Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Freiwillige Untergliederungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Freiwillige Untergliederungen nach Abs. 5 Satz 1 können nur unter Beachtung der vorgeschriebenen Gliederung erfolgen (Poll in BeckOK HGB[45], § 265 Rz. 15), so dass diese als Grundlage beizubehalten ist. Untergliederungen der in den Schemata der §§ 266 und 275 aufgeführten Posten können in folgender Weise vorgenommen werden: Aufgliederung des Postens i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Angabe

Rz. 141 [Autor/Zitation] Der Anhang muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV die Angabe des Materialaufwands des Geschäftsjahres enthalten (Nr. 8 Buchst. a). Die Angabe hat sich nach der für die GuV-Gliederung bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens zu richten (§ 275 Abs. 2 Nr. 5) und den Aufwand in Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweiswahlrechte

Rz. 17 [Autor/Zitation] Ausweiswahlrechte bestehen in folgenden Bereichen: Gliederungsschemata für Bilanz und GuV, wahlweise Angabe in Bilanz/GuV oder Anhang, Ausweis bestimmter Einzelposten. Rz. 18 [Autor/Zitation] Wahlrechte hinsichtlich des anzuwendenden Gliederungsschemas, deren erstmalige Ausübung grds. Bindungswirkung für die Zukunft besitzt, bestehen für die Bilanz im Zusam...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zeitliche Differenzen

Rz. 29 [Autor/Zitation] Zu den Grundvoraussetzungen für die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 gehört, dass sich Abweichungen in den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in späteren GJ voraussichtlich steuerwirksam abbauen. Im Hinblick auf den zeitlichen Ausgleich werden deshalb folgende Arten von Differenzen unterschieden: Rz. 30 [Autor/Zitation] Zeitlich unb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen

Rz. 115 [Autor/Zitation] Im Folgenden seien an einigen Beispielen die Probleme dargestellt, die sich für die Feststellung, ob eine Änderung von Bewertungs- und Abschreibungsmethoden vorliegt oder nicht, ergeben können. Rz. 116 [Autor/Zitation] Durchbrechungen des Grundsatzes der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1) durch Nichtbeibehaltung einzelner Wertansätze sind auch in Ausn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden

Tz. 97 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Um die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden Abschlüssen zu gewährleisten, ist der Stetigkeitsgrundsatz in Bezug auf die angewendeten Rechnungslegungsmethoden zu beachten. Dies bedeutet, dass Unternehmen grundsätzlich von Jahr zu Jahr dieselben Rechnungslegungsmethoden anzuwenden haben (IAS 8.13). Dieser Grundsatz gilt uE auch für die Zwi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzierungsaufwendungen

Tz. 148 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Inhalt des Postens Finanzierungsaufwendungen (finance costs) ist nicht definiert. Eine Saldierung der Finanzaufwendungen mit -erträgen ist im Übrigen ausgeschlossen (sa. IFRIC Update Oktober 2004 und November 2006). Das IFRS IC vertritt die Auffassung, dass die nach IAS 1.82 auszuweisenden finance costs iVm. dem in IAS 1.32 verankerten S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verrechnungsverbot und Ausnahmen davon

Rz. 20 [Autor/Zitation] Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden (§ 246 Abs. 2). Für die GuV gilt somit das Bruttoprinzip oder Saldierungsverbot. So ist es zB grds. unzulässig, Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter, in Vorjahren gebildeter Rückstellungen mit Aufwendungen des laufenden Jahres zu saldieren. Ebenso wenig dürfen Zinsaufwendungen für ein ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Arten von Erlösschmälerungen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Preisnachlässe: Als Erlösschmälerungen kommen in erster Linie Preisnachlässe in Betracht. Preisnachlässe sind Barzahlungsnachlässe (§ 2 RabattG), Mengennachlässe (§ 7 RabattG) und Sondernachlässe (§ 9 RabattG). Skonti (Barzahlungsnachlässe) sind demnach nicht als zinsähnliche Aufwendungen auszuweisen, sondern bei der Ermittlung der Umsatzerlöse in Abzu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Materialaufwand

