Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kündigung (außerordentliche) von Wohnraum / 3.3.4.5 Muster: Anfechtungserklärung

Alexander C. Blankenstein
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Musterschreiben: Anfechtungserklärung

Herrn/Frau/Firma

__________________

__________________

__________________

Mietverhältnis Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseldorf

Hier: Anfechtung des Mietvertrags vom 3. Januar 2025

Sehr geehrte Frau Müller,

sehr geehrter Herr Müller,

am 3. Januar 2025 haben wir einen Mietvertrag über das Objekt Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseldorf, abgeschlossen. Hiermit erkläre ich die Anfechtung meiner vertraglichen Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB. Hilfsweise kündige ich das Mietverhältnis außerordentlich fristlos. Äußerst hilfsweise kündige ich das Mietverhältnis ordentlich fristgemäß.

In der von Ihnen vor Abschluss des Mietvertrags unterzeichneten Selbstauskunft hatten Sie angegeben, über ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 EUR zu verfügen. Die Frage nach der Abgabe einer Vermögensauskunft hatten Sie ebenso verneint wie die Frage, ob in den letzten 2 Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Selbstverständlich war ich nur auf Grundlage dieser Informationen bereit, ein Mietverhältnis mit Ihnen zu begründen.

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass Sie nicht nur erwerbslos sind, sondern auch, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Hinblick auf die erheblichen Mietrückstände aus Ihrem vorhergehenden Mietverhältnis, die zur zwangsweisen Beendigung dieses Mietverhältnisses führten, erfolglos blieben und sie daher die Vermögensauskunft abgegeben haben. In Kenntnis dieses Sachverhalts hätte ich niemals einen Mietvertrag mit Ihnen abgeschlossen.

Ich gewähre Ihnen eine Räumungsfrist bis zum 18. August 2025 und bitte, das Mietobjekt zu diesem Zeitpunkt vollständig geräumt unter Schlüsselübergabe an mich herauszugeben. Für den Fall des ergebnislosen Verstreichens vorgenannter Frist werde ich ohn...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.290
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.189
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.052
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.012
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.004
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    998
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    874
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    866
  • Jubiläumszuwendung
    849
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    829
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    820
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    818
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    787
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    773
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    769
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    768
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    766
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    758
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    749
  • Nachforderungszinsen
    734
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Buchführung für die WEG-Verwaltung
Buchführung für die WEG-Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Der schnelle Einstieg für WEG-Verwalter zum Thema Buchhaltung. Dieses Buch verrät alles über Jahresabschluss, Wirtschaftsplan, doppelte Buchführung u.v.m. Dank der zahlreichen Buchungsbeispiele, Übungen und Lösungen gehen Buchungen bald leicht von der Hand.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren