Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Aus den Gründen

Das entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Beschluss als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsmittel ist als Beschwerde gemäß 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. (...) Die damit zulässige Beschwerde hat vorläufigen Erfolg; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 2. Folgerungen für die Praxis

Aus Sicht der Bank stellt sich nunmehr die Frage, wann sie denn nun von einem Erben oder einem Testamentsvollstrecker einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen kann. Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen seiner Begründung insbesondere auf § 35 GBO hingewiesen. Aus dieser Argumentation ließe sich dann der Grundsatz ableiten, wonach eine Bank dann nicht die...mehr

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zfs 6/2014, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

[15] "… Zu Recht hat das BG allerdings eine Sachentscheidung über die mit dem Einspruch erhobenen Einwände der Bekl. getroffen, ohne über den Wiedereinsetzungsantrag der Bekl. gegen die Versäumung der Einspruchsfrist zu entscheiden. Denn das am 2.3.2009 öffentlich zugestellte Versäumnisurteil, gegen das die Bekl. erst am 20.5.2009 Einspruch eingelegt hat, war nicht rechtskrä...mehr

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AGS 6/2014, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht führt aus, die Klägerin habe entsprechend dem Inhalt des zwischen den Parteien des Rechtsstreits geschlossenen Vergleichs die durch die Nebenintervention in dem selbstständigen Beweisverfahren verursachten Kosten zu 25 % zu tragen. Ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers bestehe...mehr

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AGS 6/2014, Ermessensfehler... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Anfechtung der getroffenen Kostenentscheidung. Die minderjährigen Antragsteller, vertreten durch den Kindesvater hatten beantragt, ihre Mutter, die Antragsgegnerin, im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung monatlichen Unterhalts von jeweils 200,00 EUR ab Mai 2013 zu verpflichten. Die Kindeseltern waren miteinander verheirate...mehr

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FF 6/2014, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever6. Aufl. 2014, 544 Seiten, 59,00 EUR, FamRZ Buch 8, Gieseking Verlag Die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten neben der in der Regel unproblematischen Hausratsteilung und dem gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich hat in den letzten Jahren in der gerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die in diesem Buch anstehenden Themen, insbesondere ...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / II. Laufende Verfahren

Vergleichsweise unproblematisch sind die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf den Versorgungsausgleich in laufenden Verfahren. Gemäß § 3 Abs. 1 VersAusglG dauert die Ehezeit vom ersten des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ist folglich die Ehezeit i...mehr

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AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / 2 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die gerichtliche Verfolgung der Unterlassungsansprüche durch die Antragstellerin und Herrn S. in getrennten Verfügungsverfahren rechtsmissbräuchlich sei. Die Unterlassungsansprüche stützten sich auf die Verbreitung derselben Wort- und Bildberichterstattung in demselben Artikel. Ein sachlicher Grund für die Aufspaltung der Verfah...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Feststellung, der beklagte Rechtsschutzversicherer müsse ihr für eine Auseinandersetzung mit ihrem früheren Lebensversicherer für die Rückzahlung von Versicherungsprämien Deckungsschutz gewähren. Die Klägerin ist Mitversicherte eines bei der Beklagten abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem Rechtsschutzversicherungsbedingungen der Bekl...mehr

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Beseitigung: Fußbodenheizung

Leitsatz Es ist keine bauliche Veränderung gegeben, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger abweichend erstellt wird. Baut der Bauträger eine Fußbodenheizung ein, können die anderen Wohnungseigentümer aber vom betroffenen Wohnungseigentümer verlangen, dass er die Beseitigung der Fußbodenheizung auf Kosten aller duldet. Normenkette §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 1 WEG; §§ 812, 1004 BGB...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.3.3 "Bezeichnung" des Gegenstands des Klagebegehrens bei der Anfechtungsklage

Rz. 38 Bei der Anfechtungsklage ist es erforderlich, dass der Kläger die Streitpunkte der Klage in allgemeiner Form so umreißt, dass sie konkretisiert und von anderen Streitpunkten abgrenzbar sind[1]. Der Kläger muss substanziiert darlegen, worin die ihn treffende Rechtsverletzung besteht[2] und inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und ihn in seinen Rec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.3 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 11 Grundsätzlich ist maßgebender Zeitpunkt für das Vorliegen der sich aus § 65 Abs. 1 FGO ergebenden inhaltlichen Voraussetzungen einer Klage der der letzten mündlichen Verhandlung [1], sofern nicht eine Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 S. 2 FGO gesetzt wurde. Im Grundsatz gilt dies für sämtliche Klagearten, also neben Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auch für eine Le...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Nichtanhängigkeit einer Klage

