Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 8 Schadensersatz und Verjährung

Die Verjährung ist in § 194 BGB geregelt. Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Steuerberater nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Verjährungsregelungen sollen zur Wahrung des Rechtsfriedens dienen. Für die Verjährung vo...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten auch Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zu beachten ist die Hinweispflicht nach § 102 StaRUG. Am 9.9.2023 veröffentlichte der Arbeitskreis der BStBK "Steuerberater als Berater in der Krise" die "Orientierungshilfe Krisenfrüherkennungs- und Sanierungsmandat – Die Rolle des Steuerberaters als Lots...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.4 Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.[1] Achtung Steuerberater muss sich mit SanInsFoG und StaRUG beschäftigten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wurde u. a. ein Rechts...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 5 Nichtiges Wettbewerbsverbot

Beispiele für Nichtigkeit Das Wettbewerbsverbot kann nichtig sein, wenn es gegen die guten Sitten verstößt.[1] § 74a Abs. 2 HGB nennt Beispiele, wann von einem nichtigen Wettbewerbsverbot ausgegangen werden kann: Wenn das Wettbewerbsverbot mit einem Minderjährigen abgeschlossen wurde, wenn das Wettbewerbsverbot auf Ehrenwort oder unter ähnlicher Versicherung zugesagt wurde, wenn ...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtsmis... / 4 Die Entscheidung

Die zulässige Klage sei unbegründet! K sei wegen Rechtsmissbrauchs von ihrer rechtlichen Befugnis, den in Rede stehen Beschluss anzufechten, ausgeschlossen. Das führe zu einer Abweisung der Klage als unbegründet. Die Geltendmachung an sich gegebener Antrags-, Beschlussanfechtungs- oder anderer Rechte eines Wohnungseigentümers könne wegen der angestrebten Ziele rechtsmissbräu...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Behan... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Entnahme aus einer Rücklage (hier: Erhaltungsrücklage) eine Ausgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, die bei der Berechnung der Abrechnungsspitze(n) bzw. der Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG relevant ist. Berechnung der Abrechnungsspitze(n) bzw. Anpassung der Vorschüsse Der BGH erinnert daran...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sozialklausel / 1 Geltungsbereich

Die Sozialklausel gilt nicht für Mietverhältnisse über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.2 Weitere Pflichten des Testamentsvollstreckers nach Amtsantritt

Überprüfung letztwilliger Verfügungen des Erblassers Der Testamentsvollstrecker muss zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben die letztwillige Verfügung auch auf deren Wirksamkeit hin überprüfen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich kann unwirksam sein, z. B. wegen Testierunfähigkeit des Erblassers[1] oder wegen Verletzung der Formvorschriften.[2] In der Praxis...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 2.2 Wahlanfechtung (Abs. 2 bis 4)

Rz. 4 Die Wahl kann durch Klage angefochten werden. Bei dieser Klage handelt es sich nicht um eine der im Sozialgerichtsprozess bekannten Klagen (Feststellungs-, Anfechtungs-, Leistungs- und Gestaltungsklage). Sie enthält vielmehr Elemente mehrerer Klagearten und ist als eine Klage besonderer Art zu qualifizieren (BSGE 23 S. 92; 51 S. 21). Beklagter ist der jeweilige Versich...mehr

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Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die möglichen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (Abs. 1), die Anfechtung der Wahl durch Klage (Abs. 2 bis 4), die Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes während des Wahlverfahrens und bezüglich der personellen Besetzung der Selbstverwaltungsorgane (Abs. 5 und 6) sowie die Wi...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1)

Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch einen Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im Wege der Anfechtung einer ergangenen Ve...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.11 Rechtsschutz

Rz. 33 Da den Vereinbarungen der Rechtscharakter öffentlich-rechtlicher Verträge zukommt, sind Streitverfahren um den Abschluss einer Vereinbarung öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, womit der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG i. d. F. des Art. 20 Abs. 2 BTHG mit Wirkung zum 1.1.2020). Einem Klageverfahren ist das Verfahren vor einer Schi...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.1 Verhältnis ordentliche Kündigung zur außerordentlichen Kündigung nach § 130 SGB IX und § 61 SGB X i. V. m. BGB

