Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Klage, durch die die Freiheit von einer dinglichen Belastung geltend gemacht wird.

Rn 6 Im Kernbereich des Tatbestandsmerkmals liegen Klagen auf Bewilligung der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen dinglichen Belastung, ohne dass es zunächst nach Wortlaut und Normzweck darauf ankäme, ob der geltend gemachte Löschungsanspruch wie zB in den Fällen der Anfechtung nach § 143 InsO, § 11 AnfG oder im Falle des § 1169 BGB schuldrechtlicher oder wie zB in den...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 3. Vom Erblasser eingesetztes Schiedsgericht

Rz. 15 Das vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eingesetzte Schiedsgericht hat diejenigen Aufgaben, die ihm vom Erblasser zugewiesen werden, soweit gesetzliche Grenzen nicht überschritten sind. Grundsätzlich können alle vermögensrechtlichen Ansprüche einem Schiedsgericht übertragen werden (§ 1030 ZPO). Dies trifft vor allem auf erbrechtliche Ansprüche zu; sie können ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung, Bezeichnung als Beschwerde, Bezeichnung der Verfahrensbeteiligten.

Rn 5 Notwendiger – u im Falle seines Fehlens zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führender – Inhalt der Beschwerde ist nach II 3 die Bezeichnung des angefochtenen Beschl sowie die Erklärung, dass gg diesen Beschwerde eingelegt wird. Unrichtige oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund sonstiger aus den Verfahrensakten oder mit dem Rechtsmittel eingereichten U...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einfluss der Bedarfsbewertung

Rz. 516 [Autor/Stand] Die Anteilsbewertung ist bereits seit dem 1.1.2007 nicht mehr Sache der Erbschaft-/Schenkungsteuerstellen, sondern von ihnen lediglich zu veranlassen (§ 12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, Satz 2 BewG).[2] Im Verfahren der sog. Bedarfsbewertung ermittelt das beauftragte Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 BewG) den Steuerwert des Gesell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweispflicht und Zurückweisung des Antrags (Abs 2).

Rn 10 Der Antrag ist gem § 250 II 1 zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind oder der Antrag nicht die nach Abs 1 erforderlichen Angaben enthält. Liegen behebbare Mängel vor (ungenaue oder fehlende Angaben), erfolgt eine Zurückweisung erst, wenn der ASt dem Mangel trotz Hinweises nicht abhilft. Liegt ein unbehebbarer Mangel v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen bei Verstoß gegen die Antragsbindung.

Rn 11 Die Voraussetzungen des § 308 sind vAw ohne besondere Rüge zu prüfen, auch in der Revisionsinstanz (BGH NJOZ 22, 1069 Rz 4; NJW 84, 2295 [BGH 31.01.1984 - VI ZR 150/82]; NJW-RR 89, 1087). § 308 I gehört nicht zu den nach § 295 durch Nichtrüge heilbaren Verfahrensfehlern (BGH LM Nr 7 aE). Das Urt oder der Beschl ist mit den allgemeinen Rechtsmitteln angreifbar, im Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 3 EuVTVO – Vollstreckungstitel, die als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden über unbestrittene Forderungen. Eine Forderung gilt als ›unbestritten‹, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdebegründung.

Rn 3 Gem I 1 ist in Ehe- u Familienstreitsachen, zu denen auch Beschwerden nach § 256 zählen (BGH FamRZ 23, 212; s Rn 1), zur Begründung der Beschwerde ein bestimmter Sachantrag zu stellen u dieser ist zu begründen. Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, in welchem Umfang er die erstinstanzliche Entscheidung angreifen will u wie er den Angriff begrün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der Forderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe (Abs 3).

Rn 24 § 526 III schließt die Überprüfung einer erfolgten oder unterlassenen Übertragung, Vorlage oder Übernahme iRe Rechtsmittels aus. Damit ist die Rechtsbeschwerde gg einen entspr Beschl (§ 574 I Nr 2) genauso ausgeschlossen, wie eine auf einen der genannten Fehler gestützte Revisionsrüge iRd Anfechtung des Endurteils (§ 557 II) oder eine Wiederaufnahmeklage (§ 578; BayObL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidungsbefugnis im Übrigen.

