Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen

Rn. 371 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 WG des nicht abnutzbaren AV (Grund und Boden sowie Beteiligungen) sowie des UV sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit ihren AHK oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Analog zu den abnutzbaren WG des AV kann ein niedrigerer Teilwert nur dann angesetzt werden, wen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Beschaffungsmarkt

Rn. 293 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der beschaffungsmarktorientierten Bewertung sind die fiktiven Wiederbeschaffungskosten inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten) und AK-Minderungen (z. B. Skonti) bzw. die fiktiven Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung der zum BilSt bestehenden Kostenstrukturen relevant. Basierend auf den so ermittelten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung des Niederstwertprinzips für die Steuerbilanz

Rn. 330 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bewertung des UV für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist in § 6 EStG geregelt. Dem UN steht hiernach ein Wahlrecht zu, die WG des UV mit den AHK (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) oder alternativ zum niedrigeren Teilwert anzusetzen, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; zum Teilwe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkungen

Rn. 269 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das NWP lässt sich aus dem Imparitätsprinzip (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4; HdR-E, Kap. 2, Rn. 105ff., 114) ableiten. Das Imparitätsprinzip verpflichtet den Bilanzierenden, eingetretene Verluste bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu erfassen. Für VG des UV ist daher an jedem BilSt (Bewertungszeitpunkt) zu prüfen, ob der Börsen- oder Marktprei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 312 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 bei der Zugangsbilanzierung mit ihrem Nennbetrag, der den AK entspricht, anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 18ff.). In Folgeperioden sind nach § 253 Abs. 4 AfA durchzuführen, wenn der beizulegende Wert am BilSt unter den (ursprünglichen) Nennbetrag sinkt. Dabei sind alle vorhersehbaren Risiken un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 272 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller AfA die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2024), § 253, Rn. 287). Da sich die Bewertungsgenauigk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Bewertung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rn. 327 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen gegen verbundene UN sowie Forderungen gegen UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werfen keine spezifischen Bewertungsprobleme auf. Solche Forderungen resultieren aus LuL oder kurzfristigen Darlehensgewährungen. Die Bewertung der Forderungen gegen verbundene UN bzw. gegen UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ausweis von unwirksamen Beträgen und Wertänderungen von nicht gesicherten Risiken in der Bilanz

Rn. 351 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Betrag der Unwirksamkeit (Ineffektivität) einer Bewertungseinheit dergestalt, dass ein "ungesicherter unrealisierter Verlust" verbleibt (vgl. BMJ (2007), S. 118), ist durch die Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten bilanziell abzubilden (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 66, 82f.); dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Rn. 448 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Im Handelsrecht sind Immobilien im AV als Sachanlagen auszuweisen, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 sowie § 266 Abs. 2). Nach IFRS wird bei Immobilien zusätzlich zwischen (in die Betriebsprozesse integriertem) Sach-AV (Immobilien zur betrieblichen Nutzung) und als Finanzinvestition gehalt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Wertpapiere und Ausleihungen

Rn. 26 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertpapiere des AV (verbriefte Gläubigerrechte mit Dauerbesitzabsicht) sind mit ihren AK zu bewerten (vgl. zur Postenabgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 52f.). Die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere i. d. R. gesondert berechneten Stückzinsen gehören nicht zu den AK, da es sich um dem Verkäufer erstattete zeitanteilige Ertragszinsen handel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absatzmarkt

Rn. 286 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einer absatzmarktorientierten Bewertung ist das Verfahren der verlustfreien Bewertung (auch als retrograde Bewertung bezeichnet) zugrunde zu legen. Nach diesem Verfahren hat eine AfA auf einen VG des UV zu erfolgen, wenn die AHK den voraussichtlichen Veräußerungserlös abzgl. noch anfallender Aufwendungen übersteigen. Der jeweilige VG sol...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 416 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken nach HGB und IFRS Küting/Lauer, D...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Bilanzierung bei Absicherung von Kreditrisiken

