Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Gegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist

Rz. 123 [Autor/Zitation] Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Abschreibungen planmäßig vorzunehmen (§ 253 Abs. 3 Satz 1). Der Abschreibungsverlauf ist damit für jeden Anlagegegenstand dieser Art von vornherein bekannt, jede Abweichung – sei sie durch eine Nutzungsdauerschätzung oder die Anwendung eines anderen Abschreibungsve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausweis von Unterschiedsbeträgen bei Anwendung der Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die auf Art. 40 Abs. 2 der alten 4. EG-RL beruhende Vorschrift verlangt den pauschalen Ausweis der Unterschiedsbeträge für jede Gruppe, für die die Bewertungsmethoden/-vereinfachungen des § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung) oder § 256 Satz 1 (Bewertungsvereinfachungsverfahren) zur Anwendung kommen, wenn sich bei Anwendung dieser Methoden im Vergleich zu e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund der Tatsache, dass Kleinstkapitalgesellschaften eine Untergruppe kleiner KapGes. nach § 267 Abs. 1 darstellen, gelten die für diese Gruppe von Unternehmen auch für Kleinstkapitalgesellschaften entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. Über die Erleichterungen hinaus, welche für kleine KapGes. anwendbar sind, lässt § 267a für Kleinstkap...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufwendungen für bezogene Waren

Rz. 90 [Autor/Zitation] Der Ausdruck "bezogene Waren" meint nichts anderes, als dass es sich um Waren handelt, die ohne Be- oder Verarbeitung weiter veräußert werden (= Handelswaren, zum Begriff § 266 Rz. 211). Aufwendungen für bezogene Waren entstehen außer durch Abschreibungen erst bei Veräußerung. Grundsätzlich sind als Aufwand die Einstandswerte auszuweisen, soweit sie ni...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd.3 IFRIC 10: Zwischenberichterstattung und unterjährige Wertminderung

Tz. 142 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Am 20.07.2006 hat das damalige International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), nunmehr IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), die Interpretation IFRIC 10 "Interim Financial Reporting and Impairment" verabschiedet. Diese Interpretation wurde am 01.07.2007 durch Indossierung in das EU-Recht übernommen. Die Interpretation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 196 [Autor/Zitation] Das UKV zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil der in der GuV auszuweisenden Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten, sondern nach Funktionsbereichen auszuweisen ist. Außerdem wird in Bezug auf die Herstellungskosten des Umsatzes (Posten Nr. 2) nicht auf das Jahr des Anfalls dieser Aufwendungen abgestellt, sondern darauf, ob die entsprechenden Produkt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 110 [Autor/Zitation] In der Verpflichtung zur Erläuterung der Abweichungen von Bewertungsmethoden liegt die vorrangige Bedeutung des Abs. 2 Nr. 2. Gegenstand der Angabe und Begründung sind die Abweichungen von den in der Vergangenheit angewandten Bewertungsmethoden; das Abweichen von den in § 252 Abs. 1 geregelten allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zieht nicht die Angabe n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Aufwendungen

Rz. 142 [Autor/Zitation] Für den Ausweis als sonstige betriebliche Aufwendungen unter Nr. 8 kommen insbes. in Betracht (so auch Westermann, BB 1986, 1120, 1121; Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 172 ff. [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 174 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 161; Lenz in HdJ, Abt. VI...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Festwerte

Rz. 193 [Autor/Zitation] Eine Sonderstellung bei der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nehmen Festwerte ein, die für Gegenstände des Sachanlagevermögens gebildet werden (zu den Voraussetzungen § 240 Abs. 3; vgl. § 240 Rz. 86 ff.). Die Bildung von Festwerten beruht auf der gesetzlichen Fiktion einer gleichbleibenden Gütermenge zu einem gleichbleibenden Wert bei i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rz. 199 [Autor/Zitation] Da Abgänge auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau nur selten vorkommen und darauf idR auch keine Abschreibungen vorgenommen werden, wird die horizontale Gliederung dieses Postens, abgesehen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Buchwert, auf den Ausweis der Zugänge und Umbuchungen beschränkt sein. Dabei gibt der Zugang die Inves...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Finanzanlagen

Rz. 203 [Autor/Zitation] Sind unter den Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen", "Beteiligungen" oder "Wertpapiere des Anlagevermögens" Aktien ausgewiesen, sind bei Kapitalerhöhungen gegen Einlagen neben dem Ausgabebetrag auch die Anschaffungskosten hinzuerworbener Bezugsrechte als Zugang auszuweisen. Auf den Ausweis von eigenen Bezugsrechten als Abgang bei den Altanteile...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Andere Gegenstände des Anlagevermögens

