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Pausenregelungen

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Obwohl allgemein die Arbeitswelt zunehmend flexibler wird und in vielen Betrieben durch gleitende Arbeitszeitregelungen und unterschiedliche Beschäftigungsmodelle feste Pausenzeiten der Vergangenheit angehören, gibt es verbindliche gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind. Diese betreffen nach dem Arbeitszeitgesetz alle Beschäftigten und darüber hinaus einzelne Beschäftigtengruppen nach gesonderten Rechtsnomen.

Pausenregelungen können auch tarifrechtlich bestimmt werden, müssen dann aber den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Allgemeingültige Pausenregelungen sind für Arbeiter und Angestellte im Arbeitszeitgesetz und für Beamte weitgehend analog in den Arbeitszeitverordnungen des Bundes und der Länder geregelt.

Darüber hinaus gibt es besondere Vorschriften für spezielle Beschäftigtengruppen (z. B. im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz) oder Berufsgruppen (z. B. Kraftfahrer) und für einzelne Arbeitstätigkeiten (z. B. Hitzearbeit).

1 Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz

Nach § 4 Arbeitszeitgesetz gilt: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mind. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mind. 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

 
Wichtig

Begriffe im Arbeitszeitgesetz

Die Arbeitszeit ist nach § 2 Arbeitszeitgesetz "die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Wenn ein Beschäftigter bei mehreren Arbeitgebern tätig ist, werden die Zeiten zusammengezählt.

Ruhepause ist eine Pause während einer zusammenhängenden Arbeitsschicht. Die Freizeit zwis...

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