Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.1 Erste Stufe: Der Unterschiedsbetrag beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 45 Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach Unterschiede zwischen § 4 Abs. 1 EStG und § 5 Abs. 1 EStG bei der Bilanzierung dem Grunde nach sind unter teleologischen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht tolerierbar, weil dadurch das Abschreibungs- und Wertsteigerungspotenzial als Ganzes berührt werden würde. Abweichende Ansatzgebote, ‐verbote und -wahlrechte sind hinsichtl...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.4 Zuschussrücklage nach R 6.5 EStR

Rz. 42 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, so hat der Steuerpflichtige nach R 6.5 Abs. 2 EStR grundsätzlich ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen; in diesem Fall werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter durch die Zuschüsse nicht berührt. ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 289 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgt weder einheitlich dem Betriebsvermögensvergleich noch der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Während der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung[2] sowie Teile des Gewinns der Sondernutzungen[3] nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG in ihrer Grundsystematik dem Betriebsvermögensvergleich entsprechen, orientieren sich die...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.4 Gewinn aus Sondernutzungen

Rz. 181 Bei der Ermittlung der Gewinne aus Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 6 EStG sind alle in § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c–e BewG i. V. m. Anlage 1a Nr. 2 zum EStG genannten Nutzungen zu erfassen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die weinbauliche, die gärtnerische sowie die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Da diese Aufzählung jedoch nicht...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung[1], dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung[2], dem Gewinn der Sondernutzungen[3], den Sondergewinnen[4], den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens[5] und den Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.5 Sondergewinne

Rz. 184 Allgemeines Mit der Erfassung besonderer Tätigkeitsbereiche und außerordentlicher Geschäftsvorfälle, die in den Abs. 4–6 nicht berücksichtigt wurden,[1] wird die zuvor kritisierte Besteuerungslücke weitgehend vermieden.[2] Rz. 185 Die verschiedenen Arten von Sondergewinnen sind erschöpfend in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1–4 EStG aufgezählt.[3] Sondergewinne sind Gewinne (...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 6 Kapitalbezogene Kennzahlen

Rz. 49 Die auf das Eigen- und Fremdkapital bezogenen Kennzahlen sind Standards für die Beurteilung der Kapitalstruktur und der Rentabilität eines Unternehmens. Aus der Vielzahl der möglichen Verhältniswerte werden im Folgenden die wichtigsten aufgeführt:mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1.4 Besonderheiten bei Genossenschaften

Rz. 19 Bei Genossenschaften ist gemäß § 337 HGB anstelle des gezeichneten Kapitals der Betrag der Geschäftsguthaben der Genossen auszuweisen, wobei der Betrag der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Genossen gesondert anzugeben ist. Für den Fall, dass rückständige fällige Einzahlungen in der Bilanz als Geschäftsguthaben ausgewiesen werden, schreibt der Gesetzgeber...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.2 Eigenkapital in der Ergänzungsbilanz

Rz. 35 Stehen Fragen der Bewertung im Vordergrund, so ist es Aufgabe von für die Gesellschafter aufgestellten Ergänzungsbilanzen, Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht in Übereinstimmung zu bringen. Bei den Ergänzungsbilanzen der Personengesellschaften handelt es sich um die Differenzen zwischen den Steuerbilanzen (ertragsteuerliche Vermögensübersichten) der OHG bzw....mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.3 Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG

Rz. 282 Für Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland besteht gemäß § 5a EStG ein Wahlrecht, den Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, nach der im Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln. Voraussetzung ist, dass die Bereederung dieser Handelsschiffe im Inland durchgeführt wird und der Steuerpflichtige einen unwiderrufl...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.2 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen bei der KG/GmbH & Co. KG

Rz. 45 Führt der Kommanditist über seine Einlagen hinaus der Gesellschaft weitere Mittel in Form von Darlehen zu, so hat er insoweit die Stellung eines Gläubigers. Das Darlehenskapital ist nicht verhaftet. Es kann nach den vertraglichen Abreden zurückgefordert werden. Im Fall der Insolvenz bleibt dem Kommanditisten wenigstens der Anspruch in Höhe der allgemeinen Quote.[1] Da...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.4.2 Untersuchung des § 5 EStG

Rz. 41 Nach dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Maßgeblichkeitsprinzip bildet die unter Befolgung der GoB erstellte Handelsbilanz die Grundlage für die Steuerbilanz, also für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird durch explizite steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen; d. h. durch die Möglichkeit der unabhängigen Ausü...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 267 Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen ...mehr

