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EuGH Urteil vom 26.11.2014 - C-22/13, C-61/13, C-62/13, C-63/13, C-418/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Sozialpolitik. Aufeinanderfolgende befristete Verträge. Unterrichtswesen. Öffentlicher Sektor. Vertretungen bei verfügbaren freien Stellen bis zum Abschluss von Auswahlverfahren. Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch durch befristete Arbeitsverträge. Begriff ‚sachliche Gründe’, die solche Verträge rechtfertigen. Sanktionen. Verbot der Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Fehlen eines Schadensersatzanspruchs

 

Normenkette

EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge § 5 Nr. 1

 

Beteiligte

Mascolo

Raffaella Mascolo

Alba Forni

Immacolata Racca

Fortuna Russo

Carla Napolitano

Salvatore Perrella

Gaetano Romano

Donatella Cittadino

Gemma Zangari

Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca

Comune di Napoli

 

Tenor

Paragraf 5 Nr. 1 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die bis zum Abschluss von Auswahlverfahren zur Einstellung von planmäßigem Personal der staatlichen Schulen die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zur Besetzung freier und verfügbarer Planstellen für Lehrkräfte sowie Verwaltungs-, technisches und Hilfspersonal zulässt, ohne einen genauen Zeitplan für den Abschluss dieser Auswahlverfahren anzugeben und unter Ausschluss jeder Möglichkeit für diese Lehrkräfte und dieses Personal, Ersatz für den ihnen durch eine solche Vertragsverlängerung möglicherweise entstandenen Schaden zu erhalten. Dieser Regelung lassen sich nämlich, vorbehaltlich der von den vorlegenden Ger...

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