Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums über die Zugehörigkeit einzelner Verbindlichkeiten zum Nachlass (Irrtum über nicht bestehende Nachlassüberschuldung)

Rz. 240 Hierzu das KG in seinem Beschl. v. 16.3.2004:[263] Zitat 1. Ein Irrtum über die Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass kann gem. §§ 119 Abs. 2, 1954 Abs. 1 BGB zur Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses berechtigen, wenn er zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Übersch...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IX. Anfechtung eines Testaments, §§ 2078 ff. BGB

1. Vorrang der Auslegung Rz. 307 Für die Anfechtung eines Testaments gelten nicht die allgemeinen Vorschriften der §§ 119–124 BGB, sondern die Spezialregeln der §§ 2078 ff. BGB. Die Auslegung geht der Anfechtung vor. Erst wenn mit Hilfe der Auslegungsregeln der §§ 133, 2084 BGB der wirkliche oder hypothetische Wille des Erblassers nicht festgestellt werden kann, sind die Vora...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / i) Anfechtung der Annahme der Erbschaft

Rz. 56 Unterliegt der Pflichtberechtigte dem Irrtum, er müsse eine beschwerte Erbschaft annehmen, weil er ansonsten seinen Pflichtteilsanspruch verlieren würde, so stellt dies einen beachtlichen Rechtsirrtum nach § 119 Abs. 1 BGB dar.[47] Die Annahme der Erbschaft kann dann angefochten werden.mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / X. Anfechtung bindender Verfügungen wegen Hinzutretens weiterer Pflichtteilsberechtigter, § 2079 BGB

1. Anfechtung durch den Erblasser a) Allgemeines Rz. 325 Der Selbstanfechtung von testamentarisch oder vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. § 2281 Abs. 1 BGB gewährt dem Erblasser eine Anfechtungsmöglichkeit, deren Tatbestände grundsätzlich dieselben sind wie bei der Testamentsanfechtung, §§ 2281, 2078, ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XXV. Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

1. Irrtümer über die Rechtsfolgen einer Ausschlagung Rz. 553 Der Irrtum des Ausschlagenden über die Rechtsfolge aus § 1931 BGB ist kein beachtlicher Rechtsfolgenirrtum, sondern ein unbeachtlicher (Motiv-)Irrtum über eine nur mittelbare abstrakte Rechtsfolge der Ausschlagungserklärung.[673] Es ist h.M., wonach der Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung zugutek...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 4. Anfechtung der Rücknahme

Rz. 114 Da es sich bei der Rücknahme der letztwilligen Verfügung aus der amtlichen Verwahrung wegen der damit verbundenen Widerrufswirkung um eine letztwillige Verfügung handelt, kann diese nach h.M.[66] auch gem. §§ 2078 Abs. 2, 2080 BGB angefochten werden, wenn geltend gemacht wird, der Erblasser habe die Bedeutung der Rücknahme als eines Widerrufs nicht gekannt.[67] Ein I...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / f) Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums im Zusammenhang mit §§ 2306, 2318 Abs. 3 BGB

aa) Irrige Nichtausschlagung der beschwerten Erbschaft (Var. 1) Rz. 65 BGH, Beschl. v. 5.7.2006:[62] Zitat "Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, rechtfertigt die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden An...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XXIV. Anfechtung der Erbschaftsannahme

1. Anfechtungsproblematik: Überschuldung der Erbschaft Rz. 540 Zwei Entscheidungen zur Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Nachlassüberschuldung (Eigenschaftsirrtumsanfechtung, § 119 Abs. 2 BGB) – BayObLG[654] und OLG Düsseldorf:[655] a) Fallkonstellationen Rz. 541 Im Fall des BayObLG [656] erfolgte knapp zwei Jahre nach dem Erbfall und nach Annahme der Erbschaft eine Nachver...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist

Rz. 550 BGH FamRZ 2015, 1383: Zitat "Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB."[669] BGHZ 106, 359: Zitat "…Anerkannt ist (…), dass auch eine Anfechtungserklärung gemäß §§ 1954, 1956 BGB ihrerseits angefochten we...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Folgen der Anfechtung der Annahme

