Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 2. Neuregelung des Anfechtungsrechts leiblicher Väter

Die Regeln zur Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater eines Kindes sollen überarbeitet werden. Die neuen Regeln sollen es Familiengerichte ermöglichen, den Grundrechten aller Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn sie über Anfechtungsanträge leiblicher Väter entscheiden. Die neuen Regeln sollen maßgeblich an das Lebensalter des Kindes anknüp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Anfechtung der Ermächtigung zum Vertragsschluss.

Rn 58 Die Ermächtigung nach § 9b II Fall 2 entspricht § 18 II nach hM nur dann, wenn sie in derselben Versammlung wie die Bestellung beschlossen wird und jedenfalls die Eckpunkte des Verw-Vertrags festgelegt werden (Rn 18; s.a. Rn 44). Der Prüfungsumfang bestimmt sich nach dem für den Abschluss gewählten Vorgehen. Haben die WEigtümer die Ermächtigung nur mit Maßgaben für die...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Anfechtung der vorläufigen Wertfestsetzung

Rz. 93 Soweit Gegenstand des Verfahrens nicht eine bestimmte Geldsumme ist, insbesondere also bei unbezifferten Schmerzensgeld- oder Feststellungsklagen, erfolgt eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG. Damit kann der Gerichtskostenvorschuss berechnet werden, ohne dessen Einzahlung die Klage nicht zugestellt werden soll (§ 12 Abs. 1 GKG). Rz. 94 Einwendungen...mehr

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AGS 09/2025, Bei Änderung d... / II. Anfechtung der Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen Vorliegend hatte der BGH u.a. auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Musterrechtsbeschwerdeführers und der Beigetretenen zu 1) bis 15) in seinem die Rechtsbeschwerde zurückweisenden Beschl. v. 11.3.2025 den Gegenstandswert festgesetzt. Gegen eine solche Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtungs- und Widerrufsrecht des Vertretenen.

Rn 75 Während es für die Frage, ob ein Willensmangel vorliegt, gem § 166 I grds allein auf die Person des Vertreters ankommt (s § 166 Rn 4), steht das Anfechtungsrecht auch wegen in der Person des Vertreters liegenden Willensmängeln idR allein dem Vertretenen zu. Der Vertreter ist jedoch zur Anfechtung im Namen des Vertretenen berechtigt, wenn sich seine Vertretungsmacht auf...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / 1 Der Fall

Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren zugunsten des Antragstellers. Der Antragsteller hat die Festsetzung von nach § 7 UVG übergegangenem Kindesunterhaltsanspruch i.H.v. 100 % des Mindestunterhalts abzüglich des hälftigen Kindergelds im vereinfachten Verfahren...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / 3 Der Praxistipp

Formelle Fragen entscheiden häufig In der Sache war der Vater verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen, und ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Weder gegen Grund noch Höhe des Anspruchs wurden Einwendungen erhoben. Trotzdem hat er Erfolg und konnte sich für über ein Jahr der Vollstreckung gegen ihn entziehen; ein Zeitraum, in dem ein Schuldner seine Einkommens- und Verm...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hält den Beschluss nicht nur für anfechtbar, sondern sogar für nichtig Die Beschwerde ist gemäß § 58 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere wurde sie gemäß §§ 63 Abs. 1, 64, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 130d ZPO form- und fristgerecht erhoben und hat in der Sache vorläufigen Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist nichtig, weil er entgegen § 113 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 1. "Anerkennungssperre" während eines laufenden Verfahrens

Während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines Mannes soll künftig kein anderer Mann mehr die Vaterschaft für dieses Kind sogleich wirksam anerkennen können. Durch diese Neuregelung soll verhindert werden, dass es in bestimmten Fällen zu einem "Wettlauf um die Vaterschaft" kommt. Eine Ausnahme von der vorgeschlagenen "Anerkennungssper...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 3. Ergänzende Regelungen

