Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 319 HGB

Rz. 82 Bei den sich aus einem Verstoß gegen § 319 HGB ergebenden Folgen für den Wahlbeschluss und den Jahresabschluss ist danach zu unterscheiden, ob es bereits an der Qualifikation als Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigtem Buchprüfer nach Abs. 1 fehlt oder ob ein Ausschlussgrund nach den Abs. 2–4 vorliegt. Die Wahl einer Person zum Abschlussprüfer, die bereits die Voraussetzung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.1 Kauf- und andere auf Übereignung gerichtete Schuldverträge (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Willenserklärungen maßgebend Von der GrESt erfasst wird das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das auf den Eigentumsverschaffungsanspruch an einem inländischen Grundstück gerichtet ist. Dazu zählt in erster Linie der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Aber auch alle anderen auf Übertragung inländischen Grundstückseigentums gerichteten Verträge, z. B. Tausch-, Über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.4 Anfechtung eines LSt-Haftungsbescheids

Rz. 91 Ein gegen den Arbeitgeber gerichteter LSt-Haftungsbescheid und ebenso ein gegen den Arbeitnehmer erlassener LSt-Nachforderungsbescheid können mit dem Einspruch und der Klage angefochten werden. Nur der Arbeitnehmer ist zu einem Rechtsmittel gegen den gegen ihn ergangenen Nachforderungsbescheid berechtigt. Einen gegen den Arbeitgeber erlassenen Haftungsbescheid können ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Allgemeines

Rz. 81 Das Betriebsstätten-FA hat die nachzufordernde LSt gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 4 EStG grundsätzlich durch schriftlichen Haftungsbescheid i. S. v. § 191 Abs. 1 AO geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber nicht die LSt angemeldet oder seine Zahlungsverpflichtung nicht nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt hat.[1] Das Betriebsstätten-FA kann sich an...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Sonstige vom Arbeitgeber veranlasste und auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Handlungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 23 Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG stehen Entlassungen anderen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich, die vom Arbeitgeber veranlasst werden. Dies entspricht im Wesentlichen Art. 1 Abs. 1, letzter Satz der MERL. In Konsequenz der Junk-Entscheidung des EuGH ist § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG bei Neufällen dahingehend zu verstehen, dass der – ordentlichen, gleich aus welchem...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen

Rz. 81 Steht die Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer fest, ist festzustellen, ob eine über die in § 17 Abs. 1 KSchG geregelten Schwellenwerte hinausgehende Zahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlassen werden soll. Rz. 82 Unter Entlassung wird seit der Junk-Entscheidung des EuGH der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung (Rz. 16 f.) sowie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anfechtung der Anfechtung.

Rn 25 Nach hM (zB BGH ZEV 15, 468) ist die Anfechtung der Anfechtung nach den allgemeinen Vorschriften des Anfechtungsrechts der §§ 119 ff, 121, 124, 142 möglich (BayObLG MDR 80, 492 [BGH 13.12.1979 - X ZR 78/78]), wobei sich die Form und Frist der Anfechtung nicht aus den §§ 1954 f, sondern § 121 ergibt (BGH ZEV 15, 468 [BGH 10.06.2015 - IV ZB 39/14] mit Anm Litzenburger; s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1600a BGB – Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit.

Gesetzestext (1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. (2) 1Die Anfechtungsberechtigten im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 können die Vaterschaft nur selbst anfechten. 2Dies gilt auch, wenn sie in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind; sie bedürfen hierzu nicht der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. 3Sind sie geschäftsunfähig, so kann n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfechtung.

I. Anfechtungsgrund. Rn 2 Eine der Beschränkungen oder Beschwerungen iSv § 2306 I 1 muss im Erbfall objektiv bestanden haben und bis zur Zeit der Ausschlagung weggefallen sein (Staud/Otte Rz 16). Es genügt ein Wegfall nach der Ausschlagung, wenn er ex tunc (§ 142) auf den Zeitpunkt des Erbfalls zurückwirkt. Es soll dem Pflichtteilsberechtigten über den Pflichtteil hinaus die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung unter Abwesenden, § 121 I 2.