Rn 5 Über die punktuelle Alleinentscheidungsbefugnis nach § 349 II hinaus gewährt § 349 III dem Vorsitzenden eine Alleinentscheidungsbefugnis über den gesamten Rechtsstreit, wenn sämtliche Prozessparteien ihr Einverständnis mit einer solchen Entscheidung erklären. Eine Verpflichtung des Vorsitzenden, von dieser Alleinentscheidungsbefugnis Gebrauch zu machen, besteht – ebenso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdeschrift (Abs 2).

Rn 6 Die Beschwerde wird regelmäßig durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt (II 1). Die Vorschrift des S 2 über den Mindestinhalt einer Beschwerdeschrift ist durch das ZPO-Reformgesetz neu geschaffen worden. Ebenso wie § 519 II für die Berufungsschrift (vgl BTDrs 14/4722, 112) verlangt sie die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die (unbedingte) Erkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Unzulässiges Teilurteil (Abs 2 S 1 Nr 7).

Rn 37 Eine Zurückverweisung ist – unabhängig von der entspr Rüge einer Partei auch vAw (BGH NJW 11, 2736 [BGH 11.05.2011 - VIII ZR 42/10]) – möglich in den Fällen, in denen das Erstgericht ein unzulässiges Teilurteil (§ 301) erlassen hat. Zulässig ist ein Teilurteil nur über einen selbstständig abtrennbaren Teil, dessen Entscheidung ohne Einfluss auf den nicht entschiedenen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 17 Die dogmatische Einordnung der übereinstimmenden Erledigungserklärungen (prozessuale Bewirkungshandlungen, Prozessvertrag zwischen den Parteien, Klageverzicht oder privilegierte Klagerücknahme) ist umstr (vgl bereits Habscheid JZ 63, 579), hat jedoch praktisch kaum Bedeutung. Es ist nahe liegend, die übereinstimmenden Erledigungserklärungen als Rechtsinstitut eigener A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzrecht.

Rn 12 Das staatliche Insolvenzverfahren nach der InsO ist ein zwingendes Verfahren, das durch ein privates Schiedsgericht nicht ersetzt werden kann. Soweit im Verbraucherinsolvenzverfahren der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgesehen ist (§ 305 I Nr 1), ist dies ebenso wenig ein schiedsgerichtliches Verfahren wie das Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff InsO). Ist ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsschutz gegenüber Präsidiumsentscheidungen.

Rn 22 Wegen einer Verletzung seiner Unabhängigkeit, nicht indes wegen eines allg Verstoßes gg die allein die Verfahrensbeteiligten begünstigende Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG; § 16 S 2 GVG), kann der Richter Eilrechtsschutz im Verwaltungsrechtsweg nach Maßgabe des § 123 VwGO erlangen (ua dazu OVG Hamburg DRiZ 87, 58; VGH München NJW 94, 2308, betr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 23 Abs 2 stellt das Grundurteil in Betreff der Rechtsmittel dem Endurteil gleich. Entscheidend ist der wahre Inhalt der Entscheidung. Die Falschbezeichnung als Teilurteil schadet nicht, wenn es in Wahrheit ein Grundurteil ist (BGH WM 91, 107 [BGH 06.07.1990 - LwZR 8/89]). Das Rechtsmittelgericht prüft die Voraussetzungen für den Erlass des Grundurteils vAw (BGH NZM 03, 37...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / I. Allgemeines

Rz. 1 Unter Enterbung (§ 1938 BGB) versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der gesetzlichen Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen. Die Enterbung kann nur durch ein Testament (Negativ-Testament, § 1938 BGB/Positiv-Testament, § 1937 BGB) oder durch eine einseitige Verfügung in einem Erbvertrag (§§ 2278 Abs. 2, 2299 BGB) erreicht werden. Die Enterbung bedarf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Nach der in Abs 1 enthaltenen Legaldefinition des Begriffs ›Verbund‹ besteht dieser aus dem Scheidungsverfahren und den (in Abs 2, 3 definierten) Folgesachen, über die zusammen zu verhandeln und zu entscheiden ist. Das Gesetz sieht also nicht nur eine Zuständigkeitskonzentration vor, sondern enthält auch eine Entscheidungskonzentration (vgl § 142). Dies gilt nach dem Re...mehr

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zfs 08/2025, Keine Verwerfu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat – zumindest vorläufig – Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht. Die Sachrüge hat allerdings keinen Erfolg. Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG hat keinen materiellrechtlichen Inhalt. Eine Sachrüge führt daher – ebenso wie b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verkündungsmängel.