Rz. 128 [Autor/Zitation] Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung nicht zeitlich begrenzt ist, kommen nur außerplanmäßige Abschreibungen in Betracht. In die Angabepflicht nach Abs. 2 Nr. 2 sind nur diejenigen außerplanmäßigen Abschreibungen einzubeziehen, die freiwillig vorgenommen werden (vgl. Rz. 110 ff.).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angabe

Rz. 316 [Autor/Zitation] Anzugeben ist zunächst der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen VG. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments entspricht gem. § 255 Abs. 4 Satz 1 grds. seinem Marktpreis, sofern sich, wie es bei börsennotierten Finanzinstrumenten idR der Fall sein wird, ein solcher verlässlich ermitteln lässt. Lässt sich der Marktwert für das F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung und Einordnung zusätzlicher Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 bzw. 3 ist aufgrund spezieller Vorschriften um bestimmte Posten zu ergänzen. Darüber hinaus können freiwillig weitere Posten hinzugefügt werden. Nicht zulässig ist es jedoch, freiwillig einen Posten zu außerordentlichen Erträgen oder Aufwendungen in die GuV einzufügen, da der Gesetzgeber diesen Posten durch das B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die Angabe der Bewertungsmethoden ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der JA der KapGes. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, da das Gesetz vielfach verschiedene Verfahren der Bewertung zulässt. Unter dem Begriff der Bewertungsmethode sind bestimmte, in ihrem Ablauf defin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Wertaufholungsrücklage

Rz. 313 [Autor/Zitation] Gemäß § 58 Abs. 2a AktG, § 29 Abs. 4 Satz 1 GmbHG können Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen des Anlage- oder Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden. Mit Eigenkapitalanteil ist hier der Wertaufholungsbetrag abzüglich einer steuerlichen Belastung – soweit eine solche vorhanden ist – gemeint (Altmeppen 11, § 35 GmbHG Rz. 35; Gri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 150 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 ist im Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens nach der direkten Bruttomethode (vgl. Rz. 152) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). Dadurch sollen das insgesamt im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Anlagen und die Entwicklung im abgelaufenen GJ dargestellt werden. Rz. 151 [Autor/Zitation] Abs. 3 wurde eingefügt dur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 13 sind alle Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, gleichgültig, ob sie auf lang-, mittel- oder kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen. Saldierungen mit Zinserträgen sind nicht zulässig (vgl. im Einzelnen hierzu Rz. 159 ff.). Zinszuschüsse der öffentlichen Hand können bei periodengerechter Vereinnahmung direkt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 267 Abs. 4a setzt sich die Bilanzsumme aus den Posten zusammen, die in den des § 266 Abs. 2 Buchst. a bis e aufgeführt sind, ohne einen auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" iSd. § 268 Abs. 3. Analog ist bei einer KGaA ein auf der Aktivseite ausgewiesener Korrekturposten "Nicht d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 87 [Autor/Zitation] Der Angabe der Bewertungsmethoden kommt für die VG des Umlaufvermögens und hierunter für die Vorräte besondere Bedeutung zu. Eine globale Angabe für alle in § 266 Abs. 2 B.I. (Vorräte) aufzuführenden VG genügt jedoch nicht, vielmehr muss der Möglichkeit Rechnung getragen werden, dass innerhalb des Postens "Vorräte" einzelne Bestände nach unterschiedlic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Zusätzliche Angaben

Tz. 165 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Sowohl IAS 1 als auch zahlreiche andere Standards fordern zusätzliche Angaben betreffend die Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), die wahlweise im Anhang oder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) zu machen sind. So sind nach IAS 1.97 für wes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Vertriebskosten (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 215 [Autor/Zitation] Unter diesem Posten sind alle während des abgelaufenen GJ entstandenen Vertriebskosten auszuweisen, die dem Vertriebsbereich entweder direkt oder indirekt über Schlüsselungen zuzurechnen sind. Da Vertriebskosten nicht aktivierbar sind, ist der Gesichtspunkt des Umsatzbezugs ohne Bedeutung (Perioden- statt Umsatzbezug); auch bereits angefallene Vertrie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Angaben nach HGB

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die nachfolgend aufgeführten Angaben müssen nach HGB im Anhang gemacht werden, wenn sie in Ausübung des in den jeweiligen Regelungen enthaltenen Wahlrechts nicht in die Bilanz oder GuV aufgenommen wurden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Mengen- und wertmäßig verursachte Bestandsveränderungen

Rz. 48 [Autor/Zitation] Bestandsveränderungen können sowohl auf Änderungen der Menge als auch auf Änderungen des Werts von fertigen und unfertigen Erzeugnissen zurückgehen. § 277 Abs. 2 Halbs. 1 stellt klar, dass grds. beide Arten von Veränderungen in den Posten Nr. 2 eingehen. Inwieweit die ausgewiesenen Bestandsveränderungen mengen- oder wertbedingt sind, ist aus bilanzanal...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ort und Form von Angaben

