_________________________ (Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
1. Anlass und Zweck des Überprüfungsantrages
Sie haben einen Bescheid erhalten und versäumt, innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einzulegen? In diesen Fällen kommt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Das Sozialgesetzbuch X sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine nochmalige Überprüfung des Bescheides durchführen zu lassen, wodurch die Bestandskraft des Bescheids durchbrochen werden kann. Die Widerspruchsfrist finden Sie regelmäßig am Ende des Bescheids.
2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden?
Sie können den Bescheid auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist anfechten, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Behörde
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das Recht unrichtig angewandt hat oder |
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der Entscheidung einen falschen Sachverhalt zugrunde gelegt hat. |
Sie müssen für den Antrag keine Frist beachten. Allerdings können Rückzahlungen (z.B. für zu niedrig berechnete Renteetc.) für längstens vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, wobei im Bereich der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII die Möglichkeiten der rückwirkenden Überprüfung auf die Dauer eines Jahres begrenzt ist.
3. In welchen Rechtsbereichen ist der Antrag zulässig?
Der Überprüfungsantrag ist grundsätzlich in allen in den Sozialgesetzbüchern geregelten Rechtgebieten anwendbar. Dies betrifft u.a. das Recht
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der Arbeitsförderung, |
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der Krankenversicherung, |
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der Rentenversicherung, |
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der Unfallversicherung... |