Rz. 548 Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, § 1957 Abs. 1 BGB. An die Stelle des Ausschlagenden treten Ersatzerben, § 1953 Abs. 2 BGB, oder – wenn die Ersatzerbfolge nicht eintritt – sein Erbteil wächst einem oder mehreren anderen Erben an, § 2094 BGB. Eine Erbausschlagung kann gem. § 119 Abs. 1 BGB angefochten werden, wenn der Ausschlagende sich darüber geirrt ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung durch den Erblasser nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten

Rz. 348 Fall Ein Ehepaar, aus dessen Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind, errichtete im Jahr 1954 ein gemeinschaftliches Testament, durch das sie sich gegenseitig als befreite Vorerben und ihre beiden Kinder als Nacherben einsetzten. Die Ehefrau starb im Jahr 1971. Im Jahr 1972 heiratete der überlebende Witwer ein zweites Mal. Aus dieser Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 7. Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist – BGH

Rz. 242 Zitat "Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB."[265] "… Anerkannt ist …, dass auch eine Anfechtungserklärung gemäß §§ 1954, 1956 BGB ihrerseits angefochten werden kann (vgl. …). Der Anfechtungsgrund ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments bzw. Erbvertrags durch Dritte

Rz. 343 Nach dem Erbfall kann derjenige, dem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde, nach allgemeinen Testamentsregeln anfechten, §§ 2080, 2285 BGB. Es gelten die Vorschriften der §§ 2078 ff. BGB. Allerdings kann der Dritte nur anfechten, wenn der Erblasser selbst sein Anfechtungsrecht noch nicht verloren hatte. § 2285 BGB ergänzt das Sel...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Anfechtung des Widerrufs

Rz. 303 Das Widerrufstestament kann nach den allgemeinen Testamentsanfechtungsregeln der §§ 2078 ff. BGB angefochten werden. Auch die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung (§ 2256 BGB) ist – weil sie Widerrufscharakter hat – anfechtbar. Rz. 304 Die Wirkungen der Anfechtung des Widerrufs erstrecken sich nur auf diejenigen Verfügungen, deren Wieder...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / h) Form der Anfechtung einer Erbausschlagung

Rz. 69 Die formgerechte Anfechtungserklärung bezüglich einer vorausgegangenen Erbausschlagung erfordert bei Abgabe der Erklärung in öffentlich beglaubigter Form den Eingang der Originalurkunde beim Nachlassgericht. Die Übermittlung der als Papierurkunde erstellten notariell beglaubigten Anfechtungserklärung in Gestalt einer pdf-Datei über das besondere elektronische Anwaltsp...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Folgen der Anfechtung der Erbschaftsannahme

Rz. 238 Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft gilt als Ausschlagung, § 1957 Abs. 1 BGB. An die Stelle des Ausschlagenden treten Ersatzerben, § 1953 Abs. 2 BGB, oder – wenn die Ersatzerbfolge nicht eintritt – sein Erbteil wächst einem oder mehreren anderen Erben an, § 2094 BGB. Eine Erbausschlagung kann gem. § 119 Abs. 1 BGB angefochten werden, wenn der Ausschlagende sich ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / I. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung

Rz. 480 Muster 3.25: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung Muster 3.25: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung I. Persönliche Angab...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / Leitsatz

Gegen die Kostenentscheidung eines Rechtspflegers ist ungeachtet der Vorschrift des § 99 Abs. 1 ZPO stets die Erinnerung gegeben. Tritt im Kostenfestsetzungsverfahren der Erinnerungs- oder Beschwerdegegner der Erinnerung oder der Beschwerde nicht entgegen und beteiligt er sich auch nicht am Verfahren, dürfen ihm auch nicht die Kosten des Erinnerungs- oder des Beschwerdeführer...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / IV. Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung des Rechtspflegers

Die Entscheidung ist zutreffend, soweit die Statthaftigkeit der Erinnerung bejaht worden ist. Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 ZPO steht einer Erinnerung gegen die Kostenentscheidung des Rechtspflegers nicht entgegen.mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / I. Sachverhalt

Der beigeordnete Rechtsanwalt hatte nach Abschluss des Verfahrens im eigenen Namen gem. § 126 ZPO die Festsetzung seiner Vergütung gegen die anteilig in die Kosten verurteilte Beklagte beantragt. Dabei meldete er die bei ihm angefallenen Wahlanwaltsgebühren an und schränkte seinen Antrag dahingehend ein: Zitat "Die aus der Landeskasse gezahlte Vergütung bitte ich, in Abzug zu ...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / III. Keine Kostenentscheidung geboten