Ergänzend sollen mehrere Regeln getroffen werden, die verhindern sollen, dass überhaupt die Notwendigkeit einer Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater eintritt. 4.1 Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft Der leibliche Vater soll die Vaterschaft künftig mit Zustimmung der Mutter des Kindes, des bisherigen rechtlichen Vaters und des Kindes anerkennen können, ohne d...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 4.1 Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft

Der leibliche Vater soll die Vaterschaft künftig mit Zustimmung der Mutter des Kindes, des bisherigen rechtlichen Vaters und des Kindes anerkennen können, ohne dass zuvor ein Anfechtungsverfahren durchzuführen ist. Relevant sein wird dies insbesondere für Fälle, in denen die Mutter verheiratet ist, aber das Kind von einem anderen Mann gezeugt ist, und sich alle Beteiligten e...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln vor für den Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind anfechten will....mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 1

Zitat "Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im letzten Jahr einen klaren Auftrag gegeben: Die Regeln für die Vaterschaftsanfechtung im BGB müssen überarbeitet werden. Das geltende Recht verletzt in bestimmten Fallkonstellationen Väter in ihren Grundrechten. Wir werden diesen Auftrag jetzt umsetzen. Dabei gehen wir behutsam vor. Abstammungsrecht ist eine besonders ...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 4.3 Erfordernis der Zustimmung des jugendlichen Kindes zur Anerkennung der Vaterschaft

Eine Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, soll künftig generell die Zustimmung des Kindes zur Anerkennung voraussetzen. So soll verhindert werden, dass einem jugendlichen Kind ohne sein Einverständnis ein Mann als rechtlicher Vater zugeordnet wird, der nicht sein leiblicher Vater ist. Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

Rn 3 Das angefochtene Geschäft ist gem § 142 als von Anfang an nichtig anzusehen (BGH NJW 10, 289 [BGH 28.10.2009 - IV ZR 140/08] Tz 16). Die Anfechtung vernichtet das Geschäft rückwirkend. Diese Wirkung ist nicht durch Widerruf oder Rücknahme der Anfechtung zu beseitigen (RGZ 74, 3; aA AnwK/Feuerborn § 142 Rz 15). Aufgrund dieser Rückwirkung schließt sie andere, parallel au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Anfechtungsregeln der §§ 119 ff dienen dazu, die Willensfreiheit des Erklärenden wiederherzustellen, der eine wirksame Willenserklärung zum Schutz des Erklärungsempfängers nur unter bestimmten Voraussetzungen durch Anfechtung vernichten kann, § 142 I. Der Erblasser hingegen kann seine letztwillige Verfügung als einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung j...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht. (2) 1Die Anfechtung ist erst nach dem Anfall der Erbschaft zulässig. 2Einem Nacherben gegenüber kann die Anfechtung erfolgen, sobald die Erbschaft dem Vorerben angefallen ist. (3) Die Anfechtung kann nur innerhalb der in § 2082 bestimmten Fristen erfolgen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person.

Rn 37 Vorrangig geht es um Eigenschaften des Erklärungsgegners, ggf eines Dritten oder des Erklärenden (BAG NJW 92, 2174 [BAG 06.02.1992 - 2 AZR 408/91]). Abzustellen ist auf die natürlichen Persönlichkeitsmerkmale sowie solche tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die infolge ihrer Beschaffenheit und vorausgesetzten Dauer nach den Anschauungen des Verkehrs Einfluss au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsstatut.

Rn 1 Die ist mit der Kindschaftsrechtsreform am 1.7.98 in Kraft getretene Vorschrift regelt das auf die Anfechtung der Abstammung anwendbare Recht. Dies umfasst die Anfechtung der Abstammung von Mutter u Vater (zum geschiedenen Ehemann BGH FamRZ 17, 1687, 1690; Köln StAZ 19, 343 Anm Helms [Mazedonien]), die Art der Geltendmachung, die Anfechtungsberechtigung, die Anfechtungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfechtungserklärung.

