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Radar-Spätschäden durch Strahlenbelastung bei Starfighter-Wartung anerkannt

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Leitsatz

Der Witwe eines Flugzeugmechanikermeisters bei der Bundeswehr wurde eine Rente nach dem Soldatenversorgungsgesetz zuerkannt. Ihr verstorbener Mann war bei Starts und Landungen der von ihm gewarteten Starfighter F 84 und F 104 jahrelang der Strahlung der dort eingebauten Radargeräte ohne Strahlenschutz ausgesetzt gewesen. Erst im Laufe des Antragsverfahrens änderte sich durch den veränderten Forschungsstand die Aussicht des Antrags.

 

Sachverhalt

Die Klägerin hatte am 8.5.2001 Witwenrente nach § 38 des Bundesversorgungsgesetzes i.V.mit § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes beantragt. Zugrunde lag folgender Sachverhalt: Der Ehemann der Klägerin war als Flugzeugmechanikermeister bei der Bundeswehr mit der Wartung der Starfighter F 84 und F 104 betraut. Als 1. Wart- und später auch als Flight-Chief befand er sich über einen Zeitraum von ca. 8 bis 9 Jahren in unmittelbarer Nähe der zum Start bereitstehenden und vom Flug zurückkehrenden Starfighter. Hierbei war er der Strahlung der dort eingebauten Radargeräte ohne Strahlenschutz ausgesetzt. Im Jahr 1981 wurde bei ihm eine Krebserkrankung diagnostiziert. Nach einer langen Leidensgeschichte verstarb er im Jahr 1993 an einem Plattenepithelkarzinom am Unterkiefer.

Den Antrag der Klägerin auf Witwenrente wurde mit Bescheid v. 29.9.2005 abgelehnt: Der Verstorbene sei trotz seiner langjährigen Tätigkeit in unmittelbarer Nähe zu den Starfightern nur Strahlenbelastungen ausgesetzt gewesen, die die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten hätten. Dies sah das SG anders. Laut § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes reicht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der eingetretenen Gesundheitsstörung und dem schädigenden Geschehensablauf die Wahrscheinlichkeit einer Kausalität aus.

Der Geschädigte war in Oberkörper- bzw. Kopfhöhe eine...

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