1 Monatliche Anmeldung

 

Sachverhalt

Eine Firma führt die Lohnsteuer-Anmeldung für Januar durch. Insgesamt wurden den 10 Mitarbeitern für Januar Arbeitslöhne von 30.000 EUR ausgezahlt. Es wurden 10.000 EUR an Lohnsteuer und 700 EUR an Kirchensteuer einbehalten. Solidaritätszuschlag ist nicht angefallen. Von der Kirchensteuer entfallen 300 EUR auf evangelische Mitarbeiter und 400 EUR auf römisch-katholische.

Die Firma verfügt über kein elektronisches Lohnabrechnungsprogramm.

Wie muss die Lohnsteuer-Anmeldung erstellt werden?

Ergebnis

Obwohl die Firma kein elektronisches Lohnabrechnungsprogramm hat, ist sie verpflichtet, die Lohnsteuer-Anmeldung für die Firma monatlich zu erstellen und dem zuständigen Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Die entsprechende Möglichkeit stellt die Finanzverwaltung unter www.elster.de kostenlos zur Verfügung. Steueranmeldungen müssen zudem zwingend authentifiziert übermittelt werden. Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dieses erhält man durch eine Registrierung im Online-Portal der Finanzverwaltung.

Nach erfolgreicher Registrierung muss der Vordruck Lohnsteuer-Anmeldung geöffnet und ausgefüllt werden.

Dazu sind oben

  • die Steuernummer der Firma sowie die Anschrift einzugeben und
  • auf der rechten Seite anzukreuzen, dass es sich um die Anmeldung für den Monat Januar handelt.

Jeweils rechts neben den entsprechenden Kennziffern sind folgende Eintragungen vorzunehmen (ohne Tausenderpunkt und Währungsangaben; die Nachkommastellen müssen immer mit eingegeben werden):

  • Kennziffer 86: Zahl der Arbeitnehmer: 10
  • Kennziffer 42: Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer: 10000,00
  • Kennziffer 48: Verbleiben: 10000,00 (diese Kennziffer füllt das Programm automatisch aus)
  • Kennziffer 61: Evangelische Kirchensteuer: 300,00
  • Kennziffer 62: Römisch-katholische Kirchensteuer: 400,00
  • Kennziffer 83: Gesamtbetrag: 10.700,00 (diese Kennziffer füllt das Programm automatisch aus)

Die Lohnsteuer-Anmeldung muss dem Finanzamt grundsätzlich bis spätestens 10.2. übermittelt werden. Weil dieser Tag im Jahr 2024 auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist auf Montag, den 12.2.2024. Bis zum 12.2.2024 ist auch der Betrag von 10.700 EUR an das Finanzamt abzuführen.

Hinweis

Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Eingang bei der Finanzbehörde als geleistet. Ein Verrechnungsscheck muss also schon 3 Tage vor dem eigentlichen Fälligkeitszeitpunkt beim Finanzamt eintreffen. In dem obigen Beispiel müsste der Scheck also am 9.2.2024 beim Finanzamt eingehen, damit er am Fälligkeitstag, dem 12.2.2024, als bezahlt gilt.

2 Pauschale Lohnsteuer

 

Sachverhalt

Ein Unternehmen erstellt die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt. Für Januar sind bei den 100 fest angestellten Mitarbeitern folgende Steuerabzüge vorgenommen worden:

  • Lohnsteuer 94.000 EUR, darin sind 4.000 EUR pauschale Lohnsteuer enthalten,
  • Kirchensteuer 6.280 EUR, davon entfallen 4.000 EUR auf evangelische Mitarbeiter, 2.000 EUR auf römisch-katholische Mitarbeiter und 280 EUR auf pauschal besteuerte Lohnbestandteile,
  • einbehaltener Solidaritätszuschlag 760 EUR, davon entfallen 220 EUR auf pauschal besteuerte Lohnbestandteile.

Wegen des großen Arbeitsanfalls beschäftigt der Arbeitgeber seit einigen Monaten zusätzlich 10 geringfügig entlohnte Beschäftigte. Alle Minijobber haben die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt.

Wie muss die elektronische Lohnsteuer-Anmeldung anhand dieser Angaben erstellt werden?

Ergebnis

Die Steuerabzüge für Januar müssen grundsätzlich bis zum 10.2. angemeldet und an das für den Arbeitgeber zuständige Finanzamt abgeführt werden. Weil dieser Tag im Jahr 2024 auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist auf Montag, den 12.2.2024. Die pauschale Lohnsteuer ist gesondert anzumelden.

Es sind folgende Eintragungen vorzunehmen (ohne Tausenderpunkt und Währungsangaben; die Nachkommastellen müssen immer mit eingegeben werden):

  • Kennziffer 86: Arbeitnehmerzahl der Firma: 110 (die Minijobber sind bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl mitzurechnen)
  • Kennziffer 42: Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer: 90000,00
  • Kennziffer 41: Summe der pauschalen Lohnsteuer: 4000,00
  • Kennziffer 49: Solidaritätszuschlag: 760,00 (eine gesonderte Eintragung des auf die Pauschalsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags ist nicht erforderlich)
  • Kennziffer 47: Pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren: 280,00 (die Aufteilung der pauschalen Kirchensteuer auf die erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaften wird vom Finanzamt vorgenommen)
  • Kennziffer 61: Evangelische Kirchensteuer: 4000,00
  • Kennziffer 62: Römisch-katholische Kirchensteuer: 2000,00

Die Pauschalsteuer von 2 % ist nicht in die anzumeldende und abzuführende Lohnsteuer einzubeziehen. Insgesamt werden für die Minijobber Pauschalabgaben von 30 % erhoben. Die Pauschalabgaben sind nicht in der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen, sondern bei der Minijob-Zentrale anzumelden. An diese müssen auch die Zahlungen abgeführt werden.

3 Korrektur

 

Sachverhalt

Die Lohnsteuer für März wurde für 50 Mitarbeiter einer Firma zum 10.4...

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