Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (Abs. 2 Nr. 7b)

1. Allgemeines Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 7b erfasst nicht alle Abschreibungen auf VG des Umlaufvermögens, sondern nur den Teil, der über die üblichen Abschreibungen hinausgeht (sog. Mehrabschreibungen). Unternehmen, die das GKV anwenden, müssen folglich die Abschreibungen auf Posten des Umlaufvermögens (§ 266 Abs. 2) in übliche und unübliche trennen. Da es beim U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Außerplanmäßige Abschreibungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 3 Satz 1 verlangt, außerplanmäßige Abschreibungen auf VG des Anlagevermögens (§ 253 Abs. 3 Satz 5 und 6) gesondert in der GuV auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Solche Abschreibungen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung verpflichtend (§ 253 Abs. 3 Satz 5). Bei Finanzanlagen können diese auch bei voraussichtlich nicht dauernder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einbeziehung von Abschreibungen und Inventurunterschieden

Rz. 91 [Autor/Zitation] Zum Aufwand nach Nr. 5a rechnen grds. auch Abschreibungen und Inventurunterschiede. Müssen oder dürfen Abschreibungen aufgrund der Bestimmungen in § 253 Abs. 3 vorgenommen werden (zB wegen niedrigerer Wiederbeschaffungswerte, fehlender Verwendungsmöglichkeit, Beschädigungen, Schwund), so führen diese unbeschadet dessen, dass die entsprechenden VG noch ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd.1 Planmäßige Abschreibungen

Tz. 139 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Planmäßige Abschreibungen an Abschlussstichtagen sind mitunter gemäß IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" zu ermitteln. IAS 16.48 bestimmt, dass die Abschreibungen jeder Periode – somit auch einer Zwischenberichtsperiode – als Aufwand zu erfassen sind, sofern sie nicht den Buchwerten anderer Vermögenswerte zuzurechnen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abschreibungen des Geschäftsjahres (Abs. 3 Satz 3 Nr. 2)

Rz. 183 [Autor/Zitation] Neben den kumulierten Abschreibungen sind die Abschreibungen des GJ gesondert anzugeben (Abs. 3 Satz 3 Nr. 2). Der Ausweis im Anhang hat in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung zu erfolgen. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, wird es daher idR zweckmäßig sein, eine zusätzliche Spalte hierfür im Anlagespiegel einzurichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besondere Angaben zu Abschreibungen

Rz. 140 [Autor/Zitation] Zu Abschreibungen, die den Stempel des Außergewöhnlichen tragen, sind teils für die Bilanz, teils für die Gewinn- und Verlustrechnung oder den Anhang besondere Angaben vorgeschrieben: Nach § 277 Abs. 3 Satz 1 sind Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 in der GuV gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben; Änderungen von Abschreibungsmethoden gehör...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVI. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Abs. 2 Nr. 12)

Rz. 167 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 12 umfasst alle Abschreibungen auf die in der Postenbezeichnung genannten Vermögensposten. Konkret sind dies die in § 266 Abs. 2 aufgeführten Anteile an verbundenen Unternehmen (A.III.1. und B.III.1.), Ausleihungen an verbundene Unternehmen (A.III.2.), Beteiligungen (A.III.3.), Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Tz. 140 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.30 (a) sind außerplanmäßige Abschreibungen an Zwischenberichtsstichtagen nach den gleichen Grundsätzen wie im jährlichen Abschluss zu ermitteln. Außerplanmäßige Abschreibungen sind für die og. Vermögenswerte nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" zu bestimmen. Weisen interne oder externe Indikatoren auf eine mögliche We...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nr. 13 wurde durch das BilMoG neu gefasst und durch das BilRUG in Umsetzung von Art. 12 Abs. 11 UAbs. 2 Satz 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) geändert. Die Berichtspflicht steht in Zusammenhang mit der Ergänzung in § 253 Abs. 3 (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Die Angabe ist von allen KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a im Anhang ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Abschreibungen

a) Kumulierte Abschreibungen zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres Rz. 180 [Autor/Zitation] Mit den Abschreibungen werden alle rein wertmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens verrechnet, die auf die am Abschlussstichtag zum Anlagevermögen zählenden VG entfallen. Aufgrund des Bruttoprinzips sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines VG aus dem Anlagevermögen alle Wertmi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 8 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Anschaffungskosten eines PC werden grundsätzlich auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer verteilt (> Rz 11); sie werden – beginnend mit dem Monat der Lieferung (> Absetzung für Abnutzung Rz 10) -- anteilig in den Nutzungsjahren abgezogen, in denen der Computer (immer noch) so gut wie ausschließlich oder zu einem bestimmten A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Abschreibungen

dd.1 Planmäßige Abschreibungen Tz. 139 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Planmäßige Abschreibungen an Abschlussstichtagen sind mitunter gemäß IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" zu ermitteln. IAS 16.48 bestimmt, dass die Abschreibungen jeder Periode – somit auch einer Zwischenberichtsperiode – als Aufwand zu erfassen sind, sofern sie nicht den Buchwerten ande...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / X. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (Abs. 2 Nr. 7a)