Rn. 380 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Aktiva (Forderungen, Wertpapiere), die mittels Bürgschaften, Gewährleistungen etc. gegen das Kreditausfallrisiko gesichert sind, werden unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit dieser Sicherheiten bewertet. Dies bedeutet, dass insoweit, als die Sicherheiten werthaltig sind, keine Wertminderung der Aktiva angenommen und mithin auch insoweit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertaufholungs- bzw. Zuschreibungsgebot (Satz 1)

Rn. 344 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach § 253 Abs. 5 besteht für sämtliche Rechtsformen eine Zuschreibungspflicht, wenn die Gründe für die in früheren GJ vorgenommene(n) außerplanmäßige(n) AfA weggefallen sind. Dies begrenzt die Möglichkeit der Bildung stiller Reserven. Die Vermögens-, aber auch die Ertragslage zeichnen durch das Wertaufholungsgebot ein den tatsächlichen Verh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beendigung bei Absicherung von Zahlungsstromrisiken bzw. antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 391a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird eine variabel verzinsliche Forderung i. R.e. Cashflow-Hedges mittels eines Receiver-Zinsswaps gegen das Zinsrisiko abgesichert und wird der Receiver-Zinsswap vorzeitig aufgelöst, resultiert daraus üblicherweise eine Ausgleichszahlung, die den positiven bzw. negativen Marktwert des Zinsswaps ausgleicht. Hier erscheint es zulässig, die A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Planmäßige Nutzungsdauer

a) Abschreibungsbeginn Rn. 142 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch die Festlegung der planmäßigen ND wird der AfA-Zeitraum, d. h. der Zeitraum, innerhalb dessen die AHK auf die GJ als AfA zu verteilen sind, bestimmt. Der AfA-Zeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der VG der "Unternehmung uneingeschränkt zur [bestimmungsgemäßen, d. Verf.] Nutzung zur Verfügung steht" (Bonner-Hd...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abschreibungsmethoden

a) Überblick Rn. 150 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die bei der Ermittlung von planmäßigen AfA bei abnutzbaren VG zu verwendende Methode wird in § 253 Abs. 3 nicht konkretisiert. Demnach überlässt der Gesetzgeber dem Bilanzierenden die Wahl der AfA-Methode. AfA-Methoden lassen sich grds. in zwei Gruppen unterteilen, die Zeit- und Leistungs-AfA. Bei der Zeit-AfA werden während der g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung des Abschreibungsplans

a) Vorbemerkungen Rn. 167 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der AfA-Plan für einen abnutzbaren VG ist vor dem ersten AfA-Lauf zu fixieren und mit Aufstellung des JA verbindlich. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6) ist der Bilanzierende grds. an diesen Plan gebunden (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 275). Der Erstellung eines AfA-Plans liegen in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Sonderfälle

a) Geringwertige Wirtschaftsgüter Rn. 182 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz ;2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemildertes Niederstwertprinzip

a) Grundsatz Rn. 193 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für alle VG des AV, d. h. unabhängig von ihrer ND, sind die fortgeführten AHK (RBW) mit ihrem beizulegenden Wert am BilSt zu vergleichen. Ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung eine Wertminderung am BilSt, die voraussichtlich dauernd ist, hat eine außerplanmäßige AfA auf den niedrigeren beizulegenden Wert zu erfolgen (vgl. § 25...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absicherung eines variabel verzinslichen Wertpapiers mittels eines Receiver-Zinsswaps

Rn. 346 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird ein variabel verzinsliches Wertpapier (Floater) des UV (Kreditinstitute: Liquiditätsreserve) gegen Zahlungsstromrisiken abgesichert, entsteht durch die Kombination aus Floater und Receiver-Zinsswap (Festsatzempfänger) ein synthetisch festverzinsliches Wertpapier, das neben dem (Marktwert-)Risiko (a) wegen einer Ausweitung des Credit Spr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Wertaufholungen (Zuschreibungen)

