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FoVo 11/2023, Direktzahlung des Jobcenters an den Vermieter / II. Der Antrag der leistungsberechtigten Person

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Alternative 1: das Kooperationsmodell

§ 22 Abs. 7 S. 1 SGB II enthält die Regelung, dass das ALG II für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen ist. Der Antrag begründet eine nicht im Ermessen des Leistungsträgers stehende Verpflichtung, entsprechend zu verfahren (BT-Drucks 17/3404, S. 98 zu § 22 Abs. 7 SGB II). In solchen Fällen kann – muss aber nicht – eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der leistungsberechtigten Person und dem Träger abgeschlossen werden (BeckOGK/Lauterbach, Stand: 1.12.2021, SGB II § 22 Rn 129).

Der Vermieter kann helfen

Einen solchen Antrag kann der Vermieter selbstverständlich dem Mieter auch vorlegen und ihn dazu motivieren, ihn an das Jobcenter oder die Sozialbehörde zu senden. Sein Vorteil kann in der regelmäßigen Zahlung der Miete und damit dem ungefährdeten Fortbestand des Mietverhältnisses liegen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Miete nicht über der sozialrechtlich angemessenen Miete liegt.

Musterformulierung

 

Musterformulierung

An das Jobcenter des Landkreises Musterkreis Marktplatz 21 12345 Musterstadt

Aktenzeichen:

Geburtsdatum:

BG-Nummer:

In Vollmacht und in Vertretung der weiteren Mitglieder meiner Bedarfsgemeinschaft (namentlich benannt im jeweiligen Bewilligungsbescheid und -abschnitt) beantrage ich die Direktüberweisung nach § 22 Abs. 7 SGB II ab sofort an meinen Vermieter

Name, Vorname, Firma des Vermieters: …

Anschrift Vermieter: …

Adresse Mietobjekt: …

Gesamtmiete: …

Kreditinstitut des Vermieters: …

IBAN: …

Anzugebender Verwendungszweck: …

Zu überweisen ist die monatlich zu zahlende Miete in vollständiger Höhe. Dabei erkenne ich folgendes im Vereinbarungswege an:

1. Wenn der bewilligte Anspruch der Kosten für Unter...

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