Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

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Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sollte zur Ausführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation verdeutlichen, dass die Teilnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu diesen Einrichtungen stehen. Gleichwohl waren die arbeitsrechtlichen Grundsätze über den Persönlichkeitsschutz, die Haftungsbeschränkung sowie Vorschriften über den...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2 Weitere Arbeitsschutzvorschriften

Rz. 10 Für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen gelten in der betrieblichen Praxis viele Vorschriften. Diese Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsstandards gelten zunächst für alle Arbeitsverhältnisse. Das Mutterschutzgesetz setzt darauf auf und rückt den besonderen Schutzbedarf der Schwangeren und Stillenden in den Mittelpunkt. Doch zunächst muss der Arbeitgeber die all...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung

Rz. 60 Der Arbeitgeber hat – nicht nur für Schwangere und Stillende – die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden. Dazu dienen die umfangreichen Arbeitsschutzvorschriften, wie oben[1] dargestellt. Darüber hinaus konkretisiert § 9 Abs. 2 Satz 1 die Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und führt den Begriff der Gefährd...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 37 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden. Es setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und mangels einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen in Kapitel 7 über Struktur, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträge im Rahmen der Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen (Teil 1 des SGB IX). Der Ursprung der Vorschrift ist in dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu suchen (v. 7.8.1974, BGBl. I...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Konkretisierung der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG

Rz. 38 Die Einhaltung aller Vorschriften und Arbeitsplatzregeln führt nicht automatisch zum Ausschluss von Gefährdungen. Diese sind an die besondere Situation der Schwangeren und Stillenden und die individuelle Situation des konkreten Arbeitsverhältnisses anzupassen. Neben den bereits dargestellten allgemeinen Rahmenregelungen für die Arbeitsbedingungen und konkreten Gestalt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Rz. 16 Die Technischen Regel für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber erreicht werden können. D...mehr

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Sauer, SGB IX § 51 Einricht... / 2.2 Anforderungen an die Einrichtungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 listet unter 4 Punkten die Voraussetzungen auf, die von den Einrichtungen zu erfüllen sind. Der Gesetzgeber hat dabei eine Formulierung gewählt, nach der die Voraussetzungen der 4 Punkte kumulativ erfüllt sein müssen. Ist das nicht der Fall, müsste eine Förderung durch die Rehabilitationsträger jedenfalls in eindeutigen Fällen ausgeschlossen sein. Rz. 11...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unverantwortbare Gefährdungen (§ 31 Nr. 1)

Rz. 2 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 MuSchG durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. D...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 31 ist geregelt, dass die Bundesregierung befugt ist, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmten Sachverhalten des MuSchG Rechtsverordnungen zu erlassen. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates ist die Beteiligung der Länder ausreichend gewährleistet, da diese für die Überwachung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig sind (§ 29 MuSchG). § 31...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Unzulässige Tätigkeiten (§ 31 Nr. 4)

Rz. 6 Der Verordnungsgeber kann auf dieser Rechtsgrundlage unzulässige Tätigkeiten nach §§ 11, 12 MuSchG oder von anderen nach dem Gesetz unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen festlegen. In §§ 11, 12 MuSchG sind umfassend und technisch präzise Situationen und Tätigkeiten aufgelistet, die für eine Schwangere oder Stillende eine unverantwortbare Gefährdung darstellen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erforderliche Schutzmaßnahmen (§ 31 Nr. 2)

Rz. 3 Eine Rechtsverordnung zur Ausführung näherer Bestimmungen der "erforderlichen Schutzmaßnahmen" ist nach § 31 Nr. 2 möglich. Dabei geht es um Schutzmaßnahmen, die § 9 Abs. 1 und 2 MuSchG sowie nach § 13 MuSchG erforderlich sind. Die Schutzvorschrift nach § 9 MuSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass "Gefährdungen möglichst vermieden ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Art und Umfang der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (§ 31 Nr. 3)

Rz. 4 Bei dieser Ermächtigung geht es um Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist von zentraler Bedeutung für die Einschätzung der Situation und der vom Arbeitgeber zu veranlassenden Schutzmaßnahmen bis hin zu einem etwaigen Beschäftigungsverbot. Rz. 5 Für die Durchführung von...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.1 Erschwerniszuschläge (Abs. 1) TVÜ-VKA

Die bis zum 30.9.2005 maßgebenden Regelungen über Erschwerniszuschläge bleiben über diesen Zeitpunkt hinaus zunächst weiterhin in Kraft, und zwar so lange, bis sie durch eine neue tarifliche Regelung abgelöst werden. Dies gilt auch für neu eingestellte Beschäftigte i. S. v. § 1 Abs. 2. Die Übergangszeit endete allerdings hinsichtlich der Höhe der Erschwerniszuschläge am 31.1...mehr

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Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge: Aspekte der Arbeitssicherheit

Zusammenfassung Überblick Der Kraftfahrzeugverkehr ist in Deutschland für fast 20 % des emittierten Kohlendioxids, des wichtigsten Treibhausgases, verantwortlich. Da der Schadstoffausstoß von Fahrzeugen im Rahmen der Dekarbonisierung deutlich reduziert werden muss, müssen andere Antriebssysteme als die bislang verbreiteten Verbrennungsmotoren zur Anwendung kommen. Momentan wi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2. Ermittlung der 26-Mio.-EUR-Grenze

