Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Willenserklärung.

Rn 20 Alle Arten von Willenserklärungen sind nach den §§ 119 ff anfechtbar, also einseitige (BGHZ 106, 163; NJW 98, 532; NJOZ 17, 1701 Tz 10, Widerruf einer Vollmacht), mehrseitige (BayObLG NJW-RR 00, 1036), empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige, ausdrückliche und konkludente Erklärungen (BGHZ 11, 5; Oldbg NJW-RR 07, 268, Einstellen bei eBay). Der Irrtum kann bereits ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Frist, Form, Wirkung.

Rn 5 Die Anfechtung der Fristversäumung muss innerhalb von 6 Wochen ggü dem Nachlassgericht erfolgen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte gesicherte Kenntnis vom Ablauf der Ausschlagungsfrist und ihrer rechtlichen Wirkungen (Hamm FamRZ 85, 1185) erlangt hat (zur Darlegungslast vgl Köln FamRZ 14, 1576). Wird die Versäumung der Ausschlagungsfr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Abstammungssachen (§ 47 Abs. 1 FamGKG)

In den Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 FamFG, also Verfahren ist der Regelwert des § 47 Abs. 1 S. 1 FamGKG von bisher 2.000,00 EUR auf 3.000,00 EUR angehoben worden. De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. 2Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung gelte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichtteilsberechtigter.

Rn 3 Für die Anfechtung wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten ( § 2079 Rn 8) verlangt § 2281 I Hs 2, dass dieser zur Zeit der Anfechtung lebt (BGH NJW 70, 279), und weicht insoweit von § 2079, der auf den Erbfall abstellt, ab. Damit kann der Erblasser den neu hinzutretenden Pflichtteilsberechtigten bei der Verteilung seines Nachlasses berücksichtigen und der Gefahr,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mitteilungspflicht des Nachlassgerichts.

Rn 3 Das Nachlassgericht hat nach § 1953 III die Anfechtung der Annahme an den nächstberufenen Erben und der Anfechtung der Ausschlagung mitzuteilen. § 1953 III 2 gilt entspr: Jeder, der ein rechtliches Interesse geltend macht, kann Einsicht in die Ausschlagungserklärung verlangen (NK-BGB/Ivo § 1957 Rz 6).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Widerrechtliche Drohung (§ 123 I Alt 2).

Rn 50 Eine Anfechtung nach § 123 I Alt 2 kann sich auf eine widerrechtliche Drohung ggü dem Bürgen stützen (vgl – iE erfolglos – BGH NJW 02, 956: Drohung mit Entzug des ›Hausgelds‹). Oder auf eine widerrechtliche Drohung ggü dem Hauptschuldner: Wenn der Bürge mit dem Hauptschuldner emotional so eng verbunden ist (vgl Rn 31), dass er bei seiner Entscheidung auf die Belange de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfechtbarkeit.

Rn 2 Wegen der Gleichbehandlung desjenigen, dessen Annahme durch Fristablauf fingiert wird mit demjenigen, der die Erbschaft tatsächlich angenommen hat, muss auch letzterem ein Anfechtungsrecht zustehen. Anfechtungsberechtigt ist derjenige, der über die objektive Bedeutung seines Verhaltens im Irrtum war und nicht wusste, dass sein Schweigen als Annahme gilt (Grüneberg/Weidl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Recht, bei Fristversäumnis die Ausschlagung anzufechten, wurde aus ›Billigkeitsgründen‹ (RGRK/Johannsen § 1956 Rz 1) geschaffen und ist ebenso wie die Anfechtung der erklärten Annahme möglich. Ist jedoch die Frist versäumt, weil die erteilte gerichtliche Genehmigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt wurde, scheidet die Anfechtung aus, weil es an einer anzufechtend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 143 I erfolgt die Anfechtung durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Gestaltungsrecht ausgeübt wird. § 143 II–IV bestimmt, an wen bei einer Vertragsanfechtung, bei der Anfechtung einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung und in den übrigen Konstellationen, also bei amtsempfangsbedürftigen bzw nicht empfangsbedürftigen Willen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 28 Über die Rechtsfolgen irrt sich der Erklärende beachtlich, wenn das Rechtsgeschäft nicht die gewollte, sondern eine davon wesentlich verschiedene andere Rechtsfolge nach sich zieht (RGZ 88, 284; BGHZ 168, 210 Tz 19; BGH NJW 16, 2954 Tz 11). Ein Irrtum über die Rechtsfolgen ist als Inhaltsirrtum beachtlich, wenn die Rechtsfolge (unmittelbarer) Inhalt der rechtsgeschäftl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis.

Rn 3 Die Haftungsverschärfung gem § 819 I tritt ein, sobald der Bereicherungsschuldner positive Kenntnis vom Fehlen des rechtlichen Grundes erlangt hat. Erforderlich ist qualifizierte Kenntnis, die sich nicht nur auf die Tatsachen beschränken darf, welche die Rechtsgrundlosigkeit begründen (so aber Hamm NJW 77, 1824), sondern mit Rücksicht auf den Schutzzweck der Norm (s Rn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eigenschaftsirrtum.

Rn 8 Auch der Irrtum über die Eigenschaft einer Erbschaft oder eines Erbteils kann die Anfechtung der Annahme/Ausschlagung rechtfertigen, wobei nur objektiv erhebliche und ursächliche Fehlvorstellungen über verkehrswesentliche Eigenschaften (§ 119 II) des Nachlasses, der hier als ›Sache‹ iSd § 119 II angesehen wird, die Anfechtung begründen. Daran fehlt es, wenn die irrtümli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unverzüglich.

Rn 4 Die Anfechtung gem § 121 I 1 muss unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Diese Legaldefinition gilt für das Bürgerliche Recht, §§ 111 2, 149 1, 174 1, 230 III, 318 II, 352, 353, 374 II, 384 II, 396 I, 410 I, 469 I, 536c I, 543 II 3, 625, 650 II, 663, 727 II, 777 I, 789, 960 II, 961, 965 I, 978 I, 1042, 1160 II, 1166, 1218 II, 1220 II, 1241, 1285 II, 1799 I,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsklage (Abs 1).

Rn 1 Die Anfechtung erfolgt durch Gestaltungsklage (BGH NJW 15, 1382 [BGH 11.03.2015 - IV ZR 400/14] Rz 7; 12.9.12 – IV ZR 177/11 Rz 7; aA Grünewald/Weidlich Rz 3; Muscheler ZEV 09, 101, 105: Feststellungsklage), auch Widerklage, gg den Erbunwürdigen, nicht durch Einrede oder Geltendmachung im Erbscheinsverfahren (BayObLG FamRZ 01, 319, 320). Der Antrag (zB: ›Der N.N. ist al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, § 143 III.

Rn 8 Diese ist nach § 143 III 1 ggü dem Empfänger anzufechten. Kann eine Erklärung alternativ ggü einer Privatperson oder einer Behörde erfolgen, §§ 875 I 2, 876 3, 880 II 3, 1168 II 1, 1180 I 2, 1183 2, muss die Anfechtung an die Privatperson gerichtet werden (Medicus/Petersen AT Rz 719; s.a. Rn 9). Umstr sind die Fälle, in denen die Willenserklärung an zwei Personen gerich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt, Bedeutung (analoge Anwendung), Abdingbarkeit und Verzicht.

Rn 1 Die Regelung in § 770 ergänzt § 768 (s § 768 Rn 11) und gibt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen, Prot II 471 – ggü dem Gläubiger Leistungsverweigerungsrechte (verzögerliche Einreden). I 1 stellt auf das nur dem Hauptschuldner zustehende (RGZ 59, 207, 210; 122, 146, 147) Gestaltungsrecht der Anfechtung ab und ist Ausdruck der Akzessorietät (s Vor § 765 Rn 10). D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die einem Dritten überlassene Bestimmung der Leistung erfolgt durch Erklärung gegenüber einem der Vertragschließenden. (2) 1Die Anfechtung der getroffenen Bestimmung wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung steht nur den Vertragschließenden zu; Anfechtungsgegner ist der andere Teil. 2Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 47 Wer sich auf die Rechtsfolgen der Anfechtung nach § 123 beruft, hat die Voraussetzungen des Anfechtungsrechts nachzuweisen (BGH NJW 57, 988; 01, 65). Dies gilt auch dann, wenn ein Verkäufer erklärt, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt (BGH ZIP 20, 2241). Die Beweislastverteilung gilt grds bei der Anfechtung eines Aufhebungsvertrags (BAG DB 99, 2574). Bei einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde. (2) Bezieht sich in den Fällen des § 2078 der Irrtum nur auf eine bestimmte Person und ist diese anfechtungsberechtigt oder würde sie anfechtungsberechtigt sein, wenn sie zur Zeit des Erbfalls gelebt hätte, so ist ein anderer zur Anfechtung nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Schadensersatzpflicht erfordert eine gem § 118 nichtige oder durch Anfechtung nach den §§ 119, 120 rückwirkend vernichtete Willenserklärung. Auf andere Nichtigkeitsgründe, wie § 105 I, oder Anfechtungsrechte, zB § 123 I, ist § 122 nicht anwendbar. § 2078 III schließt § 122 bei der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung aus. Entspr gilt für die Anfechtung eines Erb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1759 BGB – Aufhebung des Annahmeverhältnisses.

Gesetzestext Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden. Rn 1 Aufgrund der Wirkungen einer Adoption im rechtlichen wie auch sozialen Umfeld ist die Annahme grds nicht anfechtbar, § 197 III FamFG. Sie unterliegt nur in den ausdrücklich normierten Fällen des § 1760 (fehlende Erklärungen) und § 1763 (schwerwiegende Gründe) der Aufhebung. Rn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anfechtungstatbestände.

Rn 42 Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung schließen sich nicht aus (BGH NJW-RR 96, 1281), ebenso wenig eine Anfechtung nach § 123 I und nach § 119 (BGHZ 78, 221).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tenor.

Rn 14 Der Tenor muss klar, einfach, kurz und bestimmt sein und grds den ganzen Streitgegenstand umfassen. Sofern die Klage unbegründet ist, muss er auf ›Klageabweisung‹ lauten. Dabei darf nicht offengelassen werden, ob die Klage als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen wird (BGH NJW 09, 999 [BGH 16.01.2009 - V ZR 74/08] Rz 6). Wird die Klage- oder Klagebegründungsfrist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hinweise.

Rn 5 Es ist darauf zu achten, dass jede einzelne Verfügung getrennt angefochten werden muss und deshalb hinsichtlich jeder Verfügung gesondert der zutreffende Adressat zu ermitteln ist. In den genannten Zweifelsfällen bietet es sich an, zur Sicherheit sowohl ggü dem Nachlassgericht als auch ggü dem Begünstigten die Anfechtung zu erklären. Gleiches gilt, wenn nicht sicher ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 8 Wer sich auf die Rechtsfolgen einer Irrtumsanfechtung beruft, hat Abgabe und Zugang der Erklärung zu beweisen. Wer sich auf eine Verspätung beruft, regelmäßig also der Anfechtungsgegner, muss den Zeitpunkt der Kenntnis des Anfechtenden beweisen (BGH NJW 83, 2035 [BGH 04.05.1983 - VIII ZR 94/82]; BAG NJW 80, 1303 [BAG 14.12.1979 - 7 AZR 38/78]). Wer die Folgen der Anfech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Verteidigungsmöglichkeiten ggü dem Darlehensgeber.