Rn 3 Die Anfechtungserklärung kann nur in öffentlich beglaubigter Form nach § 129 oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts (§ 1945) oder in der Form des § 128 abgegeben werden, § 1945. Dies gilt auch für die Anfechtung der Erklärung zur Anfechtung einer Erbschaftsannahme; sie unterliegt den Formerfordernissen der §§ 1945, 1955 (Hamm ErbR 09, 229). Der Bevollmächtigte benö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Irrtum nach § 119.

Rn 45 Bei einem Inhalts- oder Erklärungsirrtum kann der Bürge seine Bürgschaftserklärung nach § 119 I anfechten: vgl zB BGH WM 57, 66, 67 (Motivirrtum über Existenz eines Mitbürgen unerheblich; Verwechslung von Nachbürgschaft und Mitbürgschaft erheblich); BGHZ 91, 324, 329 (fehlendes Erklärungsbewusstsein bei Abgabe einer objektiv als Bürgschaft zu verstehenden Erklärung); N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei der Annahme der Erbschaft handelt es sich, ebenso wie bei der Ausschlagung der Erbschaft, um Willenserklärungen, für die die allgemeinen Bestimmungen der §§ 119 ff gelten. Auch in der Insolvenz geht das Anfechtungsrecht nicht auf den Insolvenzverwalter über (BGH NJW 24, 366 [BGH 28.09.2023 - IX ZA 14/23]). Worauf die Anfechtung gestützt werden kann, richtet sich all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 3 Die Anfechtung muss nicht ausdrücklich erklärt, der Ausdruck Anfechtung nicht verwendet werden. Erforderlich ist eine Äußerung oder ein konkludentes Verhalten, dem der Anfechtungsgegner unzweideutig entnehmen kann, dass das Rechtsgeschäft wegen des Willensmangels rückwirkend beseitigt werden soll (BGHZ 88, 245; 91, 331 f; NJW-RR 95, 859; 02, 380). Die Abgrenzung ist unp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Allgemeine Fragen.

Rn 5 Vorfragen sind selbstständig anzuknüpfen, s Art 3 Rn 46 ff. Die Vorfrage der Abstammung richtet sich nach Art 19 (BGH FamRZ 18, 41). – Die in Art 20 S 1 u 2 zur Verfügung gestellten Anknüpfungen sind grds Gesamtverweisungen iSv Art 4 I 1. Jedoch ist im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel, die Anfechtung iRd in Betracht kommenden Rechtsordnungen weitgehend zu ermöglic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Anfechtung ist eine empfangsbedürftige und bedingungsfeindliche Willenserklärung, Anfechtungsgegner wäre demnach derjenige, dem infolge der Anfechtung die Erbschaft anfällt oder entzogen wird. Abweichend von § 143 erfolgt die Anfechtung aber ggü dem Nachlassgericht. Sie entfaltet, anders als die Anfechtung nach § 142, Wirkung ggü allen Beteiligten. Auch kann das Ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtungsfrist.

Rn 19 Nach § 1954 bestimmen sich die Anfechtungsfrist und der Beginn der Anfechtungsfrist abw von den allgemeinen Vorschriften der §§ 121, 124. Rn 20 Die Anfechtungsfrist beträgt grds 6 Wochen, § 1954 I, bei Auslandsbezug, dh wenn entweder der Erblasser seinen letzten Wohnsitz (§ 7 Rn 3) im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält (Tagesausflug genü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Die Anfechtung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die auch dann formfrei wirksam ist, wenn das angefochtene Geschäft einem Formzwang unterliegt (BaRoth/Wendtland § 143 Rz 2). Als Gestaltungsrecht ist die Anfechtung unwiderruflich (§ 142 Rn 3) sowie grds befristungs- und bedingungsfeindlich (BGH NJW-RR 07, 1282 [BGH 28.09.2006 - I ZR 198/03] Tz 17)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Motivirrtum und enttäuschte Zukunftserwartung, § 2078 II Alt 1.

