Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.6 Anfechtung der Aussetzungsentscheidung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 144 Gegen die Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 S. 4 AO kann der Stpfl. Einspruch und ggf. Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO einlegen, so auch gegen eine ggf. zur Auflage gemachte Sicherheitsleistung.[1] Lehnt die Finanzbehörde hingegen den Antrag des Stpfl. auf Aussetzung der Steuerfestsetzung ab, kann er sich hiergegen mit dem Einspruch u...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 3.4.6 Anfechtung

Beschlüsse des Verwaltungsbeirats sind nicht nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 4, 44 Abs. 1 Satz 1 WEG anfechtbar.[1] Sie unterliegen allerdings im Wege der Feststellungsklage einer gerichtlichen Nachprüfung ohne zeitliche Befristung, sofern dafür ein Rechtsschutzbedürfnis besteht.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.4 Anfechtung des Änderungsbescheids nach § 165 Abs. 2 AO

Rz. 136 Gegen den von der Finanzbehörde nach § 165 Abs. 2 S. 1 und S. 2, 1. Halbs. AO geänderten Steuerbescheid kann sich der Stpfl. mit dem Einspruch und der Anfechtungsklage i. S. des § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO zur Wehr setzen. Bei der Anfechtung sind die Beschränkungen der § 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 1 AO zu beachten.[1] Rz. 137 Bei der Anfechtung des Änderungsbescheids kö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks

Rz. 127 DerVorläufigkeitsvermerk ist als unselbstständige Nebenbestimmung i. S. des § 120 Abs. 1 AO zum Steuerbescheid nicht selbstständig anfechtbar.[1] Steuerbescheid und Vorläufigkeitsvermerk bilden eine untrennbare Einheit, weil der Vorläufigkeitsvermerk unmittelbar den Inhalt (Regelungsgehalt) des Steuerbescheids betrifft, indem er eine Aussage über die Endgültigkeit de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.5 Anfechtung der Endgültigkeitserklärung (§ 165 Abs. 2 S. 2 AO)

Rz. 141 Wird die vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 2 1. Halbs. AO für endgültig erklärt, hat dies die Wirkungen einer Steuerfestsetzung (vgl. Rz. 122). Daher ist der Einspruch und ggf. die Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1, 1. Halbs. FGO gegeben. Einwendungen können jedoch nur vorgebracht werden, soweit die Vorläufigkeit reichte, ohne dass dem § 351 Abs. 1 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Anfechtung des vorläufigen Steuerbescheids

Rz. 128 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren[1] kann der Stpfl. gegen die vorläufige Steuerfestsetzung nach § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO Anfechtungsklage erheben. Rz. 129 Zwar kann die gegen den Steuerbescheid insgesamt zu richtende Anfechtungsklage im Klageantrag auf die Beseitigung des Vorläufigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Tatbestand

Rz. 6 Drittwirkung entfalten nur unanfechtbare Steuerbescheide. Nur bei Unanfechtbarkeit kann angenommen werden, dass die materielle Richtigkeit des Bescheids außer Streit ist und daher kein Anlass besteht, im Verfahren mit dem Gesamtrechtsnachfolger bzw. dem Zweitschuldner erneut über die Richtigkeit zu entscheiden. Rz. 7 Ein Steuerbescheid ist unanfechtbar, wenn er nicht od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 25 Als Rechtsfolge der Drittwirkung werden Gesamtrechtsnachfolger, Vertreter, Bevollmächtigte und aus eigenem Recht Anfechtungsberechtigte mit Einwendungen gegen Grund und Höhe des Steueranspruchs nicht mehr gehört; sie können sich nur noch gegen ihre eigene Inanspruchnahme, z. B. als Haftungsschuldner, und die darin liegende Ermessensentscheidung wehren. Rz. 26 Eine Ausn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde

Rz. 19 Unter Ungewissheit ist die subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung zu verstehen, welche überhaupt nicht oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten zu beseitigen ist.[1] Die Möglichkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung befreit die Finanzbehörde aber nicht von ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 88 AO. Dementsprechend...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.1.2 Anfechtung

