Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Sofortabzug von Sanierungsa... / 3 Die Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) widerspricht dem FG. Die Entnahme der Wohnung aus dem Betriebsvermögen ist keine Anschaffung i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Der BFH hob für 2010 und 2013 das FG-Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück. Für 2011 und 2012 wurde die Revision als unbegründet zurückgewiesen, da sich insoweit für X aufgrund der Steuerfestsetzung auf 0 EUR kein...mehr

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Sofortabzug von Sanierungsa... / 2 Das Problem

Streitig war, ob Aufwendungen für Baumaßnahmen an einer aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommenen Wohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten im Wege der AfA zu berücksichtigen sind. X erzielte als Inhaber einer Hofstelle land- und forstwirtschaftliche Einkü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 Die Steuerbefreiung gilt für alle Erwerbe von Todes wegen[1] und Schenkungen unter Lebenden.[2] Ferner sind auch Zweckzuwendungen erfasst.[3] Auf die Erbersatzsteuer von Familienstiftungen[4] findet die Steuerbefreiung gleichfalls Anwendung.[5] Rz. 17 Die Steuerbefreiung ist unabhängig vom Wert des Grundstücks möglich. Das Gesetz sieht keinerlei Beschränkung vor. Die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelmäßige AfA

Rn. 910 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei regelmäßigen Abschreibungen sind die AK/HK über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum hinweg zu verteilen. Danach bestimmt sich, welcher Abschreibungsbetrag im jeweiligen VZ angesetzt werden kann. Hinsichtlich der Nachholung unterlassener AfA s § 7 Rn 224–226 (Handzik). Von der Nachholung zu unterscheiden ist der Fall, dass sich nachträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XIV. Absetzungen für Abnutzung und Substanzverringerung (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG)

Schrifttum: Richter, Praxisfragen zum "geringwertigen" Arbeitsmittel bei ArbN, DStR 1984, 680; Costede, Grundfragen der Absetzungsbefugnis wegen Abnutzung, StuW 1986, 263; Alt, Das Überschussvermögen im ESt-Recht, StuW 1994, 138; Krüger, Führen WK zu Überschusserzielungsvermögen?, FR 1995, 633; Kottke, Zum sofortigen WK-Abzug bei Umwidmung bisher privat genutzter WG, DB 1998, 125...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung der Aufwendungen in Form von AfA

Rn. 863 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem bei den Überschusseinkunftsarten geltenden Abflussprinzip des § 11 Abs 2 EStG wären die Aufwendungen für Arbeitsmittel an sich sofort im Jahr der Verausgabung abzugsfähig. In der Tat sind die Aufwendungen für nicht abnutzbare Arbeitsmittel in voller Höhe im VZ der Zahlung anzusetzen. Für den Regelfall abnutzbarer WG, dh WG, deren N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abschreibungszeitraum bei regelmäßigen Abschreibungen

Rn. 903 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem Wortlaut des § 7 Abs 1 S 2 EStG bemisst sich die Absetzung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des WG. Da die Überschusseinkünfte kein BV kennen, ist stattdessen auf die voraussichtliche technische oder wirtschaftliche Lebensdauer des WG unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungsverhältnisse durch den StPfl abzustellen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höhe der Abschreibungen

a) Regelmäßige AfA Rn. 910 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei regelmäßigen Abschreibungen sind die AK/HK über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum hinweg zu verteilen. Danach bestimmt sich, welcher Abschreibungsbetrag im jeweiligen VZ angesetzt werden kann. Hinsichtlich der Nachholung unterlassener AfA s § 7 Rn 224–226 (Handzik). Von der Nachholung zu unterscheiden ist der Fall,...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bemessungsgrundlage der Abschreibungen

a) Anschaffung oder Herstellung von WG Rn. 900 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bemessungsgrundlage für die AfA sind die AK oder HK des jeweiligen WG. Der Begriff der AK und HK ist bei den Überschuss- und Gewinneinkünften gleich auszulegen (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830); er folgt der handelsrechtlichen Legaldefinition in § 255 Abs 1 HGB für die AK und in § 255 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umwidmung von WG

Rn. 902 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird ein bisher privat genutztes WG erstmals als Arbeitsmittel eingesetzt, sind analog § 11d EStDV ebenfalls die ursprünglichen AK/HK maßgebend (BFH v 15.12.1992, VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599). Der Verkehrswert des WG im Zeitpunkt der Umwidmung ist demgegenüber unerheblich (BFH v 14.02.1989, IX R 109/84, BStBl II 1989, 922; BFH v 26.01.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendbare Rechtsvorschriften

