Hartz IV-Empfänger: Zusätzlicher Job

Eine Untersuchung der Universität Duisburg-Essen zeigt: Fast jeder dritte Hartz IV-Empfänger ist ein sog. Aufstocker. Ihr Arbeitseinkommen reicht nicht für den Lebensunterhalt.

Viele Arbeitnehmer bekommen trotz eines Jobs Hartz IV. Daran hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert. Neue Zahlen befeuern die Debatte um einen Mindestlohn.

Rund 1,33 Millionen dieser Niedrigverdiener habe es im Jahr 2012 gegeben, berichtete das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität.

Ihr Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsempfängern habe damit 30,4 % ausgemacht.

Niedriglöhne von Steuermitteln subventioniert

Von den Aufstockern seien 44 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, mehr als jeder Zweite von ihnen sogar mit einer Vollzeitstelle. «Hier werden Niedriglöhne, von denen man nicht leben kann, aus Steuermitteln subventioniert», interpretierte Prof. Gerhard Bäcker die Zahlen. Vor allem in den neuen Bundesländern sei das häufig der Fall. Unter den Aufstockern finden sich außerdem Minijobber und Selbstständige. Das Institut hat Daten aus der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet.

Zahl der Aufstocker nahezu unverändert

Während die Zahl der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in den vergangenen 6 Jahren kontinuierlich gesunken ist, blieb die der Aufstocker nahezu unverändert. Im Jahr 2007 gab es den Angaben zufolge knapp 5,3 Millionen erwerbsfähige Leistungsempfänger. Davon waren 1,22 Millionen Aufstocker. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt rund 4,4 Millionen Leistungsempfänger, davon 1,33 Millionen Aufstocker. Ihr Anteil stieg damit von 23,1 % auf 30,4 %.

SPD steht weiter für Mindestlohn

Die SPD wertet die Zahlen als Unterstützung für ihre Forderung nach einem flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro. «Wer Vollzeit arbeitet, muss davon ordentlich leben können, ohne auf ergänzende Transferzahlung angewiesen zu sein«, erklärte Generalsekretärin Andrea Nahles.

Arbeitgeberverbände: Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zieht andere Schlüsse. Nicht niedrige Löhne, sondern Unterhaltsverpflichtungen begründeten einen Anspruch auf Aufstockung. So müsse ein in Berlin lebender verheirateter Alleinverdiener mit 2 Kindern einen Stundenlohn von mehr als 15 Euro erzielen, um seinen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld vollständig zu verlieren. «Daran würde auch ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn nichts ändern», erklärte ein Sprecher.

dpa
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