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Nationaler Leitfaden für AMS / 3 Kennzeichen

Dr. Albert Ritter
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Der NLA geht davon aus, dass das staatliche Arbeitsschutzrecht, ergänzt durch berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln sowie Grundsätze und Ziele des Unternehmens und Vorgaben wichtiger Kunden, den verbindlichen Rahmen bei der Anwendung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in einem Unternehmen bilden. Die Anwendung eines AMS stellt eine sinnvolle, wirkungsvolle und empfehlenswerte Möglichkeit dar, die aus diesem Rahmen (Kontext) resultierenden Verpflichtungen und Anforderungen systematisch und effizient zu erfüllen. Der nationale Leitfaden setzt auf Freiwilligkeit.

 
Wichtig

Freiwilligkeit

Die Einführung von AMS ist freiwillig und ohne Zertifizierungszwang. Eine Zertifizierung durch Dritte sieht der Leitfaden nicht vor. Gleichwohl ermöglicht der Leitfaden eine freiwillige Überprüfung und Bewertung eines AMS (in Form einer behördlichen oder bg'lichen Systemkontrolle), jedoch nur den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und/oder den staatlichen Arbeitsschutzbehörden.

Auf Wunsch des Unternehmens kann die staatliche Arbeitsschutzbehörde oder der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auch eine schriftliche Bestätigung der Überprüfung ausstellen. Diese kann Dritten gegenüber als Nachweis eines wirksamen AMS vorgelegt werden. Hierdurch kann eine – auch indirekte – Verpflichtung zur Zertifizierung durch Dritte oder die Vorlage anderer Bescheinigungen bei der Erteilung von Aufträgen ggf. entfallen.

Wesentliche Informationen zum NLA vermittelt Tab. 1 in kompakter Form.

 
Kennzeichen Informationen
Erarbeitet durch Vom BMAS berufener Beraterkreis, dem Vertreter des BMAS, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Bundesländer, der Unfallversicherungsträger und der Sozialpartner angehörten.
Stand der aktuellen Ausgabe Juni 2002
Herausgeber Bundesm...

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