Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters / 1.3.1 Der Verkauf an beliebige Dritte

Der Vorkaufsfall tritt ein, wenn der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist (§ 463 BGB). Hinweis Gesamte Wohnung muss verkauft werden Daraus folgt, dass eine rein interne Änderung zwischen Miteigentumsberechtigten (z. B. ein Miteigentümer erwirbt den Anteil des anderen Miteigentümers) kein Vorkaufsrecht auslöst. Diese Konstellation ist relativ häufig bei Trennung/Scheidung....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Übernahme neuer Gemeinschaft / 1.1 Grundsätze

Inhaberin des Anspruchs auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen oder von verwaltetem Vermögen gemäß § 667 BGB ist die Wohnungseigentümergemeinschaft.[1] Der frühere Verwalter ist beim Verwalterwechsel verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen an die Eigentümergemeinschaft vertreten durch den neuen Verwalter herauszugeben. Ihm steht keinerlei Zurückbehaltungsrecht an dies...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 4 Umfang der Vertretungsmacht

Teilnahme und Stimmrecht Die erteilte Stimmrechtsvollmacht berechtigt den Vertreter, an der konkreten Eigentümerversammlung teilzunehmen. Er darf Anträge stellen und die Stimme des Vertretenen abgeben.[1] Gültigkeitsdauer der Stimmrechtsvollmacht Die Vollmacht gilt zunächst für eine Eigentümerversammlung, es sei denn, sie ist ausdrücklich als Dauervollmacht erteilt und wird dem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prüfungsbefugnis des Eigent... / 1 Gelegenheit zur Einsicht

Wollen die Wohnungseigentümer die Abrechnungen, Belege und Unterlagen überprüfen, muss ihnen Gelegenheit zur Einsicht gegeben werden. Auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) am 1.12.2020 ist jedem Wohnungseigentümer vor der entsprechenden Beschlussfassung die Jahresgesamtabrechnung und die jeweils ihn betreffende Einzelabrechnung zu übersen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Die Nachlasspflegschaft wird lt. § 1885 BGB ab 1.1.2023 vom Nachlassgericht anordnet, das einen geeigneten Pfleger auswählt und ihn bestellt, nachdem er sich zur Übernahme des Amts bereit erklärt hat. Die Vorschriften des Betreuungsrechts (§§ 1814 ff. BGB) sind gem. § 1888 Abs. 1 BGB auf sonstige Pflegschaften (§§ 1882 bis 1887 BGB) entsprechend anwendbar, soweit sich nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

Rz. 34 Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen rechtswidriger Drohung oder wegen Verletzung von Aufklärungspflichten, die eine Täuschung durch Unterlassen darstellen können, ist möglich.[1] Sofern allerdings mit dem Aufhebungsvertrag ein gleichzeitiges Angebot eines anderen Arbeitsplatzes verbunden wird, genügt als Anfechtungsgrund nicht, dass eine Seite ohne Täuschungs...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Rechtsfolgen

Rz. 32 Grundsätzlich entfaltet im Arbeitsrecht entgegen § 142 Abs. 1 BGB auch die Anfechtung gemäß § 123 BGB wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung regelmäßig nur für die Zukunft Wirkung (ex nunc),[1] sodass die erbrachten Leistungen auch hier so abzuwickeln sind, als sei das Arbeitsverhältnis in der Vergangenheit gültig gewesen. Wurde das Arbeitsverhältnis zwischenze...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund

Rz. 29 Auch derjenige ist zur Anfechtung berechtigt, der durch eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst wurde.[1] Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels,[2] dessen Eintritt – zumindest nach der Vorstellung des Bedrohten – vom Willen des Drohenden abhängt.[3] Übel ist jeder Nachteil für den Bedrohten oder einen Dritten.[4...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zu den allgemeinen Voraussetzungen der Anfechtung s. § 119 Rz. 1.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Anfechtungsfrist

Rz. 31 Die Anfechtung muss gemäß § 124 Abs. 1 BGB binnen Jahresfrist erfolgen.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Begrifflichkeiten

Rz. 2 Täuschung Unter einer Täuschung ist jedes Verhalten zu verstehen, durch das ein Irrtum bezüglich objektiv nachprüfbarer Umstände erregt, bestärkt oder aufrechterhalten wird, durch die der Getäuschte zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird.[1] Die Äußerung subjektiver Werturteile genügt nicht.[2] Die Täuschung kann ebenfalls durch Vorspiegeln oder Entstellen vo...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im Be...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

