EU-Milliarden für Arbeitsmarktförderung bleiben ungenutzt

Deutschland hat 3 Mrd. EUR an EU-Fördergeldern zur Integration benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt nicht genutzt. Deutschland macht sich damit mit z. B. Rumänien und Bulgarien gleich. Sie alle haben die ihnen zustehenden Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) nicht vollständig abgerufen.
EU-Länder rufen Arbeitsmarktförderung aus dem ESF nur zögernd ab
Das Bundesarbeitsministeriums (BMAS) sagte dazu über eine Sprecherin Berlin, dass Deutschland für die Förderperiode (2007 bis 2013) bis November 2013 rund 63 % der verfügbaren ESF-Mittel bei der Europäischen Kommission abgerufen habe. Deutschland läge damit über dem EU-Durchschnitt von rund 55 %. Presseberichten zufolge hat Bulgarien 53 % und Rumänien 30 % der Mittel in Anspruch genommen.
Fördergelder der EU für Deutschland
Dem Bund standen im Förderzeitraum nach BMAS-Angaben rund 3,5 Mrd. EUR und den Ländern rund 5,8 Mrd. EUR an ESF-Mitteln zur Verfügung. Für Förderprojekte wurden bis November 2013 knapp 5,9 Mrd. EUR zur Erstattung eingereicht. Laut BMAS liege der Anteil der per Bescheid bereits an konkrete Projekte gebundenen Mittel jedoch höher, bei rund 93 %.
Laut BMAS sei davon auszugehen, dass die Abrufquote noch steige. Die Fördermittel aus dem ESF können bei der EU noch bis zu 2 Jahre nach Ende der Förderperiode abgerufen werden.
Vorwürfe an Deutschland: Sozialfonds schlecht genutzt
Politiker aus Deutschland hatten Rumänien und Bulgarien vorgeworfen, dass die ESF-Mittel speziell zur Förderung von Roma nur unzureichend abgerufen würden. Die EU-Kommission äußerte jedoch Kritik an Deutschland: Deutschland hätte den Sozialfonds besser nutzen können, um Probleme in Großstädten mit Armutsmigranten zu lindern.
Antragsverfahren für Fördergelder aus dem ESF ist komplex
Dass die Mittel aus dem ESF nicht abgerufen werden, hängt u. a. mit den komplizierten Antragsverfahren zusammen. Dazu kommt, dass private Träger die Programme komplett vorfinanzieren müssen.
Pläne in der Arbeitsmarktförderung für Migranten
Für den neuen Förderzeitraum bis 2020 plant die Bundesregierung keine Sonderprogramme. Ein eigenständiges ESF-Bundesprogramm für Roma und Sinti beziehungsweise rumänische und bulgarische Staatsangehörige sei nicht vorgesehen. Dennoch seien Menschen mit Migrationshintergrund eine „wesentliche Zielgruppe der künftigen ESF-Förderung des Bundes“.
In den kommenden 7 Jahren bis 2020 kann Deutschland voraussichtlich mit insgesamt 7,2 Mrd. EUR an Fördermitteln aus dem ESF rechnen.
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