Rn 3 Anders als im allgemeinen Anfechtungsrecht berechtigt im Erbrecht auch ein Motivirrtum, also jede irrige Vorstellung über vergangene oder gegenwärtige Tatsachen, oder eine enttäuschte Zukunftserwartung, zur Anfechtung, soweit Irrtum oder Erwartung bereits bei Errichtung der Verfügung bestanden (BGHZ 42, 327, 332; BayObLG FamRZ 03, 708: Kriminelle Vergangenheit des Bedac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage. 2Die Klage ist darauf zu richten, dass der Erbe für erbunwürdig erklärt wird. (2) Die Wirkung der Anfechtung tritt erst mit der Rechtskraft des Urteils ein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. (2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtungserklärung demjenigen mitteilen, welchem die angefochtene ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsgegner.

Rn 1 Die Anfechtung letztwilliger Verfügungen iSd § 2081 I ist (schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle) ggü dem zuständigen Nachlassgericht (§ 343 FamFG) zu erklären (amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, § 130 III). Das gilt auch, wenn sich die Nachlasssache bereits in der Beschwerdeinstanz befindet (BayObLG FamRZ 92, 226). Rn 2 Die Anfechtungserklärung muss ke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. (2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat. (3) 1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber vorzunehmen war, ist der andere der Anfechtungsgegner. 2Das Gleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirkung.

Rn 4 Die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme (§ 1957 I). Familiengerichtliche Genehmigung nach §§ 1799, 1851 ist nicht erforderlich, da kein rechtsgeschäftlicher Pflichtteilsverzicht vorliegt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme. (2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtung der Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen war. 2Die Vorschrift des § 1953 Abs. 3 Satz 2 findet Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nach § 119 I.

Rn 72 Die Anfechtung wegen Inhalts- und Erklärungsirrtums ist unabhängig von § 437 zulässig (BGH ZIP 05, 531, 532; MüKo/Westermann Rz 55).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. 2Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwiderruflichkeit.

Rn 6 Die Anfechtung der Annahme/Ausschlagung ist unwiderruflich. Bei einem Irrtum ist die Erklärung unverzüglich anzufechten (BGH ZEV 15, 468 [BGH 10.06.2015 - IV ZB 39/14]). Die Anfechtung der Erklärung zur Anfechtung einer Erbschaftsannahme ist möglich; sie bedarf der Form des § 1945 (Hamm MDR 09, 867).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtungsgegner und Rechtsfolgen.

Rn 17 Die Anfechtung einer Außenvollmacht ist gem § 143 III 1 dem Vertragspartner ggü zu erklären. Dieser kann gem § 122 von dem Vollmachtgeber seinen Vertrauensschaden ersetzt verlangen. Str ist, ob der Vertragspartner daneben auch den Vertreter aus § 179 in Anspruch nehmen kann. Ein Teil der Lehre macht hiergegen geltend, dass es unbillig wäre, den Vertreter für Willensfeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unwiderlegliche Vermutung.

Rn 2 Die Vorschrift beinhaltet die unwiderlegbare Vermutung, dass mit der angefochtenen Annahme die Ausschlagung und mit der angefochtenen Ausschlagung die Annahme der Erbschaft erfolgt ist. Ist für die Ausschlagung eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich, ist sie auch für die Anfechtung der Annahme einzuholen (BayObLGZ 83, 13f). Entspr gilt für die Anfechtung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. BGB.

Rn 4 §§ 119, 120 gelten für alle Willenserklärungen, sofern keine Sonderregelungen eingreifen. Für die anfängliche, aber erst nach Vertragsschluss erkennbare, und die nachträgliche Zahlungsunfähigkeit enthält § 321 eine Sonderregelung. IÜ ist eine Anfechtung nicht ausgeschlossen (Soergel/Hefermehl § 119 Rz 42; MüKo/Armbrüster § 119 Rz 134; aA Flume AT, 487). Rn 5 Sind die Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Annahme.