Tz. 81 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Angaben (disclosures) können, soweit in einem Standard nicht ausdrücklich anders gefordert, wahlweise entweder in der Bilanz, Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) etc. oder im Anhang gemacht werden (IAS 1.47f.); hierbei ist das Stetigkeitsprinzip zu beachten (vgl. Tz. 67ff.). Der überwiegende Tei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Änderung von Schätzungen

Tz. 56 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (d) hat ein Unternehmen in seinem Zwischenbericht uU Angaben darüber zu machen, ob es Schätzungen von Beträgen, die in früheren Zwischenberichtsperioden des aktuellen Geschäftsjahres oder in früheren Geschäftsjahren dargestellt wurden, geändert hat (zB Vornahme oder Rücknahme von außerplanmäßigen Abschreibungen, Änderung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umbuchungen

Rz. 173 [Autor/Zitation] Umbuchungen zeigen weder Mengen- noch Wertänderungen an, sondern lediglich (formale) Ausweisänderungen innerhalb des Anlagevermögens. Zu Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen vgl. Rz. 165. Umbuchungen treten vor allem bei dem Posten "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" (vgl. Rz. 199 f.) sowie bei den auf immaterielle VG geleisteten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anlagespiegel (Abs. 2 aF – aufgehoben)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 aF war wahlweise in Bilanz oder Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens (insbes. Ausweis von Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). § 268 Abs. 2 wurde durch das BilRUG aufgehoben (vgl. Rz. 5) und ist nach Art. 75 Abs. 1 Satz 2 EGHGB letztmalig für vor dem 1.1.20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Da es sich bei § 277 um ergänzende Vorschriften zur Gliederung der GuV nach § 275 handelt, ergibt sich eine Reihe von Querverbindungen zu anderen Rechtsnormen. Die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) ist auch grundlegend für die Ermittlung der Größenklasse von KapGes. nach § 267. Aufgrund des Wahlrechts in § 277 Abs. 3, außerplanmäßige Abschreibu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abgrenzung der Einzelposten untereinander

Rz. 26 [Autor/Zitation] Das Stetigkeitsgebot bezieht sich nicht nur auf die Ausübung von Ausweiswahlrechten und Spielräumen, sondern auch auf die Abgrenzung der Einzelposten untereinander, da anderenfalls eine Vergleichbarkeit aufeinanderfolgender Abschlüsse nicht gegeben wäre. Rz. 27 [Autor/Zitation] Stetig vorzugehen ist zB bei der Abgrenzung von: Beteiligungen und Wertpapiere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Übereinstimmung mit Bilanzzahlen

Rz. 62 [Autor/Zitation] Der unter dem Posten Nr. 2 auszuweisende Betrag muss grds. mit der Bestandsveränderung, wie sie sich aus einem Vergleich der Bilanzposten des Berichtsjahres und des Vorjahres ergibt, übereinstimmen. Abweichungen können sich ergeben, wenn fertige Erzeugnisse und (Handels-)Waren in der Bilanz zusammen ausgewiesen werden. Eine Bestandsveränderung der fert...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 270 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Vorläufer der Regelung fanden sich in § 151 Abs. 4 Satz 1 und 2 AktG 1965. § 270 enthält demgegenüber einige Anpassungen an die durch das BiRiLiG 1985 eingeführten Begrifflichkeiten. Insbesondere sind die Begriffe "Kapitalrücklage" und "Gewinnrücklagen" an die Stelle der "offenen Rücklagen" getreten. Zudem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Leistungen für Schadenbeseitigungen

Rz. 72 [Autor/Zitation] Neben den aktivierbaren Leistungen werden von Betriebsabteilungen häufig auch Leistungen erbracht, die zu keinen aktivierbaren Posten führen (zB Beseitigung von Schäden an Gebäuden, Maschinen usw. durch eigene Abteilungen) oder die zu Lasten von Rückstellungen gehen (zB Beseitigung von Bergschäden, für die Bergschädenrückstellungen bestehen). In beiden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Ausweis des Rohergebnisses (Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Welche Erträge und Aufwendungen zu einem Posten "Rohergebnis" zusammengefasst werden dürfen, wird in § 276 Satz 1 genau festgelegt:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die GuV wird vielfach das in § 264 Abs. 2 geforderte, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Ertragslage nicht allein vermitteln können. Das Gesetz sieht daher eine Reihe von Angabepflichten im Anhang vor, die sich auf Posten der GuV beziehen und die wichtige Informationen zur Analyse der Ertragslage enthalten. Zum Teil können Angaben a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 160 [Autor/Zitation] Als erste Spalte des Anlagespiegels sind die gesamten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der zu Beginn des GJ zum Anlagevermögen zählenden VG auszuweisen. Dabei bestimmt sich der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach § 255. Zu überhöhten Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie zur Behandlung von Zuschüssen vgl. Rz. 164...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Untergliederungen, die alternativ in Bilanz/GuV oder Anhang vorzunehmen sind