Rn 8 Zum Problemkomplex: Jauernig NJW 86, 117. Vor Verkündung oder Zustellung kann das Urt mangels Existenz noch nicht angegriffen werden (RGZ 161, 61, 63). Bei der Verlegung des VT und dem unangemessenen Hinausschieben der Frist des Abs 1 S 2 handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der eine sofortige Beschwerde nach § 252 begründen kann (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 8); ein...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / 5. Abkömmlinge des Erblassers

Rz. 38 Bei nachträglichem Wegfall eines zum Erben eingesetzten Abkömmlings sind gem. § 2069 BGB im Zweifel dessen Abkömmlinge insoweit als Ersatzerben bedacht, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge (nach dem Erblasser) nachrücken würden. Es handelt sich um eine gesetzliche Regel der ergänzenden Testamentsauslegung, da nicht eine Mehrdeutigkeit der Verfügung von Todes wegen b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 8 Brüssel IIb-VO – Aufrechterhaltung der Zuständigkeit in Bezug auf das Umgangsrecht.

Gesetzestext (1) Beim rechtmäßigen Umzug eines Kindes von einem Mitgliedstaat in einen anderen, durch den es dort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt erlangt, verbleibt abweichend von Artikel 7 die Zuständigkeit für eine Änderung einer vor dem Umzug des Kindes in jenem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung über das Umgangsrecht nach dem Umzug drei Monate lang bei den Gerich...mehr

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§ 24 Erbvertrag / A. Begriff

Rz. 1 Im Gegensatz zum Testament als einseitige letztwillige Verfügung von Todes wegen bietet der Erbvertrag die Möglichkeit, dass entweder beide Vertragsteile oder auch nur ein Vertragsteil (wenigstens) eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung treffen (§ 1941 BGB). Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klage gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche.

Rn 3 Eine Klage ist dann gg den Eigentümer oder Besitzer als solchen gerichtet, wenn Eigentum oder Besitz Anspruchsvoraussetzung des verfolgten Anspruchs sind; demnach können nur der Eigentümer oder der Besitzer der unbeweglichen Sache hinsichtlich der Klage passivlegitimiert sein (Stuttg NZM 99, 173, 174; Zö/Schultzky § 26 Rz 2; BeckOKZPO/Toussaint § 26 Rz 1, 2). Dem Normzw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelfälle in Kindschaftssachen.

Rn 5 In Familiensachen stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beschwerdebefugnis vornehmlich in Kindschaftssachen. Allein aus dem in Art 6 GG verankerten Elternrecht lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht herleiten (BGH FamRZ 20, 585; 16, 1146; unklar FamRZ 19, 1616). Der infolge Sorgerechtsentzugs nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist jedoch gg die Übertragun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 22 EGGVG – [Gerichtliche Überprüfung].

Gesetzestext (1) 1Ist die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten nicht in den Vorschriften enthalten, die das Verfahren der übermittelnden Stelle regeln, sind für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung die §§ 23 bis 30 nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuwenden. 2Hat der Empfänger auf Grund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder a...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / VII. Auslegungsregeln für Bedingungen

Rz. 77 Ebenso wie prinzipiell jedes Rechtsgeschäft können auch letztwillige Verfügungen unter eine aufschiebende oder auflösende Bedingung gestellt werden; dies wird im BGB zwar nicht explizit geregelt, aber in den §§ 2074 ff. BGB vorausgesetzt. Diese Vorschriften enthalten eine Reihe von Auslegungsregeln für die Wirkungen solcher Bedingungen. Rz. 78 Hat der Erblasser eine le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ehe- und Folgesachen.

Rn 2 I, II statuieren – vorbehaltlich IV (s Rn 6) – für Ehegatten einen instanzenübergreifenden Anwaltszwang in Ehe- (§ 121) u Folgesachen (§ 137 II, III), also auch für fG-Folgesachen; für andere Beteiligte (Dritte) gilt dies gem II – vorbehaltlich III (s Rn 5), IV (s Rn 6) – nur vor dem BGH. V erstreckt die Vollmacht für ein Scheidungsverfahren (§ 121 Nr 1) automatisch auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 6 EuVTVO – Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat über eine unbestrittene Forderung ergangene Entscheidung wird auf jederzeitigen Antrag an das Ursprungsgericht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld § 851 ZPO 5 Übergabe Scheck § 757 ZPO 3 Titel und Quittung § 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren § 198 GVG 1 Überlastung des Richters § 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente § 14b FamFG 9 Ausnahmen § 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden § 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung § 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angriffs-/oder Verteidigungsmittel.