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Zinsschranke / 1 Ermittlung des EBITDA

Um das verrechenbare EBITDA zu ermitteln, muss zunächst der maßgebliche Gewinn berechnet werden. Dieser ist definiert als der nach den Vorschriften des EStG mit Ausnahme des § 4h Abs. 1 EStG ermittelte steuerpflichtige Gewinn.[1] Er ist um die Zinsaufwendungen zu erhöhen und um die Zinserträge zu kürzen. Anschließend sind die Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschafts...mehr

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Zinsschranke / 3.3.3 Zinsaufwendungen, die als Herstellungskosten aktiviert wurden

Soweit Zinsaufwendungen für Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB als Herstellungskosten aktiviert werden, stellt das BMF[1] entgegen der früheren Rechtslage klar, dass die spätere Ausbuchung bzw. Abschreibung des entsprechenden Aktivpostens zu Zinsaufwendungen im Sinne der Zinsschranke führt. Zu weiteren Detai...mehr

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Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem früheren BMF-Schreiben zählten zum Fremdkapital demnach alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterie...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.3 Abweichen von der AfA-Tabelle

Will der Steuerpflichtige in seiner Steuerbilanz eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, als in den AfA-Tabellen angegeben, hat er dafür die Beweislast. Die Abweichung bedarf dann einer besonderen Begründung.[1] Ein Abweichen von den Richtwerten für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen erfordert eine Auseinandersetzung mit den Erkenntnisgrundlag...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7 Die amtlichen AfA-Tabellen dienen als Orientierung

2.7.1 Hilfsmittel der Schätzung Schätzungen der betriebsindividuellen Nutzungsdauer sind i. d. R. mit Unsicherheiten verbunden, da sich die maßgeblichen Faktoren nicht genau vorausberechnen lassen. Daher muss dem Kaufmann bei der Schätzung ein Ermessensspielraum zugestanden werden. Das Prinzip kaufmännischer Vorsicht gebietet, im Zweifel eher eine zu kurze als zu lange Nutzun...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.6 Keine Anwendung der AfA-Vorschriften auf kurzlebige Wirtschaftsgüter

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer 12 Monate nicht übersteigt (sog. kurzlebige Wirtschaftsgüter), unterliegen nicht der AfA, sondern stellen in voller Höhe sofort abziehbare Betriebsausgaben[1] dar. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von kurzlebigen Wirtschaftsgütern sind auch dann in voller Höhe im...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer und AfA-Tabellen die richtige Vorgehensweise

Zusammenfassung Überblick Gegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB planmäßig abzuschreiben, wenn ihre Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist. Das handelsrechtliche Gebot der Planmäßigkeit gebietet die Abschreibung nach Maßgabe eines Abschreibungsplans, der vor Vornahme der ersten Abschreibung festgelegt werden muss. Für jeden einzelnen Vermögensgegenstan...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.2 Vermutung der Richtigkeit

Die amtlichen AfA-Tabellen haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, ohne dass sie jedoch für die Gerichte bindend wären.[1] Die AfA-Tabellen sind anzuwenden, soweit sie nach der Einschätzung des FG den Einzelfall vertretbar abbilden. Für das Finanzamt haben sie den Charakter einer Dienstanweisung. Für den Steuerpflichtigen handelt es sich um das Angebot der Ver...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.4 Einigung auf eine bestimmte Nutzungsdauer

Prinzipiell kann das Finanzamt die AfA-Sätze in jedem Steuerabschnitt neu ermitteln, ohne an die Ermittlungen für die Vorjahre gebunden zu sein.[1] Einigen sich Finanzamt und Steuerpflichtiger jedoch auf eine bestimmte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts, ist das Finanzamt daran grundsätzlich für die Dauer des Wirtschaftsguts gebunden.[2] Wenn sich später herausstellt, dass ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.1 Objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung

Steuerlich bemisst sich die AfA bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, vor allem bei beweglichen Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, nach der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" des Wirtschaftsguts.[1] Die Bestimmun...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.1 Hilfsmittel der Schätzung

Schätzungen der betriebsindividuellen Nutzungsdauer sind i. d. R. mit Unsicherheiten verbunden, da sich die maßgeblichen Faktoren nicht genau vorausberechnen lassen. Daher muss dem Kaufmann bei der Schätzung ein Ermessensspielraum zugestanden werden. Das Prinzip kaufmännischer Vorsicht gebietet, im Zweifel eher eine zu kurze als zu lange Nutzungsdauer anzusetzen.[1] Unzuläss...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert: Keine Schätzung möglich – Nutzungsdauer 15 Jahre