Der Abberufungsbeschluss kann angefochten werden. Die Anfechtung hat Erfolg, wenn die Abberufung keiner ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Bei der Prüfung sind das Selbstorganisationsrecht sowie das Ermessen der Wohnungseigentümer zu beachten. Hinweis Willkür In der Regel wird sich ein Verwaltungsbeirat nur gegen Willkür wenden oder geltend machen können, dass – sofern d...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.8 Anfechtung

3.8.1 Grundlagen Der Beschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer oder ein Dritter zum Verwaltungsbeirat bestellt wird, ist nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 4, 44 Abs. 1 Satz 1 WEG anfechtbar. Im Anfechtungsverfahren ist zu prüfen, ob die Wahl ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinne von § 18 Abs. 2 WEG entspricht.[1] 3.8.2 Beispiele Eine Beiratswahl widerspricht vor allem dann den Grundsätzen or...mehr

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Versammlung: Ladungsfrist u... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der klagende Wohnungseigentümer einen Ladungsmangel gegen Beschlüsse ins Feld führen kann. Formale Beschlussmängel und Anfechtung Ist ein Beschluss formal mangelhaft, müsste allein dies einer Anfechtungsklage zum Erfolg verhelfen. Die h. M. entscheidet anders. Nach dieser ist es am klagenden Wohnungseigentümer, einen formalen Be...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.8.1 Grundlagen

Der Beschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer oder ein Dritter zum Verwaltungsbeirat bestellt wird, ist nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 4, 44 Abs. 1 Satz 1 WEG anfechtbar. Im Anfechtungsverfahren ist zu prüfen, ob die Wahl ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinne von § 18 Abs. 2 WEG entspricht.[1]mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.8.2 Beispiele

Eine Beiratswahl widerspricht vor allem dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn schwerwiegende Umstände gegen die Person des Gewählten sprechen.[1] Überblick: Solche Umstände sollen beispielsweise vorliegen, wenn ein Miteigentümer zum Verwaltungsbeirat gewählt wird, der gleichzeitig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den dabei beteiligten Verwalter in A...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.8.3 Wiederbestellung

Ein Beschluss über die Wiederbestellung ist vom Gericht für ungültig zu erklären, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwaltungsbeirat verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit mit ihm unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht gegeben ist.[1] Dabei sind an das Vorliegen eines solchen Grundes im...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.1 Änderung bei Zahlungsausfall

Wird das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich (Uneinbringlichkeit der Forderung), gilt dies als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Wenn die Voraussetzung der Uneinbringlichkeit gegeben ist, kann der leistende Unternehmer die von ihm geschuldete Umsatzsteuer berichtigen, der Leistungsempfänge...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Allerdings habe K dem Grunde nach gegen B einen Schadensersatzanspruch wegen einer Pflichtverletzung des Verwalters. Bei Schäden eines Wohnungseigentümers wegen einer Pflichtverletzung des Verwalters könne der Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft Schadensersatz verlangen. Anspruchsgrundlage des Wohnungseigentümers sei § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. § 18 Abs. 2 WEG...mehr

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Anfechtungsklagen: Folgen e... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt am 11.1.2024 gegen einen Nachschuss-Beschluss vom 15.12.2023 für das Jahr 2022 eine Anfechtungsklage. Am 15.1.2024 erhebt auch Wohnungseigentümer Z gegen diesen Beschluss eine Anfechtungsklage. Das AG verbindet die Anfechtungen versehentlich und entgegen § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG nicht. Die Klage von Wohnungseigentümer Z weist es rechtskräftig ab. Au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.2.2 Ablauf des Versteigerungstermins

Bekanntmachung Im Termin macht der Rechtspfleger zunächst das zu versteigernde Objekt und die Versteigerungsbedingungen bekannt. Diese Bekanntmachung dient der Vorbereitung der Versteigerung, der Ablauf ist gesetzlich vorgeschrieben[1]: Aufruf der Sache, Feststellung der anwesenden Verfahrensbeteiligten gem. § 9 ZVG bzw. deren Vertreter – wozu die Bieter nicht gehören[2], Beschr...mehr