Rn 6 (S § 282 Rn 5 f). Erfasst ist jedes neue Vorbringen, welches der Durchsetzung bzw Abwehr des geltend gemachten prozessualen Anspruchs – dieser wird bestimmt durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt, aus dem der Kl die begehrte Rechtsfolge herleitet – dient, zB Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden (einschließlich der ausfüllenden Tatsachenbehauptungen)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Teilverzicht.

Rn 21 Der tw Verzicht auf die Berufung (Beispiele in Rn 4) ist insoweit zulässig, wie die Berufung auf einen Teil des angefochtenen Urteils beschränkt werden könnte; das ist der Fall, wenn über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands oder über einen selbstständigen Streitgegenstand durch Teilurteil (§ 301) oder Grundurteil (§ 304) entschieden werden kann (BGH NJW 90, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 2 Die §§ 23–30 wurden mit Wirkung zum 1.4.60 eingefügt. Die Unsicherheit, ob Justizverwaltungsakte vom Verwaltungsrechtsweg ausgenommen sind, wurde dadurch beseitigt (vgl zur Gesetzesgeschichte Kissel/Mayer § 23 Rz 1). Durch die §§ 23 ff wird Art 19 IV GG konkretisiert (BGH NJW 94, 1950 [BGH 17.03.1994 - III ZR 15/93]). Sie waren zunächst als Übergangslösung gedacht und s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Unentgeltliche Leistungen (Abs 2 S 3 Nr 2).

Rn 23 Unentgeltliche Leistungen, die über gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Wertes hinausgehen, sind ebenfalls anzugeben, gleichgültig an wen sie erfolgt sind. Der Zeitraum bezieht sich hier sogar auf die letzten vier Jahre vor dem Termin und bis zur Abgabe der Vermögensauskunft. Auch hier geht es um die Information im Hinblick auf denkbare Anfechtungen nach dem A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gestaltungswirkung.

Rn 6 Löst ein Urt für die Streitgenossen Gestaltungswirkung, nämlich eine unmittelbare Änderung der Rechtslage, aus, liegt häufig, weil das Recht aus materiell-rechtlichen Gründen nur von mehreren Personen gemeinsam verfolgt werden kann, bereits eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 I Alt 2) vor. Wegen der Gefahr eines Widerspruchs ist selbst dann, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gestaltungswirkung.

Rn 5 Gleich steht der Rechtskrafterstreckung eine dem Urt innewohnende, ggü jedermann, also auch dem Streithelfer, geltende Gestaltungswirkung, sofern zwischen der Gegenpartei und dem Streithelfer ein Rechtsverhältnis gegeben ist. Ein formell rkr Gestaltungsurteil ändert unmittelbar die bestehende Rechtslage, indem ein Rechtsverhältnis begründet, umgestaltet oder aufgehoben ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Das Verfahren ist unvollständig geregelt (vgl iE § 9 Geschäftsordnung BGH). Entspr der Regelung in § 10 RSprEinhG für den gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist die Verfahrensart heranzuziehen, die für den vorlegenden Senat in der vorgelegten Sache maßgeblich ist (Kissel/Mayer Rz 5). Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (Abs 1 S 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Schrifttum: Bachmann, Einheitlicher Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren, NJW 1999, 2414; Biernat, Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, JuS 2004, 401; Bosbach/Ackermann/Caba, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022; Dörn, Steuerstrafrecht – Rechtsschutz bei abgeschlossenen Durchsuchungen, Stbg 1997, 497; Kutscha, Rechtsschutzdefizite bei Gru...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren § 495a ZPO 1 Bagatellbeträge § 753 ZPO 9 Bagatellforderungen § 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert § 2 ZPO 6 Bankbürgschaft § 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit § 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht § 817 ZPO 14 Baugeldforderungen § 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek § 926 ZPO 10; § 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert § 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel § 100 ZPO 6...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gg die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 – V...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / II. Rechtsschutz gegen den Grundsteuermessbescheid

Rz. 57 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts (§ 13 GrStG Rz. 65). Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Natürlich bleibt es auch dabei, dass sich im Grundsteuerwertbescheid getroffene Feststellungen, nicht beim Grundsteuermessbescheid, dem Folgebescheid,...mehr