Rz. 99 [Autor/Zitation] Bisweilen erlaubt es das Gesetz auch, Untergliederungen entweder in Bilanz/GuV oder im Anhang vorzunehmen, zB Vermerk eines aktivierten Disagios (§ 268 Abs. 6), Ausweis des Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen und eines bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivpostens, der nicht im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 277 ergänzt die Vorschriften des § 275 zur Gliederung der GuV, indem wichtige GuV-Posten definiert und zusätzliche Vorschriften zum Ausweis bestimmter Erträge und Aufwendungen kodifiziert werden. Definiert werden zum einen die Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) und zum anderen die Bestandsveränderungen (§ 277 Abs. 2). Während die Definition der Umsatzerlöse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Um die Ertragslage analysieren zu können, ist nicht nur die Information über das Jahresergebnis notwendig, sondern auch die Kenntnis der einzelnen Erträge und Aufwendungen, die zu dem Jahresergebnis geführt haben. Daher enthält § 275 Vorschriften zur Gliederung der GuV. Allerdings sind diese allein nicht hinreichend, um eine zwischenbetriebliche Verglei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 277 gelten für alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a). Dies ergibt sich aus der Einordnung des § 277 in die ergänzenden Vorschriften für KapGes. Genossenschaften brauchen Abs. 3 Satz 1 nicht anzuwenden (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2). Gesellschaften, die unter das PublG fallen, h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXII. Weitere gesetzlich vorgesehene Posten

Rz. 195 [Autor/Zitation] Das HGB und das AktG sehen weitere Posten vor, die beim Vorliegen entsprechender Sachverhalte gesondert auszuweisen sind. Soweit diese Posten als Untergliederung oder Davon-Vermerk zu bestimmten gesetzlichen Posten ausgestattet sind, sind sie bei den jeweiligen Posten behandelt. Darüber hinaus kommen insbes. in Betracht: § 277 Abs. 3 Satz 2: Erträge un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Handelswaren

Rz. 213 [Autor/Zitation] Werden Waren, die ohne Bearbeitung veräußert werden, verkauft, so treten an die Stelle der Herstellungskosten die Anschaffungskosten der Waren. Auch Abschreibungen auf Handelswaren können in den Posten Nr. 2 einbezogen werden (Kliem/Müller in Beck BilKomm.14, § 275 HGB Rz. 268). Besteht ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sacheinlagen

Rz. 235 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind in der Praxis gebräuchlich, meist entstehen sie durch Einbringung von Beteiligungen oder Betrieben bzw. Anteilen an Personengesellschaften (vgl. steuerlich §§ 20, 21 UmwStG). Dabei wird selten in voller Höhe das gezeichnete Kapital erhöht, meist erfolgt neben einer solchen Erhöhung eine Zuführung zu den Rückla...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Schätzungen

Tz. 118 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 unterscheidet ebenso wie IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" zwischen Änderungen der Rechnungslegungsmethoden (accounting policies) und Änderungen von Schätzungen (accounting estimates). Die beiden Sachverhalte werden bilanziell unterschiedlich behandelt. Eine Schätzung ist...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung des Einflusses von Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 132 [Autor/Zitation] Art. 31 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL ging davon aus, dass jede Abweichung von den gesetzlich geregelten oder den bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Vergleichbarkeit der JA beeinträchtigt. Deswegen ist in Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 auch nach dem BilRUG noch vorgeschrieben, dass der Einfluss von Abweichungen auf die Vermögens-, Finan...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.15–16A regelt, welche Anhangangaben in einem verkürzten Abschluss mindestens enthalten sein müssen, mittels derer die Adressaten eines Zwischenberichts über bedeutende Ereignisse und Geschäftsvorfälle des Unternehmens informiert werden sollen, die sich seit der Aufstellung des letzten Geschäftsberichts ereignet haben. Die Konzeption de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 445 [Autor/Zitation] Der Begriff der außergewöhnlichen Bedeutung nimmt Bezug auf die das Unternehmen prägenden Vorgänge (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67). Rz. 446 [Autor/Zitation] Dabei soll die von der Praxis zu § 277 Abs. 4 Satz 1 aF entwickelte Abgrenzung nach der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit indiziell weiter herangezogen werden können (Begr.RegE BilRUG, BT-D...mehr