Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige AfA zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein AfA-Wahlrecht (vgl. § 253...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abschreibungsausgangswert

Rn. 138 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der planmäßigen AfA bilden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 die AHK (vgl. zum Wertmaßstab der AHK HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.; steuerrechtlich ergeben sich die AHK als Bemessungsgrundlage aus § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4ff. EStG). Die AHK sind damit der AfA-Ausgangswert, der mittels einer festgelegten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 167 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der AfA-Plan für einen abnutzbaren VG ist vor dem ersten AfA-Lauf zu fixieren und mit Aufstellung des JA verbindlich. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6) ist der Bilanzierende grds. an diesen Plan gebunden (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 275). Der Erstellung eines AfA-Plans liegen indes regelmäßig Pr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abschreibungsbeginn

Rn. 142 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch die Festlegung der planmäßigen ND wird der AfA-Zeitraum, d. h. der Zeitraum, innerhalb dessen die AHK auf die GJ als AfA zu verteilen sind, bestimmt. Der AfA-Zeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der VG der "Unternehmung uneingeschränkt zur [bestimmungsgemäßen, d. Verf.] Nutzung zur Verfügung steht" (Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Lineare Methode

Rn. 152 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der linearen AfA-Methode wird der AfA-Ausgangswert (A) gleichmäßig auf die Jahre (n) der geplanten ND verteilt. Wird für den zu bewertenden VG nach Ablauf der ND mit einem verbleibenden Restwert (R) gerechnet, ist der AfA-Ausgangwert – vor der Verteilung auf die Jahre der geplanten ND – um diesen Restwert zu reduzieren. Der jährliche AfA...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kombinationsformen

Rn. 164 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Im Handelsrecht sind grds. die o. g. AfA-Verfahren für alle VG zulässig, wenn sie den Nutzungs- und Wertminderungsverlauf möglichst genau widerspiegeln und damit den GoB entsprechen. Allein bei immateriellen VG wird die Leistungs-AfA regelmäßig unzulässig sein, da sich der gesamte Leistungsvorrat kaum ermitteln lässt. Auch die tatsächlich ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR (2012): "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Komponentenansatz

Rn. 184 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Komponentenansatz beschreibt eine Methode, bei der ein abnutzbarer VG des Sach-AV für Zwecke der RL in seine wesentlichen Komponenten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen ND zerlegt wird. Für die einzelnen Komponenten werden die planmäßigen Perioden-AfA einzeln ermittelt und als Summe zur planmäßigen Perioden-AfA des gesamten VG zusamm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abnutzbares Anlagevermögen

Rn. 364 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 WG des abnutzbaren AV sind mit ihren – um AfA (einschließlich AfaA), erhöhte Absetzungen, Sonder-AfA, Abzüge nach § 6 EStG und ähnliche Abzüge – verminderten AHK oder dem an deren Stelle tretenden Wert anzusetzen. Der sich hieraus ergebende Buchwert bildet sowohl den Ausgangswert, auf den in der Zukunft eine Teilwert-AfA, soweit der Teilwert...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen (Abs. 3 Satz 5f.)

1. Gemildertes Niederstwertprinzip a) Grundsatz Rn. 193 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für alle VG des AV, d. h. unabhängig von ihrer ND, sind die fortgeführten AHK (RBW) mit ihrem beizulegenden Wert am BilSt zu vergleichen. Ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung eine Wertminderung am BilSt, die voraussichtlich dauernd ist, hat eine außerplanmäßige AfA auf den niedrigeren beizule...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über Gegenstand, Arten und Aufgaben der Abschreibung

1. Gegenstand und Arten der Abschreibung Rn. 128 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG des AV sind bei der Zugangsbewertung höchstens mit ihren AHK anzusetzen (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 253, Rn. 8). Im Zeitablauf kommt es bei den meisten VG zu Wertminderungen, die bei der Folgebewertung als planmäßige oder außerplanmäßige AfA zu erfassen sind. Diese allg. Vorgehensweise ergibt si...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen einer Wertaufholung

