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Elterliche Sorge / 2.2.2 Vollmacht für Dritte

Dr. Klaus-Peter Horndasch
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Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar.

Eine Vollmacht, wie sie für Eltern untereinander vorzuschlagen ist, kann, auch für Teilbereiche, Dritten erteilt werden, die beispielsweise das Kind in einem Lebensbereich oder auf Zeit betreuen.

Die Vollmacht ist naturgemäß jederzeit – ebenso wie bei Bevollmächtigungen unter Eltern – frei widerruflich.

2.2.2.1 Die unbeschränkte Vollmacht für Dritte

Die Vollmacht bedarf als Generalvollmacht lediglich eines kurzen Textes. Bei der Ausstellung einer Generalvollmacht muss aber ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer bestehen, da der Vollmachtnehmer zu allen rechtsgeschäftlichen Handlungen mit Wirkung für den Vollmachtgeber in der Lage ist, die dieser vornehmen könnte.

 

Muster (Erteilung einer Generalvollmacht für Dritte)

Verhandelt am …

Zu …

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts …

…

erscheint

Frau A., geb. am …, wohnhaft …

ausgewiesen durch ….

Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.

Die Erschienene erklärte zunächst:

Ich bin die Mutter des am … geborenen Kindes K. und allein sorgeberechtigt.

Die Erschienene bat den Notar um die Beurkundung einer

G e n e r a l v o l l m a c h t

und erklärte zu notariellem Protokoll:

Hierdurch bevollmächtige ich, Frau A., wohnhaft …, meine Mutter,

Frau B., geb. am …, wohnhaft …

mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich ...

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