Rz. 16 Von besonderer Bedeutung ist in der Beratungspraxis, dass sich die 26-Mio.-EUR-Grenze ausschließlich auf das begünstigte Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG bezieht. Folglich kann auch auf begünstigungsfähiges Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG, dessen gemeiner Wert 26 Mio. EUR übersteigt, eine vollumfängliche Begünstigung des begünstigten Vermögens Anwendung fin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gesetzgeberische Maßnahmen

Rz. 1263 [Autor/Stand] Mit dem am 1.8.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung [2] wurden die bislang in verschiedenen Gesetzen, insb. im Sozialgesetzbuch, verstreut enthaltenen Regelungen gegen Schwarzarbeit weitestgehend in einem Stammgesetz zusammengefasst und wesentlich ergänzt. Zudem sind den Behörden der Zollverwaltung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ArbZG). Dass die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ergonomie / 1 Arbeitsschutz und Ergonomie

Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Ergonomie ist somit nicht nur ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes, sondern auch ein wichtiges Werkzeug der Arbeitssicherheit. 1.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Das ArbSchG b...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ergonomie / 4 Chancen und Verantwortung

Ein ergonomischer Arbeitsplatz reduziert Ausfallzeiten, steigert die Motivation und fördert das Wohlbefinden. Für Unternehmen zahlt sich die Investition in ergonomische Maßnahmen nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich aus. Langfristiger Erfolg im Arbeits- und Gesundheitsschutz gelingt jedoch nur in guter Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Fachkräften für Arbeitssi...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ergonomie / 1.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das ArbSchG bildet die rechtliche Grundlage für sämtliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Deutschland. Nach § 3 sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Dabei spielt auch die Ergonomie eine zentrale Rolle – etwa durch die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten, wobei stets die menschlichen Fäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ergonomie / 1.2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die ArbStättV konkretisiert die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten. In § 3a sowie im Anhang werden ergonomische Aspekte wie Beleuchtung, Raumklima, Lärm, aber auch Bildschirmarbeitsplätze explizit aufgelistet. Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung ist heute im Anhang der ArbStättV als Technische Regel ASR A6.1 integriert. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Bildsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ergonomie / 2 Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz

Mögliche (negative) Belastungen am Arbeitsplatz werden aus der Perspektive des Arbeitsschutzes als Gefährdungen bezeichnet. GDA und BAuA benennen folgende zehn Gruppen als Gefährdungsfaktoren: Mechanische Gefährdungen Elektrische Gefährdungen Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefährdungen Biostoffe Thermische Gefährdungen Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen Gefährdungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ergonomie / 1.3 DGUV Vorschriften und Regeln

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht ergänzende Vorschriften und Regeln, wie z. B. die DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“. Diese enthalten praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung ergonomischer Maßnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stand der Technik / 1 Einordnung

Der Begriff "Stand der Technik" ist eine von 3 Generalklauseln, die in der Rechtsprechung verwendet werden. Weitere sind: Allgemein anerkannte Regeln der Technik finden Anwendung bei weniger hohem Gefährdungspotenzial. Sie sind technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung von beispielsweise Fachleuten, Anwendern und...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stand der Technik / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Stand der Technik" wird in Vorschriften des Arbeitsschutzes genutzt. Der Stand der Technik ist dabei zunächst ein unbestimmter Rechtsbegriff, eine sog. Technikklausel, wird aber entsprechend definiert: "Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme ode...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4 Verantwortlickeiten im Arbeitsschutz

Da im Betrieb typischerweise verschiedene Arbeitsschutzakteure (z. B. Sicherheitsbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt) tätig sind, ist die Frage, wer für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist, besonders praxisrelevant. 4.1 Arbeitgeber als Adressat Regelmäßig benennen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften den Arbeitgeber als A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.4 Weitere Arbeitsschutzakteure

In der Regel sollten noch weitere Arbeitsschutzakteure in das betriebliche Arbeitsschutzgeschehen mit eingebunden werden. Dazu gehören z. B. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß dem ASiG und Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII. Diese haben allerdings keine verwaltungsrechtliche Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes. Betriebsärzte, Fachk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 17 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Nicht verwechselt werden darf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – ASiG). Letzteres regelt im Wesentlichen die Einbindung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in den Betrieb. Das Arbeitssicherheitsgesetz enthält Regelungen zur Beste...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13 Arbeitsschutz bei Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)

Die Frage der Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb stellt sich auch bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich nicht um die klassische Zweierbeziehung Arbeitgeber-Beschäftigter handelt. Vielmehr ist hier noch ein Dritter Akteur im Spiel, nämlich der eigentliche Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers....mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 3 Dualismus im Arbeitsschutz