Tz. 127 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Grundsätzlich gelten für den Materialaufwand bzw. für den korrespondierenden Bilanzposten Vorräte am Zwischenberichtsstichtag die gleichen Erfassungs- und Bewertungsgrundsätze wie am Abschlussstichtag (IAS 34.IE.B25f.) (zur Bilanzierung von Vorräten vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 2, Tz. 31ff.). Gemäß IAS 2 werden beim Verkauf von Vorräten die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 5 Satz 1 sind Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung in der GuV gesondert unter den Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. Sie sind damit Bestandteil des Finanzergebnisses. Der Wortlaut des Gesetzes ist jedoch in mehrfacher Hinsicht interpretationsbedürftig (Roß/Philippsen,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter

Rz. 373 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter sind nach dem Kapital der Kommanditisten gesondert auszuweisen (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG). Eine Aufgliederung in das Kapital des einzelnen Gesellschafters wird uE nicht als erforderlich, aus praktischen Gründen (bspw. im Falle einer Abschreibung nach § 286 Abs. 1 Satz 2 AktG, bei positivem und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zusammenfassung von Posten

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die in § 275 Abs. 2 und 3 vorgesehenen Posten sind jeweils gesondert auszuweisen. Abweichend von diesem Grundsatz ist die Zusammenfassung von Posten nach § 265 Abs. 7 in zwei Fällen möglich (vgl. § 265 Rz. 159 ff.). Rz. 50 [Autor/Zitation] Erstens können Posten wegen der Geringfügigkeit ihres Betrags mit anderen Posten zusammengefasst werden (§ 265 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 457 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 32 sind periodenfremde Erträge und Aufwendungen zu erläutern. Eine Fehlanzeige mangels berichtspflichtiger Sachverhalte ist nicht erforderlich (Wulf in BKT, Bilanzrecht, § 285 HGB Rz. 451 [3/2023]). Rz. 458 [Autor/Zitation] Periodenfremde Erträge und Aufwendungen können in den verschiedensten Posten enthalten sein. Sie resultieren idR aus im l...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung des Anhangs

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Vorschriften über die Erstellung des Anhangs sind von großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) in vollem Umfang zu erfüllen. Für kleine (§ 267 Abs. 1) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2) KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a gelten die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 bzw. Abs. 2 (vgl. § 288 Rz. 9 ff., 17 ff.; zu Erle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ertragslage

Rz. 202 [Autor/Zitation] Unter der Darstellung der Ertragslage (in der Literatur auch als Erfolgslage bezeichnet, vgl. Coenenberg in HURB, 155, 160) ist die Funktion des JA zu verstehen, die Quellen und das Zustandekommen des wirtschaftlichen Erfolgs – dh. des Überschusses der Erträge über die Aufwendungen – im abgelaufenen GJ ebenso ersichtlich zu machen wie die Aufwands- un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 79 [Autor/Zitation] Durch das BilMoG wurde in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens eingeführt. Danach darf bei einer Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller VG des Anlagevermögens ein Gewinn nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Hält die haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft Anteile an ihrer eigenen Komplementär-KapGes., sind diese regelmäßig auf der Aktivseite unter dem Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" auszuweisen. Zum einen steht der Komplementärgesellschaft rechtlich die Befugnis zur Geschäftsführung zu (§§ 116, 164), so dass idR die Beherrschungsvermut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Art und Umfang der Darstellung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Ist eine Berichterstattung über die nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte aufgrund ihrer Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage notwendig, sind nach Nr. 3 neben den Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen auch Art und Zweck des Geschäfts anzugeben. Rz. 50 [Autor/Zitation] Ein angabepflichtiges Risiko meint aus dem Geschäft resultierende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen und Abgrenzung

Rz. 93 [Autor/Zitation] Aufgrund der uU erheblichen Unterschiede in der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Bestandteile des Postens A.II.1. ist eine weitergehende freiwillige Untergliederung (§ 265 Abs. 5) zulässig. Ein besonderes Informationsinteresse kann hierbei vor allem an den Reservegrundstücken sowie den Bauten auf gepachteten Grundstücken bestehen. Rz. 94 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Technische Anlagen und Maschinen (A.II.2.)