1. Inhaltliche Abgrenzung Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Posten umfasst alle Abschreibungen des GJ auf immaterielle VG und Sachanlagen unabhängig davon, aus welchem Grund die Abschreibungen vorgenommen worden sind. Der ausgewiesene Betrag muss mit der Summe der nach § 268 Abs. 2 Satz 3 in der Bilanz oder im Anhang anzugebenden Beträge übereinstimmen (Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tabellen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Lohnsteuertabelle; ferner die Tabelle zur Steuerklassenwahl > Anh 2 Steuerklassenwahl. Zu den AfA-Tabellen > Absetzung für Abnutzung Rz 6. Zur Tabelle über Arbeitsanfall und -ergebnisse in der Lohnsteueraußenprüfung sowie über Steueraufkommen, Steuer- und Abgabenquote und Verteilung der Steuerlast > Statistik.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestimmung der Mehrabschreibungen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Wie die in der Gesellschaft sonst üblichen Abschreibungen zu bestimmen sind, lässt das Gesetz (ebenso wie die Bilanz-RL) offen. Auch die Begründungen geben keine Anhaltspunkte. Angesichts dessen werden im Schrifttum nach wie vor unterschiedliche Auffassungen zur Ermittlung der Mehrabschreibungen vertreten (Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Typisierende Betrachtungsweise

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei einer Typisierung werden gleichgelagerte Fälle nach wesentlichen Merkmalen zusammengefasst und für die Besteuerung gleichbehandelt. Derartige Typisierungen werden sowohl vom Gesetzgeber (> Rz 2) als auch von der Verwaltung (> Rz 3) verwendet. Zur Bewältigung von Massensachverhalten dürfen Besonderheiten vernachlässigt werden, soweit nicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufbau

Rz. 155 [Autor/Zitation] Eine zwingende Reihenfolge der Bestandteile des Anlagespiegels sieht Abs. 3 nicht vor; lediglich der Ausgangspunkt ist mit den gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten festgelegt. Die weitere Anordnung sollte betriebswirtschaftlich sinnvoll vorgenommen werden. Diese könnte zB zuerst die Zu- und Abgänge als mengenmäßige Änderungen aufführen, ansc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 7b erfasst nicht alle Abschreibungen auf VG des Umlaufvermögens, sondern nur den Teil, der über die üblichen Abschreibungen hinausgeht (sog. Mehrabschreibungen). Unternehmen, die das GKV anwenden, müssen folglich die Abschreibungen auf Posten des Umlaufvermögens (§ 266 Abs. 2) in übliche und unübliche trennen. Da es beim UKV keinen dera...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Entgeltlicher Gesellschafterwechsel

Rz. 45 [Autor/Zitation] Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils durch einen neu eintretenden Gesellschafter wird nach den Grundgedanken des Transparenzprinzips ertragsteuerlich so beurteilt, als habe der neu eintretende Mitunternehmer nicht den Gesellschaftsanteil erworben, sondern sämtliche Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens der Mitunternehmerschaft. Zum Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zuschreibungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Unter "Zuschreibungen" sind rein wertmäßige Erhöhungen des Anlagevermögens zu verstehen (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 284 Rz. 114). Wegen des Nominalwertprinzips kann es sich dabei idR nur um Korrekturen früher erfolgter Abschreibungen handeln (vgl. § 253 Rz. 808 ff.; zu weitergehenden Abgrenzungen im Rahmen des Anlagespiegels vgl. Rz. 167, 169). Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 76 [Autor/Zitation] Zugänge, die von Dritten im GJ erworben wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Der Umfang der Anschaffungskosten ist durch § 255 Abs. 1 umrissen (vgl. § 255 Rz. 61 ff.); eine besondere Darstellung wird sich bei ihnen idR erübrigen. Erläuterungen sind jedoch bei Sonderfällen der Ermittlung von Anschaffungskosten zu machen, wie zB bei Tausc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhaltliche Abgrenzung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Posten umfasst alle Abschreibungen des GJ auf immaterielle VG und Sachanlagen unabhängig davon, aus welchem Grund die Abschreibungen vorgenommen worden sind. Der ausgewiesene Betrag muss mit der Summe der nach § 268 Abs. 2 Satz 3 in der Bilanz oder im Anhang anzugebenden Beträge übereinstimmen (Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 27...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 69 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Aktive latente Steuern können sich aus der Vornahme von Abschreibungen, die nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht oder nicht in dieser Höhe vorgenommen werden dürfen, ergeben. Beispielsfälle sind handelsrechtlich höhere Abschreibungssätze oder kürzere Nutzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 395 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Berichtspflicht sind im Anhang der nach den Vorgaben in § 168 Abs. 1 Satz 3 KAGB (iVm. 278 oder 286 Abs. 1 KAGB) ermittelte Wert der Anteile oder Anlageaktien und die Differenz dieses Werts zum in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert anzugeben. Im Fall ausländischer Investmentanteile kann dem Buchwert auch der nach ausländischem Investmentr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abgänge