Rz. 6 § 130 regelt und präzisiert ausschließlich ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe. Da es sich bei den Vereinbarungen nach §§ 123 ff. um öffentlich-rechtliche Verträge handelt (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 19a), kommen über § 61 Satz 2 SGB X ergänzend die Regelungen des BGB zur Anwendung (§ 626 BGB), die auch dem Leistungserbringer offen ste...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.3 Ausübung des Anfechtungsrechts

Für die Ausübung des Anfechtungsrechts genügt jede erkennbare – auch konkludente – Willensäußerung, dass der Insolvenzverwalter eine Gläubigerbenachteiligung in der Insolvenz nicht hinnehme, sondern zur Masseanreicherung wenigstens wertmäßig auf Kosten des Anfechtungsgegners wieder auszugleichen suche. Die Anfechtung muss also nicht – geschweige denn ausdrücklich – als solch...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.1 Kongruente Deckung (§ 130 InsO)

Anspruch auf Sicherung Hier geht es – im Gegensatz zu § 131 InsO – um eine Sicherung oder Befriedigung, auf genau die der Gläubiger einen Anspruch hatte, die also mit dem Anspruch übereinstimmend ("kongruent") war. Die – mitunter schwierige – Abgrenzung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung ist deswegen wichtig, weil der Gläubiger bei der kongruenten Deckung schutzwü...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.2 Rechtshandlungen

Begriff Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 130-146 InsO anfechten (§ 129 Abs. 1 InsO). Der Begriff "Rechtshandlung" ist weit gefasst, damit grundsätzlich alle Arten benachteiligender Maßnahmen Gegenstand einer Anfechtung sein können. S...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.5 Gläubigerbenachteiligung

Nachteil für Gläubiger? Weitere Voraussetzung jeder Insolvenzanfechtung ist, dass durch die Rechtshandlung Gläubiger – auch nur mittelbar – benachteiligt werden. Erfüllt der Schuldner mit darlehensweise in Anspruch genommenen Mitteln die Forderung eines späteren Insolvenzgläubigers, so bewirkt dies regelmäßig eine Gläubigerbenachteiligung, wenn das Schuldnervermögen nach der ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.3 Anfechtungsfristen

Berechnung In den dargestellten einzelnen Anfechtungstatbeständen sind unterschiedliche Anfechtungsfristen festgelegt, die die Anfechtung nach rückwärts begrenzen (von 3 Monaten bis zu 4 Jahren). Einheitlicher Anknüpfungspunkt ist dabei der Eröffnungsantrag. Maßgeblich ist hier allein derjenige Insolvenzverfahrensantrag, der tatsächlich zur Eröffnung geführt hat.[1] Von diese...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.6 Beweislast

Beweis­erleichterung Das Hauptproblem bei der Insolvenzanfechtung besteht oft darin, im subjektiven Bereich den Vorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon nachzuweisen. [1] Hier wird durch gesetzliche Vermutungen und somit eine Verschiebung der Beweislast die Anfechtung erleichtert (Z. B. §§ 130 Abs. 3, 131 Abs. 2, 133 Abs. 1 Satz 2 InsO).[2] Der Anfe...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.3 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Fehler beim Abschluss des Arbeitsvertrags können zu seiner Anfechtbarkeit führen. Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG wird auf die Anfechtbarkeit eines Arbeitsvertrags nicht ausgedehnt. Die Anfechtbarkeit des Arbeitsverhältnisses richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln. Als Anfechtungsgrund kommt die unwahre Beantwortung einer Frage bei Einstellung nach der Sc...mehr

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FF 05/2025, Anfechtung der Vaterschaft wegen der Hautfarbe der Kinder

BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 1 § 1592 Nr. 1; FamFG § 171 Abs. 2 S. 2 § 179 Abs. 2 Leitsatz 1. Für die Anfechtung der Vaterschaft begründen Gerüchte, Mutmaßungen oder ein bloßer Verdacht ebenso wenig den nach § 171 Abs. 2 Satz 2 FamFG erforderlichen Anfangsverdacht wie eine angeblich fehlende Ähnlichkeit zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Dies gilt auch für eine Abweichung b...mehr

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FF 05/2025, Anfechtung der ... / Leitsatz

1. Für die Anfechtung der Vaterschaft begründen Gerüchte, Mutmaßungen oder ein bloßer Verdacht ebenso wenig den nach § 171 Abs. 2 Satz 2 FamFG erforderlichen Anfangsverdacht wie eine angeblich fehlende Ähnlichkeit zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Dies gilt auch für eine Abweichung bei der Hautfarbe, denn die Vererbung der Hautfarbe bzw. des Hauttyps kann von eine...mehr

