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Einkommensteuergesetz / § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber

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(1) 1Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem zu ihm bestehenden Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich). 2Er ist zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. 3Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn

 

1.

der Arbeitnehmer es beantragt oder

 

2.

der Arbeitnehmer für das Ausgleichsjahr oder für einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Steuerklassen V oder VI zu besteuern war oder

 

3.

der Arbeitnehmer für einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Steuerklassen II, III oder IV zu besteuern war oder

 

3a.

bei der Lohnsteuerberechnung ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen war oder

 

3b.

das Faktorverfahren angewandt wurde oder

 

4.

[1]der Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz, nach § 3 Nummer 21 steuerfreie Einnahmen, nach § 3 Nummer 28 steuerfreie Aufstockungsbeträge oder Zuschläge oder nach § 3 Nummer 28a steuerfreie Zuschüsse bezogen hat oder

Vom 30.06.2020 bis 31.12.2025:

4.

der Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr Kurzarbeitergeld, das Qualifizierungsgeld, [2]Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, Zuschuss bei Beschäfti...

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Schrifttum: Wals, Zweifelsfragen bei der Pfändung des Anspruchs aus dem LStJA, BB 1969, 1441; Kurz, Probleme bei der Pfändung des Anspruchs aus dem LStJA, DStZ 1974, 75; Beyer-Petz/Ende, Das Faktorverfahren, DStR 2009, 2583; Bultmann, Inhaberschaft des ...

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