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Leistung eines Dritten auf ... / Entscheidung

Der BFH gab der Revision der Klägerin statt und stellte klar, dass die Zahlung der Klägerin als Leistung eines Dritten auf die Steuerschuld des anderen Steuerpflichtigen zu werten ist. Nach den Regelungen der Abgabenordnung (AO) ergeben sich folgende Grundsätze: Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO Eine Erstattung ist grundsätzlich nur an denjenigen möglich, auf dessen Rec...mehr

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Verwalterhonorar / 2.3.6 Erhöhte Ansätze im Wirtschaftsplan

Auf keinen Fall kann der Verwalter durch einen erhöhten Ansatz seiner Vergütung im Wirtschaftsplan für eine Anpassung seines Honorars sorgen. Er geht dann das Risiko einer Anfechtung des Beschlusses über die Festsetzung der Vorschüsse ein. Selbst wenn der Beschluss bestandskräftig werden würde und der Verwalter regelmäßig das erhöhte Honorar dem gemeinschaftlichen Girokonto ...mehr

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Verwalterhonorar / 3.2 Umlage auf Verursacher (exklusive Kostenbelastung)

Vielfach werden Sonderhonorare durch einzelne Wohnungseigentümer verursacht. Das ist insbesondere der Fall bei vereinbarter Veräußerungszustimmung, erforderlicher Mahnung, der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, erforderlicher gerichtlicher Geltendmachung von Hausgeldrückständen. Schuldnerin der Verwaltervergütung ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.6 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern

Rz. 104 Leistungen der Körperschaft sind den Anteilseignern grds. anteilig entsprechend den Beteiligungsquoten zuzurechnen. Bereits nach handelsrechtlichen Maßstäben wird den Gesellschaftern ein Anteil an einem bestimmten Gewinn, nicht jedoch ein bestimmter Anteil am Gewinn zugeordnet. Es ist mithin nicht möglich, einzelne Gewinnanteile den Gesellschaftern zuzuordnen. Kommt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.4 Misslungene Gesellschaftsgründung, faktische (fehlerhafte) Gesellschaft

Rz. 263 Dass eine Gesellschaft nicht ohne einen (ggf. übereinstimmend konkludenten) Vertragsabschluss entstehen kann,[1] ist eine triviale Erkenntnis. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags kann jedoch i. d. S. misslingen, dass der Gesellschaftsvertrag nach allgemeinen zivilrechtlichen Kriterien mangelhaft, anfechtbar oder nichtig ist (z. B. weil für den Gesellschaftsvert...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.2 Arbeitsaufgabe bei Kündigung und anderen einseitigen Erklärungen durch den Arbeitnehmer

Rz. 139 Ein klassischer Fall der Arbeitsaufgabe i. S. v. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ist die Eigenkündigung zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, die zum Eintritt von Arbeitslosigkeit führt. Darum handelt es sich stets bei der Kündigung eines laufenden Arbeitsvertrages, auf dem das Beschäftigungsverhältnis beruht, nicht aber bei einem Nichtantritt einer von der Agentur für Arb...mehr

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Sommer, SGB V § 158 Zusamme... / 3 Literatur

Rz. 12 Bataille/Weck, Gemeinsam stärker? Überprüfung von freiwilligen Vereinigungen gesetzlicher Krankenkassen nach dem GWB, KrV 2015, 45. Kaeding/Kluckert, Das Achte Gesetz zur Änderung des GWB, WzS 2013, 231. Kluckert, Anfechtung von Kartellverfügungen im Sozialrechtsweg, SGb 2013, 7. Sichert, Die Zusammenschlusskontrolle als Teil des Verfahrens der freiwilligen Vereinigung v...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 1.1 Tausch/Tauschähnliche Umsätze: Es kommt auf die Gegenleistung an