Rn 6 Als empfangsbedürftige Willenserklärung wird die Anfechtung mit dem Zugang wirksam. Da ein unverzügliches Handeln primär von den Verhältnissen des Anfechtungsberechtigten bestimmt ist, nimmt I 2 die Dauer der Übermittlung davon aus und lässt eine unverzügliche Absendung genügen. Das Verzögerungsrisiko trägt der Empfänger, doch darf der Anfechtende keinen besonders umstä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Wirkung der Anfechtung.

Rn 8 Die ex tunc-Nichtigkeit (§ 142 I) der eigenen Erklärung durch form- und fristgemäße (§§ 2282, 2283) Anfechtung bewirkt im Zweifel (§ 2298 III) die Unwirksamkeit der vertragsmäßigen Verfügung des Anderen nach § 2298 I; auch bei Anfechtung nach § 2079 (hM; BayObLG FamRZ 05, 140). Ficht der Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblassers an, ist § 2079 2 zu beachten. F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtung und Drohung.

Rn 28 Die Vorschriften über die Anfechtung (§§ 119 ff) sind anwendbar. Allerdings scheidet eine Irrtumsanfechtung nach § 119 aus, wenn sich der Irrtum der anfechtenden Partei auf einen Umstand bezieht, der gerade in dem Vergleich Gegenstand der Regelung des ungewissen oder streitigen Sachverhaltes war (RGZ 162, 198, 201 f; Ddorf BauR 12, 106, 114; Hamm NJW-RR 24, 1153 Rz 16 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2340 BGB – Geltendmachung der Erbunwürdigkeit durch Anfechtung.

Gesetzestext (1) Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht. (2) 1Die Anfechtung ist erst nach dem Anfall der Erbschaft zulässig. 2Einem Nacherben gegenüber kann die Anfechtung erfolgen, sobald die Erbschaft dem Vorerben angefallen ist. (3) Die Anfechtung kann nur innerhalb der in § 2082 bestimmten Fristen erfolgen. A. Geltendmachung. Rn 1 Di...mehr

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ZErb 09/2025, Irrtum über Pflichtteilsrecht rechtfertigt Anfechtung der Erbschaftsannahme

Leitsatz 1. Ein Vermächtnisanspruch nach § 2174 BGB kann nur gegen einen Erben, nicht gegen einen Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden. Ein durch wirksame Anfechtung seiner Erbschaftsannahme ausgeschiedener Miterbe ist nicht vermächtnisbeschwert. 2. Ein beachtlicher Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein Pflichtteilsberechtigter bei Erbschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1955 BGB – Form der Anfechtung.

Gesetzestext 1Die Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. 2Für die Erklärung gelten die Vorschriften des § 1945. A. Allgemeines. Rn 1 Die Anfechtung ist eine empfangsbedürftige und bedingungsfeindliche Willenserklärung, Anfechtungsgegner wäre demnach derjenige, dem infolge der Anfechtung die Erbschaft anfällt oder ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2308 BGB – Anfechtung der Ausschlagung.

Gesetzestext (1) Hat ein Pflichtteilsberechtigter, der als Erbe oder als Vermächtnisnehmer in der in § 2306 bezeichneten Art beschränkt oder beschwert ist, die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen, so kann er die Ausschlagung anfechten, wenn die Beschränkung oder die Beschwerung zur Zeit der Ausschlagung weggefallen und der Wegfall ihm nicht bekannt war. (2) 1Auf die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2285 BGB – Anfechtung durch Dritte.

Gesetzestext Die im § 2080 bezeichneten Personen können den Erbvertrag auf Grund der §§ 2078, 2079 nicht mehr anfechten, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zur Zeit des Erbfalls erloschen ist. A. Anfechtungsrecht Dritter. Rn 1 Dritte, denen die Aufhebung unmittelbar zustattenkommt (2279 I, 2080 I), können den Erbvertrag gem §§ 2078, 2079 nach dem Tod des Erblassers in de...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf

Pressemitteilung Nr. 31/2025 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 4.7.2025 Einführung Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln vor für den Fall, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2079 BGB – Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten.

Gesetzestext 1Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. 2Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzuneh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1957 BGB – Wirkung der Anfechtung.

Gesetzestext (1) Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme. (2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtung der Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen war. 2Die Vorschrift des § 1953 Abs. 3 Satz 2 findet Anwendung. A. Allgemeines. Rn 1 § 1957 enthält als gesetzliche Fikti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2281 BGB – Anfechtung durch den Erblasser.

Gesetzestext (1) Der Erbvertrag kann auf Grund der §§ 2078, 2079 auch von dem Erblasser angefochten werden; zur Anfechtung auf Grund des § 2079 ist erforderlich, dass der Pflichtteilsberechtigte zur Zeit der Anfechtung vorhanden ist. (2) 1Soll nach dem Tode des anderen Vertragschließenden eine zu Gunsten eines Dritten getroffene Verfügung von dem Erblasser angefochten werden,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1956 BGB – Anfechtung der Fristversäumung.

Gesetzestext Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden. A. Allgemeines. Rn 1 Das Recht, bei Fristversäumnis die Ausschlagung anzufechten, wurde aus ›Billigkeitsgründen‹ (RGRK/Johannsen § 1956 Rz 1) geschaffen und ist ebenso wie die Anfechtung der erklärten Annahme möglich. Ist jedoch die Frist versäumt, weil die erteilte ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 142 BGB – Wirkung der Anfechtung.

Gesetzestext (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen. A. Normzweck. Rn 1 Ein anfechtbares, aber nicht angefochtenes Rechtsgeschäf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fälligkeit und Anfechtung.

Rn 20 Für die Fälligkeit und Anfechtung gelten Rn 13 ff entspr. Ein Beschl ist zB anfechtbar, wenn der falsche Umlageschlüssel angewendet wird (BGH v 15.11.24 – V ZR 239/23 Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kein Ausschluss durch Anfechtung bzw Dissens.

Rn 12 Eine Anfechtung der Vertragsverlängerung wegen Willensmängeln bzw eine Unwirksamkeit wegen Dissens gem § 154 kommt nicht in Betracht, da die Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 kraft Gesetzes erfolgt (Grüneberg/Weidenkaff § 545 Rz 10).mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung eines Scheinbeschlusses wegen unvollständigen Rubrums

Leitsatz Ein Beschluss ist nicht vollstreckbar, wenn sich aus seiner Urschrift die Beteiligten nicht eindeutig ergeben. Eine korrekte Ausfertigung kann den Fehler nicht heilen, da allein die Urschrift maßgeblich ist. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.5.2025 – 4 WF 3/25 1 Der Fall Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Fes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 20 EGBGB – Anfechtung der Abstammung.

Gesetzestext 1Die Abstammung kann nach jedem Recht angefochten werden, aus dem sich ihre Voraussetzungen ergeben. 2Das Kind kann die Abstammung in jedem Fall nach dem Recht des Staates anfechten, in dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. A. Anfechtungsstatut. Rn 1 Die ist mit der Kindschaftsrechtsreform am 1.7.98 in Kraft getretene Vorschrift regelt das auf die Anfechtung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 318 BGB – Anfechtung der Bestimmung.

Gesetzestext (1) Die einem Dritten überlassene Bestimmung der Leistung erfolgt durch Erklärung gegenüber einem der Vertragschließenden. (2) 1Die Anfechtung der getroffenen Bestimmung wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung steht nur den Vertragschließenden zu; Anfechtungsgegner ist der andere Teil. 2Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung.

Rn 13 Der überlebende Ehegatte kann seine eigenen wechselbezüglichen Verfügungen anfechten. Entspr anwendbar sind die §§ 2281–2285 mit §§ 2078, 2079 (BGHZ 37, 333; FamRZ 70, 80). Die Anfechtungserklärung bedarf der Form des § 2282 III. Die Frist des § 2283 beginnt nicht vor dem Tod des Erstversterbenden. Der Schlusserbe kann gg die Anfechtungswirkung Feststellungsklage erheb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anfechtung. Widerruf.

Rn 11 Eine Irrtumsanfechtung kommt nach den allg Regeln der §§ 119 ff – aus Sicht der geschäftsähnl Qualifikation: analog – in Betracht (dazu Stieper NJW 13, 2849), wobei Irrtum hinsichtlich des Eindrucks des Gewinns nicht geltend gemacht werden kann (HK-BGB/Friesen Rz 5). AG Königswinter BeckRS 15, 2463, lässt Anfechtung wegen Erklärungsirrtums zu bei Empfängerkreis aufgrun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Anfechtung.