Rz. 4 Der Klageverzicht kann nur für die nicht anhängige [1] Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage [2], deren Gegenstand ein Verwaltungsakt bzw. die Ablehnung eines Verwaltungsakts wäre, ausgesprochen werden. Einen Verzicht auf eine Verpflichtungsklage in Gestalt einer Untätigkeitsklage sowie eine Feststellungs- oder allgemeine Leistungsklage lässt § 50 FGO nicht zu[3]. Die an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.5 Bezeichnung der Einspruchsentscheidung

Rz. 47 Anfechtungs- und Verpflichtungsklage sind nach § 44 Abs. 1 FGO grundsätzlich nur zulässig, wenn gegen den erlassenen Verwaltungsakt ein Einspruchsverfahren nach §§ 347-368 AO bei der Finanzbehörde durchgeführt worden und eine Einspruchsentscheidung[1] ergangen ist. Um dem Gericht die Zulässigkeitsprüfung zu erleichtern, ist die Einspruchsentscheidung nach § 65 [Abs. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 Insbesondere muss bei fristgebundenen Klagen [1] spätestens mit Ablauf der Klagefrist die Identität der Beteiligten aufgrund entsprechender schriftlicher Angaben des Klägers eindeutig und unverwechselbar feststehen[2]. Diese Bezeichnung muss so bestimmt sein, dass jeder Zweifel an der Person des Klägers und des Beklagten ausgeschlossen ist[3]. Bei nicht fristgebundenen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Klage ist das formalisierte und konkretisierte Begehren um gerichtlichen Rechtsschutz und führt zur förmlichen Einleitung des finanzgerichtlichen Verfahrens[1]. Die Klage muss klar erkennen lassen, dass gerichtlicher Rechtsschutz begehrt wird[2]. Hierzu trifft: § 64 FGO Regelungen zur Form der Klageerhebung, § 65 FGO Regelungen zum Inhalt der Klageschrift. Rz. 2 Die Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2 Einstellung des weiteren Vollzugs des Zwangsmittels

Rz. 3 § 335 AO ordnet die Einstellung des (weiteren) Vollzugs des Zwangsmittels an. Die Vorschrift hat somit nur für den Fall Bedeutung, dass das Zwangsmittel noch nicht vollständig vollzogen worden ist. Daher darf der Anspruch auf ein festgesetztes Zwangsgeld noch nicht vollständig durch Zahlung, Beitreibung oder auf andere Weise erloschen, die angeordnete Ersatzzwangshaft ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4 Rechtsschutz

Rz. 9 Gegen die Festsetzung des Zwangsmittels sind der Einspruch [1] und bei dessen Erfolglosigkeit die Anfechtungsklage [2] gegeben. Einspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung[3]. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[4] erlangt werden, der in dem hier vorliegenden Fall einer drohenden Vollstreckung auch unmittel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4 Rechtsschutz

Rz. 15 Die Androhung ist als rechtlich selbstständiger Verwaltungsakt mit Einspruch [1] und ggf. mit Anfechtungsklage [2] anfechtbar. Vorläufiger Rechtsschutz, der die Festsetzung des Zwangsmittels hindert, kann durch Aussetzung der Vollziehung [3] erlangt werden. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnungsverfügung sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Androhung gru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4.1 Erfüllung nach Androhung

Rz. 5 § 335 AO betrifft nach seinem Wortlaut nur den Fall, dass die Verpflichtung nach Festsetzung des Zwangsmittels erfüllt wird, Ist die Verpflichtung bereits vor Festsetzung erfüllt worden, ist schon die Festsetzung des Zwangsmittels unzulässig[1]. Ist sie dennoch erfolgt, ist § 335 AO entsprechend anzuwenden, sodass der Vollzug des Zwangsmittels unabhängig von der Anfech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6 Ablauf des Zwangsmittelverfahrens und Rechtsschutz