Rz. 170 [Autor/Zitation] Bei Abgängen handelt es sich um eine mengenmäßige Verringerung des Anlagevermögens, sei es durch Veräußerung, Ausbau, Vernichtung oder aus sonstigen Gründen. Eine wertmäßige Verminderung stellt keinen Abgang, sondern eine Abschreibung dar. Entsprechend der Festlegung des Zugangszeitpunkts ist ein Abgang dann gegeben, wenn der VG endgültig aus der Verf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung)

Tz. 160 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zusätzliche Posten (inkl. Disaggregation der in IAS 1.82 aufgeführten Posten), Überschriften und Zwischensummen sind der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) bzw. in der gesonderten GuV hinzuzufügen, wenn ein anderer Standard dies verlangt oder der Grundsatz der fair presentation dies für das Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Anpassung der Postenbezeichnung

Rz. 54 [Autor/Zitation] Sind aus der Bestandsveränderung sonst nicht übliche Abschreibungen auszugliedern, so kann dies zu erheblichen Abweichungen zwischen der Bestandsveränderung laut Bilanz und der in der GuV auszuweisenden Bestandsveränderung führen. Es stellt sich daher die Frage, ob bei wesentlichen Abweichungen die Bezeichnung des Postens angepasst werden muss (§ 265 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zugänge

Rz. 163 [Autor/Zitation] Unter "Zugang" ist jede tatsächliche mengenmäßige Zunahme von Posten des Anlagevermögens zu verstehen. Betriebswirtschaftlich sind Zugänge grds. Vermögensumschichtungen, die als solche im Gegensatz zu Zuschreibungen idR erfolgsneutral sind. Ausnahmsweise können auch im Anlagevermögen auszuweisende Zugänge in ertragswirksamer Form entstehen (zB Zinsfor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Geringwertige Vermögensgegenstände

Rz. 189 [Autor/Zitation] Eine besondere Regelung zur Behandlung geringwertiger VG im Anlagespiegel sieht Abs. 3 nicht vor. Sie wurde auch nicht für notwendig und zweckmäßig erachtet, um nicht die Entwicklung von GoB auf diesem Gebiet zu behindern; die Vollabschreibung geringwertiger VG im Zugangsjahr sei als handelsrechtlicher GoB anzusehen (vgl. Begründung Rechtsausschuss Bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anpassung der Postenbezeichnung

Rz. 130 [Autor/Zitation] Fallen auf eine der beiden in der Postenbezeichnung genannten Bilanzposten keine Abschreibungen an, so sollte die Postenbezeichnung entsprechend angepasst werden (zB Abschreibungen auf Sachanlagen).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 228 [Autor/Zitation] Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) bietet § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Gliederung der GuV. Die Regelung geht zurück auf das MicroBilG und eröffnet Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihre GuV weniger detailliert zu gliedern. Anstelle der Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 oder 3 können diese Unternehmen eine vereinfachte Glie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In der GuV oder im Anhang sind die jeweils spezifischen Aufwandskategorien nach dem Umsatz- oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufzuschlüsseln, je nachdem, welche Darstellungsform verlässliche und relevantere Informationen ermöglicht (IAS 1.99; zur Begründung s. IAS 1.101ff.). Die Gliederung der GuV nach einem dieser Verfahren wird empfohle...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Posten Bestandsveränderungen ist nur bei einer GuV nach dem Gesamtkostenverfahren erforderlich, weil hier als Aufwendungen sämtliche im GJ angefallenen Aufwendungen ausgewiesen werden und nicht nur – wie beim UKV – jene, die den Umsätzen entsprechen. Bei einer Verminderung des Bestands an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen (nicht aber an Handels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 311 [Autor/Zitation] Die heute in Nr. 18 geregelte Berichtspflicht geht zurück auf das Bilanzrechtsreformgesetz (Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung v. 4.12.2004 – BilReG) und diente der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 14, Art. 42a Abs. 2 und Art. 42b Abs. 1 der nunmehr überholten 4. EG-RL id...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 87 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 5a sind grds. alle Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe auszuweisen, unabhängig davon, in welchem Funktionsbereich sie angefallen sind (zur Abgrenzung des Begriffs "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoff" s. § 266 Rz. 197). Es kann sich folglich um Materialverbräuche aus der Fertigung, der Forschung und Entwicklung, Verwaltung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 185 [Autor/Zitation] Bei immateriellen VG ergeben sich besondere Probleme bei der Festlegung des Zugangs- und des Abgangszeitpunkts. Da es hier an einer physisch überprüfbaren mengenmäßigen Veränderung fehlt, ist die Zuhilfenahme von Zugangs- und Abgangsfiktionen notwendig. Rz. 186 [Autor/Zitation] Bei den Zugängen ist danach zu unterscheiden, ob es für die Nutzung der imma...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderung der Postenbezeichnungen

