Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.3 Defekte an Schutzsystemen

Den zweiten meldepflichtigen Tatbestand leitet der Gesetzgeber aus Defekten an Schutzsystemen ab. Diese liegen stets dann vor, wenn die Betriebs- oder Arbeitseinrichtungen sowie die Geräte nicht in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sind, die Arbeitsabläufe und/oder -verfahren nicht einwandfrei geregelt oder gestaltet sind oder gefährliche Stoffe nicht einwandfrei siche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 5.2.4 Interaktivität

Einfach vom Nutzer durchzuführende Aktionen als Gegenmaßnahme bei alarmierenden oder gefährlichen Werten können direkt zur Durchführung vorgeschlagen und ausgeführt werden. So kann bei Ermüdungsanzeichen dem Nutzer unmittelbar signalisiert werden, eine Pause einzulegen, bevor Konzentrationsschwächen bei der Arbeit mit gefährlichen Maschinen Auswirkungen haben. Bei körperlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 5.3.5 Kontrollzweckverwendung

Kritisch ist es, wenn Wearables auch zu Kontrollzwecken der Unternehmen eingesetzt werden, was technisch kein Problem darstellt, aber explizit ausgeschlossen oder zumindest offen kommuniziert werden muss. So kann einerseits die Ortung von Mitarbeitenden beispielsweise in einer Just-in-time-Produktion für Untersuchungen zur allgemeinen Effizienzsteigerung oder Alarmierung bei...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.2 Unternehmensleiter

Auch für Führungskräfte in der Funktion der Unternehmensleitung kommt es letztlich nicht auf die konkrete Bezeichnung an, sondern, wie auch aus der Wortwahl des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG ersichtlich, darauf, ob sie mit der Leitung des Unternehmens beauftragt wurden. Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen zum Betriebsleiter ist auch eine Teilunternehmensleitung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 3 Überblick über technische Lösungen

Die Bandbreite an existierenden Wearables und ähnlichen smarten Devices ist groß. In Tab. 1 sind verschiedene Wearables und ihre Funktionsweisen sowie weitere Informationen dargestellt. Die Verwendung und Integration der Geräte in den Alltag ist typischerweiser über die Bluetooth durchgeführte Kopplung mit den Smartphones der Benutzer denkbar einfach und über diesen Weg sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 5.3.4 Datenschutz

Der Datenschutz ist ein zentrales Thema. Bei der Verwendung von smarten Geräten wie Wearables müssen in aller Regel Accounts bei den Herstellern angelegt und die gemessenen Werte auf der entsprechenden Cloudplattform u. a. für Auswertungszwecke gespeichert werden. Die Übertragung dieser personenbezogenern Daten erfolgt allerdings typischerweise end-to-end verschlüsselt und s...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.1 Unmittelbare erhebliche Gefahr

Der Begriff der "unmittelbaren erheblichen Gefahr" korrespondiert mit der in § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG beschriebenen Gefahrenlage, sodass auch insoweit auf die einschlägigen Formulierungen und Erläuterungen aus dem Gesetzgebungsverfahren zurückzugreifen ist. I. Allg. wird dabei die Größe einer Gefahr durch die Schwere des möglichen Schadens und der Wahrscheinlichkeit des Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 4 Pflichtenübertragung

Im Rahmen der Betriebsorganisation wird dem Unternehmer/Arbeitgeber vielfach nichts anderes übrig bleiben, als eine Pflichtenübertragung auf Führungskräfte vorzunehmen. Dabei ist dieses Begriffspaar dem Grund nach ein "weißer Schimmel". Wer keine Führungskraft ist, scheidet auch für die Übertragung von Arbeitsschutzaufgaben aus. Pflichtenübertragung auf Personen, die keine Fü...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 7 Grenzen der Verantwortung einer Führungskraft

Die Grenzen der Verantwortung können naturgemäß nicht über das hinausgehen, was dem Arbeitgeber als vorrangig Verantwortlichen abzuverlangen ist. Ausmaß und Grenzen der Verantwortung ergeben sich mithin aus den Rahmenbedingungen, die § 2 Abs. 1 ArbSchG für den Arbeitgeber vorgibt. Zudem reicht die Verantwortung auch nur soweit, wie die übertragenen Befugnisse reichen. Die Erk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 4.4 Ergonomie und Sitzposition im Büro

