Tz. 50

Stand: EL 107 – ET: 09/2022

Voraussetzung für die Ausübung stlicher Wahlrechte ist nach § 5 Abs 1 S 2 EStG nach Inkrafttreten des BilMoG die Aufnahme der WG, die nicht mit dem hr-lich maßgeblichen Wert in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, lfd zu führende Verzeichnisse. Diese Verzeichnisse sind Bestandteil der Buchführung.

Nach dem Schr des BMF v 12.03.2010 (BStBl I 2010, 239 Rn 19) ist die Führung solcher Verzeichnisse allerdings nicht Voraussetzung für die Ausübung der im UmwStG vorgesehenen Bewertungswahlrechte.

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