Zusammenfassung
Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht oder aus Sicht des Arbeitnehmers nicht ordnungsgemäß, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellung oder Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Verteilung der Beweislast bei einer angestrebten Zeugniskorrektur und welche Kosten auf den Arbeitgeber in einem solchen Fall zukommen.
1 Die Beweislast
1.1 Klage auf Zeugniserteilung
Zunächst müssen Beschäftigte ihren Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses geltend machen und diesen jedenfalls bei einem Zwischenzeugnis auch begründen. Dieses Verlangen ist regelmäßig gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben bzw. gegenüber demjenigen, der die Arbeitgeberfunktion, ggf. auch nur in bestimmten Bereichen (z. B. Personalleiter), wahrnimmt.
Ist gar kein Arbeitszeugnis erteilt, muss der Arbeitnehmer auf Erteilung des Zeugnisses klagen.
Der Arbeitgeber ist beweispflichtig dafür, dass er das Zeugnis bereits erteilt hat und dieses auch dem Mitarbeiter zugegangen ist.
1.2 Klage auf Zeugnisberichtigung
Ist das Zeugnis aus Sicht des Arbeitnehmers inhaltlich oder formell falsch, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern.
Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitsgericht sachlich zuständig, da die Auseinandersetzung noch aus dem Arbeitsverhältnis herrührt, auch wenn es schon beendet ist. Der Arbeitnehmer muss eine genaue Formulierung verlangen. Er muss begründen, warum er diese Formulierung fordert und warum er mit der Formulierung des Arbeitgebers nicht einverstanden ist.
Der Arbeitnehmer muss in dem sogenannten Zeugniskorrekturprozess schlüssig den Anspruch auf die Korrektur des Zeugnisses behaupten, er muss also darlegen, welcher Abschnitt des...