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Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber

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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ein betriebliches Erstattungsverfahren. Es eröffnet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer überhöhte Steuerabzugsbeträge aus den laufenden Lohnabrechnungen nach Ablauf des Kalenderjahres zeitnah vor Erstellen der Lohnsteuerbescheinigung zu erstatten. Der Arbeitgeber ist zur Durchführung verpflichtet, wenn er am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Voraussetzungen für die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber sind in § 42b EStG und R 42b LStR geregelt.

Lohnsteuer

1 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

Die Summe der während des Kalenderjahres korrekt einbehaltenen monatlichen Lohnsteuerabzugsbeträge entspricht häufig nicht der Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn. Als Ursache kommen sowohl Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers (z. B. Reduzierung der Arbeitszeit) als auch Lohnschwankungen in Betracht.

Verfahren bei zutreffendem Lohnsteuerabzug

Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber wird ein Vergleich der Jahreslohnsteuer mit der Summe der abgeführten Monatslohnsteuerbeträge durchgeführt.

  • Übersteigt die Summe der abgeführten monatlichen Lohnsteuerbeträge die Jahreslohnsteuer, hat der Arbeitgeber die übersteigenden Steuerabzugsbeträge zu erstatten.
  • Ergibt sich ein Lohnsteuer-Fehlbetrag, muss der Arbeitgeber keinen "negativen Lohnsteuer-Jahresausgleich" durchführen. Die Nachforderung von zu wenig einbehaltener Lohnsteuer erfolgt allenfalls durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers.
 
Wichtig

Haftungsrisiko bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug

Ist ein Lohnsteuer-Fehlbetrag auf einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug zurückzuführen, ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, ...

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