Rn 9 Der Verbraucher kann sich unabhängig von I auch auf die Einreden berufen, die ihm hinsichtlich des Darlehensvertrages direkt zustehen (mangelnde Einigung, Nichtigkeit usw). Das ist selbstverständlich. Rn 10 Bei Nichtzustandekommen des Beschaffungsvertrags ist kraft einer auflösenden Bedingung auch das Darlehen unwirksam, wenn eine Vertragsverbindung von vorneherein gewol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung.

Rn 3 Die Wirkung der Anfechtung folgt aus § 142 I. Der Anspruch des Unwürdigen wird rückwirkend beseitigt. Ein Ersatzvermächtnisnehmer (§ 2190), wenn er bestimmt ist, erwirbt das Vermächtnis. Einem bestimmten Mitvermächtnisnehmer wächst es an (§§ 2158f). Fehlt es an beiden, erlischt es. Wenn der Unwürdige enterbt, ihm aber nicht der Pflichtteil entzogen wurde, erlangt die Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Irrtum über P... / Leitsatz

1. Ein Vermächtnisanspruch nach § 2174 BGB kann nur gegen einen Erben, nicht gegen einen Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden. Ein durch wirksame Anfechtung seiner Erbschaftsannahme ausgeschiedener Miterbe ist nicht vermächtnisbeschwert. 2. Ein beachtlicher Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein Pflichtteilsberechtigter bei Erbschaftsannahm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn (Abs 2).

Rn 2 Die Frist beginnt bei Anfechtung des Erblassers wegen Drohung (§ 2078 II Alt 2) mit Beendigung der Zwangslage (§ 124 Rn 4), ansonsten ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (BGH NJW 16, 2566 [BGH 25.05.2016 - IV ZR 205/15] Rz 17). Kenntnis bedeutet sichere und überzeugte Kenntnis aller wesentlicher Tatumstände (Kobl 26.3.15 – 3 U 813/14; München 29.2.24 – 33 Wx 309/23 e, Beck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nach § 123.

Rn 75 Der Vorwurf der arglistigen Täuschung oder Drohung wiegt so schwer, dass nach Wahl des Käufers die Anfechtung statt der Ausübung der Rechte aus § 437 erklärt werden kann (ganz hM: Rostock OLGR 06, 925; Saarbr OLGR 09, 625 Rz 55; Saarbr NJW-RR 13, 1523 [OLG Saarbrücken 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37]; aA für objektiv unerhebliche Pflichtverletzungen Roth JZ 06, 1026, 1027...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Ohne rechtlichen Grund.

Rn 32 Die Zuwendung erfolgt ›ohne rechtlichen Grund‹, wenn der Empfänger sie nach den Kriterien der rechtsgeschäftlichen bzw gesetzlichen Güterzuordnung nicht behalten darf. Geht es um eine Leistung iSd § 812 (dazu iE Rn 22 ff), so besteht der Rechtsgrund für das Behaltendürfen zumeist in dem zugrunde liegenden Kausalverhältnis, regelmäßig also im schuldrechtlichen Vertrag, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

Rn 2 Von der Irrtumsanfechtung unterscheidet sich der Dissens dadurch, dass bei der Anfechtung die Auslegung der Erklärungen einen übereinstimmenden Inhalt ergibt, der allerdings von dem durch eine der Parteien wirklich Gewollten abweicht. Rn 3 Auch der Fall der falsa demonstratio (RGZ 99, 147) ist nicht von § 155 erfasst, da hier wegen der Übereinstimmung des inneren Willens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Schadensersatz.

Rn 9 Der Erbvertrag begründet keine Anwartschaft (Vor § 2274 Rn 1). Bei Anfechtung durch den Erblasser bleibt daher Ersatz des Vertrauensschadens ausgeschlossen, als dass er sich auf den Inhalt des Erbvertrags bezieht (NK-BGB/Hölscher/Kornex Rz 64; aA Staud/Raff Rz 51). Relevant sind va Beurkundungskosten. Insoweit haftet der Erblasser nach § 122, da der Haftungsausschluss d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck/Anfechtungsrecht.