In der Sache hat die Erinnerung jedoch keinen Erfolg, da die Kostenentscheidung nicht zu beanstanden ist. Die Kammer schließt sich insoweit der Rspr. des OLG Koblenz (Beschl. v. 12.9.1983 – 14 W 46/83; Beschl. v. 3.7.1989 – 14 W 457/89; ebenso auch FG Dessau-Roßlau EFG 2010, 1923 = StE 2010, 651) an, da im hiesigen Fall zu berücksichtigen ist, dass der Gegner keine Veranlass...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / V. Kostenentscheidung ist immer geboten

In der Sache ist die Entscheidung jedoch unzutreffend. Zugrunde lag ein sofortiges Beschwerdeverfahren nach der ZPO (§§ 126, 104 Abs. 3, 567 ZPO). In diesem Verfahren ist gem. § 308 Abs. 2 ZPO zwingend über die Kosten zu entscheiden, und zwar nach den §§ 91 f., 97 ZPO. Die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO sehen aber nicht vor, dass von einer Kostenerstattung abgesehen werden ka...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Wie dieser Fall zeigt, kann es aber nicht schaden, wenn sich der Anwalt selbst die Arbeit macht und dem Rechtspfleger vorrechnet, welche PKH-Vergütung anzurechnen ist und welche nicht. Die Erfahrung zeigt leider – wie hier –, dass die Rechtspfleger mit der Vorschrift des § 59 Abs. 2 RVG nicht hinreichend umgehen können, sodass es dann zu Rechtsmittelverfahren kommt, die – wi...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Anfechtungsgründe

Rz. 327 Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten ist aber, dass dieser zum Zeitpunkt der Anfechtung noch vorhanden ist, § 2281 Abs. ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Vorrang der Auslegung

Rz. 307 Für die Anfechtung eines Testaments gelten nicht die allgemeinen Vorschriften der §§ 119–124 BGB, sondern die Spezialregeln der §§ 2078 ff. BGB. Die Auslegung geht der Anfechtung vor. Erst wenn mit Hilfe der Auslegungsregeln der §§ 133, 2084 BGB der wirkliche oder hypothetische Wille des Erblassers nicht festgestellt werden kann, sind die Voraussetzungen einer Anfech...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Beim Irrtum in Bezug auf das Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB

Rz. 323 Die Wirkung der Anfechtung reicht nur so weit, als der Anfechtungsberechtigte begünstigt wird. Er erlangt den vollen gesetzlichen Erbteil. Die Anfechtung wirkt nicht auch zugunsten anderer gesetzlicher Erben, z.B. nicht zugunsten von Ausgeschlossenen, weil die einzelne Verfügung nur insoweit von der Anfechtung erfasst wird, als sie sich nachteilig für den Pflichtteil...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (b) Motivirrtum

Rz. 182 Auch der Motivirrtum berechtigt den Erblasser zur Anfechtung, §§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB.[140] Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsbere...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (8) Muster: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten

Rz. 200 Muster 4.16: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten Muster 4.16: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend ist, persönlich bekannt, Herr _________________________ und erklärt die folgende Erbve...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundlagen

Rz. 33 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist der Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufzunehmen und ein Nachlassverzeichnis zu erstellen (vgl. zum Muster für ein Nachlassverzeichnis § 17 Rdn 117). Dies ist zum einen für die Frage, ob die Erbschaft überhaupt angenommen werden sollte, und zum anderen für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / ee) Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 201 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtungsvorschriften ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Anfechtungsberechtigte

Rz. 316 Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem die Anfechtung der Verfügung unmittelbar zustatten kommt, also bspw. der gesetzliche Erbe, der Ersatzerbe, der Beschwerte bei Vermächtnisanordnung. Mehrere Anfechtungsberechtigte sind je einzeln anfechtungsberechtigt. Der Erblasser selbst hat kein Anfechtungsrecht, er kann das Testament widerrufen. Anders beim Erbvertrag: Dort hat...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Fallkonstellationen