Während früher schwere körperliche Arbeit als Hauptursache für Rückenprobleme galt, sind es heute vor allem sitzende Tätigkeiten, die zu Beschwerden führen. Mangelnde Bewegung, aber auch ungünstige Sitzhaltungen und unergonomische Arbeitsplätze, sowohl im Büro als auch im Homeoffice, verschärfen das Problem. Eine innovative Lösung für bessere Ergonomie am Arbeitsplatz ist ein...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.3 Dienststellenleiter

Der Begriff des "Dienststellenleiters" taucht in § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG nicht auf, jedenfalls nicht im Klartext. Gleichwohl fallen die Dienststellenleiter über die Gleichstellung der Dienststelle mit dem Betrieb gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 ArbSchG unter die Gruppe der Führungskräfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG. Die Frage, wer Leiter einer Dienststelle ist, ergibt sich aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 4.6 Sicherheitsunterweisungen, Training und Schulung

Weiter verbreitet scheint der Einsatz von Wearables in Sicherheitsunterweisungen und Trainingsprogrammen zu sein, siehe Abb. 1. So wird eine Datenbrille mit Virtual Reality (VR) in einem Forschungsprojekt der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) mit dem IFA eingesetzt, um eine Schulung zur Absturzprävention an Arbeitsplätzen in großer Höhe ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 4.8 Warnung vor gefährlichen Situationen

Das indische Unternehmen Tata Communication hat für Beschäftigte in der Industrieproduktion eine Smart Watch entwickelt, die in Echtzeit verschiedene Gesundheits- und Umgebungsparameter misst, die bei kritischen Werten ihre Nutzer unmittelbar warnen. Eine ganz andere Art smartes Armband (ohne Fitness- und andere Gesundheitsfunktionen) entwickelt die Deutsche Bahn. Für Arbeite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 5.2.2 Kontinuierliche Messungen

­Ein großer Vorteil von Wearables ist die Möglichkeit der kontinuierlichen Überwachung der Vitalwerte. Für eine Überprüfung bestimmter Werte ist damit kein expliziter Messvorgang, z. B. beim Betriebsarzt, notwendig. Der Aufwand dafür wird reduziert oder fällt weg. Eine smarte Uhr oder ein Fitnessarmband am Arm zu tragen bedeutet dabei für den Träger nahezu keine Einschränkung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 5.2.6 Personalisierung

Erste Schritte auf dem Weg zur personalisierten Medizin können mit den Wearables gegangen werden. So muss beispielsweise nicht standardmäßig empfohlen werden, sich alle zwei Stunden in Stresssituationen mit Meditationen zu beruhigen, sondern kann ganz konkret anhand der Messdaten dem einzelnen Nutzer mitgeteilt werden, wann die nächste Ruhephase sinnvoll ist. Smarte Algorithm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 5.3.1 Intransparente Algorithmen

Ein Problem vieler Wearables und Apps ist die Intransparenz in Bezug auf die verwendeten Algorithmen zur Erfassung und Bewertung der Daten. So kann die Qualität der gelieferten Aussagen von außen oft nicht detailliert bewertet werden. Dabei besteht die Gefahr, dass Rückmeldungen potenziell nicht valider Gesundheitsdaten dem Nutzer ein Gefühl der Sicherheit geben, obwohl in Wa...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1 Pflichten der Beschäftigten

Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Gemäß Satz 1 müssen die Beschäftigten auch für die Sicherheit der Personen sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. In diesem Rah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 5.3.3 Individualisierte Medizin

Anhand der individuellen Messdaten und ihrer Entwicklungen über einen bestimmten Zeitraum können bereits personalisierte Hinweise gegeben werden. Dennoch muss man auf der anderen Seite feststellen, dass wir hier erst am Anfang der individualisierten Medizin sind. Bei standardisierten Grenzwerten wird nicht differenziert, auch nicht zwischen den Geschlechtern, was immer noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4 Melde- und Unterstützungspflichten nach § 16 ArbSchG

Die Beschäftigten müssen gemäß § 16 Abs. 1 ArbSchG dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich melden: jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit, jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt. Die Komplexität der verschiedenen Begriffe lässt bereits erahnen, wie viel Verantwortung sich für jeden einzelne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 2 Einführung Wearables