Rz. 114 [Autor/Zitation] Unter dem Posten "technische Anlagen und Maschinen" (A.II.2.) sind alle VG auszuweisen, die ihrer Art nach unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozess dienen (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 34; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 55 [7/2022]; WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 349). Aufgrund der gebotenen wirtschaftlichen Betra...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 386 [Autor/Zitation] Nr. 25 verpflichtet Unternehmen dazu, die Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwert der nach § 246 Abs. 2 Satz 2 verrechneten VG sowie den (abgezinsten) Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden im Anhang anzugeben. Rz. 387 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht bezieht sich auf den Gesamtbetrag der historischen Anschaffungskosten für alle VG, di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 96 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2 Nr. 2 wird vorgeschrieben, im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zu begründen. Der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist gesondert darzustellen. Damit kommt dieser Vorschrift neben der Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 390 [Autor/Zitation] Nr. 26 verpflichtet Gesellschaften, die Anteile an Sondervermögen iSd. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital iSv. §§ 108 ff. KAGB oder vergleichbare Anteile an vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder an vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen halten, die im bilanziellen Buchwert diese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gesetzliches Gliederungsschema

Rz. 22 [Autor/Zitation] Als lex specialis zu § 266 Abs. 3 Buchst. A schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 nachfolgende Aufgliederung für das Eigenkapital einer Personenhandelsgesellschaft vor: Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Position "Kapitalanteile" (§ 264c Abs. 2 Satz 2) ersetzt im Bilanzglied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ballonfahrten/Ballonsport

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Ein Verein, dessen Ziel die Förderung des Ballonsports ist, kann wegen der damit verbundenen Förderung des Sports (Luftsports) als gemeinnützige Einrichtung anerkannt werden, da er damit einen gemeinnützigen Zweck fördert (AEAO zu § 52, Nr. 7, Anhang 2). Neben der Förderung des Sports können ggf. noch weitere steuerbegünstigte Zwecke, wie Förderung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Frist

Rz. 346 [Autor/Zitation] Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Frist, innerhalb derer die Zustimmung vorliegen müsste. Eine solche ergibt sich aber indirekt daraus, dass die Gesellschafter nach Nr. 1 "zugestimmt" haben müssen, wenn die Befreiungswirkung eintreten soll. Je nach den in Anspruch genommenen Befreiungen ist dies entweder die Feststellung des JA, wenn sich die Bef...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusammenfassung wegen Unerheblichkeit (Abs. 7 Nr. 1)

Rz. 163 [Autor/Zitation] Nach Abs. 7 Nr. 1 können die Bilanz und GuV verkürzt dargestellt werden, wenn die Posten einen Betrag enthalten, der im Hinblick auf das Einblicksgebot des § 264 Abs. 2 nicht erheblich ist. Die Vorschrift, die ein Ausdruck des nicht generell fixierten Materiality-Grundsatzes ist, stellt dabei auf den Betrag des Einzelpostens ab, ohne dass geregelt wir...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 TOP 3 und 4: Besprechung von Auslegungsfragen zur 7. MaRisk-Novelle

Vortaxe/Wertindikation Eine Vertreterin der Aufsicht führt anhand der Präsentation in das Thema ein und erklärt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ergebnisse des Targeted Reviews on Residential Real Estate (TR RRE) der EZB zurückgehe. Der TR RRE widmete sich der Analyse des SSM zur Umsetzung aufsichtlicher Anforderungen zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten und good/bad pr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.6 Haftung und Versicherung

