• Freiwilligkeit der Teilnahme
  • Neutralität des Vermittlers
  • Informiertheit der Klientel und
  • Vertraulichkeit
  • Selbstbestimmung
  • Fairness
  • Flexibilität
  • Chancengleichheit
  • Zukunftsorientierung
  • Einvernehmlichkeit
  • Achtung unterschiedlicher Interessen und Verantwortlichkeiten.

Sie umfasst gleichermaßen eine zielorientierte und zeitlich begrenzte Intervention von wenigen Stunden innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes von meist wenigen Wochen oder Monaten bei Konflikten und Krisen aller Art. 

Die Mediation bezieht nach Möglichkeit jeden vom Konflikt Betroffenen mit ein und umfasst sinnvollerweise ferner eine durch den Mediationsprozess begleitete Probephase. So gesehen ähnelt die Mediation am ehesten einer streng fokussierten Beratung.

Die Mediation hat jedoch nicht den Anspruch, anderweitig indizierte Beratungs-, Therapie- und Unterstützungsangebote zu ersetzen.

Familien-Mediation in diesem Sinn ist somit ein konkret auf die Konflikt- und Problemlage bezogener strukturierter und zielorientierter Interventions- und Entscheidungsprozess, der zur einvernehmlichen und eigenverantwortlichen Konfliktminderung, zur Konfliktregelung beziehungsweise Konfliktlösung zwischen den Konfliktparteien führt.

Mediation ist nach überwiegender Auffassung mit dem Schiedsgerichtsverfahren nicht vergleichbar, wenngleich Mediation einen bedeutsamen Ansatz zur Streitbehandlung beinhaltet.[6] Im Mediationsprozess sind vielmehr die Personen, die die Mediation durchführen, von den betreffenden Personen nicht autorisiert, Entscheidungen für oder gegen sie zu treffen.

Mediation ist auch keine Behandlung im psychologisch-therapeutischen Sinne.

Vor und während des Mediationsprozesses werden zum Beispiel trotz der Überprüfung der Indikation keine Diagnosen gestellt. Den Eltern wird beispielsweise auch nicht aufgegeben, ihr zurückliegendes Verhalten zu analysieren.

Ziel der Mediation ist es, durch umfassende Informationen und verbindliche Absprachen der Eltern gegenwartsbezogene und in die Zukunft reichende Vereinbarungen zu treffen.

Das setzt eine zukunftsbezogene Herstellung oder Wiederherstellung der durch den Streit unterbrochenen Kooperation und Kommunikation im gemeinsamen Interesse der Eltern und Kinder voraus.

Ausgangspunkt einer Familienmediation im oben genannten Sinne ist die umfassende Information des Personenkreises über die konkrete Konfliktlage und die Auswirkungen auf diesen Personenkreis und die Kinder. Hierzu gehört auch, aufzuzeigen, welche negativen Folgen anhaltende Unvereinbarkeiten haben können.

Der Vermittler versucht jedoch nicht, seine Vorstellungen durchzusetzen oder dem teilnehmenden Personenkreis aufzuzwingen.

Deshalb sollte in der Regel diese Intervention von der Planung und Durchführung an auf Freiwilligkeit beruhen, selbst wenn eine familiengerichtliche Auflage erteilt worden ist, an einer Mediation teilzunehmen.

Allerdings handelt es sich bei der elterlichen Sorge um ein an Pflichten gebundenes Recht. § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB lautet: Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Daraus ist zu schließen, dass vermittlungs- und beratungsunwilligen Eltern, bei denen wegen ihrer Weigerung angesichts krasser erzieherischer Unvereinbarkeiten ein Eingriff in das elterliche Sorgerecht durch Übertragung der elterlichen Sorge beispielsweise auf einen Elternteil oder Vormund bevorsteht, durchaus veranlasst werden sollten, notfalls mithilfe einer gerichtlichen Auflage, eine Mediation oder Beratung in Anspruch zu nehmen, da eine derartige Auflage weitaus weniger in das Familiensystem eingreift als eine Sorgerechtsübertragung[7].

Die methodischen Grundlagen der Mediation finden sich in unterschiedlichen psychologischen Schulen (zum Beispiel Kommunikationstheorie, Lerntheorie, Entwicklungspsychologie, Familienpsychologie, Systemtheorie, Psychoanalyse, Gruppendynamik), wobei die Mediation selbst keine genuin psychologische, beratende oder therapeutische Methode ist, sondern ein Verfahren spezieller psychologischer Hilfe.

Aus Gründen der Praktikabilität und der Interdisziplinarität wird die Mediation häufig unter Einbeziehung verschiedener Berufsgruppen (Rechtsanwalt, Psychologin, Sozialarbeiter) durchgeführt.

[6] Breidenbach, Mediation. Struktur, Chancen und Risiken von Vermittlung im Konflikt, 1995.
[7] Dieser Auffassung ist bedauerlicherweise die obergerichtliche Familiengerichtsrechtsprechung bisher nicht einmütig gefolgt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat beispielsweise noch vor wenigen Jahren am 17.2.2003 beschlossen, dass die Familiengerichte nicht befugt sind, die Eltern zu verpflichten, sich einer fachkundigen psychologisch-pädagogischen Beratung zu unterziehen, da diese Verpflichtung in schwerwiegender Weise ihr Persönlichkeitsrecht tangiere.

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