Wearables sind kleine Computersysteme, die direkt am Körper an unterschiedlichen Körperteilen verwendet oder fixiert werden und so zu jedem Ort mitbewegt werden können. Alternativ gibt es auch Bekleidung, die durch Technik aufgewertet ist. Sie erfassen und analysieren verschiedene Vital- bzw. biologische Daten sowie Umgebungsdaten, um präventive Maßnahmen zu unterstützen, po...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.2 Festgestellte Gefahr

Kaum weniger anspruchsvoll ist die Forderung, dass eine Gefahr als solche "festgestellt" sein muss. Wer als Privatmann oder Unternehmer einmal in der Pflicht stand, zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Gewährleistungsanspruchs mittels Sachverständigengutachten einen Schaden an einem Dachstuhl, einer Heizung oder einem Autogetriebe in gerichtsfester Weise feststellen zu la...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 4.1 Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten

Eine sehr einfache Anwendung von Wearables ist die Erinnerung an Ruhezeiten. Die Anzahl der häufig ausgefallenen Pausen stieg über die vergangenen Jahre leicht an und betrifft mittlerweile 31 % der Arbeitnehmer in Deutschland.[1] Mit Erinnerungen durch Wearables können die Arbeitenden an die Pausen erinnert werden und über Zeitbuchungssysteme die Pausenzeiten eintragen. Dadur...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.4 Unverzügliche Meldung

Die "Unverzüglichkeit" der Meldung bemisst sich am Maßstab des § 121 Abs. 1 BGB, wonach die Meldung ohne schuldhaftes Zögern zu erstatten ist. Das bedeutet im Umkehrschluss: Derjenige, der keine Meldung erstatten kann, weil der zuständige nächste Vorgesetzte nicht erreichbar ist, handelt nicht schuldhaft. Insbesondere kann ihm nicht vorgeworfen werden, nicht "unverzüglich" g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 4.7 Einsatz zur Messung von Stress

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems die häufigste Todesursache. Eine hohe Stressbelastung ist dafür oft der Auslöser. Deshalb bieten einige Wearables an, das Stresslevel ihres Trägers zu messen. Dazu wird als Grundlage der Herzschlag gemessen und interpretiert. Um für das Stress-Monitoring bessere Einblicke in die Gesundheit und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wearables im Arbeitsschutz / 4.11 Ortung und Notfallalarm

Über Wearables können im Notfall auch Ersthelfer und Rettungskräfte bei einem Notfall alarmiert werden. Das kann aktiv durch den Verunfallten passieren oder durch Wearables, die einen Sturz detektieren und einen Notruf inklusive Daten zur Ortung absetzen, wenn der Träger diesen automatisierten Prozess nach dem Sturz nicht innerhalb einer bestimmten Zeit aktiv unterbricht. Be...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Haftung / 1 Wer haftet?

Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz finden sich auf allen Unternehmensebenen: Der Unternehmer haftet z. B. aus seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht (§ 611 BGB) heraus dafür, dass der Arbeitnehmer nicht an seiner Gesundheit beschädigt wird, wenn er im Betrieb tätig ist. Er kann zudem deliktisch (§§ 823ff. BGB) haften, wenn er fahrlässig oder vor...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / DGUV Regelwerk

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 1.1.1 Inhalt des Bilanzpostens

Rz. 4 Prinzipiell entspricht der Bilanzposten "Technische Anlagen und Maschinen" des § 266 Abs. 2 HGB dem Bilanzposten "Maschinen und maschinelle Anlagen" des § 151 Abs. 1 AktG von 1965. Mit der Änderung in der Bezeichnung hat sich jedoch auch eine Änderung des Posteninhaltes ergeben, wodurch dieser zeitgemäßer wurde und auch mehr der bisherigen Bilanzierungspraxis entsprach...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neue, geänderte und neu gef... / Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
KI: Europäische KI-Verordnu... / 2 Überblick über die Verordnungsinhalte

Risikoklassen für KI-Systeme und ihre Implikationen mit besonderem Augenmerk auf den Bereich HR:mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.1 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Ausbau des Firmengeländes

Als "Nebeneffekt" des Homeoffice können bei einer nachhaltigen Mobilitäts- und Gebäudemanagementstrategie langfristig Flächen eingespart werden. In einem ersten Schritt können bestimmte Flächen nicht mehr beheizt werden, was gerade im Rahmen der Energiekrise genutzt wurde.[1] Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden so aber auch langfristig weniger Gebäude benötigt. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gefahrenunterweisung