Rz. 17 Das Zwangsmittelverfahren hat die einzelne durch die Anordnungsverfügung konkretisierte Pflicht [1] zum Gegenstand. Zur Erzwingung derselben Pflicht kann gegen denselben Pflichtigen jeweils nur ein Zwangsmittelverfahren anhängig sein[2]. Der Ablauf des Zwangsmittelverfahrens wird durch die §§ 328-335 AO geregelt. Die erste Stufe bildet die Androhung des Zwangsmittels g...mehr

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Abrechnung: Abrechnungszeitraum

Leitsatz Ein vom Kalenderjahr abweichender Abrechnungszeitraum verstößt gegen § 28 Abs. 1 WEG. Der Verwalter darf vom Kalenderjahr nur abweichen, wenn eine Vereinbarung einen anderen Abrechnungszeitraum bestimmt. Besteht eine langjährige Übung einer Abrechnung in Abweichung vom Kalenderjahr, kann für künftige Abrechnungen die Umstellung auf das Kalenderjahr verlangt werden. ...mehr

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zfs 5/2014, Keine Belehrung... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Feststellung des Fortbestandes eines Krankenversicherungsvertrags. Nachdem er am 23.9.2010 mit dem als Versicherungsvermittler tätigen Streithelfer einen Maklervertrag geschlossen hatte, unterzeichnete er am 27.10.2010 einen Antrag auf Kranken und Pflegeversicherung. In diesem beantwortete er bei den Gesundheitsangaben die Frage 1 nach Krankheiten, Beschw...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / 2. Problemlösung

Zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe sollte § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es erscheint gerechtfertigt, dem Ehegatten, der bereit war, alle ...mehr

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AGS 5/2014, Rechtsbeschwerd... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. a) Auf das Festsetzungsverfahren sind die Vorschriften des FamFG anwendbar. Nach Art. 111 Abs. 1 des FGG-RG (BGBl I S. 2586) finden das FGG und das SpruchG in der bis zum 1.9.2009 geltenden Fassung allerdings weiter Anwendung, wenn das Verfahren in erster Instanz vor Inkrafttreten des FamFG am 1.9.2009 eingel...mehr

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zfs 5/2014, Einspruch für n... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Der gem. § 346 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG zulässige Antrag des Betr. Adam B. auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts hinsichtlich des Beschl. des AG v. 6.3.2013, mit dem seine Rechtsbeschwerde gegen das Urt. des AG v. 11.10.2012 als unzulässig verworfen wurde, ist begründet. Das Urt. wurde dem Verteidiger am 26.10.2012 zugestellt. Bereits mit Einle...mehr

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zfs 5/2014, Keine Belehrung... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Die Bekl. war berechtigt, gem. § 19 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 VVG vom Krankenversicherungsvertrag zurückzutreten." [9] 1. Zu Recht ist das BG zu dem Ergebnis gelangt, dass es auf die Frage, ob ein den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG genügender Hinweis der Bekl. auf die Folgen einer Verletzung der Pflichten nach § 19 Abs. 1 VVG vorlag, nicht ankomme, da sich der argli...mehr

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AGS 4/2014, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

a) Die Anfechtung der getroffenen Entscheidung ist nach § 304 Abs. 1 StPO statthaft. Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO, weil das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach (jetzt:) § 48 Abs. 6 S. 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 29.1.2008 – 4 Ws 9/08; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.4.2004 – 3 Ws 94/07; KG, Beschl. v. 27.9.2011 – ...mehr

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AGS 4/2014, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass das entscheidende Billigkeitskriterium bei der Kostenentscheidung nach § 81 FamFG der Erfolg oder Misserfolg des gestellten Antrags sei. Danach seien dem Antragsgegner als Vater der Antragstellerin die gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen. Dies entspreche der vor dem 1.9.2009 ge...mehr

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Bestellung eines Verwalters mit entfernt von der Wohnanlage bestehendem Firmensitz

Leitsatz Ordnungsgemäße Verwalterbestellung selbst dann, wenn der vorgelegte Verwaltervertragsentwurf einige diskussionswürdige Klauseln enthalten sollte Ausgewählt werden kann auch ein Verwalter mit entfernt von der Wohnanlage bestehendem Firmensitz Maßstab der Auswahl eines Verwalters durch die Eigentümermehrheit ist grundsätzlich auch nicht durch etwaige Erschwernisse persö...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 3. § 1579 Nr. 7 Offensichtlich schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten

Zitat a) Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, verwirklicht dies grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens i.S.v. § 1579 Nr. 7 BGB. Die Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung. b) Ein Härtegrund kann nicht nur angenommen werden, wenn die anderweitige leibliche V...mehr

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AGS 3/2014, Keine sofortige... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Mutter richtet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die von ihr beantragte einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht. Das Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen, weil es nicht statthaft ist. Wenn in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung, das nach § 57 FamFG einer Anfechtung nicht unterli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Rechtsfolgen von Verstößen

Rn 9 Verstöße gegen die in den Abs. 1 bis 3 niedergelegten Formalien sind Verletzungen des Gesetzes oder der Anleihebedingungen und können bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zur Anfechtbarkeit der von der Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse führen. Diese Anfechtung ist jetzt nach § 20 möglich. Das SchVG 1899 kannte eine gerichtliche Beschlusskontrolle nicht.mehr

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AGS 3/2014, Keine sofortige... / Leitsatz

Wenn in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung, das nach § 57 FamFG einer Anfechtung nicht unterliegt, Verfahrenskostenhilfe verweigert wird, findet hiergegen die sofortige Beschwerde nicht statt, soweit sie sich dagegen wendet, dass die erste Instanz die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung verneint hat. Denn im Verfahrenskostenhilfeverfahren kann der Beschwerderechtsz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Rechtsfolgen von Verstößen

Rn 6 Kommt der Emittent seinen Veröffentlichungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder – im Fall der Internetbekanntmachung – nicht lang genug nach, begründet dies kein Recht zur Anfechtung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung. Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage von im Vorfeld der Gläubigerversammlung begangenen Fehlern bei der Veröffentlichung nach §§ 12, 13, di...mehr

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FoVo 3/2014, Anfechtbarkeit... / 1 I. Der Fall

Anfechtung einer Zahlung aufgrund eines PfÜB Der Kläger ist Insolvenzverwalter und ficht eine Zahlung der Insolvenzschuldnerin an den beklagten Gläubiger an. Die Schuldnerin und der Gläubiger vereinbarten 2008, dass eine seit dem 16.12.2007 fällige Forderung über 995.000 EUR zunächst tituliert und nach Eingang einer erwarteten Zahlung der Auftraggeberin der Schuldnerin über r...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.1.3 Beschränkungen

Rn 31 Nach Auffassung des BGH sollen auch Ansprüche aus Insolvenzanfechtung oder wegen Rückgewähr kapitalersetzender Leistungen an die Gesellschafter nicht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters einzubeziehen sein[85]. Als Argument verweist der BGH darauf, dass diese Ansprüche erst im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens entstehen...mehr

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Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft – kein Anspruch auf bestimmten rechtmäßigen Inhalt

Leitsatz 1. Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt. 2. Entsprechend diesem Regelungsgehalt überprüft das FG die Auskunft sachlich nur daraufhin, ob der Sachverhalt zutreffend erfasst und die rechtliche Beurteilung nicht evident fehlerhaft ist. Norme...mehr

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Drittwirkung einer Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren.

Leitsatz Die Drittwirkung gegen einen Haftungsschuldner gilt auch bei einer widerspruchslosen Anmeldung zur Insolvenztabelle. Sachverhalt Der Kläger war Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Bei dieser Gesellschaft fand im Herbst 2009 eine Steuerfahndungsprüfung statt, da die Gesellschaft Umsatzsteuer hinterzogen haben sollte. Aufgrund der getroffenen Feststell...mehr

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Einseitige Willenserklärungen des Verwalters und § 174 Satz 1 BGB

Leitsatz § 174 Satz 1 BGB ist auf einseitige Willenserklärungen des Verwalters im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf der Grundlage einer Vereinbarung oder eines Beschlusses der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG anwendbar Normenkette § 174 Satz 1 BGB; § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG Sachverhalt Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer schließt 1998...mehr

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FF 2/2014, Keine Vaterschaf... / 1 Aus den Gründen:

[1] 1. Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer – deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb – endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es...mehr

