Arbeitsagentur und Familienkasse jetzt kostenfrei anrufen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1.6.2013 neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden können aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar.
„Dies ist für uns ein wichtiger Schritt zu mehr Kundenfreundlichkeit“ betont Raimund Becker, Vorstand der BA. „Vor allem Handynutzer mussten für ein Telefonat in der Vergangenheit oft hohe Gebühren zahlen, wenn sie einen Termin vereinbaren wollten oder eine Information benötigten. Die alten Rufnummern waren deshalb nicht mehr zeitgemäß. Wir freuen uns, dass wir nun für alle Anrufer diesen neuen kostenlosen Service anbieten können.“
Je nach Anliegen gelten folgende Rufnummern
| Arbeitnehmer/Arbeitsuchende | 0800 4 5555 00 |
| Arbeitgeber | 0800 4 5555 20 |
| Familienkasse: Information allgemein | 0800 4 5555 30 |
| Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld | 0800 4 5555 33 |
| Forderungseinzug/Kasse | 0800 4 5555 10 |
Telefonische Erreichbarkeit von Arbeitsagentur und Familienkasse
Die Servicetelefone sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr besetzt. Besonders viele Anrufe gehen einer Mitteilung der Arbeitsagentur Hamburg zufolge montags, dienstags und freitags zwischen 9 und 12 Uhr ein - dann könnten nicht alle Anrufe entgegengenommen werden, hieß es.
Im Jahr 2012 lag das Anrufvolumen im Bereich der Arbeitsagenturen bei 15 Mio., in der Familienkasse bei 6,4 Mio. Gesprächen.
Telefonische Betreuung durch Service-Center
In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) werden telefonische Kundenanliegen der Agenturen für Arbeit durch 50 Service Center mit etwas über 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet. Damit die Kunden möglichst zeitnah einen Telefonserviceberater erreichen, werden die Anrufe in regionalen Verbünden verteilt. Für die Familienkasse ist derzeit ein Service Center mit 6 Standorten und circa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Jobcenter haben eigene Rufnummern
Die Jobcenter haben als gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur eigene lokale Rufnummern. Die Kontaktdaten findet man unter www.arbeitsagentur.de / Partner vor Ort.
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
338
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2751
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
145
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
110
-
Gesetzentwurf: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
97
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
80
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
74
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
74
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
51
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
51
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
-
Bundesregierung plant Neuregelung der Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
27.11.2025
-
Gesetzentwurf: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
20.10.2025
-
Keine Erstattung von Räumungsklagekosten durch Sozialhilfeträger
08.10.2025
-
Kabinett verabschiedet SGB VI-Anpassungsgesetz
05.09.2025
-
Drei Millionen Arbeitslose: Höchststand seit über zehn Jahren erreicht
04.09.2025
-
Kliniken zunehmend in finanzieller Schieflage
03.09.2025
-
Bürgergeld: Strengere Konsequenzen bei versäumten Terminen
18.06.2025
-
Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehler des Jobcenters
22.04.2025
-
Widerspruchsbearbeitungskosten müssen vom Bund in tatsächlicher Höhe erstattet werden
07.04.2025