Nach § 28a JArbSchG – die Umsetzung der ausdrücklichen Forderung in Art. 6 Abs. 2 RL 94/33/EG – hat der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher sowie bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Prävention, deren Umfang sich am Maßstab d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 1 Einfluss der Unternehmen auf die Höhe der Beiträge

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt rückläufig und seit rund einem Jahrzehnt auf niedrigem Niveau stabil. Einflussmöglichkeiten bestehen für die Unternehmen hinsichtlich der Höhe der Beiträge vor allem in Bezug auf präventive Maßnahmen. Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bilden den Ra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes Jugendlicher

Nach § 28 JArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsstätte des Jugendlichen einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so zu gestalten, dass der Jugendliche nicht in seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Die Regelung entspricht § 618 BGB. Bei der Umsetzung der Norm hat der Arbeitgeber insbesondere die mangelnde Erfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 898 Nach § 76 Abs. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. Nach § 76 Abs. 5 BetrVG wird die Einigungsstelle auf Antrag einer Seite tätig in den Fällen, in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 10 Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts

Nach § 13 JFDG finden Arbeitsschutzbestimmungen und das JArbSchG auf eine Tätigkeit im Rahmen des JFD entsprechende Anwendung. Achtung Arbeitsschutzbestimmungen Der Begriff des Arbeitsschutzes ist dabei so zu verstehen wie in § 1 ASiG und in § 89 Abs. 1 BetrVG. Arbeitsschutzbestimmungen in diesem Sinne sind alle Normen, die dem Arbeitgeber Pflichten auferlegen, um die von der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familienpflegezeit / 5 Kündigungsschutz

Der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz ab dem Moment der Ankündigung der Familienpflegezeit, frühestens jedoch ab 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung.[1] Nach der Beendigung der Freistellung besteht kein Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann durch den Arbeitgeber ausnahmsweise dann erklärt werden, wenn die für Arbeitsschutz zuständige oberste L...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 2.2 10-jährige Aufbewahrungsfrist für weitere Unterlagen

Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist[1] gilt insbesondere für Jahresabschlüsse und Jahresabschlusserläuterungen, Inventarlisten und Inventurunterlagen, Arbeitsverträge und Änderungsvereinbarungen, Kündigungsschreiben und Aufhebungsverträge, Dokumente im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Zeugnisse und Beurteilungen, Unterlagen zu Betriebsvereinbarungen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 516 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[915] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[916] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegezeit / 5 Kündigungsverbot

Einen dem besonderen Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit entsprechenden Sonderkündigungsschutz regelt § 5 Abs. 1 PflegeZG: Eine Kündigung, die ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 521 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [931] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausländische Arbeitnehmer / 2.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtlich werden ausländische Arbeitnehmer grundsätzlich ebenso behandelt wie deutsche Arbeitnehmer. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber jedoch gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers folgen (z. B. bei erkennbaren Sprachproblemen). U. U. ergibt sich eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / Zusammenfassung

Begriff Der Bundesfreiwilligendienst ist eine nach dem Aussetzen der Wehrpflicht (in Form des Wehr- oder des Zivildienstes) eingeführte neue Form des freiwilligen Dienstes. Er steht beiden Geschlechtern ohne Altersgrenze offen und dauert im Regelfall zwischen 6 und 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ziel ist es, sowohl Möglichkeiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 5 Durchführung des Jugendarbeitsschutzes

Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, müssen dieses Gesetz sowie die Anschriften der zuständigen Aufsichtsbehörden an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auslegen bzw. aushändigen.[1] Durch die Änderungen aufgrund des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes[2] ist es seit dem 1.1.2025 möglich, den Aushang durch das Zurverfügungstellen über d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heimarbeit / 2 Schutzvorschriften

Das HAG und seine Durchführungsverordnung enthalten zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten allgemeine Schutzvorschriften (Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit, Listenführung, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege), Vorschriften über den Arbeitsschutz (Schutz vor Zeitversäumnissen, Verteilung der Heimarbeit, Gefahrenschutz an der Arbeitsstätte), über die Entgeltreg...mehr