Rn. 437 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Entfällt bei einzelnen abnutzbaren Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter ND zu einem späteren Zeitpunkt der Grund für eine Wertminderung (außerplanmäßige AfA), muss eine Wertaufholung ("reversal of impairment") auf den gestiegenen erzielbaren Betrag ("recoverable amount") erfolgen (vgl. IAS 36.110ff.), max. jedoch bis ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist derjenige Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzielle Abbildung von antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 373 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ggf. festgestellte ineffektive Beträge auf Basis des gesicherten Risikos sind stets sofort imparitätisch ergebniswirksam als Rückstellung zu erfassen. Gleiches gilt für Wertänderungen, die auf nicht gesicherte Risiken entfallen. Dabei wird simuliert, dass das geplante Grundgeschäft bereits abgeschlossen wurde, um zu ermitteln, ob sich die We...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorräte

Rn. 31 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um AfA nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen vorwiegend Fracht- ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Auflösen der antizipativen Bewertungseinheit (Sanktionsmaßnahmen)

Rn. 266 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es ist bei antizipativen Bewertungseinheiten laufend (mindestens zu jedem Abschlussstichtag) zu prüfen, ob das erwartete und abgesicherte Geschäft (z. B. der Zufluss eines bestimmten Währungsbetrags aufgrund erwarteter UE) nach wie vormehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 404 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Zuge der Umsetzung des BilMoG – insbesondere im Kontext der Einführung des § 254 zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten – stellte sich u. a. die Frage, ob und wie die Geschäfte des Bankbuchs – deren Absicherung meist auf Nettobasis erfolgt (früher von Banken häufig als Macro-Hedge bezeichnet) – mit Inkrafttreten des BilMoG zu bewerten u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Besonderheit für antizipative Bewertungseinheiten über erwartete Beschaffungs- und Absatzgeschäfte

Rn. 348 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 92, spricht sich bei antizipativen Bewertungseinheiten für (erwartete, geplante) Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte im Hinblick auf die Erwerbs- bzw. Verkaufspreise, die durch ein Termingeschäft abgesichert sind, dafür aus, dass Grundgeschäft (erwartete, noch nicht vertraglich vereinbarte Transaktion) und Sicherungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rn. 442 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wenn ein langfristiger Vermögenswert (vgl. IFRS 5.3) (oder eine Veräußerungsgruppe (vgl. IFRS 5.4), die mindestens einen langfristigen Vermögenswert beinhaltet) nicht mehr im UN eingesetzt werden soll, sondern am BilSt nur noch zur Veräußerung bereitsteht, hat sich der Ausweis und die Bewertung nach IFRS 5 zu richten (vgl. grundlegend und we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz ;5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei LuL. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet der Auszahlungsbetrag di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bewertungsstichtag

Rn. 203 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für die Ermittlung des beizulegenden Werts sind gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Wertverhältnisse zum BilSt relevant. Wertbeeinflussende Tatsachen, die nach dem BilSt eingetreten sind, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden (vgl. zur Unterscheidung wertaufhellender und wertbeeinflussender Tatsachen HdR-E, HGB § 252, Rn. 87).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Relevanter Wertmaßstab

aa) Vorbemerkungen Rn. 272 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller AfA die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2024), § 253, Rn. 287). Da sich die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung einzelner Posten nach dem strengen Niederstwertprinzip

a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen Rn. 297 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Immaterielle Vermögensgegenstände

a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Rn. 218 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 2a mit den jeweiligen HK zu erfolg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bestimmung des aktuellen Stichtagswerts (Niederstwert)

a) Relevanter Wertmaßstab aa) Vorbemerkungen Rn. 272 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller AfA die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2024), § 25...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachanlagevermögen

a) Grundstücke Rn. 238 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke (Grund und Boden) gehören grds. zu den nicht abnutzbaren VG des Sach-AV. Aufgrund ihrer generell zeitlich unbegrenzten Nutzung findet ein Verbrauch des Leistungsvorrats nicht statt und eine planmäßige AfA ist unzulässig. Rn. 239 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Betrieblich ausgebeutete Grundstücke (z. B. Steinbrüche, Kiesgr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Strenges Niederstwertprinzip

