Entscheidungsstichwort (Thema)
zur Prüfung von Bestimmungen des Vertrages über 2G-National Roaming nach § 1 GWB, Art. 81 EG. T-Mobile / 02. 2G National Roaming
Tenor
1. Vorbehaltlich neuer Erkenntnisse besteht für die Beschlussabteilung in Bezug auf den zwischen der Beteiligten zu 1 (vormals DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH, Bonn) und der Beteiligten zu 2 (vormals Viag Interkom GmbH & Co., München) geschlossenen Vertrag über 2G-National Roaming vom 11. Mai 2000, zuletzt geändert durch die Fünfte Ergänzungsvereinbarung vom 28. November 2008, kein Anlass zum Tätigwerden.
2. Die Gebühr wird auf
[…] EUR |
(in Worten: […] Euro) |
festgesetzt.
Gebührenschuldner sind nach § 80 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GWB die Beteiligten als Gesamtschuldner.
Tatbestand
A. Sachverhalt
I. Beteiligte Unternehmen
Rz. 1
Die T-Mobile Deutschland GmbH betreibt in Deutschland digitale Mobilfunknetze und -dienste der zweiten und dritten Generation (2G und 3G). Die T-Mobile Deutschland GmbH (im Folgenden: T-Mobile) gehört zu der T-Mobile International AG, einer 100%igen Tochter der Deutschen Telekom AG, der Konzernmutter einer international vorwiegend im Bereich der Telekommunikation tätigen Unternehmensgruppe. Der weltweite Konzernumsatz der Deutsche Telekom AG lag 2007 bei etwa 62,5 Mrd. EUR.
Rz. 2
Die Telefónica O2 (Germany) GmbH & Co. OHG (im Folgenden: O2) betreibt in Deutschland ebenfalls digitale Mobilfunknetze und -dienste nach dem GSM-Standard und nach dem UMTS-Standard. O2 ist eine mittelbare 100 %ige Tochter der spanischen Telefónica S.A., einem international in den Bereichen Festnetz- und Mobilfunkkommunikation, Internet- und Datendienstleistungen sowie Unterwasser-Kabelinfrastruktur tätigen Unternehmen. Der weltweite Konzernumsatz der Telefónica-Gruppe lag 2007 bei etwa 52,9 Mrd. EUR.
II. GSM-Mobilfunk
Rz. 3
GSM – Global System for Mobile Communication (früher: Groupe Spéciale Mobile) – ist der erste Standard der sogenannten zweiten Generation („2G”) als Nachfolger der analogen Systeme der ersten Generation und der weltweit am weitesten verbreitete Mobilfunk-Standard. Zu den Netzen der 2. Generation gehören die digitalen D- und E-Netze. 1992 wurden das D1-Netz der DeTeMobil GmbH (heute T-Mobile) und das D2-Netz der Mannesmann Mobilfunk GmbH (heute Vodafone) in Betrieb genommen. 1994 folgte das E1-Netz der E-Plus Mobilfunk GmbH, 1998 das E2-Netz der Viag Interkom GmbH & Co. OHG (heute O2).
1. Zellwechselverfahren bei GSM
Rz. 4
Jedes GSM-Mobilfunknetz ist in geographische Zellen eingeteilt, die jeweils von einer Basisstation (BTS) versorgt werden. Die Mobilität und die Versorgungsqualität werden technisch sichergestellt, indem in dem jeweiligen Status des Endgerätes bei Verlust einer bestimmten Versorgungsqualität ein Wechsel zu einer anderen Zelle mit besserer Versorgung vorgenommen wird. Dieser Zellwechsel folgt unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahren je nachdem, ob sich das Endgerät im Standby-Betrieb („Idle Mode”) befindet oder gerade eine Verbindung unterhält („Connected Mode”).
Rz. 5
Befindet sich das Endgerät im Idle Mode, bestimmt sich der Verbleib in der Zelle nach dem sog. C1-Wert (auch als „path-loss-criterion” bezeichnet). Eine Zelle kann dann vom Telefon als aktuelle Zelle benutzt werden, wenn ihr errechnetes C1 größer ist als 0. In die Berechnung gehen der aktuelle Empfangspegel (RX), die zum Einbuchen in diese Zelle mindestens notwendige Empfangsfeldstärke (RXLEV_ACCESS_MIN), die in dieser Zelle maximal zugelassene Sendeleistung des Endgeräts (MX_TXPWR_MAX_CCH) und die maximal mögliche Sendeleistung des Endgeräts (MS_MAX_TXPWR) ein. Die Parametrisierung des C1-Wertes erfolgt regelmäßig netzseitig je nach dem gewünschten Qualitätsstandard nach einheitlichen Maßstäben für alle Zellen. Sinkt die Versorgungsqualität unter den eingestellten Wert, sucht das Endgerät eine neue Zelle in der Nachbarschaft, die den Wert überschreitet und bucht sich dort ein. Findet es keine Zelle mit hinreichender Versorgungsqualität, kommt keine Verbindung zustande. Auf dem Display des Endgeräts erscheint die Anzeige „Kein Netz” bzw. „Nur Notrufe”.
Rz. 6
Befindet sich das Endgerät im Connected Mode, ist der Zellwechsel in Form eines sog. Handovers der Verbindung in eine andere Zelle erforderlich. Die Entscheidung über ein Handover folgt einem weiteren Qualitäts-Schwellenwert (RxLevMinCell). Das Endgerät führt ständig Messungen der Signalstärke und -qualität der aktuellen Zelle sowie der Feldstärke der Nachbarzellen durch und sendet alle 480 Millisekunden die Werte an den sog. Base Station Controller (BSC). Der BSC überwacht die Funkverbindungen im GSM-Netz und veranlasst gegebenenfalls die Leistungsregelung (Power Control) und den Zellwechsel. Dabei muss beim GSM-Handover jeweils wegen unterschiedlicher Funkfrequenzen der Nachbarzellen die bestehende Verbindung zur aktuellen Zelle regelmäßig kurzzeitig (1/20s) getrennt bzw. ausgesetzt werden, bevor die Verbindung zur neuen Zelle hergestellt wird (sog. Hard Handover). Hierbei kommt es in aller Regel ...