Rn. 348 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemäß § 253 Abs. 5 muss eine Wertaufholung i. R.d. Einzelbewertung aktivierter VG immer dann vorgenommen werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 165 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Steuerrechtliche Wahlrechte können seither losgelöst von der HB in Anspruch genommen werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Insoweit können handels- und steuerrechtlich – innerhalb der gesetzlich vorg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 232 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einem UN-Erwerb im Wege eines "asset deal" kann ein entgeltlich erworbener GoF entstehen (vgl. HdR-E, HGB § 246, Rn. 30; WP-HB (2023), Rn. F 318), wenn die für die Übernahme des UN-Teils bewirkte Gegenleistung das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Reinvermögen, bestehend aus den Zeitwerten der einzelnen erworbenen VG abzgl. der Zeitwe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ermittlung des Zuschreibungsbetrags

Rn. 357 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Als absolute Wertobergrenze gelten bei den VG des nicht abnutzbaren AV die AHK nach § 255. Bei VG des abnutzbaren AV liegt sie um die planmäßigen AfA, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, niedriger. Die Wertobergrenze bilden somit die fortgeführten AHK. Dieser Sachverhalt sei an folgendem vereinfachten Beispiel verdeutlicht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer

Rn. 145 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für die Festlegung der AfA-Höhe ist zu bestimmen, über welche ND der Ausgangswert (AHK) zu verteilen ist. Die ND ist der Zeitraum, über den ein VG voraussichtlich von einem UN genutzt werden kann. Die ND kann grds. in die technische, die wirtschaftliche und die rechtliche ND unterschieden werden (vgl. zu den ND-Kategorien im steuerrechtliche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundstücke

Rn. 238 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke (Grund und Boden) gehören grds. zu den nicht abnutzbaren VG des Sach-AV. Aufgrund ihrer generell zeitlich unbegrenzten Nutzung findet ein Verbrauch des Leistungsvorrats nicht statt und eine planmäßige AfA ist unzulässig. Rn. 239 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Betrieblich ausgebeutete Grundstücke (z. B. Steinbrüche, Kiesgruben, Bergbau)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Technische Anlagen und Maschinen

Rn. 258 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Technische Anlagen und Maschinen sind VG, die der Leistungserstellung im UN dienen. Ihre ND ist zeitlich begrenzt. Daher sind planmäßige AfA gemäß § 253 Abs. 3 vorzunehmen. Zudem müssen außerplanmäßige AfA gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 durchgeführt werden, wenn zum BilSt eine dauernde Wertminderung gegeben ist. Die Wahl der AfA-Methode steht dem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Progressive Methode

Rn. 159 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der progressiven Methode wird ein Wertminderungsverlauf abgebildet, der sich umgekehrt zur degressiven Methode verhält. Dementsprechend werden in den Anfangsjahren geringe und gegen Ende der ND hohe AfA-Beträge als Aufwand erfasst. Verfahrenstechnisch werden zunächst die Beträge nach der geometrisch- oder arithmetisch-degressiven AfA-Met...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Abschreibungen bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (Abs. 4) (Rn. 268–333 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

I. Vorbemerkungen Rn. 268 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Ansatz von VG des UV erfolgt bei der Zugangsbewertung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 mit ihren AHK (vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.). Bei der Folgebewertung sind gemäß § 253 Abs. 4 AfA auf den niedrigeren Wert vorzunehmen (strenges NWP), der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis für die entsprechenden VG z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Abs. 3) (Rn. 128–267 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

I. Überblick über Gegenstand, Arten und Aufgaben der Abschreibung 1. Gegenstand und Arten der Abschreibung Rn. 128 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG des AV sind bei der Zugangsbewertung höchstens mit ihren AHK anzusetzen (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 253, Rn. 8). Im Zeitablauf kommt es bei den meisten VG zu Wertminderungen, die bei der Folgebewertung als planmäßige oder außerplan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 218 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 2a mit den jeweiligen HK zu erfolgen (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.; HdR-E, HGB § 255,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anschaffungskosten- versus Neubewertungsmodell