Rz. 143 [Autor/Zitation] In einer Anzahl von Fällen enthalten die Posten der Gliederungen verschiedene Komponenten, die in der Postenbezeichnung explizit aufgeführt sind, zB: entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 217 [Autor/Zitation] In den Posten Nr. 5 sind die Kosten des allgemeinen Verwaltungsbereichs einzubeziehen. Auszuweisen sind alle im GJ angefallenen Aufwendungen, soweit sie nicht den Herstellungskosten zugerechnet wurden. In Betracht kommen insbes. die Kosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesens, eines Rechenzentrums, der Personalverwaltung, der Finanzabteilung, der ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Angabe ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle

Tz. 53 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In einem verkürzten Abschluss ist über die Art und den Umfang von Posten, die Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Periodengewinne oder Cashflows beeinflussen, zu berichten, wenn sie aufgrund ihrer Art, ihres Ausmaßes oder ihrer Häufigkeit ungewöhnlich sind (IAS 34.16A (c)). Tz. 54 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Zu Beispielen für ungewöhnliche S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

Rz. 78 [Autor/Zitation] Als Ertrag (Buchgewinn) aus dem Abgang von VG des Anlagevermögens ist der Verkaufserlös (ggf. die Versicherungsentschädigung) saldiert mit dem Buchwert des verkauften Gegenstands auszuweisen. Je nachdem, ob das Ergebnis ein Haben- oder ein Sollsaldo ist, liegt ein Buchgewinn oder ein Buchverlust (Posten Nr. 8) vor. Rz. 79 [Autor/Zitation] Im Rahmen diese...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Werbungskosten

Rz. 29 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Abziehbar sind die Verbindungsgebühren und die festen Kosten des Telekommunikationsanschlusses (Anschlussgebühr, Grundgebühr für Telefon und Internet), soweit sie anteilig auf berufliche und andere Verbindungen entfallen und die berufliche Nutzung des Telekommunikationsanschlusses im Verhältnis zur privaten Nutzung insgesamt nicht nur von un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Für die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke ist eine Voraussetzung, dass Wohnraum vergünstigt überlassen wird. Jedoch fehlt es an einer gesetzlich festgelegten Regelung, ab wann eine vergünstigte Wohnraumüberlassung vorliegt. Eine vergünstigte Wohnraumüberlassung liegt immer dann vor, wenn Wohnraum unentgeltlich (umsonst) überlassen wird oder di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Voraussetzungen für den Abzug als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Anschaffungskosten eines Computers (PC) / Notebooks sind WK, wenn das Gerät ein Arbeitsmittel des Stpfl ist (BFH/NV 2004, 1241). Ein > Arbeitsmittel iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6 EStG ist der PC aber nur, wenn er so gut wie ausschließlich der Berufsausübung oder der Fortbildung dient. Wird ein privat angeschaffter PC zu nicht mehr als 10 % pr...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / c) Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Erfassung der Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Ermittlung des Sonderbetriebsgewinns des einzelnen Mitunternehmers ergibt sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, denn der Sondervergütungstatbestand ordnet die (Sonder-)Vergütungen für Dienstleistungen, Darlehensgewährungen und Nutzungsüberlassungen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu (Krumm in ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Werbungskosten

Rn. 486 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Für die Frage, welche Aufwendungen als WK anzuerkennen sind, gelten die allg Grundsätze (vgl § 9 Abs 1 S 1 EStG). Danach zählen alle Aufwendungen zu den WK, die durch die Erzielung der Einnahmen iSd § 22 Nr 3 EStG veranlasst sind (vgl BFH BStBl II 1991, 300). Nimmt ein ArbN beispielsweise auf seiner Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte e...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / II. Rechtsentwicklung und dogmatische Grundlagen

Rz. 3 [Autor/Zitation] Das aktuell nach wie vor herrschende Verständnis von der transparenten Mitunternehmerbesteuerung findet seine historischen Grundlagen in der von der Rspr. des RFH, RFH v. 2.3.1927 – VI A 89/27, RFHE 21, 8: v. 4.11.1938 – III 140/38, StuW 1939, Nr. 128; RFH v. 8.1.1936 – RStBl. 1936, 135, 136) und der früher vom BFH (BFH v. 11.12.1969 – IV R 92/68, BStBl....mehr