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FF 05/2025, Anfechtung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und die Kindesmutter sind seit dem xx. Juni 2009 miteinander verheiratet. Während der Ehe wurden die Kinder G. T., am xx.3.2012, und H. T., am xx.8.2016, geboren. Seit März 2023 leben die Kindeseltern getrennt. [2] Der Antragsteller begehrt Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft vom xx.9.2023, den er unter der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Rechtsbehelf gegen den Feststellungsbescheid

Rz. 725 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) stellt einen Grundlagenbescheid des niedersächsischen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamtes für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags dar. Rz. 726 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über die Äquivalenz- bzw. Grundsteuerausgangsbeträge richtet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 738 [Autor/Stand] Der Festsetzungsbescheid des niedersächsischen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamtes über den Grundsteuermessbetrag ist Folgebescheid des Feststellungsbescheids über die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) und stellt seinerseits einen Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde dar. An den Inhalt dieses Beschei...mehr

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AGS 05/2025, Begründung der... / II. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde war nach Auffassung des BVerfG zulässig. Insbesondere habe der Beschwerdeführer den Rechtsweg i.S.d. § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG ordnungsgemäß erschöpft und die Einlegungsfrist (§ 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG) gewahrt. Die von ihm erhobene Anhörungsrüge und die "(sofortige) Beschwerde" seien geeignet gewesen, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Wirtschaftsjahr/Steuerliches Einlagekonto/latente Steuern, etc

Tz. 230b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu Fragen der Entstehung und Bestimmung des Wj der Übernehmerin, wenn diese durch die Einbringung neu entsteht (s Tz 240 und s § 24 UmwStG Tz 177 zu der vergleichbaren Problematik bei Einbringung in eine Pers-Ges; bei einer bestehenden Kap-Ges/Gen beginnt durch die Einbringung kein neues Wj; s Schober, in H/H/R, § 4a Rn 22), der Möglichkeit ...mehr

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AGS 05/2025, Streitwert im ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Als Strafrechtler rechnet man i.d.R. nach Rahmengebühren ab, hat also mit der Streitwert-/Gegenstandswertfestsetzung wenig tun. Einer der Fälle, in denen man sich aber auch als Strafrechtler damit befassen muss, ist neben den zusätzlichen Gebühren Nrn. 4142, 4143 VV die Vertretung des Verurteilten in Strafvollzugssachen. Denn diese werden nach Teil 3 VV abgerechnet (vgl. ...mehr

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AGS 05/2025, Begründung der... / I. Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslagenentscheidung nach gerichtlicher Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Gegen den Beschwerdeführer war ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ergangen. Nach fristgerecht eingelegtem Einspruch setzte das AG Hauptverhandlungstermin fest, zu dem es das persönliche Erscheinen des Beschwerdeführers anordne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Haushaltsgemeinschaft im Rahmen von Vaterschaftsfeststellungsverfahren (Nr. 3)

Rz. 84 Schließlich ermöglicht das Gesetz in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Männern die Inanspruchnahme von Elterngeld, die sich um die Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft bemühen, wenn das hierzu einschlägige Verfahren aber noch keinen Abschluss gefunden hat. Dies bewerkstelligt das Gesetz, indem es einen Anspruch für denjenigen vorsieht, der mit einem Kind in einem Haush...mehr

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ZErb 05/2025, Die Doppelaus... / I. Einführung in die Problematik

Rechtsfolge der Ausschlagung ist der Entfall der eigenen Erbschaft und der Anfall der Erbschaft beim Nächstberufenen (§ 1953 Abs. 1, 2 BGB). Familiäre Beziehungen sind dabei nicht nur im Rahmen der gesetzlichen, sondern auch im Rahmen der gewillkürten Erbfolge ein Grund dafür, dass regelmäßig die (minderjährigen) Kinder des Ausschlagenden Ersatzerbe oder Nächstberufener sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verfahren der Steueranrechnung

Tz. 75 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Anrechnung ist, auch wenn sie äußerlich mit der St-Festsetzung verbunden wird, nicht Teil der St-Festsetzung, sondern fällt in den Bereich der St-Erhebung (s Urt des BFH v 14.11.1984, BStBl II 1985, 216 und s H 36 "Anrechnung" EStH 2016). Insoweit liegt ein eigenständiger Verwaltungsakt vor, der in seiner rechtlichen Beurteilung von der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Reaktion der Finanzverwaltung