Rn. 890 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG verweist in seiner gegenwärtigen Fassung auf die Vorschriften über die Absetzungen für Abnutzung, für Substanzverringerung und über erhöhte Absetzungen, ohne die anwendbaren Rechtsvorschriften im Einzelnen zu bezeichnen. Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften der §§ 7ff EStG auch bei den Überschusseinkünften grun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unentgeltlicher Erwerb des WG

Rn. 901 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erwirbt der StPfl ein WG unentgeltlich, etwa durch Schenkung oder Erbschaft, bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung nach den AK/HK des Rechtsvorgängers (§ 11d Abs 1 EStDV) zuzüglich ggf vom Rechtsnachfolger aufgewandter nachträglicher HK. Wird das WG im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich erworben, ist § 11d EStDV nur auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beginn und Ende des Abschreibungszeitraums

Rn. 892 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Abschreibungszeitraum beginnt im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des WG iRd Überschusseinkunftsart (BFH v 16.01.1996, IX R 60/94, BFH/NV 1996, 600; v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz I 80; Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9 EStG Rz 488; nach aA ab Anschaffung oder Herstellung: Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 537; Krüger in Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 911 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Tritt bei Nutzung des WG zu Erwerbszwecken eine Substanzeinbuße (technische Abnutzung) oder eine Einschränkung seiner Nutzungsmöglichkeit (wirtschaftliche Abnutzung) ein, etwa durch Beschädigung oder Untergang eines Arbeitsmittels, kann der StPfl eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) vornehmen. Die außergewöhnliche "Abnutzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anschaffung oder Herstellung von WG

Rn. 900 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bemessungsgrundlage für die AfA sind die AK oder HK des jeweiligen WG. Der Begriff der AK und HK ist bei den Überschuss- und Gewinneinkünften gleich auszulegen (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830); er folgt der handelsrechtlichen Legaldefinition in § 255 Abs 1 HGB für die AK und in § 255 Abs 2 HGB für die HK. Umfassen die AK nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Abnutzbare WG

Rn. 59 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abnutzbare WG gehören zwar auch in das PV des StPfl und ein aus ihnen erzielter Veräußerungsgewinn ist (mit Ausnahme von §§ 22 Nr 2 EStG iVm §§ 23, 17 EStG; s Rn 52) nicht der ESt unterworfen. § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG lässt aber ausdrücklich Abschreibungen auf die AK/HK als WK zu (zum Meinungsstreit, ob AK/HK ihrem Wesen nach selbst WK sind u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sofortabschreibung von GWG (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 2 EStG)

Rn. 912 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 2 EStG erklärt § 6 Abs 2 S 1–3 EStG in den Fällen der Anschaffung oder Herstellung für entsprechend anwendbar. Danach besteht für WG, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren AK/HK den Betrag von 800 EUR zuzüglich USt (bis VZ 2017 410 EUR) nicht übersteigen, ein Wahlrecht, die Aufwendungen im Jahr der Ansc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

Rn. 891 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschreibungsfähig sind – wie bei den Gewinneinkunftsarten – alle abnutzbaren materiellen oder immateriellen WG, dh dann, wenn sie einem technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen (BFH v 26.01.2001, VI R 26/98, BStBl II 2001, 194 für eine 300 Jahre alte Meistergeige; ferner s Rn 875 "Musikinstrument"). Grund und Boden und Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterkunftskosten bis zum VZ 2013

Rn. 754 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterkunftskosten am Beschäftigungsort waren nach der BFH-Rspr notwendig iSv § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG in der bis zum VZ 2013 geltenden Fassung und damit abzugsfähig, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten (grundlegend BFH v 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH v 06.03.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 880 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung und erhöhte Abnutzungen. Die Rechtsnorm stellt damit klar, dass auch im Bereich der Überschusseinkünfte die Aufwendungen für mehrjährig nutzbare WG nicht im Jahr der Verausgabung in voller Höhe abgezogen werden können, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Praxisfragen zum "geringwertigen" Arbeitsmittel bei ArbN, DStR 1984, 680; Costede, Grundfragen der Absetzungsbefugnis wegen Abnutzung, StuW 1986, 263; Alt, Das Überschussvermögen im ESt-Recht, StuW 1994, 138; Krüger, Führen WK zu Überschusserzielungsvermögen?, FR 1995, 633; Kottke, Zum sofortigen WK-Abzug bei Umwidmung bisher privat genutzter WG, DB 1998, 1255; Grube, Ir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Systematische Bedeutung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG

Rn. 883 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die zentrale Vorschrift des EStG über Abschreibung von WG, § 7 EStG, steht im Abschnitt "Gewinn" und ist deshalb nach der Gesetzessystematik nur auf die Gewinneinkunftsarten, nicht aber auf die Überschusseinkünfte anzuwenden. Gäbe es die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG mit der Verweisung auf die Abschreibungsregelungen nicht, so wäre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besonderheiten bei Ehegatten

Rn. 29 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei Eheleuten hat der BFH für verschiedene Fallgestaltungen Erleichterungen von dem Abzugsverbot für Drittaufwand anerkannt. Für eingetragene Lebenspartner kann nichts anderes gelten. Die Rechtfertigung dafür liegt in der Anerkennung der Rechtswirklichkeit einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der es von Zufällen abhängt – und of...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 880 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung und erhöhte Abnutzungen. Die Rechtsnorm stellt damit klar, dass auch im Bereich der Überschusseinkünfte die Aufwendungen für mehrjährig nutzbare WG nicht im Jahr der Verausgabung in voller Höhe abgezogen werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG im Einzelnen

1. Anwendbare Rechtsvorschriften Rn. 890 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG verweist in seiner gegenwärtigen Fassung auf die Vorschriften über die Absetzungen für Abnutzung, für Substanzverringerung und über erhöhte Absetzungen, ohne die anwendbaren Rechtsvorschriften im Einzelnen zu bezeichnen. Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften der §§ 7ff EStG auch b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Üblichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

Rn. 118 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass die Aufwendung beruflich veranlasst ist, so ist es für den WK-Abzug ebenso wie bei BA grundsätzlich unerheblich, ob sie nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind (BFH v 15.05.1981, VI R 66/78, BStBl II 1981, 735; BFH v 31.01.1986, VI R 78/82, BStBl II 1986, 355). Es obliegt allein der Entscheidu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzug der WK

Rn. 122 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem in § 11 Abs 2 EStG geregelten Abflussprinzip grundsätzlich in dem VZ anzusetzen, in dem sie tatsächlich verausgabt werden. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Kj geleistet werden, können in Abweichung vom strikten Abflussprinzip nach § 11 Abs 2 S 2 EStG iVm § 11 Abs 1 S 2 EStG dem...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rn. 126 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden die Überschusseinkünfte von einer Personenmehrheit (zB GbR, §§ 705ff BGB, Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741ff BGB, oder Erbengemeinschaft, §§ 2032ff BGB) erzielt, so sind sie gemäß §§ 179, 180 Abs 2 Nr 2 Buchst a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die Personenmehrheit ist dabei insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie zwar nicht s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 882 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer der Regelung waren § 13 Abs 1 Nr 1b EStG 1920 (RGBl 1920, 359) und § 16 Abs 2 und 3 EStG 1925 (RGBl 1925, 189). Die heutige Regelung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG findet sich – mit Ausnahme des erst 1989 eingefügten Hinweises auf erhöhte Absetzungen – wortgleich erstmals im EStG 1934 (RGBl I 1934, 1005), ergänzt um einen Klammerzusa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendungsbereich

Rn. 881 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG gilt der Gesetzessystematik nach für alle Überschusseinkunftsarten. Praktische Relevanz hat die Norm aber allein für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 2 Abs 1 Nr 4 EStG) und die Einkünfte aus VuV (§ 2 Abs 1 Nr 6 EStG), da Einkünfte aus KapVerm und sonstige Einkünfte im Regelfall nicht mit WG erzielt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 830 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, zB für Werkzeuge und typische Berufskleidung. Eine Definition des Arbeitsmittels enthält die Vorschrift nicht; Werkzeuge und Berufskleidung stellen lediglich Bsp für Arbeitsmittel dar. Nach st Rspr sind unter Arbeitsmittel alle WG zu verstehen, die unmittelbar der Erle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erwerbsvermögen

Rn. 884 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Diskutiert wird in der Literatur, ob es im Bereich der Überschusseinkünfte analog zum BV bei den Gewinneinkünften ein vom PV abzugrenzendes sog Erwerbs-, Arbeits- oder Einkünfteerzielungsvermögen gibt. Bedeutung hat dies für die Frage, ob Vermögensverluste durch neutrale Ereignisse (zB Diebstahl oder Beschädigung eines Arbeitsmittels) einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einführung zu 9 Abs 1 S 3 Nr 1–7 EStG

Rn. 240 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 EStG beginnt: Zitat "Werbungskosten sind auch ..." und zählt im Anschluss eine Reihe von Aufwendungsarten auf. Diese Formulierung macht klar, dass es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt, sondern neben den ausdrücklich aufgeführten weitere "unbenannte" WK existieren. Rn. 241 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 88 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang soll nach der Rspr nur dann angenommen werden können, wenn sich der endgültige Entschluss zur Einkünfteerzielung anhand objektiver Umstände belegen lässt (BFH v 04.06.1991, IX R 30/89, BStBl II 1991, 761; BFH v 19.09.2012, VI R 78/10, BStBl II 2013, 284; BFH v 11.12.2012, IX R 14/12, BStBl II 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kröger, Zum Veranlagungsprinzip im ESt-Recht, StuW 1978, 289; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- und Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617, 667; Görlich, Zur Systematik der Begriffe BA, WK und Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) WK der Personenmehrheit

Rn. 130 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die Personenmehrheit selbst (in der gesamthänderischen Verbundenheit der Beteiligten) die Merkmale des Besteuerungstatbestands erfüllt, müssen die Voraussetzungen für den WK-Abzug bei der Personenmehrheit – und nicht beim einzelnen Beteiligten – gegeben sein. Rn. 131 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von WK auf der Ebene der Personenmehrheit ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu den AK

Rn. 269 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Obwohl Zinsen und allgemeine Finanzierungskosten aufgewendet werden, um das Geld für die AK/HK des jeweiligen WG aufzubringen, mittelbar also durch dessen Anschaffung oder Herstellung veranlasst sind, stellen sie nach st Rspr (zB BFH v 07.11.1989, IX R 190/85, BStBl II 1990, 460 und BFH v 25.07.1995 IX R 38/93, BStBl II 1995, 835) selbst ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Arbeitsmittels

Rn. 840 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG enthält keine Legaldefinition des Arbeitsmittels. Die im Gesetz erwähnten Werkzeuge und die typische Berufskleidung stellen lediglich Bsp für Arbeitsmittel dar. Der BFH versteht in st Rspr unter Arbeitsmittel alle WG, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fahrtkosten Behinderter

Rn. 579 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Behinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 liegt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben nach § 9 Abs 2 S 3 EStG ein Wahlrecht, an Stelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3.2 Wertersatz

Rn 89 Daneben bestimmt § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 a.E., dass ein durch die Nutzung eingetretener Wertverlust des für die Betriebsfortführung eingesetzten Vermögensgegenstandes durch laufende Zahlungen an den Gläubiger auszugleichen ist. Im Gegensatz zur Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen, kann der Ausgleich des durch die Nutzung eingetretenen Wertverlustes ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderwerbungskosten

Rn. 134 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonder-WK sind solche Aufwendungen, die wirtschaftlich durch eine Beteiligung des StPfl an der Personenmehrheit verursacht sind, in seinem eigenen originären Interesse getätigt werden und keinen Eingang in die Überschussermittlung auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft gefunden haben (s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 50 mwN). I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 251 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG sind WK auch Zitat "Schuldzinsen ..., soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Eine inhaltsgleiche Regelung enthielten bereits die EStG von 1920 (§ 13 Nr 2), 1925 (§ 15 Abs 1 Nr 3) und 1934 (§ 9 Nr 1 insofern wörtlich übereinstimmend). Auch davor war unter der Geltung aller EStG s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Arbeitsmittel

Rn. 856 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abzugsfähig sind "Aufwendungen" für Arbeitsmittel, dh Ausgaben in Geld oder Geldeswert für die Erlangung der Verfügungsmacht über ein Arbeitsmittel. Als Aufwendungen kommen in erster Linie die AK oder HK (einschließlich USt) für das Arbeitsmittel in Betracht; aber auch Mietaufwendungen könnten abgezogen werden. Zu den Aufwendungen für Arbei...mehr