Von einem Tausch ist die Rede, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht.[1] Bei einem tauschähnlichen Umsatz besteht das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung. Kein tauschähnlicher Umsatz liegt laut dem Finanzgericht München im folgenden Fall vor: Wenn der Pächter eines Daches im Zuge der ihm gestatteten Installati...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.2 Beseitigung des wichtigen Grundes

Rz. 551 Die Anerkennung eines abstrakt vorliegenden wichtigen Grundes für ein versicherungswidriges Verhalten setzt voraus, dass der Arbeitslose die ihm zumutbaren Versuche unternimmt, um den wichtigen Grund zu beseitigen. Der Versuch setzt also schon voraus, dass ein wichtiger Grund dem Grunde nach tatsächlich vorliegt. Dann allerdings handelt es sich um eine Obliegenheit d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 10 Mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet zwangsläufig zeitgleich das aktive und passive Wahlrecht und damit nach § 24 Nr. 3 BetrVG auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat. Keine Beendigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis (z. B. wegen Erziehungsurlaubs) lediglich ruht. Es handelt sich hierbei lediglich um eine zeitweilige Verhinderung, die zum...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 39 Die Schutzklausel findet Anwendung im Zuge der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. nach § 65. Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, 69 und §§ 254c, 255a, 255b sowie §§ 255e und 255g – sind dabei Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Reg...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.9.2 Verfahren bei Ungewissheit über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 738 Vergleichsweise häufig ist jedoch nach Sachverhaltslage noch ungewiss, ob eine Sperrzeit eingetreten ist, etwa weil der Auflösungssachverhalt noch ermittelt werden muss oder ein arbeitsvertragswidriges Verhalten streitig ist. Sofern die Agentur für Arbeit den Sachverhalt so bewertet, dass sie die Voraussetzungen für die Zahlung von Alg für mit hinreichender Wahrschei...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 4 § 22 BetrVG regelt die Geschäftsführungsbefugnis des Betriebsrats, wenn einer der Fälle des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 eintritt. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist ein neuer Betriebsrat zu wählen, wenn sich die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, nach oben oder unten verändert hat. In diesen Fällen verändert sich regelmäßig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4 Exkurs: Anfechtung des Mietvertrags

Liegen die nachfolgenden Voraussetzungen vor, kann ein Wohnraummietverhältnis auch durch Anfechtung beendet werden.[1] Die Anfechtung des Mietvertrags kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn der Mieter den Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags arglistig getäuscht hat. Eine arglistige Täuschung liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter auf eine zulässige Frage im Rah...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.1 Wirkung

Die Anfechtung führt zur rückwirkenden Nichtigkeit des Mietvertrags, die Kündigung beendet das Mietverhältnis für die Zukunft. Für den vor die Wahl gestellten Vermieter stellt sich hier natürlich die Frage, welche Rechtsausübung im Einzelfall vorteilhafter für ihn ist. Wie beim grundsätzlichen Recht zur Kündigung bzw. Anfechtung kommt es hier auch stets auf die Umstände des ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.3 Frist

Nach der Bestimmung des § 124 BGB kann der Vermieter innerhalb eines Jahres seit Kenntnisnahme des zur Anfechtung berechtigenden Sachverhalts den Mietvertrag anfechten. Praxis-Beispiel Berechnung der Anfechtungsfrist Das Mietverhältnis wurde im September 2024 begründet. Am 15.7.2025 erfährt der Vermieter, dass über das Vermögen des Mieters im Februar 2024 das Insolvenzverfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.4 Zeitablauf

Die Anfechtung ist nach Ablauf von 10 Jahren seit Begründung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich.[1] Dies ist aber auch die absolut äußerste zeitliche Grenze. In der Regel ist das Recht zur Anfechtung – egal aus welchem Grund – bereits vorher verwirkt. Als zeitliche Grenze sind hier ca. 2 Jahre ab Mietvertragsabschluss anzunehmen.[2] Praxis-Beispiel Lüge über Vermögensau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.2 Form

Im Gegensatz zur Kündigung des Wohnraummietverhältnisses bedarf die Anfechtung eines Wohnraummietvertrags keiner Form. Gleichwohl ist bereits zu Beweiszwecken die schriftliche Anfechtungserklärung dringend zu empfehlen. Da daneben auch dringend zur hilfsweisen außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu raten ist, muss die Schriftform ohnehin eingehalten werden, sol...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.4.5 Muster: Anfechtungserklärung

