Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AGS 11/2009, Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

Kai Lohse
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

ZPO §§ 103 ff.; BGB § 195

Leitsatz

Beantragt eine Partei den Erlass einer Kostenentscheidung, die nur auf Antrag ergeht, erst nach Ablauf von mehr als drei Kalenderjahren seit Abschluss des Verfahrens, so kommt eine Kostenfestsetzung nicht mehr in Betracht, wenn sich der Kostenerstattungsschuldner auf die Einrede der Verjährung beruft.

AG Siegburg, Beschl. v. 1.10.2009–109 C 234/08

1 Sachverhalt

Gegen den Antragsgegner war im Jahr 1999 ein Vollstreckungsbescheid ergangen, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Den Einspruch hat er wenig später noch im Jahr 1999 zurückgenommen.

Im Jahr 2008 beantragte der Antragsteller, die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen. Es erging daraufhin ein entsprechender Kostenbeschluss des Gerichts, wonach die Kosten des streitigen Verfahrens dem Antragsgegner auferlegt wurden. Hiernach beantragte der Antragsteller die Festsetzung der im streitigen Verfahren entstandenen weiteren Kosten. Das Gericht setzte diese Kosten ohne Anhörung des Antragsgegners antragsgemäß fest.

Der Antragsgegner legte gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung ein und berief sich auf die Einrede der Verjährung. Er wies darauf hin, dass er die Einrede der Verjährung nicht früher hatte erheben können, weil ihm der Kostenfestsetzungsantrag unter Verstoß seines Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zur Kenntnis gegeben worden sei.

Die Erinnerung hatte Erfolg.

2 Aus den Gründen

Nach Art. 229 § 6 EGBGB i.V.m. § 195 BGB n.F. war der Kostenerstattungsanspruch, der dem Kläger mit der bereits am 10.11.1999 erfolgten Einspruchsrücknahme erwachsen war, mit Ablauf des Jahres 2005 verjährt. Auf die vom Beklagten erhobene Verjährungseinrede war deshalb der erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eingegangene Kostenfestsetzungsbeschluss aufzuheben.

3 Anmerkung

Hinsichtlich eines prozessualen Kostenerstattu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.044
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    953
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    941
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    940
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    833
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    811
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    802
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    783
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    782
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    748
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    741
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    731
  • Jubiläumszuwendung
    728
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    719
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    712
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    677
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    669
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    662
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    659
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    656
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


AG Siegburg 109 C 234/08
AG Siegburg 109 C 234/08

  Tenor Auf die Erinnerung des Beklagten vom 01.08.2008 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts T vom 21.07.2008 aufgehoben.  Gründe Nach Art. 229 § 6 EGBGB i. V. an § 195 BGB n.F. war der Kostenerstattungsanspruch, der dem Kläger mit der ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren