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Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 12.07.2007 - L 2 VS 55/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Progressive Muskeldystrophie. Hochfrequenzstrahlung. Ursachenzusammenhang. Radarkommission. Bestandskraft. Änderung der Sach- und Rechtslage. Rechtsanwendung. Ermessen. Beweiswürdigung. Voraussetzungen der Erteilung eines Zugunstenbescheides nach § 44 SGB 10

 

Leitsatz (redaktionell)

In einem Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X kann das Gericht grundsätzlich nicht seine eigene Beweiswürdigung an die Stelle der Beweiswürdigung der Behörde oder des Gerichts setzen, das im vorangegangenen Verfahren entschieden hat.

 

Orientierungssatz

1. Ergibt sich im Rahmen eines Antrags auf Erlass eines Zugunstenbescheides nach § 44 SGB 10 nichts, was für die Unrichtigkeit der Vorentscheidung sprechen könnte, darf sich die Behörde ohne jede Sachprüfung auf die Bindungswirkung berufen.

2. Nur wenn die Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass ursprünglich nicht beachtete Tatsachen oder Erkenntnisse vorliegen, die für die Entscheidung wesentlich sind, ist ohne Rücksicht auf die Bindungswirkung erneut zu entscheiden.

3. Lediglich eine andere Beweiswürdigung ist für die Erteilung eines neuen Bescheides nach § 44 SGB 10 nicht ausreichend. Erforderlich wäre insoweit, dass die Beweiswürdigung einen Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsregeln enthält.

 

Normenkette

SVG § 81 Abs. 6 S. 2; SGB X § 42 Abs. 1, § 44

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 7. November 2006 geändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Muskelerkrankung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung unter Rücknahme bindend gewordener Bescheide.

Der ... 1957 geborene Kläger ist schwerbehindert m...

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