Fördermittelberatung ist ein umfangreiches Beratungsfeld und damit verbunden sind viele Risiken für Fördermittelberater. Je nach Tiefe und Umfang der Beratung steigert sich der Haftungsumfang des Steuerberaters. Eine vertraglich unverbindlich geschuldete Leistung hat ein geringes Risiko und eine vollumfängliche Beratung, Förderantragstellung, Umsetzung und Förderantragsmanage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.2.4 Steuerberater, die Fördermittelberatung für Energieeffizienz und Umwelt anbieten wollen

Der Steuerberater als Fördermittelberater in Umwelt- und Energieeffizienzfragen benötigt technisches Know-how, um die möglichen Förderprogramme im Vorfeld einer Beantragung abschätzen zu können. Die vielfältigen Programme zum Umweltschutz in Unternehmen und Energieeffizienz legen den Schwerpunkt auf die CO2-Einsparung oder die Einsparung von elektrischer Energie oder die Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Footprint: Die Basis... / 5.3.2 Die 15 Kategorien des Scope 3 im Detail: Die acht Upstream-Kategorien

Hinweis Upstream-Emissionen Als "vorgelagert" werden Emissionen bezeichnet, die in der Wertschöpfungskette "vor dem Werkstor" des bilanzierenden Unternehmens entstehen – also durch die Gewinnung von Rohstoffen, die Herstellung und den Transport von Produktionsmaterialien und Halbzeugen, bis sie beim Unternehmen ankommen. 1. Eingekaufte Waren- und Dienstleistungen (Purchased Go...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.10 Förderprogramme Investition von Unternehmen

Einzelbetriebliche Investitionsförderung am Beispiel Schleswig-Holstein Dieses Förderprogramm ist ein Zuschussprogramm und ist in einigen anderen Bundesländern mit anderen Bezeichnungen ebenfalls vorhanden. Das Förderziel ist die Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie der Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufgaben der Abschreibung

Rn. 133 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch die AfA werden die AHK von VG des AV nicht sofort vollständig als Aufwand erfasst. Es wird nur ein Teil des Gesamtbetrags dem jeweiligen GJ zugerechnet (AfA-Quote). Dieser Teilbetrag richtet sich nach der Höhe des AfA-Ausgangswerts, der planmäßigen ND sowie der AfA-Methode. Die Höhe der AfA wirkt sich damit auf die Vermögens- (Bewertung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gegenstand und Arten der Abschreibung

Rn. 128 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG des AV sind bei der Zugangsbewertung höchstens mit ihren AHK anzusetzen (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 253, Rn. 8). Im Zeitablauf kommt es bei den meisten VG zu Wertminderungen, die bei der Folgebewertung als planmäßige oder außerplanmäßige AfA zu erfassen sind. Diese allg. Vorgehensweise ergibt sich bereits aus § 253 Abs. 1 Satz 1. Die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wertaufholung und planmäßige Abschreibungen

Rn. 379 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Auf der Grundlage des AktG 1965 war es strittig, ob in der HB planmäßige AfA durch Zuschreibungen korrigiert werden durften. Dem hielten bereits Adler/Düring/Schmaltz zutreffend entgegen, dass Zuschreibungen zur Korrektur überhöhter planmäßiger AfA nicht möglich sind, da i. R.e. Änderung des AfA-Plans nur die künftigen AfA geändert werden kö...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Planmäßige Abschreibungen (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rn. 136 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gegenstände des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, müssen nach Abs. 3 Satz 1 planmäßig abgeschrieben werden. Ihr Wert nimmt durch den betrieblichen Gebrauch ab. Dies gilt auch, wenn der beizulegende Wert des VG gestiegen oder konstant geblieben ist. Eine Saldierung zwischen Werteverzehr und wirtschaftlichem Wertzuwachs ist unzulässig (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Korrektur der Nutzungsdauer

Rn. 170 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Planänderungen werden grds. notwendig, wenn die AfA, die auf Grundlage der bislang getroffenen Annahmen berechnet wurden, insbesondere dem Vorsichtsprinzip (vgl. § 252 Abs. 2 Nr. 4) oder dem Grundsatz der Klarheit des JA widersprechen (vgl. § 243 Abs. 2; für KapG und bestimmte PersG zudem § 264 Abs. 2; ferner HdR-E, HGB § 253, Rn. 148). Droh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (Abs. 3 Satz 6)