Rn. 425 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für Zwecke der Folgebewertung kennen die IFRS im Gegensatz zum HGB kein geschlossenes Bewertungskonzept. Einzelne IFRS-Standards enthalten stattdessen unterschiedliche Bewertungsmodelle (zum ausführlichen Vergleich wird auf Petersen/Bansbach/Dornbach (2023), S. 61ff., m. w. N., verwiesen). Bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Rn. 444 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach IFRS mit den AHK (vgl. IAS 16.15; IAS 38.24), die in weiten Bereichen wie im Handelsrecht ermittelt werden (vgl. zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 253, Rn. 417ff.). Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vgl. zu Beispielen von akquirierten sowie selbst er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 268 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Ansatz von VG des UV erfolgt bei der Zugangsbewertung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 mit ihren AHK (vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.). Bei der Folgebewertung sind gemäß § 253 Abs. 4 AfA auf den niedrigeren Wert vorzunehmen (strenges NWP), der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis für die entsprechenden VG zum BilSt ergibt, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 262 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zur Betriebsausstattung gehören VG, die zur Ausstattung des Produktionsbetriebs zählen und keine technischen Anlagen oder Maschinen sind (z. B. LKW, Gleisanlagen, Laboreinrichtungen, Werkstattausrüstung, Werkzeuge). Unter den Begriff der Geschäftsausstattung lassen sich insbesondere VG aus dem (kaufmännischen) Verwaltungsbereich subsumieren ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abschreibungsende

Rn. 149 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das AfA-Ende wird im Normalfall über die Festlegung der ND bestimmt. Werden VG vor Ablauf der planmäßigen ND veräußert, sind diese VG bis zum Veräußerungszeitpunkt noch zeitanteilig abzuschreiben, wobei auch in diesem Fall die Berechnung aus Vereinfachungsgründen auf monatlicher Basis (statt nach Tagen) erfolgen kann (vgl. zum AfA-Beginn HdR...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Angaben im Anhang

Rn. 181 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Ist der Bilanzierende zur Erstellung eines Anhangs verpflichtet, hat er gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 auch über Abweichungen von Bewertungsmethoden zu berichten (Angabe, Begründung, gesonderte Darstellung des Einflusses auf die VFE-Lage). Zu den Pflichtangaben gehören u. a. der Wechsel der AfA-Methoden (sofern der Methodenwechsel nicht bereits vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen

Rn. 359 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Von den sog. nachträglichen AK (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 43ff.) unterscheiden sich Zuschreibungen dadurch, dass der "Zugangsbetrag" bei einer nachträglichen Berücksichtigung der AK bislang noch nicht bilanzwirksam erfasst worden ist, während der i. R.e. Wertaufholung zugeschriebene Betrag in früheren Jahren bereits als Zugang in der Bilanz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

Rn. 297 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch Haufe HGB-Komm. (2024), § 253, Rn. 293). Ggf. kön...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Komponentenansatz

Rn. 421 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unterschiede im Vergleich zum HGB bestehen auch beim Komponentenansatz nach IFRS. Jeder Teil einer Sachanlage, der einen bedeutsamen Wert im Verhältnis zum Gesamtwert des Gegenstands aufweist und ggf. mehrfach während der Gesamt-ND eines Vermögenswerts ersetzt werden muss, ist nach IAS 16.43 einer fiktiven Einzelbewertung zu unterwerfen, d. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die AfA nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gegen das Anscha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 334 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Seit dem BilMoG enthält das HGB in § 253 Abs. 5 ein rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot. Danach dürfen weder im AV noch im UV niedrigere Wertansätze aufgrund von außerplanmäßigen AfA "beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen". Es ist also im Jahr des Wegfalls der Gründe für eine außerplanmäßige AfA eine Zuschreibu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wertaufholung bei unterschiedlichen Buchwerten in Handels- und Steuerbilanz

Rn. 382 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unterschiedliche Buchwerte in HB und StB ergeben sich etwa bei Verschmelzungs- und Spaltungsfällen (vgl. so noch Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 658, m. w. N.) sowie insbesondere dann, wenn eine außerplanmäßige AfA in der HB steuerrechtlich nicht oder nur teilweise nicht erfolgt.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erfassung einer Wertaufholung in der Bilanz

Rn. 393 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Aus der Bilanz sind weder Wertaufholungen auf VG des UV noch des AV ersichtlich. Bei VG des AV müssen Zuschreibungen des GJ grds. im Anlagespiegel ausgewiesen werden. Zuschreibungen aus VJ sind dort indes nicht zwingend, sondern nur bei dessen freiwilliger Erweiterung um eine Spalte "Kumulierte Zuschreibungen" offenzulegen. I.d.R. werden sie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 305). Ein verpfli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bewertung von Handelswaren