Leitsatz Ein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen. Normenkette § 99 Abs. 2 FGO, § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 AO Sachverhalt Der Kläger und seine Ehefrau (Erblasserin)...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsmaßnahme: Anfechtung eines Negativbeschlusses

1 Leitsatz Die Anfechtung eines Negativbeschlusses hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert hat. 2 Normenkette § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer lehnen mehrheitlich Erhaltungsmaßnahmen ab (es geht u. a. um die Wiederinbetriebnahme eines Personenaufzugs). Wohnungseigentümer K greift diesen B...mehr

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Erhaltungsmaßnahme: Anfecht... / 1 Leitsatz

Die Anfechtung eines Negativbeschlusses hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert hat.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsmaßnahme: Anfecht... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 23.10.2024, 1 S 4107/24 WEGmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsmaßnahme: Anfecht... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsmaßnahme: Anfecht... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Die Anfechtung eines Negativbeschlusses habe nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert habe. Dies sei nicht der Fall, wenn es, wie im Fall, zulässige Alternativen zu dem beantragten Vorgehen gebe (Hinweis auf BGH, Urteil v. 23.6.2023, V ZR 158/22, Rn. 21). Die Beschlussersetzungsklage...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsmaßnahme: Anfecht... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer lehnen mehrheitlich Erhaltungsmaßnahmen ab (es geht u. a. um die Wiederinbetriebnahme eines Personenaufzugs). Wohnungseigentümer K greift diesen Beschluss an. Zugleich erhebt er eine Beschlussersetzungsklage.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsmaßnahme: Anfecht... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fassen die Wohnungseigentümer keinen Erhaltungsbeschluss. Der klagende Wohnungseigentümer greift das Nichtstun an (Anfechtungsklage) und verlangt zugleich ein Tun (Beschlussersetzungsklage). Anfechtungsklage Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit einer Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags (Negativbeschluss), hat er hiermit nur dan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Verst... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! Jeder Beschluss, der, wie im Fall, einer Vereinbarung widerspreche, verstoße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung und sei auf eine Anfechtung hin für ungültig zu erklären.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Verst... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der BGH hat in 2 Entscheidungen, die das LG nicht kennen konnte, geklärt, dass ein Gestattungsbeschluss, der gegen eine Gebrauchs-/Nutzungsvereinbarung verstößt, jedenfalls nicht in Ermangelung einer Beschlusskompetenz nichtig ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein entsprechender Beschluss anfechtbar ist, hat der BGH aber nicht entschieden. Ordnungswidr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung (Miete) / 1 Funktion des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter ist nicht Vertreter des Vermieters, sondern ein amtliches, vom Gericht bestelltes Organ. Im Rahmen der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter berechtigt, Mietverträge im eigenen Namen abzuschließen, Mieterhöhungsverlangen auszusprechen und Mietverhältnisse zu kündigen. Wichtig Eintritt in bestehendes Mietverhältnis In die bereits bestehenden Mietverhältnisse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 5 Berechtigtenwechsel

Rz. 20 Die Änderung der Berechtigtenbestimmung im laufenden Kindergeldbezug führt zu der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem bisher bestimmten Berechtigten nach § 70 Abs. 2 EStG und zur Festsetzung gegenüber dem nunmehr bestimmten Berechtigten mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung. Die Festsetzung für den bisher vorrangig Berechtigten ist aber erst ab dem Folg...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Erklärung der Anfechtung

Rz. 12 Die Anfechtungserklärung ist eine formlose Willenserklärung, die gegenüber dem anderen Teil erfolgt. Sie unterliegt nicht dem Gebot der Schriftform[1], unabhängig davon, ob sie der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer erklärt.[2] Sie ist unwiderruflich und bedingungsfeindlich.[3] Eine Eventualanfechtung hingegen ist jedoch zulässig: Eine solche liegt vor, wenn die Anfecht...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Rechtsfolgen

Rz. 15 Grundsätzlich bewirkt die wirksame Anfechtung die Nichtigkeit des Vertrags von Anfang an.[1] Bereits erbrachte Leistungen werden nach den Regeln des Bereicherungsrechts rückabgewickelt. Im Gegensatz zur allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Regelung gibt es beim Arbeitsvertrag hinsichtlich der Rechtsfolgen einer wirksamen Anfechtung eine Sonderentwicklung. Diese beruht i...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Eigenschaftsirrtum

