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Arbeitszeugnis: Arten

Stephan Wilcken
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die nachfolgenden Ausführungen beseitigen die in der Praxis häufig herrschende Unklarheit über die verschiedenen Zeugnisarten und die daran geknüpften Ansprüche des Arbeitnehmers.

1 Zeugnisarten nach dem Inhalt

1.1 Einfaches Zeugnis

In einem sog. einfachen Zeugnis werden lediglich die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie einzelne regelmäßig durchgeführte Aufgabenbereiche bestätigt. Aussagen über die Leistungen des Arbeitnehmers, seine Führung und sein Verhalten sind im einfachen Zeugnis nicht enthalten.

 
Praxis-Beispiel

Muster: Einfaches Zeugnis

Frau Barbara Meier war in unserem Unternehmen vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2023 als Sekretärin des Vertriebsleiters beschäftigt und mit folgenden Aufgaben befasst:

  • Organisation des Sekretariats,
  • Ausführung der Korrespondenz nach Diktat,
  • Empfang von Besuchern,
  • Telefondienst,
  • Terminkoordination sowie
  • Vorbereitung und Abrechnung von Dienstreisen.

Freiburg, den 31.12.2023

Unterschrift Geschäftsführung

Weitere Ausführungen werden in dem einfachen Zeugnis nicht gemacht.

Ist ein einfaches Zeugnis erstellt, kann der Beschäftigte verlangen, dass ihm ein qualifiziertes Zeugnis erstellt wird. In diesem Fall muss er das einfache Zeugnis zurückgeben.

1.2 Qualifiziertes Zeugnis

Das qualifizierte Zeugnis enthält neben den Angaben über Art, Inhalt und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Ausführungen über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Dabei werden die Leistungen und das Verhalten während der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beurteilt.

Verlangt der Beschäftigte ein qualifiziertes Zeugnis und wurde es ihm ausgestellt, kann er einen Wechsel zu einem einfachen Zeugnis nicht mehr verlangen.

 
Praxis-Beispiel

Muster: Qualifiziertes Zeugnis

Frau Barbara Meier war in unserem Unternehmen vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2023 als Sekretärin des Vertriebsleiters beschäftigt und mit folgenden Aufgaben b...

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