Rn. 309 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zur Bewertung von Handelswaren nach dem NWP ist deren beizulegender Wert zum BilSt nach h. M. grds. sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu bestimmen (sog. doppelte Maßgeblichkeit; vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 771; Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 519; Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 396). Danach ergibt sich der beizuleg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rn. 265 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zukünftige Wertminderungsverläufe im Normalfall nicht vorhersehbar. Planmäßige AfA sind für diese VG daher grds. nicht zulässig (vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 470; im Sonderfall von "abgebrochenen" Anlagen im Bau, deren Fortsetzung nicht absehbar ist, kann jedoch die Durchführung von planmäßig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 224 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Entgeltlich erworbene immaterielle VG des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind gemäß § 253 Abs. 3 planmäßig über die ND abzuschreiben. Gerade immaterielle VG können unbefristet begründet sein, wie bspw. Gewinnungsrechte, Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten. Allerdings kann von einer fehlenden Befristung nicht zwingend auf eine zeitl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bauten auf fremden Grundstücken

Rn. 254 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bauten auf fremden Grundstücken sind Bauwerke, die dem wirtschaftlichen Eigentum des Bilanzierenden zuzurechnen sind, aber auf fremden Grundstücken, d. h. Grundstücken, die nicht im rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Bilanzierenden stehen, errichtet wurden. Fremde Grundstücke liegen etwa vor, wenn der Bilanzierende als Erbbaubere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Einzelwertberichtigung

Rn. 313 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Prinzipiell gilt der in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Grundsatz der Einzelbewertung. Danach ist jede Forderung unter Berücksichtigung ihrer "individuell anhaftenden Risiken und ggf. der damit zusammenhängenden zukünftigen Aufwendungen" (Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 565) auf ihre Werthaltigkeit hin zu beurteilen. Rn. 314 Stand: EL 4...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2f.; sodann ausführlich Haufe IFRS-Komm. (2025), § 28, Rn. 403ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrech...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 243 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die privatrechtlich wie Grundstücke behandelt werden (vgl. ADS (2023), § 266, Rn. 104). Beispiele für grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht, das Bergwerksrecht oder andere Abbaurechte, das Wohnungseigentum und die Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte (vgl. auch HdR-E, HGB § 266, Rn. 19ff.). Rn. 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertung von geleisteten Anzahlungen

Rn. 311 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Geleistete Anzahlungen sind mit dem hingegebenen Geldbetrag zu bewerten. Ist abzusehen, dass der Vertragspartner seine geschuldete Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbringen kann und auch mit einer Rückerstattung der Anzahlung nicht zu rechnen ist, wird eine außerplanmäßige AfA notwendig. Die geleistete Anzahlung ist auf den Betrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorstand ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / h) Bewertung von liquiden Mitteln

Rn. 329 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bilanzierung der liquiden Mittel (Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten) wird es i. d. R. keine Bewertungsprobleme geben. Eine außerplanmäßige AfA wird meist nur im Fall des Kursrückgangs bei Fremdwährungsguthaben und Sortenbeständen notwendig werden. Eine außerplanmäßige AfA ist bei Kurssenkungen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen

Rn. 305 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim Niederstwerttest für unfertige und fertige Erzeugnisse sind die historischen HK zum BilSt mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen. Mit der Schaffung unfertiger und fertiger Erzeugnisse ist eine Veräußerungsabsicht verbunden. Der beizulegende Wert dieser VG ist daher grds. absatzmarktorientiert nach den Grundsätzen der verlustfreien Be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz ;2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Wertaufholungsverbot für den Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 374 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 3f. enthalten die Regelungen zur wahlweisen (nur VG des Finanz-AV; vgl. Abs. 3 Satz 6) und pflichtgemäßen außerplanmäßigen AfA (alle VG des AV und UV; vgl. Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4). Hierauf nimmt § 253 Abs. 5 Satz 1 Bezug und fordert eine Wertaufholung bei Wegfall der Gründe nach einer vorangegangenen Niederstwert-AfA. Demnach fa...mehr