA-L BBiG sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Amtsarztes nachzuweisen haben. Ergänzend ist für Auszubildende, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) fallen, die Vorschrift des § 32 Abs. 1 JArbSchG zu beachten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TVA-L BBiG), ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Auszubildende, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwarzarbeit / 5 Nichtigkeit des Schwarzarbeitsvertrags

Der Werk- oder selbstständige Dienstvertrag zwischen Auftraggeber und Schwarzarbeiter ist nichtig, wenn beide Vertragspartner gegen das Schwarzarbeitsverbot verstoßen.[1] Während lange auch bei Nichtigkeit des Vertrags ein Anspruch des Unternehmers auf die Vergütung nach Bereicherungsrecht bejaht wurde, verneint der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr Wertersatz- und Bereicherung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchsüberlassung – Besu... / 3 Das Problem

Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt u. a. vor, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt und diese unbefugte Gebrauchsüberlassung trotz Abhilfefrist nicht beendet (§ 543 Abs. 3 Satz 1 BGB). Dies ist z. B. der Fall, wenn der Mieter die Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrübung / 3 Besonderer Kündigungsschutz

Für die Dauer der Wehrübung besteht ein umfassendes Kündigungsverbot [1] und zwar unabhängig davon, ob das KSchG Anwendung findet.[2] Zeitlich erstreckt sich der Kündigungsschutz auf die Dauer der Wehrübung. Relevant ist dabei der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich – egal aus welchem Grund – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Rechtsfolgen

Ordnungswidrig handelt, wer nach § 8 SchwarzArbG der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes[1] nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte[2] nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein[3] und Dienst- ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.5.2 Fristlose Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung kann vertraglich abweichend vom Gesetz geregelt werden. Die Parteien können vereinbaren, dass der Vermieter oder der Mieter zur fristlosen Kündigung unter erleichterten Bedingungen berechtigt sein sollen. Achtung AGB beachten Bei formularvertraglichen Kündigungsklauseln ist insbesondere § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu beachten: Die Kündigungsklause...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungswiderspruch (Miete) / 7 Ausschluss des Kündigungswiderspruchs

Ein Kündigungswiderspruch ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn der Mieter gekündigt hat,[1] wenn ein Grund vorliegt, aus dem der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist[2], bei Wohnraum, der zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist[3], bei möbliertem Wohnraum, der sich innerhalb der Vermieterwohnung befindet, sofern der Wohnraum nicht zu dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Amtsniederlegung / 4 Resthonoraransprüche

Bei berechtigter Amtsniederlegung behält der Verwalter dann seinen vertraglichen Vergütungsanspruch, der seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen ist. Hinweis Resthonoraranspruch gegen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Bei gleichzeitiger außerordentlicher Vertragskündigung hat der Verwalter hinsichtlich seines gekürzten Honoraranspruchs (§ 615 BGB) die Mög...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schriftform – gesetzliche V... / 1.4 Kündigungserklärung bei Wohnraummietverhältnissen

Eine Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum ist gem. § 568 Abs. 1 BGB nur dann wirksam, wenn sie in schriftlicher Form gem. § 126 BGB erklärt wird. Diese Vorschrift erfasst sämtliche Wohnraummietverhältnisse, während sie etwa für die Geschäftsraummiete, Mischmietverhältnisse mit überwiegend gewerblicher Nutzung sowie Mietverträge über bewegliche Sachen keine Anwendu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungswiderspruch (Miete) / 1 Kündigung des Mietverhältnisses

Das Widerspruchsrecht des Mieters nach § 574 BGB greift nur, wenn der Vermieter das Mietverhältnis wirksam durch eine ordentliche Kündigung[1] oder eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist[2] beendet hat. Die Wirksamkeit der Kündigung ist Voraussetzung für die Anwendung des § 574 BGB.[3] Ist die Kündigung unwirksam, endet das Mietverhältnis nicht, sodass ein Wi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.2 Form und Inhalt der Kündigung bei Wohnraummietverträgen

Die Kündigung des Wohnraummietvertrags bedarf nach § 568 Abs. 1 BGB der Schriftform und ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. In der Praxis spielen gleichwohl 2 Fristen eine wichtige Rolle: "Reaktionsfrist" Das ist die Frist zwischen Kenntnisnahme des zur Kündigung rechtfertigenden Grunds un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.1.2 Wohnraummietverträge

Für Wohnraummietverträge gibt es in § 569 BGB weitere außerordentliche Kündigungsgründe: Wichtige Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung bei Wohnraummietverträgen gem. § 569 BGB Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB liegt für den Wohnraummieter nach § 569 Abs. 1 BGB auch dann vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.1.1 Ordentliche Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 1 WEG wird die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Notwendigkeit, mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Wohnungseigentümerversammlung durchzuführen, ergibt sich bereits aus § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WEG. Hiernach haben die Wohnungseigentümer über die sich auf Grundlage des Wirtschaftsplans ergeb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.1.1 Alle Mietverträge

Jede Vertragspartei, also Vermieter oder Mieter, kann einen Mietvertrag – welchen auch immer – nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund i. d. S. liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beide...mehr