Rz. 3 Von größerer arbeitsrechtlicher Bedeutung ist hingegen die Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen eines Irrtums über eine Eigenschaft des Arbeitnehmers gemäß Abs. 2. [1] Der Irrtum des Arbeitgebers muss sich auf solche Eigenschaften des Arbeitnehmers beziehen, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden. Wichtig Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person bestehen n...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zum Abschluss des Arbeitsvertrags abgegebene Willenserklärung jeder Partei kann unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB angefochten werden. Die Anfechtung wird insbesondere nicht durch die Kündigungsregeln verdrängt.[1] Das Anfechtungsrecht wird auch nicht durch eine vorherige Kündigung "verbraucht".[2] Kündigungsverbote sind für die Wirksamkeit einer Anfechtun...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Inhalts- und Erklärungsirrtum (Abs. 1)

Rz. 2 Die auf den Abschluss des Arbeitsvertrags gerichteten Willenserklärungen können wie jede andere Willenserklärung gemäß Abs. 1 angefochten werden, wenn bei ihrer Abgabe ein Inhalts- oder Erklärungsirrtum vorlag. Für eine Anfechtung gemäß Abs. 1 gelten keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten – dies ist nur beim Eigenschaftsirrtum nach Abs. 2 der Fall.[1] Ein Erklärungsirr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Anfechtungsfrist

Rz. 14 Die Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Irrtums hat unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen, und zwar nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.[1] Sie ist innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist zu erklären.[2] Wichtig Nach der Rspr. des BAG wird der Begr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Klagefrist

Rz. 18 Nach erklärter Anfechtung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer durch Feststellungsklage geltend machen, dass kein Anfechtungsgrund besteht. Hierbei muss er grundsätzlich keine Klagefrist beachten, da § 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 3, 4 Satz 1, 7 KSchG aufgrund der fehlenden Gleichstellung von Anfechtung und außerordentlicher Kündigung keine entsprechende Anwend...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit durch den Grundsatz von Treu und Glauben

Rz. 10 Da sich die Anfechtung auf in der Vergangenheit liegende Willenserklärungen bezieht, ist in Ausnahmefällen eine Beschränkung des Anfechtungsrechts geboten. Probleme entstehen etwa, wenn sich nach erklärter Anfechtung herausstellt, dass ein Anfechtungsgrund in Wirklichkeit von Anfang an nicht bestanden hat oder später weggefallen oder bedeutungslos geworden ist. Hierdu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsversteigerung / 6.2.2 Glaubhaftmachung der Ansprüche

Die Hausgeldansprüche müssen gegenüber dem Zwangsversteigerungsgericht schon bei der Anmeldung glaubhaft gemacht werden.[1] Andere Rechte hingegen, die in aller Regel durch öffentliche Stellen angemeldet werden, sind erst auf Widerspruch glaubhaft zu machen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein möglicher Missbrauch bei einer für die übrigen Beteiligten nicht nachvollzie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung / 6.1 Verwaltung des Wohnungseigentums

Rechtlich tritt der Zwangsverwalter praktisch in die Stellung des Wohnungseigentümers ein. Im Interesse der Gläubigerbefriedigung ermächtigt § 152 Abs. 1 ZVG den Zwangsverwalter, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu nutzen. Der Zwangsverwalter ist also vor allem verpflichtet, das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Beendigung des Annahmeverzugs

Rz. 18 Eine gesetzliche Regelung zur Beendigung des Annahmeverzugs findet sich nicht. Von einer Beendigung ist auszugehen, wenn einzelne Voraussetzungen des Annahmeverzugs entfallen. Der Annahmeverzug endet somit zum einen mit Ablauf des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. [1] Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Grund für die Beendigung. Als Beendigungsgründe kommen som...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2025, Anfechtung eines Scheinbeschlusses bei fehlendem Verkündungsvermerk

FamFG § 113 Abs. 1 S. 2 § 117 Abs. 1 S. 3, ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 7 § 164 § 65 § 311 Abs. 2 S. 1, 2 Leitsatz 1. Mangels Nachweises einer ordnungsgemäßen Verkündung der Entscheidung in einer Familienstreitsache liegt lediglich ein Beschlussentwurf vor, welcher die erste Instanz nicht abgeschlossen hat. 2. Der "Scheinbeschluss" kann mit denjenigen Rechtsmitteln angefochten werden, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / H. Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen

I. Zivilrecht Rz. 170 Gemäß § 2078 Abs. 1 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde. Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2025, Anfechtung eine... / Leitsatz