Rn 15 Die Anfechtung des Erbverzichts richtet sich nach §§ 119, 123 (BGH WPM 80, 876; Kobl FamRZ 93, 1498, 1499). Daher ist ein Motivirrtum anders als nach § 2078 II unbeachtlich (Dresd OLGE 34, 315). Als Verfügungsgeschäft ist er nur zu Lebzeiten des Erblassers anfechtbar (BayObLG ZEV 06, 209, 210; Ddorf FamRZ 98, 704, 705; Schlesw ZEV 98, 28, 30; Celle ZEV 04, 156, 157; aA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtung der Vertragsergänzung.

Rn 28 Nach hL ist die Anfechtung des ergänzten Vertrages gerade im Hinblick auf die Ergänzung durch eine Seite nicht zulässig (Soergel/Riesenhuber Rz 33; Flume II § 16 4c; aA Staud/Roth Rz 35; Erman/Armbrüster Rz 20; NK-BGB/Looschelders Rz 13). In den Fällen, in denen die Lücke der privatautonomen Regelung durch dispositives Recht gefüllt wird, handelt es sich nach hM um ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anfechtung.

1. Nach § 119 I. Rn 72 Die Anfechtung wegen Inhalts- und Erklärungsirrtums ist unabhängig von § 437 zulässig (BGH ZIP 05, 531, 532; MüKo/Westermann Rz 55). 2. Nach § 119 II. a) Des Käufers. Rn 73 Der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache ist typisch durch eine Abweichung der Kaufsache von der geschuldeten Beschaffenheit verursacht. Damit § 119 II nicht d...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 4.2 Keine Anfechtung durch den rechtlichen Vater bei Anerkennung in Kenntnis fehlender leiblicher Abstammung

Eine im Wege der Anerkennung begründete rechtliche Vaterschaft soll künftig nicht mehr durch den rechtlichen Vater angefochten werden können, wenn dieser im Zeitpunkt der Anerkennung wusste, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Für die Mutter, die der Anerkennung zugestimmt hat, soll Entsprechendes gelten. Durch diese Neuregelung sollen Vaterschaftsanerkennungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anfechtung.

1. Überblick. Rn 44 Der Beschl nach § 28 II 1 ist anfechtbar, wenn er formal oder materiell mangelhaft ist. Materiell widerspricht er nur dann § 18 II, wenn er betragsrelevante Mängel aufweist (BGH ZMR 25, 44 Rz 8), zB wenn zur Berechnung falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (BGH NJW 18, 3717 Rz 15; AG Köln ZMR 24, 702) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung.

1. Allgemeines. Rn 15 Der Beschl unterliegt § 18 II. Er ist erfolgreich anfechtbar, wenn er mangelhaft ist, zB falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (LG Frankfurt aM ZMR 23, 818) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Einnahmen umgelegt wurden, die er nicht zu zahlen/zu beanspruchen hat. 2. Teilanfechtung. Rn 16 Ob es möglich ist, den Beschl nur hinsichtlich bestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Anfechtung, § 142 I.

I. Grundsätze. Rn 3 Das angefochtene Geschäft ist gem § 142 als von Anfang an nichtig anzusehen (BGH NJW 10, 289 [BGH 28.10.2009 - IV ZR 140/08] Tz 16). Die Anfechtung vernichtet das Geschäft rückwirkend. Diese Wirkung ist nicht durch Widerruf oder Rücknahme der Anfechtung zu beseitigen (RGZ 74, 3; aA AnwK/Feuerborn § 142 Rz 15). Aufgrund dieser Rückwirkung schließt sie ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anfechtung der Vollmacht.

1. Anfechtbarkeit. Rn 15 Vor dem Gebrauch einer Vollmacht ist deren Anfechtung unproblematisch möglich, wenn auch uU unzweckmäßig, weil der Vollmachtgeber die Vollmacht einfacher gem § 168 2 widerrufen kann (Bork Rz 1471). Str ist, ob der Vollmachtgeber die Vollmacht auch noch nach ihrem Gebrauch anfechten kann, was zur Folge hat, dass die Vollmacht ex tunc (§ 142 I) unwirksa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Anfechtung.