Rn 5 In § 2308 ist nicht der Fall geregelt, dass der Pflichtteilsberechtigte in Unkenntnis einer Beschränkung oder Beschwerung eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angenommen hat. Da neben § 2308 die Anfechtung der Ausschlagung oder der Annahme nach allgemeinen Grundsätzen möglich bleibt (BGH NJW 91, 169, 170 [BGH 26.09.1990 - IV ZR 131/89]), ist hier ist eine Anfechtung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Erbvertrag kann auf Grund der §§ 2078, 2079 auch von dem Erblasser angefochten werden; zur Anfechtung auf Grund des § 2079 ist erforderlich, dass der Pflichtteilsberechtigte zur Zeit der Anfechtung vorhanden ist. (2) 1Soll nach dem Tode des anderen Vertragschließenden eine zu Gunsten eines Dritten getroffene Verfügung von dem Erblasser angefochten werden, so ist die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 Das Anfechtungsrecht entsteht mit dem Erbfall. Anfechten kann, wer durch die Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt. Der Vorteil kann in einer Begünstigung (zB Erbschaft, Vermächtnis, Gestaltungsrecht etwa nach § 2341, BGH NJW 91, 169 [BGH 26.09.1990 - IV ZR 131/89], Befugnis zur Verfügung über den Nachlass oder Verwaltung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anfechtbarkeit.

Rn 7 Die Anfechtung der Zustimmung kommt nur bei Willensmängeln in Betracht, die dem Zustimmungsgeschäft selbst anhaften und nicht nur das zustimmungspflichtige Hauptgeschäft betreffen (BGHZ 137, 255, 260). Ein Inhaltsirrtum iSv § 119 I und nicht bloß ein unbeachtlicher Motivirrtum liegt aber vor, wenn der Zustimmende eine falsche Vorstellung von dem Inhalt des zustimmungsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat ein Pflichtteilsberechtigter, der als Erbe oder als Vermächtnisnehmer in der in § 2306 bezeichneten Art beschränkt oder beschwert ist, die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen, so kann er die Ausschlagung anfechten, wenn die Beschränkung oder die Beschwerung zur Zeit der Ausschlagung weggefallen und der Wegfall ihm nicht bekannt war. (2) 1Auf die Anfechtung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 5 Abw von der gesetzlichen Regelung des § 142 I ist weithin anerkannt, dass ein in Vollzug gesetztes Dauerschuldverhältnis nur mit Wirkung für die Zukunft anfechtbar ist (Erman/Arnold § 142 Rz 7). Dies gilt insb für die Anfechtung von Gesellschaftsverträgen (BGHZ 55, 8; NJW 73, 1604) und Arbeitsverträgen (BAG NJW 84, 446; Anfechtung einzelner Arbeitsbedingungen BAG NJW 70...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Des Verkäufers.

Rn 74 Der Verkäufer ist zur Anfechtung gem § 119 II berechtigt, wenn er sich zugunsten des Käufers über wertbildende Eigenschaften geirrt hat. Die Anfechtung ist daher ausgeschlossen für alle Eigenschaften, die zu Mängelrechten des Käufers führen können (Staud/Matusche-Beckmann Rz 35; MüKo/Westermann Rz 55; zur aF BGH NJW 88, 2597 f [BGH 08.06.1988 - VIII ZR 135/87]; generel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Frist erfasst Anfechtungen nach den §§ 119, 120. Sie gilt auch für die Anfechtung der Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft (BGH NJW 15, 2729 [BGH 10.06.2015 - IV ZB 39/14]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Aufhebungsvertrag.

Rn 1 Der Erbvertrag oder einzelne vertragsmäßige Verfügungen (§ 2278 II) können wie grds jeder Vertrag durch Vertrag als actus contrarius aufgehoben (oder abgeändert oder ergänzt) werden. Für einseitige Verfügungen vgl § 2299 I, II 2. Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet ist, kann der Erblasser durch Testament aufheben (§ 2291...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 entsprechende Anwendung. (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre verst...mehr