Sehr praxisrelevante immaterielle Wirtschaftsgüter sind der Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und der Praxiswert eines Freiberuflers. Der entgeltlich erworbene (nicht der selbst geschaffene) Geschäftswert ist bilanzierungsfähig. Es handelt sich um ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Die Nutzungsdauer des Geschäftsw...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.8 Spezialregelung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Mit 2 BMF-Schreiben[1] hat sich die Finanzverwaltung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software geäußert. Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 des BMF-Schreibens näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Be...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.2 Die Nutzungsdauer muss geschätzt werden

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich – unter Berücksichtigung der Verhältnisse seines konkreten Einsatzes – seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] I. d. R. steht die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts nicht fest. Für die Bemessung der AfA ist...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.2.1 Abschreibung von Gebäuden

Buchwertansatz Erfolgt die Übertragung des Vermögens der Kapitalgesellschaft auf die übernehmende Personengesellschaft zu Buchwerten, so ist die Bemessungsgrundlage der übertragenden Kapitalgesellschaft bei der übernehmenden Personengesellschaft unverändert fortzuführen. Folglich wird hier die bisherige AfA weitergeführt. Gemeine Werte-/Zwischenwerte Die Bemessungsgrundlage für...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1 Handelsrechtlich muss ein Abschreibungsplan erstellt werden

1.1 Inhalt des Abschreibungsplans Zur Durchführung einer planmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist es erforderlich, dass im ersten Jahr der Nutzung ein Abschreibungsplan erstellt wird. Dieser muss Angaben über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einen eventuellen Restwert, die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die Wahl der Abschreibungsmetho...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4 Nutzungsdauer bei immateriellen Wirtschaftsgütern

2.4.1 Allgemeine Hinweise Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihn...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1.1 Inhalt des Abschreibungsplans

Zur Durchführung einer planmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist es erforderlich, dass im ersten Jahr der Nutzung ein Abschreibungsplan erstellt wird. Dieser muss Angaben über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einen eventuellen Restwert, die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die Wahl der Abschreibungsmethode enthalten.[1] In der Praxis wer...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3 Technische, wirtschaftliche und rechtliche Nutzungsdauer

Unterschieden wird zwischen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Nutzungsdauer. 2.3.1 Die technische Nutzungsdauer: Durch technischen Verbrauch bestimmt Auszugehen bei der Schätzung ist von der technischen Nutzungsdauer, also dem Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt.[1] Die technische Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem sich das Wirtsc...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2 Im Steuerrecht zählt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

2.1 Objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung Steuerlich bemisst sich die AfA bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, vor allem bei beweglichen Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrec...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.5 Nutzungsdauer bei gebrauchten Wirtschaftsgütern: Die Restnutzungsdauer zählt

Bei Wirtschaftsgütern, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, kommt es auf die gewöhnliche Restnutzungsdauer an, die sich an dem Zustand des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs und der beabsichtigten betrieblichen Nutzung orientiert.[1] Bei gebraucht erworbenen Wirtschaftsgütern ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer daher die betriebsindividuelle Restnutzungsda...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.5 Nutzungsdauer bei GWG

Bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. GWG), die im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage sofort abgesetzt werden, spielt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer keine Rolle, wenn von der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht wird. Entsprechendes gilt für Wirtschaftsgüter, die unter Verdrängung des § 7 EStG in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / Zusammenfassung

Überblick Gegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB planmäßig abzuschreiben, wenn ihre Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist. Das handelsrechtliche Gebot der Planmäßigkeit gebietet die Abschreibung nach Maßgabe eines Abschreibungsplans, der vor Vornahme der ersten Abschreibung festgelegt werden muss. Für jeden einzelnen Vermögensgegenstand muss vor Begi...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1.2 Abschreibungsbesonderheiten beim Geschäfts- oder Firmenwert

Nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB gilt der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (Fiktion). Für ihn besteht also eine Aktivierungspflicht. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ist nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB planmäßig über seine betriebliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Das Aktivierungsgebot bezieht si...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.2 Abschreibung

AfA-Bemessungsgrundlage und AfA-Methode sind nach § 4 Abs. 2 Satz 1 , § 4 Abs. 3 UmwStG zu übernehmen.[1] Folglich sind auch erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen weiterzuführen. Dies gilt auch dann, wenn die übergegangenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft mit einem über dem Buchwert liegenden Wert (gemeiner Wert oder Zw...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.1 Allgemeine Hinweise

Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihnen zählen z. B. Patente, ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.4 Nutzungsdauer weiterer immaterieller Wirtschaftsgüter

Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit der Schätzung der Nutzungsdauer von immateriellen Wirtschaftsgütern verbunden sind, und der Gefahr, dass sich die Nutzungsmöglichkeit schnell verflüchtigen kann, werden in der Literatur Vorschläge unterbreitet, die Abschreibungsdauer generell auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.[1] Einen Anhaltspunkt für die Abschreibung von weiteren immater...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.1 Die technische Nutzungsdauer: Durch technischen Verbrauch bestimmt

Auszugehen bei der Schätzung ist von der technischen Nutzungsdauer, also dem Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt.[1] Die technische Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch verbraucht (verschleißt).[2] Bei der technischen Nutzungsdauer handelt es sich also um den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut technisch (ohne Be...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.3 Rechtliche Nutzungsdauer: Hängt von rechtlichen Gegebenheiten ab

Rechtliche Gegebenheiten können die Nutzungsdauer eines Gegenstands begrenzen.[1] Die rechtliche Nutzungsdauer hängt von zeitlichen Faktoren ab, z. B. von der Beendigung vertraglicher Nutzungsrechte wie Miet- oder Pachtverträge, Konzessionen oder vom Ablauf gesetzlicher Nutzungsrechte, z. B. Patente. Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar sein oder zu den nicht abnutz...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.3 Freiberuflicher Praxiswert – Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren

Unter dem Praxiswert versteht man den Mehrwert, den eine freiberufliche Praxis aufgrund der Gewinnaussichten über den Substanzwert des übrigen Betriebsvermögens hinaus hat. Der Praxiswert unterscheidet sich vom Geschäftswert durch seine besondere Personenbezogenheit. Auf den freiberuflichen Praxiswert ist die für den Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs geltende ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.2 Die wirtschaftliche Nutzungsdauer: Umfasst den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut rentabel genutzt werden kann

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer gibt an, in welchem Zeitraum die Anlage wirtschaftlich sinnvoll bzw. rentabel genutzt werden kann. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist wegen des technischen Fortschritts oft kürzer als die technische Nutzungsdauer. Ein wirtschaftlicher Verbrauch ist nur anzunehmen, wenn die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nutzun...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.2.2 Abschreibung der anderen Wirtschaftsgüter

Die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aller anderen abnutzbaren Wirtschaftsgüter – einschließlich der immateriellen Wirtschaftsgüter mit Ausnahme des Firmenwerts – berechnet sich bei der übernehmenden Personengesellschaft wie folgt:[1]mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.2.3 Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Ein von der übertragenden Körperschaft entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem bei der übertragenden Kapitalgesellschaft bilanzierten Buchwert zu übernehmen. Soweit eine Aufstockung im Rahmen der Zwischenwerteinbringung oder Einbringung zu gemeinen Werten erfolgt, wird dieser Betrag nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft

Bei der Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf ein Einzelunternehmen sind in der Übertragungsbilanz der Körperschaft nach dem Wortlaut des Gesetzes folgende Wertansätze möglich: Abbildung 3 Das Bewertungswahlrecht ist gesellschafts-, nicht gesellschafterbezogen auszuüben. Bei einer Personengesellschaft als übernehmendem Rechtsträger müssen die Vor...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1.3 Unternehmensverkauf

Mittelständische Kapitalgesellschaften sind oftmals nicht veräußerbar, weil der Erwerber mit der Zahlung des Kaufpreises kein AfA-Potenzial generiert, die Finanzierungskosten dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterfallen und eine Teilwertabschreibung auf zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteilen nur bei einer dauernden Wertminderung möglich ist. Kann die Teilwertabsc...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.2 Ansatz der untergehenden Anteile der übernehmenden Personengesellschaft an der übertragenden Kapitalgesellschaft

Die Anteile sind grundsätzlich mit ihrem Buchwert anzusetzen. Dieser Buchwert ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwStG zu erhöhen[1] um Teilwertabschreibungen, die in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommen (und zwischenzeitlich nicht rückgängig gemacht) worden sind, um Minderungen der AfA-Bemessungsgrundlage nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge. Ein sich aus diesem höheren Wertansatz ...mehr