Rz. 785 [Autor/Stand] Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat mit Zustimmung des Niedersächsischen Finanzministeriums als oberster Finanzbehörde im Hinblick auf das o.g. Musterverfahren mit Datum vom 28.8.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen[2]. Diese regelt auf Grundlage des § 363 Abs. 2 Satz 3 AO die Behandlung der Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Suchanek/Rüsch, § 8c KStG bei aufeinanderfolgenden Beteiligungserwerben, FR 2016, 260. Tz. 105 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die in § 8c Abs 1 S 1 KStG für den schädlichen Beteiligungserwerb genannte Grenzen von mehr als 50 % kann sich je nach Übertragungsgeschäft auf die Anteile am gezeichneten Kap, auf die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte beziehen. Beim gezeich...mehr

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AGS 05/2025, Masseschädigen... / II. Darlegung des Mehraufwandes

Im Vergütungsantrag hat der Verwalter sämtliche Erhöhungs- und Kürzungstatbestände darzulegen und zu begründen, sodass das Insolvenzgericht bei der Festsetzung der Vergütung auf jeden Tatbestand eingehen kann; eine allgemeine Begründung ohne Bezug zum konkreten Verfahren ist unzulässig (BGH, Beschl. v. 11.5.2006 – IX ZB 249/04, NZI 2006, 464, 465, ZInsO 2006, 642). 1. Verglei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid

Rz. 97 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuerwertbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts. Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Rz. 98 [Autor/Stand] Auch im Falle einer anschließenden (Anfechtungs)Klage vor dem Finanzgericht – hier den Finanzgerichten Düsseldorf, Köln und Münster- bleibt es grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / II. Rechtsschutz gegen den Grundsteuermessbescheid

Rz. 68 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts (§ 13 GrStG Rz. 65). Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Natürlich bleibt es auch dabei, dass sich im Grundsteuerwertbescheid getroffene Feststellungen, nicht beim Grundsteuermessbescheid, dem Folgebescheid,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist stets das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Arbeitnehmer, der die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fordert, im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat. Grundsätzlich ist daher erforderlich, dass die Parteien ein wirksames Arbeitsverhältnis begründet und (noch) ni...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.4 Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) entgegenstehen. Für die Prüfung bleibt jedoch dann kein Raum mehr, wenn der Anspruch bereits aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist: Die unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ist Tatbestandsmerkmal der Entgeltfortzahlung.[1] Ist ein Verschulden des ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 TzBfG gilt für alle Formen der Kündigung des Arbeitgebers, also für die außerordentliche und ordentliche Beendigungs- und Änderungskündigung. Rz. 7 Eine Anwendung auf andere Beendigungstatbestände ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Nach Jacobs[1] fallen auch Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen und Befristungen, die zur Vermeidung von Kündigungen i. S. v....mehr

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Nutzungsentschädigung (Miete) / 1 Beendigung des Mietverhältnisses

Bei einer Anfechtung wird der Mietvertrag rückwirkend vernichtet. Dieser Grund fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 546a BGB. Ansonsten spielt der Grund der Beendigung des Mietverhältnisses keine Rolle, egal ob es sich um eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag usw. handelt. Achtung Fortsetzung des Mietverhältnisses Wenn das Mietverhältnis nach § 545 BGB fortgesetzt wird...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.2 Partnerbedingtes Kündigungsverbot

Rz. 20 Die rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Arbeitsverträge wird durch das partnerbedingte Kündigungsverbot des § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG verstärkt. Das Ausscheiden eines Arbeitsplatzpartners rechtfertigt nicht die Kündigung des anderen Partners. § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot.[1] Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.1 Veräußerung als (dingliche) Übertragung

Rz. 108 Der Tatbestand des § 17 EStG fordert eine "Veräußerung" der Anteile. Der Begriff der Veräußerung ist im Gesetz nicht definiert. Sprachlich enthält der Begriff, dass ein "Entäußern" erfasst werden soll, auf die Anteile bezogen also ein sich Entäußern der Anteile. Steuerrechtlich bedeutet ein solches Entäußern die Weggabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die A...mehr