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Mutterschutz / Zusammenfassung

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Begriff

Der im Wesentlichen im Mutterschutzgesetz festgelegte Mutterschutz dient dem Schutz der Schwangeren, Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Leben, daneben aber auch der wirtschaftlichen Absicherung durch den Schutz vor schwanger- bzw. mutterschaftsbedingten Entgeltausfällen (Mutterschaftsgeld). Die Regelungen schützen zudem vor einem Arbeitsplatzverlust (absolutes Kündigungsverbot) während der Schwangerschaft und bis zu 4 Monaten nach der Entbindung und berücksichtigen die gestiegene Bedeutung und Wertschätzung der eigenen Erwerbstätigkeit für Frauen. Seit 2025 enthält das Gesetz die verfassungsrechtlich gebotene Legaldefinition der Entbindung als Lebend- oder Totgeburt und erweitert den Mutterschutz auf Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Zentral ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG, neu geregelt mit Wirkung ab dem 1.1.2018, zuletzt geändert durch das Mutterschutzanpassungsgesetz v. 24.2.2025), daneben die §§ 24c, 24i SGB V. Die bis zu diesem Zeitpunkt in der Mutterschutzarbeitsverordnung (MuSchArbV) enthaltenen Regelungen sind durch die Reform des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.1.2018 in diesem aufgegangen. Gemeinschaftsrechtlich einschlägig ist die Richtlinie 92/85/EWG bzgl. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Schwangeren und stillenden Müttern am Arbeitsplatz. Einschlägig ist zudem die Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Gleichbehandlungsrichtlinie (76/207/EWG, nunmehr Gleichbehandlungsrichtlinie 2006/54/EG)). Wichtige Erweiterung des Mutterschutzes folgten aus den Urteilen "D...

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