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ZErb 10/2009, Das Erbrecht der halben Geburt

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Einführung

Das Erbrecht von Halbgeschwistern, also denjenigen Geschwistern des Erblassers, die mit ihm nur einen Elternteil gemein haben, wird in der Rechtswissenschaft unter dem Schlagwort der halben Geburt diskutiert.

A. Einführung

Dem Laien vermag dieser Terminus technicus nicht viel zu sagen. Was soll das sein, die halbe Geburt? Unwillkürlich entstehen vor dem geistigen Auge Bilder von traurigen Szenen in Kreißsälen, in denen Mütter unter den erschrockenen Augen der Väter einen missgebildeten Neugeborenen, einen halben Menschen, entweder horizontal oder vertikal geteilt, zur Welt bringen. Werden Halbgeschwister in der Jurisprudenz im erbrechtlichen Kontext mithin als missgebildet betrachtet und mit welchen Konsequenzen?

Aufschluss über diese Fragen soll der vorliegende Aufsatz geben. Er gliedert sich in eine historische Betrachtung und eine Auswertung des geltenden Rechts einschließlich der Rechtsprechung.

Unter der Geltung der alten deutschen Partikularrechte betrachtete man das Erbrecht von Halbgeschwistern des Erblassers im Vergleich zu Vollgeschwistern und zu Aszendenten (Vorfahren in gerader Linie) des Erblassers. Inwieweit die halbe Geburt der vollen gleich- oder schlechtergestellt war und wie sie in Erbrechtssystemen mit Schoßfallrecht (Schoßfall bezeichnet einen Rechtsgrundsatz, nach dem die Eltern des Erblassers, mitunter alle Aszendenten, Geschwistern bei der Erbfolge vorgehen.) u. U. gar nicht zum Zuge kommen konnte, wird unter B. beleuchtet werden.

Das unter C. behandelte geltende Recht sieht das Spannungsverhältnis ebenfalls noch zwischen Voll- und Halbgeschwistern. Auch wird das Schoßfallrecht weiter diskutiert und damit das Verhältnis von Halbgeschwistern zu Aszendenten des Erblassers. In letzter Zeit gewinnt aber v. a. die Frage an Bedeutung, ob eine Erhöhung des gesetzlichen Er...

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