Musterschreiben: Anfechtungserklärung Herrn/Frau/Firma __________________ __________________ __________________ Mietverhältnis Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseldorf Hier: Anfechtung des Mietvertrags vom 3. Januar 2025 Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Müller, am 3. Januar 2025 haben wir einen Mietvertrag über das Objekt Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseld...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.19 Insolvenz

Wird über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, verleiht allein dieser Umstand dem Vermieter kein Kündigungsrecht. Mietverhältnisse bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Mietvertrag ist also zunächst einmal insolvenzfest. Ggf. Anfechtung oder Rücktritt vom Vertrag möglich Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3 Arglistige Täuschung

Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen arglistiger Täuschung des Mieters kommt in erster Linie im Rahmen der Begründung des Mietverhältnisses in Betracht. In aller Regel täuscht der Mieter den Vermieter dabei über seine finanziellen Verhältnisse, damit der Vermieter an ihn die Wohnung oder das Haus vermietet. In solchen Fällen ist der Vermieter auch zur Anfechtu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.1 Probleme des Datenschutzes

Die seit 1.5.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Anforderungen an den Datenschutz erheblich verschärft. Maßgebliche Zulässigkeitskriterien von Auskünften des Mietinteressenten sind in Art. 6 Ziffer 1 Buchstaben b) und f) DSGVO geregelt: Art. 6 Ziff. 1 b): "Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Verfahren zur Ermittlung des gemeinen Werts

Rz. 69 Da eine tatsächliche Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag in aller Regel nicht stattgefunden hat, ist ein solcher Verkauf zur Ermittlung des gemeinen Werts zu fingieren.[1] Die in § 9 Abs. 2 und 3 BewG genannten Merkmale geben an, welche Kriterien in die Ermittlung des mutmaßlichen Preises in dem gedacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG)

Rz. 228 Nach § 155 S. 1 BewG sind zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen einen Feststellungsbescheid die Beteiligten i. S. d. § 154 Abs. 1 BewG sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid von Bedeutung ist. Im Fall von Bedarfsbewertungsbescheiden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschränkt sich der Kreis der...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Steuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern (hier: Aktien) im Rahmen eines Schneeballsystems

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Rückzahlung von Auszahlungen aus einem Schneeballsystem an den Insolvenzverwalter über das Vermögen des Betreibers dieses Systems der außerbilanziellen Hinzurechnung unterliegt. Das FG entschied dazu: Rückzahlung an den Insolvenzverwalter: Wurde einer GmbH von einem betrügerischen Schneeballsystembetreiber der Erwerb von Aktien in ein ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Anfechtung einer Ausschlagung wegen Irrtums

Ein zur Anfechtung der Erbausschlagung berechtigender Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende über die Zusammensetzung des Nachlasses geirrt hat, nicht hingegen bei bloßen Fehlvorstellungen über den Wert einzelner Nachlassgegenstände oder -verbindlichkeiten. OLG Zweibrücken v. 14.8.2024 – 8 W 102/23 BGB § 119, § ...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtlic... / B. Die Anfechtung von Erbverträgen

Rz. 188 Heutzutage sind Ehen mit Minderjährigen nicht mehr möglich (siehe Rdn 3). Die Fälle möglicher Anfechtungen von Erbverträgen mit Minderjährigen als Erblasser haben sich somit durch Zeitablauf erledigt. Rz. 189 § 2281 BGB sieht nur die Anfechtung durch den Erblasser vor. Daher kann dessen Vertragspartner seine eigene Annahmeerklärung im Erbvertrag (siehe Rdn 8 ff.) nur ...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtlic... / A. Die Anfechtung von Testamenten

Rz. 178 Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art beseitigt wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (§ 2081 Abs. 1 BGB). Die Anfechtungsgründe sind in § 2078 BGB genannt. Hervorzuheben ist hier: Ist d...mehr