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zerb 2/2014, Steuerliche Ge... / C. Zusammenfassung

Grundsätzlich bietet sich ein Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel an, um Vermögensübertragungen während der Ehezeit sowohl unter erbschaftsteuerlichen, pflichtteilsrechtlichen sowie haftungs- und anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Steuerliche Vorteile im Rahmen des Güterstandswechsels ergeben sich daraus, dass sowohl die ehebezogenen Zuwendungen, die v...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 8. Schadensersatzansprüche unter Ehegatten

Der BGH hatte sich mit dem Fall der verschwiegenen väterlichen Abstammung eines Ehebruchskindes zu befassen: Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann führt zu einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihrem Ehemann geleisteten Unterhalts f...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / IX. § 1580 BGB

Die Mutter ist nach Anfechtung der ehelichen Vaterschaft grundsätzlich nach § 242 BGB verpflichtet, ihrem geschiedenen Ehemann Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängiszeit beigewohnt hat. Ohne Erteilung einer Auskunft kann ein Schadensersatzanspruch wegen nicht durchsetzbarer Regressforderung gegen den Erzeuger nicht geltend gemacht werden, weil dieser Sch...mehr

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Beschluss über eine Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

Leitsatz Vor Beschlussfassung über eine Sanierungsmaßnahme ist stets eine Bestandsaufnahme über Umfang der Schäden und der möglichen Verursachung erforderlich. Der Verwalter ist verpflichtet, vor Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen Vergleichsangebote einzuholen. Ein Wohnungseigentümer kann nicht verpflichtet werden, der Vergabe von Sanierungsarbeiten auf der Grun...mehr

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Beschlussfassung aufgrund Öffnungsklausel ohne Erreichung des vereinbarten Stimmenquorums

Leitsatz Sind Beschlüsse aufgrund vereinbarter Öffnungsklausel nur anfechtbar oder sogar nichtig, wenn das insoweit vereinbarte Stimmenquorum hierfür nicht erreicht wurde (Revisionszulassung wegen grundsätzlicher, über den vorliegenden Einzelfall hinausgehender Bedeutung und bisher noch nicht höchstrichterlicher Klärung dieser Frage zur aktuellen Gesetzeslage)? Normenkette §§...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 9. Verträge über die Anfechtung von Testamenten

Auch die Anfechtung von Testamenten bildet nicht selten den Gegenstand einer vertraglichen Regelung: Eine unbegründete Anfechtung oder eine in ihrer Gültigkeit umstrittene Anfechtung eines Testaments wird als begründet oder unbegründet behandelt. Auch hier handelt es sich nicht um Auslegungsverträge, weil Gegenstand des Vertrags keine Interpretation der Verfügung von Todes w...mehr

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AGS 9/2014, Streitwert eines Verfahrens auf Anfechtung eines Vergleichs

ZPO §§ 4 Abs. 1 Hs. 2, 511 Abs. 2 Nr. 1 Leitsatz Der Wert eines Rechtsstreits, in dem über die Prozessbeendigung durch einen in diesem Verfahren zuvor geschlossenen Vergleich gestritten wird, richtet sich nicht nach dem Wert des ursprünglich gestellten Antrags. BGH, Beschl. v. 16.4.2014 – XI ZR 38/13 1 Aus den Gründen 1. Die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Bekla...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 6. Anfechtung des Erbvertrages

In dieser Situation stellt sich die Frage, ob der Erblasser den Erbvertrag nach §§ 2281, 2278 Abs. 2 BGB anfechten kann, weil die Trennung einen Irrtum über einen künftigen Umstand darstellt. Ein Motivirrtum kann in der Erwartung des Erblassers liegen, die Ehe werde harmonisch verlaufen. Soweit die enttäuschte Erwartung des Erblassers die Anfechtung begründen soll, muss sein...mehr

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AGS 11/2013, Keine Mindestbeschwer bei isolierter Anfechtung einer Kostenentscheidung in nichtvermögensrechtlichen Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FamFG § 61 Abs. 1 Leitsatz Die in § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600,00 EUR findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung. BGH, Beschl. v. 25.9.2013 – XII ZB 464/12 1 Sachverhalt Die beiden minderjährigen Antragstellerinnen hatten die Feststellung begehrt, dass der...mehr