Rn 39 Jeder WEigtümer, nicht aber der Verw kann den Abberufungsbeschl gerichtlich überprüfen lassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anfechtung.

1. Irrtum nach § 119. Rn 45 Bei einem Inhalts- oder Erklärungsirrtum kann der Bürge seine Bürgschaftserklärung nach § 119 I anfechten: vgl zB BGH WM 57, 66, 67 (Motivirrtum über Existenz eines Mitbürgen unerheblich; Verwechslung von Nachbürgschaft und Mitbürgschaft erheblich); BGHZ 91, 324, 329 (fehlendes Erklärungsbewusstsein bei Abgabe einer objektiv als Bürgschaft zu verst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtung.

Rn 10 Auch nach der deutlichen Vereinfachung des Wahlrechts in § 2306 I kann aufgrund der weit gefassten Interpretation eines Rechtsfolgenirrtums als Inhaltsirrtum durch die Rspr (BGHZ 134, 152, 156; BGH NJW 16, 2954 Rz 11) die Annahmeerklärung (bzw die nicht fristgemäße Ausschlagung, vgl § 1956) wegen Inhaltsirrtums (§ 119 I Alt 1) in der Frist des § 1954 I (zum Beginn BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtung.

Rn 12 Eine unter Verletzung von § 1979 erfolgte Befriedigung einer Nachlassverbindlichkeit ist zwar wirksam, kann aber nur vom Nachlassverwalter bzw Insolvenzverwalter ggü dem Befriedigten nach §§ 130 ff, 322 InsO angefochten werden (MüKo/Küpper § 1979 Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2, 3: Anfechtung der Vaterschaft des Namensgebers.

Rn 6 Trägt das Kind als Geburtsnamen den Familiennamen des Vaters und wird dessen Nicht-Vaterschaft – und damit die Nichtehelichkeit des Kindes – rechtskräftig festgestellt, führt das Kind grds weiterhin den Namen des ›Scheinvaters‹. Doch erhält das Kind auf seinen Antrag den Familiennamen, den die Muter bei seiner Geburt geführt hat (II 1). Der ›Scheinvater‹ und Namensgeber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Folgen einer Anfechtung.

Rn 20 Hat eine Anfechtungsklage Erfolg, ist der Bestellungsbeschl mit Rechtskraft der Entsch als von Anfang an (ex tunc) ungültig anzusehen (§ 44 Rz 17). Die Geschäftsführung des bis zur Rechtskraft Tätigen ist bis zu diesem Zeitpunkt analog § 47 FamFG als wirksam anzusehen (BGH ZMR 22, 566 Rz 7; ZMR 20, 206 Rz 8), zB seine im Zusammenhang mit einer Versammlung entfalteten T...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / Leitsatz

Ein Beschluss ist nicht vollstreckbar, wenn sich aus seiner Urschrift die Beteiligten nicht eindeutig ergeben. Eine korrekte Ausfertigung kann den Fehler nicht heilen, da allein die Urschrift maßgeblich ist. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.5.2025 – 4 WF 3/25mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ordnungsmäßigkeit und Anfechtung.

Rn 17 Ein Bestellungsbeschl ist – wie jeder Beschl – an § 18 II zu messen (BGH NJW 12, 3175 [BGH 22.06.2012 - V ZR 190/11] Rz 7; 11, 3025 Rz 11). Eine Anfechtung hat Erfolg, wenn: Rn 18 Der Bestellungs-Beschl unter formalen Mängeln leidet, zB solchen der Ladung oder der Beschl-Fassung. Die Auswahlentsch ermessensfehlerhaft war (BGH ZMR 20, 206 Rz 17). Bei einer Erstbestellung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2282 BGB – Vertretung, Form der Anfechtung.

Gesetzestext (1) 1Die Anfechtung kann nicht durch einen Vertreter des Erblassers erfolgen. (2) Für einen geschäftsunfähigen Erblasser kann sein Betreuer den Erbvertrag anfechten. (3) Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Rn 1 A. Der (geschäftsfähige, vgl § 2275) Erblasser muss grds höchstpersönlich handeln und die Anfechtung erklären (I). Das entspr §§ 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2078 BGB – Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung.

Gesetzestext (1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde. (2) Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige...mehr