Vor dem Hintergrund der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz (RL 89/391/EWG) und deren wesentlichen Umsetzung im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist hervorzuheben, dass in Deutschland ein duales Arbeitsschutzsystem besteht. Die Überwachung des ArbSchG ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe[1] , da die wesentlichen Arbeitsschutznormen in den Bereich des ö...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.9 Fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber stets den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin, der Arbeitshygiene und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen[1]. Folglich muss eine Gefährdungsbeurteilung stets fachkundig durchgeführt werden. Teilweise ist in den spezifischen Fachrechtsverordnungen explizit festge...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5 Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes

Die arbeitgeberseitigen Fürsorgeverpflichtungen sind nach § 618 BGB durch zahlreiche öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften konkretisiert. Neben allgemein geltenden Regelungen (wie z. B. in Bezug auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung oder die Durchführung von Unterweisungen) finden sich im Arbeitsschutzrecht noch eine Vielzahl bereichsspezifischer Vorschri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber haben durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind[1]. § 5 ArbSchG setzt Art. 6 Abs. 3 lit. a RL 89/391/EWG um. Im Kern beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung, dass eine Gefährdung als solche zunächst erkannt und dann hinsichtlich ihrer Schwere (Art un...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 15 Überwachung des Arbeitsschutzes

Bereits das Europarecht verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine angemessene Kontrolle und Überwachung der Arbeitsschutznormen sicherzustellen[1]. In Deutschland ist die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem ArbSchG (und den aufgrund des ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen) daher als staatliche Aufgabe definiert[2]. Welche Behörden die Überwachung des Arbeitsschutzes über...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 14 Jugendliche und schwangere und stillende Frauen

Das Arbeitsschutzrecht sieht vor, dass besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen auch besonders berücksichtigt werden müssen[1]. Für 2 Personengruppen finden sich allerdings auch gesonderte Rechtsvorschriften. Dies betrifft einerseits Jugendliche und andererseits schwangere sowie stillende Frauen. Jugendliche sind in Bezug auf den Arbeitsschutz besonders durch das Jugen...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.3 Stand der Arbeitswissenschaft

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen genau erforderlich sind und welche allgemeinen Möglichkeiten bestehen, ist von dynamischer Natur. Auch der Arbeitsschutz unterliegt insofern einem Wandel, als dass sich fortlaufend neue Erkenntnisse zu Gefährdungen, deren Auswirkungen und deren Bekämpfung ergeben. Entscheidend ist somit, dass der Arbeitgeber immer auf dem aktuellen Stand ist, wa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.5 Leiharbeitnehmer

Eine relevante Frage ist auch, wer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für den Arbeitsschutz der Beschäftigten verantwortlich ist. Abgesehen von den arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen (welche gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG dem Entleiher obliegen), existiert im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung eine Art doppelte Verantwortung für den Arbeitsschutz. Verantwortlich fü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 2 Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes

Das heutige Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt im Wesentlichen eine Umsetzung europarechtlicher Vorgaben bezüglich des Arbeitsschutzes dar und soll damit zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten im Arbeitsschutz verpflichten[1] . So ist es explizit Ziel des ArbSchG, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Besc...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.7 Unterweisung

In Bezug auf die grundsätzliche Doppelverantwortung im Arbeitsschutz besteht eine rechtliche Ausnahme: Für die arbeitsschutzbezogene Unterweisung gemäß § 12 ArbSch der Entleiher zuständig[1]. Er muss die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und Erfahren der Leiharbeitnehmer vornehmen.mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8 Mitwirkungspflichten der Beschäftigten

Grundsätzlicher Adressat von Arbeitsschutzvorschriften ist der Arbeitgeber. An ihn richten sich entsprechende Verpflichtungen mit der Rechtsfolge, dass er auch für die ordnungsgemäße Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist. Die besten Schutzvorschriften nützen allerdings nichts, wenn sich die Beschäftigten nicht sicherheitsgerecht verhalten und nicht im Rahmen ihrer ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz

Zusammenfassung Überblick Bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich, dass Arbeitgeber weitreichenden Fürsorgeverpflichtungen unterliegen (vgl. § 618 BGB). Heutzutage ist das deutsche Arbeitsschutzrecht aber stark von europarechtlichen Einflüssen geprägt. Insbesondere stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Wesentlichen eine Umsetzung der RL 89/391/EWG ("Ra...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.1 Arbeitgeber als Adressat

Regelmäßig benennen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften den Arbeitgeber als Adressat der entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften. Auch wenn Arbeitsschutz als gesamtbetriebliche Aufgabe anzusehen ist und auch durch die Beschäftigten mitzutragen ist, so bleibt die entscheidende Kernfrage, wen die Aufsichtsbehörden für Mängel im Arbeitsschutz verantwortlich ma...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.4 Zuständigkeit für die Durchführung von Unterweisungen

Als Adressat der Unterweisungsverpflichtung ist gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG der Arbeitgeber benannt. Dies ist allerdings nicht so zu verstehen, dass er die Unterweisung auch immer persönlich durchführen muss. Die Durchführung der Unterweisung kann er an andere Personen delegieren (z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte). Dennoch trägt de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.1 Unterweisungsverpflichtung

Damit Beschäftigte eine Gesundheitsgefährdung erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen handeln können, müssen sie auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unter...mehr