Rz. 541 Im Fall des BayObLG [656] erfolgte knapp zwei Jahre nach dem Erbfall und nach Annahme der Erbschaft eine Nachveranlagung des Erblassers zur Einkommensteuer (Steuerschuld ca. 340.000 DM), die zu einer erheblichen Schmälerung des Nachlasses führte, ohne dass letztlich eine Überschuldung des Nachlasses eingetreten wäre. Ihre Erbschaftsannahme hat die Alleinerbin daraufhi...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtungsgründe

Rz. 544 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Motivirrtums (Eigenschaftsirrtum) nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, aber auch die fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Anfechtungsproblematik: § 2306 BGB (außerordentliches Anfechtungsrecht)

Rz. 551 In den Fällen der §§ 2306 und 2307 BGB stellen sehr häufig die vorhandenen Beschränkungen und Beschwerungen das Motiv für eine Ausschlagung der Erbschaft oder des Vermächtnisses dar. Waren Beschränkungen oder Beschwerungen im Zeitpunkt der Ausschlagung bereits weggefallen und der Wegfall dem Ausschlagenden nicht bekannt, so kann der Pflichtteilsberechtigte seine Auss...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Außerordentliches Anfechtungsrecht

Rz. 83 In den Fällen der §§ 2306 und 2307 BGB stellen sehr häufig die vorhandenen Beschränkungen und Beschwerungen das Motiv für eine Ausschlagung der Erbschaft (vgl. zur Anfechtung der Erbschaftsausschlagung § 7 Rdn 164 ff.) oder des Vermächtnisses dar. Waren Beschränkungen oder Beschwerungen im Zeitpunkt der Ausschlagung bereits weggefallen und der Wegfall dem Ausschlagend...mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Anfechtungsgründe

(a) Inhalts- und Erklärungsirrtum Rz. 179 Bezüglich des Inhalts- und Erklärungsirrtums gelten dieselben Grundsätze wie beim Testamentsanfechtungsrecht, §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB. Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch insofern bestehen, als sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (5) Beweislast für den Selbstanfechtungsverzicht

Rz. 196 BayObLG, Beschl. v. 20.12.2000:[146] Zitat "Bei der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wieder verheirateten Ehegatten genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gem. § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben; vielmehr müssen die vor, bei...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Frist

Rz. 192 Die Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB läuft für jeden anfechtungsberechtigten Erblasser gesondert. Für den Beginn des Fristenlaufs kommt es auf die Kenntnis des jeweiligen Erblassers an.mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Frist

Rz. 336 Die Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB läuft für jeden anfechtungsberechtigten Erblasser gesondert. Für den Beginn des Fristenlaufs kommt es auf die Kenntnis des jeweiligen Erblassers an.mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 197 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[147] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2, S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 342 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie vom Erblasser nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtung...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 195 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichtteil...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / dd) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 339 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichttei...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Nichtigkeit der Verfügung

Rz. 199 Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung von Anfang an, § 142 BGB. Beim gegenseitigen Erbvertrag führt die Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung zur Unwirksamkeit des ganzen Vertrages, § 2298 Abs. 1 BGB. § 2298 BGB enthält eine Vermutung für die Wechselbezüglichkeit vertraglicher Verfügungen in einem gegenseitigen Erbvertrag.mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 197 Die Frage der Anfechtbarkeit eines gemeinschaftlichen Testaments ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Gleichwohl besteht wegen der Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen beim Erblasser ein Bedürfnis für die Anfechtung.mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / bb) Irrige Nichtausschlagung der beschwerten Erbschaft (Var. 2)

Rz. 67 BGH, Urt. v. 29.6.2016:[63] Zitat Anfechtungsrecht des zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten bei irriger Vorstellung, durch Ausschlagung des mit Beschränkungen versehenen Erbes seinen Pflichtteil zu verlieren "Auch nach der Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB mit Wirkung zum 1.1.2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen,...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Überschuldung des Nachlasses mit Erblasserschulden

Rz. 233 Als Anfechtungsgründe im Sinne eines Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB kommen die Überschuldung des Nachlasses, mangelnde Kenntnis einzelner wichtiger Nachlassverbindlichkeiten, fehlerhafte Einschätzung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände in Betracht. Dabei ist als "Sache" im Sinne dieser Vorschrift bei der Anfechtung gem. §§ 1954, 1956 BGB die Erbschaft...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / bb) Einseitiger Erbvertrag; Selbstanfechtungsrecht des Erblassers

(1) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen Rz. 178 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen ...mehr