1. Mangels Nachweises einer ordnungsgemäßen Verkündung der Entscheidung in einer Familienstreitsache liegt lediglich ein Beschlussentwurf vor, welcher die erste Instanz nicht abgeschlossen hat. 2. Der "Scheinbeschluss" kann mit denjenigen Rechtsmitteln angefochten werden, welche gegen eine rechtlich existente Entscheidung gleichen Inhalts statthaft wären. Die den Rechtsschein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2025, Anfechtung eine... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten, beide türkische Staatsangehörige, deren Ehe in Istanbul / Türkei im Jahr 2017 rechtskräftig geschieden worden ist, streiten über güterrechtliche Ansprüche der Antragstellerin gegenüber dem Antragsgegner. [2] Das Amtsgericht Rottweil hat in der Sache am 15.3.2024 mündlich verhandelt und nach mehrmaliger Verlegung eines Verkündungstermins schließ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / I. Zivilrecht

Rz. 170 Gemäß § 2078 Abs. 1 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde. Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / II. Steuerrecht

Rz. 172 Die sich aus einer Anfechtung ergebende Rechtslage (Wirkung für die Vergangenheit) schlägt auf die Erbschaftbesteuerung durch. Die wirksame Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen stellt – wie die Ausschlagung auch (siehe Rdn 61) – ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar; ein bestandskräftiger Steuerbescheid ist mithin zu ändern. Ein auf Grundl...mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Erbunwürdigkeit

Rz. 173 Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht, § 2339 Abs. 1 BGB, und fingiert den Anfall als nicht erfolgt, § 2344 Abs. 1 BGB. Die Erbschaft fällt (mit dem Eintritt des Erbfalls) demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte § 2344 Abs. 2 BGB. Rz. 174 Wie die Anfechtung eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Die effektive Vollstreckung eines Haftbefehls

Schuldner entzieht sich der Abnahme der Vermögensauskunft Ein Leser schildert uns seine Schwierigkeiten bei dem Verlangen nach der Abnahme der Vermögensauskunft: Erst war die Adresse des Schuldners nicht zu verifizieren, danach folgte der Schuldner der Ladung des Gerichtsvollziehers nicht. Der Leser vermutet, dass der Schuldner nur deshalb die Vermögensauskunft nicht abgeben ...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 7.6 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 3.4.2024 – 4 UF 30/24

Die Anordnung einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB im Rahmen einer einstweiligen Anordnung zum Umgang betrifft keine Entscheidung über die elterliche Sorge für ein Kind im Sinne von § 57 S. 2 Nr. 1 FamFG und unterliegt nicht der Anfechtung.mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 115 Bei der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge gehören Rückforderungsrechte zum Standard. Neben den gesetzlichen Rückforderungsrechten spielen vertragliche Vereinbarungen zur Rückabwicklung eine wesentliche Rolle. Rz. 116 Gesetzliche Rückforderungsrechte sind insbesondere:mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Ausschlagung als steuerliches Gestaltungsmittel

Rz. 63 Mit der Erbausschlagung selbst kann nicht gesteuert werden, wem der (ausgeschlagene) Nachlass als Nächstberufenen anfällt. Hinweis Bei der Erbausschlagung mithin sog. lenkender Ausschlagung als steuerlichem Gestaltungsmittel ist besondere Vorsicht geboten. Diese kommt als steuerliches Gestaltungsmittel nur in Betracht, wenn die nächstberufene Person ohne jeden Zweifel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 7.5 OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.8.2024 – 9 UF 144/24

1. Die einstweilige Anordnung einer gleichmäßigen Betreuung der gemeinsamen Kinder durch die getrennt lebenden Eltern im Wege eines paritätischen Wechselmodells ist als vorläufige Umgangsregelung nach § 57 S. 1 FamFG nicht anfechtbar. Dies gilt auch, wenn die Umgangsregelung ein sog. Nestmodell angeordnet hat. 2. Es ist Sache des Gesetzgebers, eine verfahrens- und materiell-r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Anforderungen... / 3 Der Praxistipp

Gefahren sehen Die Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren! Angesichts der hier vorgestellten Entscheidung wird der Unterhaltsschuldner versuchen, die Titulierung des Unterhaltsanspruchs hinauszuzögern, um seinerseits nicht leisten zu müssen, bis der Anspruch rechtskräftig tituliert ist und dann ggfs. hinsichtlich des rückständigen Unterhalts – trotz der teilweise ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2025, Anforderungen... / 2 II. Die Entscheidung

OLG folgt dem Schuldner teilweise Der Antrag des Antragsgegners, die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit des Beschlusses des AG – FamG – aufzuheben, ist als Antrag auf Einstellung der Vollstreckung gem. § 120 Abs. 2 S. 2 und 3 FamFG, §§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 ZPO auszulegen. Der Antrag ist nur hinsichtlich des titulierten rückständigen Unterhalts bis einschließlich April 202...mehr