Rn. 213 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige AfA auch gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts unterliegt dem Stetigkeitsgebot (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 6; Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 350; zum Stetigkeitsgebot ausführlich HdR-E, HGB § 252, Rn. 119ff.). Da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Korrektur des Abschreibungsausgangswerts

Rn. 178 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die planmäßigen AfA (AfA-Ausgangswert) kann grds. in zwei Richtungen erfolgen. So werden Reduzierungen der Bemessungsgrundlage bspw. durch außerplanmäßige AfA ausgelöst. Zu Erhöhungen kommt es durch nachträgliche Aktivierungen (z. B. bei einer Erweiterung des VG) oder durch Zuschreibungen aufgrund de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 431 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der die Wertminderungen regelnde IAS 36 ist für die Folgebewertung von bestimmten, meist langfristigen Vermögenswerten relevant (hier: Sachanlagen nach IAS 16, immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 sowie Anteile an TU, Gemeinschafts- und assoziierten UN, sofern diese nicht nach IFRS 9 bewertet werden). Nach IAS 36.9 hat ein UN an jedem Bil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 150 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die bei der Ermittlung von planmäßigen AfA bei abnutzbaren VG zu verwendende Methode wird in § 253 Abs. 3 nicht konkretisiert. Demnach überlässt der Gesetzgeber dem Bilanzierenden die Wahl der AfA-Methode. AfA-Methoden lassen sich grds. in zwei Gruppen unterteilen, die Zeit- und Leistungs-AfA. Bei der Zeit-AfA werden während der geplanten ND ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragen der Zuschreibungstechnik

Rn. 385 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere die Frage zu beantworten, in welcher Reihenfolge bei einem eindeutig vorgegebenen RBW die planmäßigen AfA, außerplanmäßigen AfA sowie Zuschreibungen vorzunehmen sind. Diese Frage ist bilanzpolitisch bedeutungsvoll; denn je nach der gewählten Zuschreibungstechnik können sich unterschiedliche AfA- und Zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Degressive Methode

Rn. 154 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die degressive Methode bildet Wertminderungsverläufe ab, bei denen die anfängliche Nutzungsintensität am höchsten ist und dann von Jahr zu Jahr geringer wird. Diesem Verlauf folgend, nehmen die AfA stetig von Periode zu Periode ab. Die degressive AfA kommt in zwei Ausprägungen vor, der geometrisch-degressiven und der arithmetisch-degressiven...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Korrektur der Abschreibungsmethode

Rn. 175 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Eine Änderung der AfA-Methode kommt in praxi seltener vor als eine Korrektur der ND. Ein Methodenwechsel kann notwendig werden, wenn die bislang angewendete AfA-Methode den Wertminderungsverlauf eines VG nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abbildet und insbesondere die folgenden GJ tendenziell mit zu geringen AfA belastet werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsatz

Rn. 193 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für alle VG des AV, d. h. unabhängig von ihrer ND, sind die fortgeführten AHK (RBW) mit ihrem beizulegenden Wert am BilSt zu vergleichen. Ergibt sich aus dieser Gegenüberstellung eine Wertminderung am BilSt, die voraussichtlich dauernd ist, hat eine außerplanmäßige AfA auf den niedrigeren beizulegenden Wert zu erfolgen (vgl. § 253 Abs. 3 Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Leistungsabschreibung

Rn. 161 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Leistungs-AfA wird der jährliche AfA-Betrag nach der Leistungsabgabe von VG bemessen. Beispiel: Der AfA-Ausgangswert einer Anlage beträgt 90.000 EUR. Bei einer geschätzten Gesamtkapazität der Anlage von 9.000 Betriebsstunden ergibt sich ein Werteverzehr für die Anlage i. H. v. 10 EUR pro Betriebsstunde. Damit lässt sich bei einer Inan...mehr