Verhandelt am …
Zu …
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts …
…
erscheint
Frau A., geb. am …, wohnhaft …
ausgewiesen durch ….
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienene erklärte zunächst:
Ich bin die Mutter des am … geborenen Kindes K. und allein sorgeberechtigt.
Die Erschienene bat den Notar um die Beurkundung einer
G e n e r a l v o l l m a c h t
und erklärte zu notariellem Protokoll:
Hierdurch bevollmächtige ich, Frau A., wohnhaft …, meine Mutter,
Frau B., geb. am …, wohnhaft …
mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich ...