Kurzbeschreibung

Arbeitnehmer liegen ab dem 1.1.2024 mit einem Arbeitsentgelt i. H. v. 538,01 EUR bis 2.000 EUR (bis 31.12.2023: 520,01 EUR bis 2.000 EUR) innerhalb des Übergangsbereiches. Die Betroffenen profitieren von einer Beitragsersparnis. Arbeitgeber können Beschäftigte hierüber informieren, um Fragen zum geänderten Beitragsabzug vorzubeugen.

Entgelt zwischen 538,01 bis 2.000 EUR

Beitragsabzug aus Ihrem Entgelt


Sehr geehrte/r Frau/Herr ...................... ,

ab _ _._ _.20__ sind Sie aufgrund der Höhe des von Ihnen erzielten Arbeitsentgelts dem Übergangsbereich zuzuordnen.

Im Übergangsbereich werden die Sozialversicherungsbeträge bei Beschäftigten mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR bis 2.000 EUR auf Basis einer reduzierten Bemessungsgrundlage in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet. Sie als Arbeitnehmer werden dadurch finanziell entlastet. Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sind höher und gleichen die reduzierten Beiträge teilweise aus.

An die Rentenversicherung wird weiterhin Ihr tatsächliches Arbeitsentgelt gemeldet, so dass sich der Übergangsbereich bei Ihrer späteren Rente nicht nachteilig auswirkt.

Üben Sie gleichzeitig mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen aus, berücksichtigen wir bei der Beitragsberechnung im Übergangsbereich Ihre insgesamt erzielten Arbeitsentgelte.

Bei weiteren Fragen zu Ihrer Entgeltabrechnung können Sie sich gerne an Frau/Herrn …………..… wenden.


Mit freundlichen Grüßen

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