1. Vorbemerkungen Rn. 269 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das NWP lässt sich aus dem Imparitätsprinzip (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4; HdR-E, Kap. 2, Rn. 105ff., 114) ableiten. Das Imparitätsprinzip verpflichtet den Bilanzierenden, eingetretene Verluste bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu erfassen. Für VG des UV ist daher an jedem BilSt (Bewertungszeitpunkt) zu prüfen, ob der Börse...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Relevanter Markt

aa) Vorbemerkungen Rn. 285 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Bewertung von Forderungen

aa) Vorbemerkungen Rn. 312 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 bei der Zugangsbilanzierung mit ihrem Nennbetrag, der den AK entspricht, anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 18ff.). In Folgeperioden sind nach § 253 Abs. 4 AfA durchzuführen, wenn der beizulegende Wert am BilSt unter den (ursprünglichen) Nennbetrag sinkt. Dabei sind alle vorhers...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einzelfälle

1. Immaterielle Vermögensgegenstände a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Rn. 218 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ableitung aus dem Börsenpreis

Rn. 275 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unter dem Börsenpreis ist derjenige Kurs zu verstehen, der an einer regulierten Börse zum BilSt festgestellt wird, sofern es zu Umsätzen am entsprechenden Marktplatz gekommen ist (vgl. WP-HB (2023), Rn. F 187). Dabei können sowohl Kurse an in- als auch ausländischen Börsen wertrelevant sein (vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 759). Rn. 276 Stand: EL...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beizulegender Wert

Rn. 282 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Können weder Börsen- noch Marktpreise für den zu bewertenden VG ermittelt werden, ist der beizulegende Wert für die Folgebewertung maßgeblich. Börsen- oder Marktpreise können bspw. bei schwachem Organisationsgrad eines Markts fehlen oder ein Markt ist überhaupt gar nicht existent. Rn. 283 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Beim beizulegenden Wert hand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 285 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung durchzuführen, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Bewertung von Wertpapieren

Rn. 328 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertpapiere des UV werden grds. zu deren AK bewertet. Anschaffungsnebenkosten sind zu berücksichtigen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 27ff.). Zum BilSt ist dieser historische Ausgangswert mit dem jeweils beizulegenden Wert zu vergleichen. Dessen Ermittlung bereitet keine Schwierigkeiten, wenn es sich bei den Wertpapieren um börsennotierte Titel h...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Absatz- und Beschaffungsmarkt

Rn. 296 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Abweichend von der oben beschriebenen Vorgehensweise wird insbesondere für Handelswaren die Ermittlung sowohl eines absatz- als auch beschaffungsmarktorientierten Werts gefordert (sog. doppelte Maßgeblichkeit; vgl. WP-HB (2023), Rn. F 186). Nach hier vertretener Ansicht ist jedoch für Zwecke eines Niederstwerttests allein der Absatzmarkt rel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Pauschalwertberichtigung

Rn. 319 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Pauschalwertberichtigung stellt eine den "GoB entsprechende Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung dar" (Schmidt: EStG (2025), § 6, Rn. 304). Während bei einer (pauschalierten) Einzelwertberichtigung das individuelle Kredit- und Ausfallrisiko der Forderung berücksichtigt wird, dient die Pauschalwertberichtigung der Erfassung des allg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ableitung aus dem Marktpreis

Rn. 278 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Marktpreis ist "derjenige Preis, der an einem Handelsplatz für Waren einer bestimmten Gattung von durchschnittlicher Art und Güte zu einem bestimmten Zeitpunkt im Durchschnitt gewährt wurde" (WP-HB (2023), Rn. F 187). Dabei ist bei der Bestimmung des relevanten Markts insbesondere auf eine angemessene räumliche Abgrenzung des Markts, die...mehr