Rn 1 Einseitige Verfügungen und Testamente können vom Erblasser widerrufen werden (§§ 2299 II 1, 2253 ff). Für den Widerruf wechselseitiger Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament zu Lebzeiten der Ehegatten verweist § 2271 I auf den Rücktritt vom Erbvertrag (§ 2296); nach dem Tod eines Ehegatten gelten die §§ 2281–2285 analog (RGZ 87, 95; BGH NJW 62, 1913 [BGH 04.0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfehlung des Bedachten.

Rn 2 Es muss eine Verfehlung iSd Pflichtteilsrechts des Bedachten sein, also als Abkömmling des Erblassers oder ein ihm nach § 2294 Gleichgestellter eine Verfehlung nach § 2333, als Elternteil nach § 2334 oder als Ehegatte nach § 2335. Verfehlungen des bloß Annehmenden reichen nicht. Sie müssen nach Abschluss des Erbvertrags begangen worden sein; wegen früherer kommt Anfecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beendigung bestehender Mietverhältnisse aufgrund anderer Gründe.

Rn 36 Hier kommt in erster Linie der formlos mögliche Mietaufhebungsvertrag (vgl Brandbg v 14.7.07, 3 U 186/06, Juris) in Betracht. Dessen Zulässigkeit folgt aus § 311 I und damit aus der Vertragsfreiheit. Entgegen der Auffassung von Rolfs (Staud § 542 Rz 131) kann eine unwirksame Kündigung grds nicht in eine Vertragsofferte zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages umgede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertrag, § 143 II.

Rn 6 Bei einem Vertrag ist ggü dem Vertragspartner oder dessen Erben anzufechten. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner die Rechte aus dem Vertrag abgetreten (RGZ 86, 310) oder für den Vertragspartner ein Vertreter gehandelt hat. Auch beim Vertrag zugunsten Dritter ist der Vertragspartner Anfechtungsgegner (BGH LM § 9 PatG Nr 8). Bei einer Anfechtung gem § 123 II 2 ist na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Irrtümliches Fremdgeschäft.

Rn 81 Str ist, ob II auch Anwendung findet, wenn der Vertreter in eigenem Namen handeln will, aber in fremdem Namen auftritt. Zu folgen ist der hM, die dem Vertreter sein Anfechtungsrecht wegen Erklärungsirrtums nach § 119 I Alt 1 belässt, wenn er ohne Vertretungsmacht gehandelt hat. II ist nicht entspr anzuwenden. Denn durch die Regelung des II soll nur der Dritte geschützt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Auflösung der bestehenden rechtlichen Vaterschaft durch deren Anfechtung im gerichtlichen Verfahren (Abs 1) oder durch eine sog scheidungsakzessorische Vaterschaftsanerkennung im Wege einer dreiseitigen Erklärung (Abs 2). Dem Grundsatz der Abstammungswahrheit dient die Anfechtung der Vaterschaft, weil die auf gesetzlicher Vermutung oder persönl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anfechtbarkeit.

Rn 15 Vor dem Gebrauch einer Vollmacht ist deren Anfechtung unproblematisch möglich, wenn auch uU unzweckmäßig, weil der Vollmachtgeber die Vollmacht einfacher gem § 168 2 widerrufen kann (Bork Rz 1471). Str ist, ob der Vollmachtgeber die Vollmacht auch noch nach ihrem Gebrauch anfechten kann, was zur Folge hat, dass die Vollmacht ex tunc (§ 142 I) unwirksam wird und der Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Herbeiführung der Erbunwürdigkeit.

Rn 2 Im Fall des § 2345 führt die Erklärung der Anfechtung, ansonsten das nach dem Erbfall durch Anfechtung des Erbfalls mittels Klage (§§ 2340, 2341) eines dazu Berechtigten (§ 2341) zu erwirkende rechtkräftige Urt zur Erbunwürdigkeit. Der entscheidende Zivilrichter ist nicht an strafgerichtliche Urteile gebunden (BGH ZEV 05, 307), hat sich aber ggf mit den Feststellungen b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung gem § 142 II.

Rn 6 Bei Anfechtung eines Verpflichtungsgeschäfts führt die Kenntnis der Anfechtbarkeit zur verschärften Haftung gem §§ 819 I, 142 II, 818 IV, bei Anfechtung einer Vollmacht zur Einstandspflicht nach §§ 179, 142 II. Da ein angefochtenes Verfügungsgeschäft rückwirkend nichtig wird, handelt im Fall einer Weiterveräußerung der Veräußerer als Nichtberechtigter. § 142 II schützt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anfechtungsberechtigung.

Rn 14 Anfechtungsberechtigt sind diejenigen, die auch die Annahme oder die Ausschlagung erklären können, dh die Erben. Nicht anfechtungsberechtigt sind Gläubiger (RGZ 54, 289), der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, der Nachlassinsolvenzverwalter, § 83 InsO und der Nachlasspfleger (Staud/Otte § 1954 Rz 16). Rn 15 [nicht besetzt]. Rn 16 Wegen § 1957 I bedarf der gesetzl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Abgrenzungsfragen.

Rn 8 Weil die werkvertraglichen Sachmängelhaftungsrechte abschließende Sonderregelungen darstellen (s Rn 4), sind eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum (§ 119 II) und die Anpassung des Vertrages aus dem Gesichtspunkt einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 II) ausgeschlossen, soweit ein dem Bereich der Mängelhaftung unterfallendes Beschaffenheitsmerkmal des Werks in R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsnatur.

Rn 2 Der Erb- und Pflichtteilsverzicht ist ein abstrakter erbrechtlicher Verfügungsvertrag (BGH NJW 57, 1187, 1188; Staud/Schotten Einl zu §§ 2346 ff Rz 15). Damit der künftige Erblasser über die Verteilung seines Vermögens mitentscheiden kann, ist der Verzicht als Vertrag und nicht als einseitige Willenserklärung konzipiert. Der Erbverzicht ist erbrechtlich (BayObLG FamRZ 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Käufers.

Rn 73 Der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache ist typisch durch eine Abweichung der Kaufsache von der geschuldeten Beschaffenheit verursacht. Damit § 119 II nicht den Anwendungsbereich des § 437 größtenteils abdeckt, muss es bei der Verdrängung des Eigenschaftsirrtums durch das Mängelrecht bleiben (hM: MüKo/Westermann Rz 53; Staud/Matusche-Beckmann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Irrtum über die Person des Leistenden – Lehre vom Empfängerhorizont.

Rn 105 Seit Jahrzehnten sorgen zwei Entscheidungen des BGH für Diskussionsstoff. Im sog ›Idealheimfall‹ (BGHZ 40, 272 ff) hatte der Grundstückseigentümer C bei B ein schlüsselfertiges Haus bestellt. B beauftragte A im Namen des C mit der Ausführung der Bauleistungen; A wusste nicht, dass B keine entspr Vollmacht hatte. Ähnl war es im ›Elektrogerätefall‹ (BGHZ 36, 30 ff), in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 28 Nach den allgemeinen Beweislastregeln hat derjenige, der sich auf die Folgen der Anfechtung beruft, den Anfechtungsgrund, die Anfechtungserklärung und den Anfechtungszeitpunkt darzulegen und zu beweisen. Die Überschreitung oder Versäumung der Anfechtungsfrist, und damit den Ausschluss der Anfechtungsfrist sowie den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Anfechtungsgrund durch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 4 KSÜ

Zusammenfassung Art 4 KSÜ0 Dieses Übereinkommen ist nicht anzuwendenmehr